Wenn Sie sagen, dass es in Niedersachsen zehn Personen gibt, die potenziell entlassen werden könnten, dann schließt sich daran die Frage an: Wie ist gewährleistet, dass KURS mit diesen zehn
Personen effektiv arbeiten kann, wie die Landkreise mit KURS so vernetzt werden, dass sie von KURS Informationen haben und dass KURS auch in der Lage ist, dass die Bewährungshilfe personell in der Lage ist, diese Arbeit zu gewährleisten? Welche Pläne hat hier die Landesregierung, KURS optimal aufzustellen?
Herr Präsident! Herr Kollege, zunächst besten Dank für das Lob in Richtung KURS, wo wir auch noch so ein bisschen in der Aufbauphase sind. Sozialtherapie und diese Dinge habe ich angesprochen. Was die zehn sogenannten Altfälle - mit welcher rechtlichen Konsequenz auch immer - im Land anbelangt, so sage ich Ihnen einmal Folgendes. Auch die haben Anwälte, sie lesen Zeitung und gucken Fernsehen, sie wissen um ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Deswegen haben wir schon seit Monaten mit unserem KURS-Team, aber auch mit der Bewährungshilfe Kontakt aufgenommen. Wir besprechen die jeweilige Situation, setzen uns so - ich sage es einmal vorsichtig - entlassungsvorbereitend mit allen Mitarbeitern begleitender Maßnahmen zusammen.
Meine Anordnung war: Bitte keine Euphorie wecken, von wegen, ihr kommt morgen früh raus, aber das Notwendige, was man vorbereitend tun kann, schon zu tun. Wenn Sie so wollen - Sie wissen, wo ich da in der Sache stehe -: Wir präparieren uns in beide Richtungen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wenn man die Debatten zu diesem Thema mit Sätzen einleitet wie „Die Sicherheit der Bevölkerung ist mir wichtiger als das persönliche Freiheitsinteresse des einzelnen Straftäters.“, oder „Man kann doch nicht ausschließen, dass...“, kommt man dann überhaupt zu einer seriösen Abwägung der Risiken?
bei denen es ja auch eine gewisse Rückfallwahrscheinlichkeit gibt. Ich habe so ein bisschen den Eindruck, als würde man hier irgendwie ein bisschen die Maßstäbe verlieren.
Denn mit dem Argument, uns ist die Sicherheit der Bevölkerung wichtiger als das Interesse des Straftäters, könnte man alle Straftäter rund um die Uhr einsperren.
Herr Präsident! Herr Kollege Adler, Sie sind ja nun ähnlich alt wie ich, und wir beide haben Erfahrungen als Anwälte, haben da mittlerweile drei Jahrzehnte auf dem Ast. Deswegen wissen wir doch, wie man unterscheiden muss. Das Bundesverfassungsgericht - das ist Originalton - sagt, zum Schutz der Allgemeinheit dürfen auch Individualinteressen, Wünsche von Sicherheitsverwahrten auf Freiheit hinten angestellt werden. - Wir wenden das ja nicht auf irgendwelche Taschendiebe und Schwarzfahrer in der Straßenbahn an,
Wenn Sie sich diese Lebensläufe - eine Traurigkeit an sich - der Personen begucken, um die es geht, dann ist es manch einem gar nicht vorstellbar, was dort geschehen ist, wie die psychosozial, menschlich danebenliegen, gar keine Empathie, gar keine Empfindsamkeit für das entwickeln können, was sie getan haben, Mord, Totschlag, schwerer Raub, Mehrfachvergewaltigungen, Kindesschändungen und, und, und. Sie müssen also schon wissen: Es
Wie gesagt - Gott sei’s geklagt -, es ist ein Personenkreis von - da kann man über die Dimension nachdenken - deutschlandweit vielleicht 500 Leuten. Die Altfälle sind vielleicht 100 Leute, in Niedersachsen davon 10 Personen. Es erwarten 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger eine Antwort darauf, wo wir da stehen.
Wenn sich die Maßstäbe erst mal auflösen, dann geht es aus dem Leim. Wie gesagt, die Güterabwägung ist verfassungsgerichtlich abgesegnet.
Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen mit dem Glücksspielstaatsvertrag - Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2724
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag läuft aus. Er hat seine Ziele nicht erreicht. Dort, wo das pathologische Spielen, die Glücksspielsucht, am häufigsten anzutreffen ist, nämlich vor den Glücksspielautomaten, gibt es keine Verbote. Dagegen findet alles, was nach dem Glücksspielstaatsvertrag verboten ist, praktisch sanktionslos im Internet statt.
Herr Kollege Adler, vielleicht warten Sie einen Moment. - Meine Damen und Herren, wenn Sie das Thema nicht interessiert, dann bitte ich Sie, Ihre Gespräche außerhalb des Plenarsaals zu führen. Das gilt auch für die jetzt noch stehenden Abgeordneten, die weiterreden. - Danke schön.
