Aber Sie sollten noch etwas warten, Herr Kollege. - Ich möchte die Fraktionen bitten, die Gespräche einzustellen. Wir haben noch eine Vielzahl von Fragen abzuhandeln. Insofern bitte ich, dem Kollegen Hiebing zuzuhören.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann hat vorhin davon gesprochen, dass Beratungsbedarf bestanden hätte. Ich möchte die Landesregierung konkret fragen: Welche Förder- und Beratungsmaßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den ersten G-8-Schülerjahrgang besser in die Lage zu versetzen, das Abi zu schaffen?
sowohl den letzten G-9-Schuljahrgang als auch den ersten G-8-Schuljahrgang in der Qualifikationsphase in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 möglichst gut auf die gemeinsame Abiturprüfung im Frühjahr 2011 vorzubereiten. Dafür stellte sie im Übrigen erhebliche zusätzliche Ressourcen bereit und traf eine ganze Reihe von Fördermaßnahmen.
Ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf den Ihnen bekannten Niedersächsischen Aktionsplan zum Abitur nach zwölf Jahren. Hier gab es einen runden Tisch zum Thema G 8. Mit den Beteiligten wurde sehr frühzeitig ein Plan festgelegt, wie
So wurden für die Schülerinnen und Schüler des in der Umstellungsphase befindlichen Schuljahrgangs ab dem zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2007/2008 und im Schuljahr 2008/2009 zusätzlich 1,5 Unterrichtsstunden je Gymnasialklasse zugewiesen. Damit erhielten die Schülerinnen und Schüler über einen Zeitraum von insgesamt eineinhalb Schuljahren eine ergänzende Förderung. Das hat den inhaltlichen Anschluss an die Schülerinnen und Schüler des G-9Schuljahrgangs gewährleistet.
Zudem wurde in klassenübergreifenden Kursen des Schuljahrgangs 2010 der Teiler 27 eingeführt. Außerdem erhielten die Gymnasien und die nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen, in denen die Klassenfrequenzen 31 und mehr Schülerinnen und Schüler im 10. Schuljahrgang betrugen, nicht nur 1,5, sondern 2 Förderstunden je Klasse.
Ich will anhand dieser Zahlen nur deutlich machen, dass wir - wie auch viele andere Bundesländer, die den Weg zum Doppelabitur längst beschritten haben - mit verschiedenen Einzelmaßnahmen frühzeitig versucht haben, die Schülerinnen und Schüler auf den gleichen Stand zu bringen.
Nun erleben wir bundesweit bzw. in einigen Ländern - auch in Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein - eine Diskussion über die Frage, ob man es einzelnen Gymnasien oder den Gymnasien insgesamt eventuell freistellen sollte, nach 12 oder 13 Jahren zum Abitur zu gelangen.
Ich verweise in diesem Zusammenhang, lieber Herr Hagenah, auf die Genossinnen und Genossen - wie ich jetzt sagen muss - in SchleswigHolstein. Der dortige Kultusminister Eckehard Klug von der FDP hat entschieden, den Gymnasien ein Wahlrecht zu geben. Die CDU ist dort - ich muss das so sagen - zähneknirschend mitgegangen.
(Ulrich Watermann [SPD]: Das macht sie ja hier auch! - Heiterkeit bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)
Allerdings hat der dortige SPD-Bildungsexperte Höppner für den Fall eines Sieges bei der Landtagswahl in Aussicht gestellt, man werde die Wahlmöglichkeit, das Abitur nach 12 Jahren oder nach 13 Jahren zu machen, sofort zugunsten des
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung in der Beantwortung der Frage ausgeführt hat, dass ein Grund für den Rückgang der Schülerzahlen im G 8 der Wechsel auf die beruflichen Gymnasien ist, frage ich, wie die Landesregierung diesen Umstand mit den permanenten Vorwürfen der Opposition in Einklang bringt, dass das gegliederte differenzierte Bildungswesen in Niedersachsen angeblich überhaupt nicht durchlässig wäre.
Meine Damen und Herren, das berufliche Gymnasium - um es hier einmal deutlich zu sagen - ermöglicht genauso wie das traditionelle Gymnasium am Ende eine allgemeine Hochschulreife. Ich sage das insbesondere deshalb, weil in Deutschland immer wieder über die Frage der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung gesprochen wird.
Immerhin dürfen wir heute feststellen, dass 44 % der Hochschulzugangsberechtigten in Deutschland über das berufliche Gymnasium, über den beruflichen Bildungsweg an die Hochschulen kommen und wir in Niedersachsen einer der Vorreiter waren, die das Niedersächsische Hochschulgesetz geöffnet haben, damit auch Berufstätige, Hand
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Sie waren damals noch nicht dabei! Ich weiß, wovon ich rede! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
- Wir reden von zwei verschiedenen Änderungen. Da haben Sie recht. Es hat damals auch bei Ihnen eine erste Änderung gegeben.
Nachdem das jetzt geklärt ist, sollte wieder Ruhe eintreten. Ich bitte darum, dass der Herr Minister entsprechend Gehör findet.
Wir haben die Möglichkeiten, an einer Hochschule ein Studium zu ergreifen, gegenüber dem, was damals schon an ersten Änderungen auf den Weg gebracht wurde, dadurch deutlich erhöht, dass z. B. die entsprechenden beruflichen Qualifikationen - fünf Jahre berufliche Erfahrung - auch einem Gesellen die Möglichkeit eröffnen, an einer Hochschule ein Studium aufzunehmen. Ist das korrekt? - Ich glaube, das ist korrekt.
Nach den Übergangsvorschriften können Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums nach erfolgreichem Besuch des 9. oder 10. Schuljahrgangs in die Einführungsphase des beruflichen Gymnasiums wechseln, um über diese berufsbildende Schule die allgemeine Hochschulreife nach 12 oder 13 Schuljahren zu erwerben. Diese Übertrittsregelung entspricht dem Willen des Gesetzgebers, nicht nur die horizontale, sondern auch die vertikale Durchlässigkeit unter den Schulen der verschiedenen Schulformen sicherzustellen.
Von der Übertrittsmöglichkeit nach dem 10. Schuljahrgang haben viele Schülerinnen und Schüler des G-8-Jahrgangs Gebrauch gemacht. Inwiefern
dabei auch eine Rolle gespielt hat, ein Schuljahr länger bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife haben zu wollen, kann nicht beurteilt werden, weil wir natürlich keine Motivforschung betreiben.
Um das, was ich eingangs sagte, hervorheben: Im Sinne der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie des beschriebenen Prinzips der vertikalen Durchlässigkeit ist dieser Schulformwechsel mit Sicherheit nicht zu kritisieren, sondern - im Gegenteil - eine weitere Möglichkeit, über den beruflichen Bildungsweg das Abitur zu erhalten. Diese Möglichkeit nutzen unsere Jugendlichen. Ich meine, dass das auch ein sehr vernünftiger Weg ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat angekündigt, die Kerncurricula zu überprüfen und die Klassenfrequenzen zu senken. Der Minister sprach es vorhin kurz an. Kann die Landesregierung vielleicht ausführen, was genau sie schon unternommen hat oder was schon veranlasst worden ist?