(Kreszentia Flauger [LINKE]: Ich ver- suche gerade, zu verstehen, was für eine Art Redebeitrag das ist! Sie füh- ren eine Debatte, die gar nicht auf der Tagesordnung steht! - Gegenruf von Christian Dürr [FDP]: Die Landesre- gierung kann jederzeit reden! Die Landesverfassung sollten Sie viel- leicht einmal lesen!)
Meine Damen und Herren, ich muss jetzt wirklich einmal eingreifen. Der Minister versucht hier darzulegen, wie das, was heute bei dieser Debatte wieder passiert ist, aus seiner Sicht zu bewerten ist. Ich finde, dazu hat ein Mitglied der Landesregierung auch das Recht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte wirklich darum, sich in den Fragen, in denen es um Flüchtlinge, um Asyl, um menschliche Schicksale geht, sachlich im Parlament auszutauschen. Aber man sollte es vermeiden, in Nebensätzen darzustellen, dass ein Minister, dass ein Fraktionsmitglied oder vielleicht sogar Mitglieder der Härtefallkommission humanitäre Gesichtspunkte nicht berücksichtigen. Das wird der Sache nicht gerecht. Dann muss man sich auch nicht wundern, wenn eine Debatte einmal etwas emotionaler geführt wird. Wenn das bei mir der Fall war, dann bitte ich um Nachsicht. Ich habe die Beweggründe dargelegt und würde mich freuen, wenn wir zu einer sachlichen Diskussion zurückkommen können.
Meine Damen und Herren, mir liegt noch eine letzte Wortmeldung zu einer Zusatzfrage vor, und zwar vom Kollegen Adler. Bitte!
(Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN - Reinhold Hilbers [CDU]: Das war ja nur ein freundlicher Hin- weis!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an die Tatsache erinnern, dass wir in der Debatte von Ihnen, Herr Minister Schünemann, gehört haben, dass 17 Härtefälle angenommen worden sind. Als dann die Zusatzfrage kam, wie viele davon auch nur eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, haben Sie gesagt, das könnten Sie nicht beantworten. Ich frage jetzt einmal nach: Wie organisieren Sie eigentlich das
Verwaltungsverfahren an der Stelle? Sind die Ausländerbehörden denn nicht gehalten oder verpflichtet, wenn ihnen sozusagen die positive Entscheidung des Innenministeriums mitgeteilt worden ist, anschließend bei Ihnen Bericht zu erstatten, sozusagen Vollzug zu melden? - Dann müssten Sie die Frage doch eigentlich beantworten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Adler, ich hatte dargelegt, dass es tatsächlich ein oder zwei Jahre dauern kann, bis uneingeschränktes Aufenthaltsrecht erteilt wird. Aber wir nehmen das gerne auf und werden, wenn wir in der Zukunft die Informationen an die Ausländerbehörden weitergeben, darum bitten, dass wir darüber informiert werden, wenn Vollzug geleistet wurde.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu dieser Dringlichen Anfrage nicht vor. Ich schließe damit die Behandlung der Dringlichen Anfragen.
Erste Beratung: Maßnahmen bündeln und stärken im Kampf gegen antibiotikaresistente Keime - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/2862
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei unserem Antrag geht es um Patientensicherheit und Infektionsschutz. Fast jeder von uns kennt einen entsprechenden Vorgang: Ein Patient wird akut ins Krankenhaus eingeliefert, und trotz wirksamer medizinischer Hilfe geht es ihm weiterhin schlecht; denn er hat sich im Krankenhaus zusätzlich eine Infektion mit Keimen zugezogen. Die sogenannten MRSA-Bakterien lösen beispielsweise Wundinfektionen bei chirurgischen Eingriffen oder auch Lungenentzündungen aus, die so manchen Patienten erheblich medizinisch belasten oder auch zum Tode führen.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Fälle dieser Infektionen stetig gestiegen. Diese Form der Infektion wird somit immer stärker zu einem erheblichen Risiko für die Patienten und auch für das Personal im Gesundheitswesen.
Vertreter der antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP im Hause haben sich anlässlich der Vorbereitung des Antrags vor Ort, z. B. bei dem medizinischen Hygieneinstitut an der Medizinischen Hochschule Hannover, sehr ausführlich informiert. Die dortigen Wissenschaftler und Mediziner haben uns aus ihrer Perspektive erläutert, welche Anforderungen und Herausforderungen mit dem Thema verbunden sind. Es ist sehr erfreulich, zu erfahren, dass sich in Deutschland immer mehr Fachleute mit dem wichtigen Thema Keime befassen und dass dieses Thema auch in der Öffentlichkeit immer mehr in den Mittelpunkt rückt.
