Dass die FDP in dieser Frage zustimmt, verstehe wer wolle. Ich verstehe Sie an dieser Stelle nun wirklich nicht. Sie sollten sich bei Ihren Kommunalpolitkern einmal umhören, wie das angekommen ist! Ich kann nur sagen: Weiterhin gute Reise nach unten!
Ich will aber noch kurz auf Ihre Wünsche zur Kompensation Ihrer Eigenaufgabe eingehen. Ich lese in der HAZ vom 2. Juni: Die FDP möchte
„im Gegenzug zum Verzicht auf die Stichwahl, dass die Parteien bei den Kommunalwahlen in einer Stadt keine auf mehrere Wahlbereiche aufgeteilten Listen anbieten müssen, sondern auch mit einer für alle Wahlbereiche einheitlichen Liste antreten können.“
„Der zweite Wunsch der FDP ist, eine ausdrückliche Möglichkeit der Klage von Handwerksbetrieben ins Gesetz aufzunehmen, sofern diese den Verdacht hegen, die Kommune weite ihre wirtschaftliche Tätigkeit unzulässig aus.“
Das ist die Festschreibung des Grundsatzes „Privat vor Staat“. Das werden wir auf keinen Fall mitmachen.
Auch bei der Streichung der Altersgrenze kann ich eigentlich nur den Kopf schütteln. Natürlich fühlt sich jemand mit 64 noch fit, dieses Amt auszufüllen. Aber ich sage Ihnen: Spätestens, wenn die 70 naht, denkt man doch schon einmal darüber nach. Das sage ich bewusst als jemand, die auch parteipolitisch aktiv ist. Da sind Zwischenwahlen vorprogrammiert.
(Widerspruch bei der CDU - Ulf Thiele [CDU]: Was ist denn das für eine Bot- schaft an ältere Menschen in diesem Land, Johanne?)
Letzter Satz, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren, wenn Sie die Stichwahl wirklich kippen wollen, dann wollen wir mit Ihnen über die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten reden. Für uns ist dann eine Harmonisierung der Amtszeiten - wir schlagen sechs Jahre vor - unbedingt erforderlich. Wenn Sie an die Stichwahlen gehen, dann reden wir über die Amtszeiten.
Ich hoffe, dass wir gemeinsam ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem die kommunale Ebene leben kann. Aber dafür müssen Sie ein paar Punkte, die ich wirklich als Unsinn bezeichnen würde, wieder herausnehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf heißt „Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenfassung und Modernisierung des niedersächsischen Kom
munalverfassungsrechts“. Gut, die Zusammenfassung ist Ihnen gelungen. Vier Kommunalgesetze zusammenzufassen, ist eine eher rechtstechnische Angelegenheit. Aber die Chance, die darin liegt, hier eine wirkliche Modernisierung herbeizuführen, haben Sie vertan.
Denn mit einer Reform wäre es immerhin notwendig und möglich geworden, mehr Demokratie in die Kommunen zu bringen und die direkte Demokratie zu stärken. Als Beispiel nenne ich nur die gegenwärtigen Bestimmungen über Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Hierbei sind die Hürden nach wie vor viel zu hoch, und wichtige Fragen wie Bauleitpläne oder Planfeststellungsverfahren, die im kommunalen Geschehen eine große Rolle spielen und von den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden, sind von den Bürgerentscheiden ausgeschlossen.
Ich will auch noch sagen, an welcher Stelle Sie den Gesetzentwurf hätten vereinfachen können. Ich selbst bin schon seit Jahren Mitglied des Verwaltungsausschusses der Stadt Oldenburg. Ich frage mich immer wieder: Wozu brauchen wir überhaupt dieses Gremium? Die meisten Tagesordnungspunkte, die dort behandelt werden, sind in den Fachausschüssen schon ausführlich diskutiert worden und werden im Verwaltungsausschuss praktisch nur noch durchgehechelt. Das ist eigentlich überflüssig. Da wird im Grunde ein Gremium eingeschaltet - auch deshalb ist es mir suspekt -, das kraft Gesetzes immer nicht öffentlich tagt, während die Ausschüsse und auch der Rat öffentlich tagen.
Warum muss dann ein nicht öffentliches Gremium dazwischengeschaltet werden, das nach Ihrem Gesetzentwurf jetzt „Hauptausschuss“ heißen soll? Es wäre durchaus möglich, dies zu überspringen und damit Bürokratie abzubauen, Herr Kollege von der FDP.
Ich will Ihnen noch etwas sagen. Bezüglich der Finanzlage ging es darum, die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen zu stärken und nicht zu schwächen. Das ist ein großes Problem, dem wir uns noch im Detail zuwenden wollen.
Nun komme ich zu den Punkten, die die Stellung des Hauptverwaltungsbeamten betreffen. Hierzu haben wir immer gesagt, dass fünf Jahre völlig ausreichend sind und acht Jahre einfach zu lang sind. Mit einer Übergangsregelung wäre es möglich, diese Amtszeiten zu harmonisieren, sodass in Zukunft Rat und Hauptverwaltungsbeamter gleichzeitig gewählt werden.
