Protocol of the Session on June 9, 2010

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hagenah, Sie haben eben vergessen, zu erwähnen, dass Sie derjenige waren, der den Menschen

vor Ort Hoffnungen gemacht hat, ohne zu wissen, ob das Ganze rechtlich möglich ist. Ich denke, dass das auch eine Rolle spielt, wenn man mit den Menschen etwas bespricht.

Es geht um Lärmschutz. Ich muss Ihnen sagen, dass ich niemanden im Wirtschaftsausschuss kenne, der den Anwohnern der B 65 nicht einen besseren Lärmschutz wünschen würde. Es gibt aber auch gesetzliche Regelungen. Danach bestehen mehrere Möglichkeiten für Lärmschutz.

Zum einen gibt es bei Neubau oder wesentlichen Änderungen von Straßen die Möglichkeit der Lärmvorsorge. Zum anderen besteht seit 1973 die Möglichkeit, auch an bestehenden Bundesfernstraßen Lärmschutz zu schaffen. Dieser Fall wird allerdings als Lärmsanierung bezeichnet. Dafür gelten Grenzwerte. Die Grenzwerte für Lärmsanierung liegen deutlich über denen für Lärmvorsorge. Lärmvorsorge ist hier leider nicht möglich. Für reine und allgemeine Wohngebiete beträgt die Differenz derzeit 11 dB(A). Der Bund beabsichtigt, diese Grenzwerte mit dem aktuellen Haushalt um 3 dB(A) abzusenken.

Zur Lärmvorsorge: Die B 65 ist eine bestehende Straße, bei der derzeit keine größere Neuerung geplant ist. Daher ist der Anspruch auf Lärmvorsorge hier leider ausgeschlossen.

Zur Lärmsanierung: Nach der durchgeführten schalltechnischen Berechnung, die dem Ganzen vorausgehen muss, des regionalen Geschäftsbereichs der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden weder die derzeitigen noch die künftig um 3 dB(A) abgesenkten Grenzwerte überschritten. Deshalb ist es nicht möglich, zulasten des Baulastträgers den bestehenden Schallschutz durch entsprechende Maßnahmen zu verbessern.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die Sie angesprochen haben. Der Lärm kann nämlich auch durch Geschwindigkeitsbegrenzungen gesenkt werden. Voraussetzung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist jedoch, dass dadurch eine Pegelminderung um mindestens 3 dB(A) bewirkt wird. Wiederum von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist gemessen worden, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht nur auf 80 km/h, sondern sogar auf 70 km/h bei der hochgerechneten Verkehrsbelastung eine Pegelminderung um nur 2 dB(A) bedeutet. Damit kommt die Geschwindigkeitsabsenkung auch nicht infrage.

(Vizepräsident Dieter Möhrmann übernimmt den Vorsitz)

Warum sage ich das? Wir haben lange darüber diskutiert, wie wir den Menschen helfen können. Dort gab es den Vorschlag, Tempo 80 einzuführen und eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage aufzubauen. Sowohl vom Innenministerium als auch vom Wirtschaftsministerium wurde uns deutlich erklärt, dass das rechtlich nicht möglich ist, sodass wir den Menschen damit Hoffnungen machen, die wir nicht erfüllen können.

Aus diesem Grunde haben SPD, CDU und FDP gemeinsam dafür plädiert, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Ich bitte Sie, sich dem anzuschließen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Es liegt noch eine Wortmeldung von Herrn Klare vor, die leider nicht mehr aufgerufen werden kann, da bedauerlicherweise keine Zeit mehr zur Verfügung steht. Insofern liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, die noch zu berücksichtigen wären.

Wir kommen damit zur Abstimmung, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 24. Eingabenübersicht in der Drs. 16/2530 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Damit ist einstimmig so beschlossen worden.

Wir stimmen nun über die Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie wie gehabt einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und danach, falls diese abgelehnt werden sollten, über die Ausschussempfehlung abstimmen.

Wir beginnen mit der Eingabe 1329 betr. Strafvollzug; hier: Zulassung einer Spielkonsole.

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Er lautet „Material“. Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Sie lautet „Sach- und Rechtslage“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthal

tungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.