In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine spezifisch niedersächsische oder gar typisch deutsche Problemstellung handelt, sondern die gestiegene Häufigkeit der Erkrankungen ist vielmehr in vielen westlichen Industrieländern festzustellen. Es ist erkennbar, dass die einzelnen staatlichen Stellen in der Vergangenheit darauf reagierten, wenn auch mit unterschiedlichen Ergebnissen. Trotz der zwischenzeitlich erfolgten Sensibilisierung für dieses Thema können wir die Niederlande oder auch Dänemark durchaus als vorbildlich im Kampf gegen die geschilderte Problemstellung einstufen. Die Erfolge der Anstrengungen unserer europäischen Nachbarn zeigen dies deutlich auf.
Ohne Zweifel, meine verehrten Damen und Herren, stellen die antibiotikaresistenten Keime eine Herausforderung dar. Die Ursachen hierfür liegen auf der Hand. Der schnelle Griff zu Antibiotika in den privaten Hausapotheken oder in den Arzneischränken ist dafür ebenso ein Grund wie der Wunsch - natürlich auch von uns - nach einer schnellen Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit beispielsweise bei Erkältungskrankheiten. Sogenannte Breitbandantibiotika werden schnell und häufig ambulant ausgegeben.
Auch hieran kann man deutlich erkennen: Der Segen der Entdeckung des Antibiotikums ist durchaus mit einem Fluch belastet, den es deutlich zu beherrschen gilt. Ich möchte die Aussage unterstreichen, dass kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit besteht. Es gibt immer noch zu viele, die im Hinblick auf die Praxis der Verschreibung von Antibiotika unzureichend informiert
und sensibilisiert sind. Deshalb halten wir es für wichtig, zu prüfen, ob und wie gegebenenfalls das bestehende Netzwerk zu diesem Problemthema zu einem landesweiten Monitoringprogramm zur Überwachung von MRSA-Infektionen weiterentwickelt werden kann. Nach unserer Auffassung ist es wichtig, mit allen Beteiligten gemeinsam daran zu arbeiten, weiterhin Verbesserungen im Bereich des Patiententransfers, der Krankentransporte, von Pflege- und Altenheimen und im Hinblick auf die Verschreibungspraxis von weiteren Antibiotika herbeizuführen.
Nach meiner Auffassung ist dies ein ganz wichtiger Aspekt, der in der inhaltlichen Auseinandersetzung stärker berücksichtigt werden muss.
Mit unserem Antrag möchten wir auch gern einen Prüfauftrag aufgeben, der klärt, ob die Funktion eines Hygienebeauftragten in den niedersächsischen Krankenhäusern festgeschrieben eingerichtet werden sollte, um verstärkt die Sensibilität zur spürbaren Reduzierung der Gefahrenmomente zu gewährleisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich geht es im Gesundheitswesen auch immer um die Frage der Kosten. Uns ist es wichtig, dass geprüft wird, ob eine Bundesratsinitiative zur Anpassung des SGB V erfolgen sollte - aus Hannover gestartet -, damit Kosten für die Untersuchung und Therapie von MRSA im ambulanten Bereich aus Mitteln der Krankenkasse übernommen werden könnten. Die Erfahrungen der anderen Länder lassen dies als durchaus sinnvoll erscheinen. Dort, wo die Kostenfrage geklärt wurde, wurde eine deutlich spürbare Reduzierung der Belastung erreicht. Auch Vorbeugung, Diagnose und Behandlung wurden auf den Weg gebracht, das zeigen die statistischen Erfolge.
Wir werden die Thematik sicherlich vertieft im zuständigen Sozial- und Gesundheitsausschuss behandeln. Uns ist es wichtig, dass wir möglichst zügig nach Bearbeitung des Antrags entsprechende Beschlüsse im Landtag herbeiführen, um unseren Beitrag dazu zu leisten, die geschilderten Gefahrenmomente spürbar zu reduzieren. Ich freue mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Fraktion auf eine fachliche Diskussion im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jährlich sterben mehr Menschen an Krankenhauskeimen als an der Immunschwäche Aids. In den USA litten im Jahr 2005 etwa 94 000 Menschen an einer lebensbedrohenden Infektion durch MRSA, ausgesprochen: Methicillin- oder auch Multi-resistente Staphylokokken. Komplett heißt es Staphylococcus aureus, übersetzt: das goldene Traubenkügelchen. Was für ein schöner Name für solch eine todbringende Krankheit.