Herr Adler, ich unterbreche einmal. - Ich bitte Sie dringend um etwas mehr Aufmerksamkeit für den Redner. Stellen Sie die Privatgespräche bitte ein!
Danke schön. - Außerdem schlagen wir vor, dass die Abwahl des Hauptverwaltungsbeamten erleichtert wird, und zwar nicht mehr eine Dreiviertelmehrheit, sondern eine Zweidrittelmehrheit sollte ausreichen.
Wir alle haben wohl bestimmte Hauptverwaltungsbeamte vor Augen. Das würde die Position des Rates stärken und würde auch mehr Demokratie bedeuten. Wenn jemand auf acht Jahre gewählt worden ist und man ihn nur mit einer Dreiviertelmehrheit loswerden kann, dann kann das zu ganz erheblichen Problemen führen. Ich will jetzt keine Namen nennen.
Ein letzter Punkt zur Frage der Stichwahl. Das ist hier schon angedeutet worden. Man kann davon ausgehen, dass wir in Niedersachsen ein Fünfparteiensystem haben. Nun stellen Sie sich folgende Situation vor: Die Kandidaten der fünf Parteien haben 22 %, 21 %, 20 %, 19 % und 18 % der Stimmen erhalten. Dann ist es möglich, dass der Kandidat mit 22 % der Stimmen im ersten Wahlgang gewinnt. Wenn man unterstellt, dass die Wahlbeteiligung 60 % beträgt, dann wäre er von nur 13 % der Wahlberechtigten gewählt worden, aber soll er dann der Hauptrepräsentant der Stadt sein. Das kann doch nicht richtig sein!
Da ich aber weiß, dass diese Regelung auch bei der FDP nicht auf ganz große Vorliebe stößt, will ich eine Anregung zum Nachdenken im Ausschuss geben: Man könnte regeln, dass im Prinzip eine
Stichwahl durchgeführt wird. Wenn aber der Abstand zwischen dem Erstplatzierten und dem Zweitplatzierten mehr als 20 Prozentpunkte beträgt - ein anderes Beispiel: der Erstplatzierte hat 49 %, der Zweitplatzierte hat 25 % der Stimmen, und die anderen haben entsprechend weniger -, ist es für die Bürgerinnen und Bürger manchmal unerträglich, warum sie jetzt noch einmal zur Wahl müssen, wodurch die Wahlbeteiligung wirklich dramatisch absinkt. Vielleicht können Sie über diese Regelung einmal nachdenken. Da könnte man vielleicht einen Kompromiss finden.
Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Idee des Gesetzentwurfs, den wir gerade diskutieren, ist es, die bisherigen Regelungen aus der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung, dem Gesetz über die Region Hannover und dem Göttingen-Gesetz in ein einheitliches kommunales Gesetzbuch zusammenzufassen. Dies wurde dann mit überarbeitet durch die Gesellschaft für deutsche Sprache. Das Ergebnis, das uns heute vorliegt, ist ein einheitliches kommunales Verfassungsrecht, das vor allen Dingen einen Vorteil für unsere ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger hat: dass es lesbar und anwenderfreundlich ist. Das ist deswegen auch eine gute Idee gewesen, die der Innenminister hier gehabt hat und die durch die Landesregierung auf den Weg gebracht wurde, meine Damen und Herren.
Einer der Ausflüsse - das hat der Kollege Biallas gerade dargestellt - der bisherigen Veränderungen im Kommunalverfassungsrecht, insbesondere der Einführung der Eingleisigkeit, ist, dass heute bei vielen kommunalen Mandatsträgern das Gefühl besteht: „Mensch, gegen diese Hauptverwaltungsbeamten kommen wir als Ehrenamtler gar nicht an!“ Unabhängig davon, ob das richtig ist oder nicht und welche Möglichkeiten bei den Mandatsträgern bestehen, ist dieses Gefühl einfach auf der kommunalen Ebene da. Deswegen halten wir von der FDP es auch für richtig, dass wir das Ehrenamt stärken, dass wir die einzelnen Ratsmitglieder, die
Da ist der Vorschlag, den hier auch der Kollege Briese gemacht hat, genau falsch, dass auch noch die hauptamtlichen Bürgermeister für den Kreistag wählbar sein sollten. Das wäre genau das Gegenteil von der Stärkung des Ehrenamts, das hier in Niedersachsen von CDU und FDP angestrebt wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn Sie sich angucken, wie die Kreisausschüsse in Baden-Württemberg besetzt sind, dann werden Sie sehen, dass 80 % der Sitze in den Kreisausschüssen in Baden-Württemberg durch Hauptverwaltungsbeamte der Städte und Gemeinden besetzt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann doch wirklich keine kommunale Landschaft sein, wie wir sie uns hier in Niedersachsen wünschen!