Nun kommen wir zur Eingabe 1455. Sie betrifft Schulstrukturen im ländlichen Raum.

Dazu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der SPD vor. Sie lauten „Berücksichtigung“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet „Sach- und Rechtslage“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Das Erste war die Mehrheit. Dementsprechend ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Jetzt rufe ich die Eingabe 1505 - Klassenbildung an der Karl-Söhle-Grundschule Hankensbüttel - auf.

Gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der SPD - - -

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Herr Präsi- dent, wir haben darum gebeten - - -)

- Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe dazu nur einen Vorschlag gehört. Das reicht nicht aus. Man kann man ja auch „Freibier für alle“ vorschlagen. Dafür brauche ich dann schon einen Antrag. Ist ein Antrag gestellt worden?

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Ja, der ist vorhin gestellt worden - mit der Bitte, es noch einmal zurück in den Aus- schuss zu überweisen!)

- Vielen Dank, Herr Klare. Zurücküberweisung an den Kultusausschuss; das ist jetzt der Antrag, der gestellt wurde. - Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.

Dann kommen wir zur Eingabe 1544 - Zukunftstag für Mädchen und Jungen.

Dazu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE vor. Sie lauten „Berücksichtigung“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen?

- Das Zweite war die Mehrheit. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Er lautet „Material“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese Beschlussempfehlung lautet „Sach- und Rechtslage“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Ich rufe jetzt die Eingabe 1544 - Zukunftstag für Mädchen und Jungen - auf. Es geht um die Änderungsanträge der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE.

(Björn Thümler [CDU]: Was? Die hat- ten wir doch gerade! - Unruhe)

- Oh, bei dem Umfang des Papiers - - - Wir kommen nur noch zu einer einzigen Eingabe. Ich bitte um Nachsicht.

Wir kommen zur Eingabe 01363/06/16 - Verbesserung des Lärmschutzes an der B 65. Es geht um den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer sich für „Berücksichtigung“ entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese lautet „Material“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir am Ende der Tagesordnung für den Vormittag. Wir setzen die Sitzung um 14.30 Uhr fort.

(Unterbrechung von 13.12 Uhr bis 14.30 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir wollen die Sitzung fortsetzen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Besprechung: Cannabispolitik in Niedersachsen - Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1717 - Antwort der Landesregierung - Drs. 16/2396

Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Alsdann erhält es die Landesregierung.

Von der Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, liegt die Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Perli vor. Herr Perli, Sie haben das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein guter Brauch, der Beratung einer Großen Anfrage einen Dank voranzustellen. Ich bedanke mich deshalb bei den Mitgliedern der Linksjugend [’solid] Niedersachsen für die gemeinsame Erarbeitung und Auswertung dieser Anfrage. Ich bedanke mich ebenfalls bei den zuständigen Mitarbeitern der Landesverwaltung für die Beantwortung und das Zusammentragen der Statistiken, auch wenn nicht wenige Fragen unbeantwortet geblieben sind. Sie haben damit einen wichtigen Beitrag zur Belebung der Debatte um Cannabis geleistet.

(Beifall bei der LINKEN)

Cannabis ist die wissenschaftliche Bezeichnung für die Hanfpflanze, eine der ältesten und wichtigsten Kulturpflanzen der Welt, die auch als Faser und Heilgewächs Verwendung findet. Die Fraktion DIE LINKE möchte mit der Großen Anfrage die Debatte zum politischen und rechtlichen Umgang mit Haschisch und Marihuana, das aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen wird, neu beleben. Es geht hierbei nicht um eine Verherrlichung oder Verharmlosung von Cannabis. Der Konsum ist nicht harmlos. Ich betone das ausdrücklich. Ein Beleg für den Ernst unseres Ansinnens ist auch der Umfang des Fragenkatalogs.

Es ist notwendig, die gesundheits- und suchtpolitischen Maßnahmen gegen problematische Konsummuster bei allen Drogen zu intensivieren. Das gilt für Cannabis, Alkohol, Tabak und zahlreiche andere Rauschmittel.

(Beifall bei der LINKEN)