In Deutschland gibt es noch keine bestätigten Zahlen, aber die Experten schätzen, dass sich hier etwa 50 000 Menschen jährlich infizieren und 1 500 davon sterben. Dabei sah es vor ein paar Jahrzehnten noch so aus, als hätten wir den Kampf endlich gewonnen. 1928 erfand der Schotte Alexander Fleming - allerdings mehr oder weniger per Zufall - das Penicillin. Aber egal, wie neu oder innovativ ein Antibiotikum ist, meine Damen und Herren, bislang trotzen die Bakterien noch jeder chemischen Keule. Denn nicht nur die Menschen entwickeln sich in ihrem molekularen Waffenarsenal weiter, sondern auch die terroristischen Killerbakterien rüsten zügig nach.
Nun sind diese Erkenntnisse nicht neu; Herr Böhlke hat schon darauf hingewiesen. Was in dem Antrag steht, ist auch grundsätzlich nicht falsch. In der bevorstehenden Debatte wird man sich allerdings einige Punkte noch genauer anschauen müssen, z. B. die Kostenübernahme.
Es gibt auch in Deutschland schon ernsthafte Bemühungen. Beispielhaft möchte ich an dieser Stelle das Klinikum im Greifswald erwähnen. In Greifswald wird auf ausgewählten Stationen des Hauses jeder neu aufgenommene Patient gescreent, in den übrigen Bereichen jeder, der zu den sogenannten Risikogruppen gehört.
Sie bleiben dort so lange, bis das Ergebnis vorliegt, isoliert. Nach zwei Stunden wissen die Ärzte, ob eine Infektion vorliegt.
Damit aber nicht genug. Auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden untersucht und die Träger der Keime saniert - der Fachausdruck ist leider
so -, teilweise auch die Partner und Familienangehörigen. Auch niedergelassene Ärzte erhalten ein Abstrichset, um jederzeit Proben entnehmen zu können. Das Klinikum erhofft sich so, die regionale Infektionsrate drücken zu können. Allerdings rechnet der ärztliche Direktor mit Mehrkosten von 800 000 Euro pro Jahr. Der Erfolg scheint ihm nach einem Jahr recht zu geben: Es gab dort keinen neuen Fall einer Infektion.
Ein weiterer Punkt ist die Verschreibepraxis von Antibiotika. Experten schätzen, dass etwa jedes zweite Antibiotikum unnötig eingenommen wird. Die unnötige Einnahme belastet nicht nur die Krankenkassen, sondern sie birgt ein besonderes Risiko: Je mehr Antibiotika gegen Krankheiten eingesetzt werden, desto eher entwickeln die einzelnen Bakterienstämme ihre eigene Gegenstrategie.
In manchen Ländern Europas gelingt es allerdings schon, die resistenten Bakterien zurückzudrängen, obwohl allerorts die Zahl der Killerkeime wächst. In Norwegen, den Niederlanden und Schweden sind nicht einmal 1 % der Staphylokokken gegen Antibiotika resistent, in Spanien, Frankreich, Großbritannien und Italien sieht es ganz anders aus, dort sind es zwischen 25 und 50 %. In Deutschland liegen wir mit 23 % im Mittelfeld. Bei den Analysen haben die Mediziner herausgefunden, dass in diesen Ländern besonders oft Antibiotika verschrieben und auch besonders oft und lange eingenommen werden.
Vor uns liegt also ein Antrag, der noch viele Fragen aufwirft, vor allen Dingen die der Kostenübernahme. Ich freue mich auf eine lebhafte Debatte.
Meine Damen und Herren, jetzt spricht der Kollege Riese über Keime, gegen die kein Antibiotikum mehr hilft.
Herr Präsident! Ich hoffe, Sie werden mich nicht zur Sache rufen müssen und dass ich beim vorgegebenen Thema bleibe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alexander Fleming ist verdienstvollerweise von der Kollegin Tiemann erwähnt worden. Er hat 1928 das Penicillin entdeckt. Seither sind Antibiotika zu ei