Der Glücksspielstaatsvertrag ist hinsichtlich seiner Zielsetzung widersprüchlich. Seine Umsetzung wurde inkonsequent verfolgt. Wetten werden als Glücksspiele eingestuft. Pferdewetten sind erlaubt, Wetten auf Hunderennen sind verboten, Sportwetten sind eigentlich verboten, Verstöße werden aber praktisch nicht verfolgt. An der Börse wird munter auf zukünftige Kurse gewettet.
Erstens. Bestätigt die Landesregierung die getroffene Einschätzung, dass der Glücksspielstaatsvertrag seine Ziele verfehlt hat und nicht fortgeführt werden sollte?
Zweitens. Teilt die Landesregierung die Einschätzung der Fraktion DIE LINKE, dass eine reine Liberalisierung das Problem der Umgehung der Verbote durch das Internet nicht lösen wird, weil auch ohne staatliches Verbot ein im Ausland ansässiger Glücksspielanbieter seinen Sitz nicht ohne Not nach Deutschland verlegen wird, wenn er hier steuerpflichtig würde?
Drittens. Wie verhält sich die Landesregierung zu dem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, im Falle einer Liberalisierung von Sportwetten, Poker und anderen als Glücksspiel eingestuften kommerziellen Spielgelegenheiten mit einer Steuer dort anzusetzen, wo der einzige aus Sicht der Anbieter notwendige Inlandsbezug besteht, nämlich bei der Werbung?
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das Res- sort, das Thema! An den Wirtschafts- minister! - Kreszentia Flauger [LIN- KE]: Schünemann kämpft noch! - Hei- terkeit bei der SPD und bei der LIN- KEN - Wolfgang Jüttner [SPD]: Ich glaube, er hat schon verloren!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der geltende Glücksspielstaatsvertrag, das Niedersächsische Glücksspielgesetz und Änderungen im Spielbankgesetz wurden für Niedersachsen am 14. Dezember 2007 vom Landtag ohne Gegenstimmen beschlossen. Im Kleinen Spiel der Spielbanken befinden sich auch Glücksspielautomaten, diese sind aber mit der Dringlichen Anfrage wohl nicht gemeint.
Sportwetten gelten als Glücksspiel und sind nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages wie auch der früheren Regelungen dem staatlichen Monopol vorbehalten. Toto hat in Deutschland eine lange Tradition, und auch die Oddset-Wetten sind seit 1999 fester Bestandteil des staatlichen Glücksspielangebotes. Anders als bei nicht erlaubten Angeboten aus dem Ausland fließt hier aber ein erheblicher Anteil an Steuern an die Länder, und aus den Glücksspielabgaben profitieren Sport, Soziales, Kunst, Musik, Umwelt, Kultur und Denkmalschutz.
Wie für das gewerbliche Automatenspiel gilt auch für die Pferdewetten ein Gesetz des Bundes. Im Rennwett- und Lotteriegesetz von 1922 ist geregelt, dass der Bereich der öffentlichen Pferderennen mit Wetten verbunden ist und diese von den Pferdezuchtvereinen und den konzessionierten Buchmachern veranstaltet und vermittelt werden. Die Erlöse gehen weitgehend in die Förderung der Pferdezucht. Hunderennen haben in Deutschland keine Tradition, insoweit sind Wetten auf solche Rennen auch nach geltendem Recht nicht zulässig.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Keine Tradition? Was ist das denn für ein Argument? - Sie sind aus dem Grund nicht zulässig. Die Regelungen über das gewerbliche Automaten- spiel finden sich im Gewerberecht des Bundes. Aus dem Bereich der Suchtberatung und -therapie wird die besondere Gefahr hervorgehoben, die sich aus diesen insbesondere in Spielhallen und Gaststätten angebotenen Spielen ergibt. Der Bund hat nach der letzten Neufassung der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinn- möglichkeit im Jahr 2006 eine Evaluation durchge- führt, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen. Von daher kann auch die fachliche und politische Dis- kussion über diesen Bereich insbesondere im Bundestag noch nicht zu Ende geführt werden. Die Länder haben sich durch ihre Ministerpräsidenten, aber auch innerhalb der Fachministerkonferenzen für Soziales und Gesundheit, Finanzen und für Inneres deutlich für eine Beschränkung und Regu- lierung in diesem Aufgabenfeld des Bundes im Ressort des Bundeswirtschaftsministers ausge- sprochen. Wetten an der Börse auf Sportereignisse sind aus Niedersachsen nicht bekannt, andere Länder sind allerdings in Einzelfällen erfolgreich dagegen vor- gegangen. Andere Aktivitäten an den Börsen fallen nicht unter die Bestimmungen des Glücksspiel- rechts. (Wolfgang Jüttner [SPD]: Eigentlich überraschend!)