Protocol of the Session on June 8, 2010

(Beifall bei der LINKEN - Jan- Christoph Oetjen [FDP]: Das ist doch Humbug! Da kennt sich einer nicht aus!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Besprechung.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer möchte ihnen zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Auch hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer stimmt ihnen zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen worden.

Artikel 3. - Auch hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer stimmt ihnen zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es ist ebenfalls so beschlossen worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenprobe! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist somit mehrheitlich beschlossen worden.

Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt Tagungsordnungspunkt 7 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke und des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2088 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/2529 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2561 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2558 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2574

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD zielen auf eine Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich zunächst der Kollege Böhlke von der CDU-Fraktion. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt zur Abstimmung ein Gesetzentwurf mit dem vom Präsidenten soeben vorgetragenen etwas umständlichen Namen vor, der ein Nachklapp zu politischen Entscheidungen darstellt, über die wir bereits in den Jahren 2006 und 2007 heiß diskutiert und die wir letztendlich auch getroffen haben.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Verfas- sungswidrige Entscheidungen!)

Konkrete Auswirkungen sind nunmehr durch die Gesetzesvorlage im Nachgang auf den Weg gebracht worden.

Im Zuge des heiß diskutierten Verkaufs der Landeskrankenhäuser ist im Jahr 2007 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes und des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz sowie des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes

über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke beschlossen worden.

Diese Beschlüsse wurden damals mit der Mehrheit der Fraktionen der CDU und der FDP im Landtag gefasst. Gegen diese Änderungsgesetze hatten die damaligen Oppositionsfraktionen deutlich Stellung bezogen. Sie haben sie nicht akzeptiert und beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof eine Normenkontrollklage eingereicht.

Die von SPD und Grünen geäußerte Rechtsauffassung, dass die Beschlüsse des Landtags verfassungswidrig seien, wurde vom Staatsgerichtshof überprüft. Strittig war vor allem die Frage, ob Private mit den hoheitlichen Aufgaben des Maßregelvollzugs, also der Behandlung psychisch kranker Straftäterinnen und Straftäter, beliehen werden dürfen. Der Staatsgerichtshof hat, wie wir alle wissen, ausdrücklich festgestellt, dass die Entscheidungen des Landtags verfassungskonform sind.

In diesem Zusammenhang hat er dem Gesetzgeber allerdings auch aufgegeben, bis zum Ende des Jahres 2010 Korrekturen, die eine deutlich bessere Rechtssituation herbeiführen können, zu verabschieden und sicherzustellen, dass diejenigen Beschäftigten, die in den beliehenen Krankenhäusern grundrechtsbeschränkende Maßnahmen gegenüber untergebrachten Patientinnen und Patienten anordnen oder umsetzen, tatsächlich staatlich bestellt sein müssen und eng zu beaufsichtigen sind. Des Weiteren sind die Aufsichtsbefugnisse im niedersächsischen PsychKG noch weiter zu verstärken. - So der Staatsgerichtshof.

Er hat also deutlich gemacht, dass die Entscheidungen, die der Landtag im Hinblick auf den Verkauf der Landeskrankenhäuser getroffen hat, verfassungsgemäß waren. Er hat ferner deutlich gemacht, dass mit diesen Vorgaben mit Sicherheit Rechtssicherheit auf den Weg gebracht wird. Für mich ist daher völlig unverständlich, dass die SPDFraktion in der Begründung zu ihrem Antrag schreibt, dass der Staatsgerichtshof das Gesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt hat.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Hat er ja auch!)

Das ist natürlich nicht richtig, sondern hier ist sehr deutlich gesagt worden, dass es nicht nur in weiten Teilen, sondern im Grundsatz sehr wohl verfassungskonform ist. Auf dieser Grundlage kann man jetzt auch entsprechend weitermachen. Bei Ihnen herrscht offensichtlich nur Wunschdenken vor, aber eine entsprechende politische oder auch

rechtliche Würdigung haben Sie nicht vorgenommen.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: So, wie Sie es gemacht haben, ist es nicht verfassungskonform!)

Deshalb, meine Damen und Herren, begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich, dass die Landesregierung die Vorgaben des Staatsgerichtshofs nach dessen Urteil zügig abgearbeitet und auch den Vorschlag des Gerichtes, bei der staatlichen Bestellung auf das Instrument der sogenannten Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamten zurückzugreifen, aufgenommen hat. Mit den zu erwartenden Beschlüssen werden künftig also alle Ärztinnen und Ärzte und auch Pflegekräfte bestellt werden, die in sogenannten beliehenen Krankenhäusern tätig sein und entsprechend wirken werden. Das bedeutet im Vorfeld natürlich auch einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Das ist aber jetzt im Sinne einer beabsichtigten Beschlussfassung im Sinne von Rechtsklarheit unvermeidlich.

Meine verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Anhörung haben die Beteiligten die zur Abstimmung stehenden Änderungen grundsätzlich befürwortet. Einige regten zusätzlich an, die beiden Gesetze unabhängig von den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Staatsgerichtshofes weitergehend abzuändern. Es wurden fachlich weitergehende Themen aufgezeigt, die unserer Auffassung nach aber einer intensiven zusätzlichen fachlichen Vorbereitung und auch inhaltlicher Diskussionen bedürfen, so dass der vom Staatsgerichtshof vorgegebene Zeitrahmen - nämlich bis Ende Dezember 2010 - ansonsten nicht erreicht worden wäre. Diesen Aspekt haben wir in der mündlichen Anhörung auch mit den beteiligten Parteien besprochen. Es wurde deutlich, dass Akzeptanz für unsere Vorstellung besteht, dass in einem zweiten Schritt nach entsprechender Vorbereitung die angesprochenen Aspekte, in einer späteren Novellierung, durchaus ihren Niederschlag finden können.

Deshalb bedauern wir, dass die von uns dargestellte Vorgehensweise von den Oppositionsfraktionen auch im Ausschuss nicht mitgetragen wurde, sondern noch einmal entsprechende Initiativen zur Abstimmung gestellt werden, die nach unserer Auffassung vor dem geschilderten Hintergrund nicht zu rechtfertigen sind.

Wir laden die Oppositionsfraktionen ein, die über die Vorgaben des Staatsgerichtshofes hinaus an

gesprochene Initiative mit uns gemeinsam zu einem späteren Zeitpunkt - möglichst noch in dieser Legislaturperiode - aufzuarbeiten und eine entsprechende Novellierung auf den Weg zu bringen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie unsere Einladung annehmen, sind Sie sicher, dass Sie dem heutigen Beschluss genauso inhaltlich zustimmen können wie wir; denn wir wollen mit unserer heutigen Beschlussfassung und der Unterstützung des Gesetzentwurfes gerne sicherstellen, dass die Betroffenen künftig auf der rechtlichen Grundlage abgesichert ihre wichtigen Aufgaben auch weiterhin erfüllen können.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Die nächste Rednerin ist Frau Reichwaldt von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute abzustimmende Gesetzentwurf der Landesregierung, der uns hier vorliegt, ist wirklich eine verpasste Chance oder der Versuch, sich eben nicht mit den Folgen einer gravierenden Fehlentscheidung der niedersächsischen Gesundheitspolitik, nämlich der Privatisierung der psychiatrischen Landeskrankenhäuser, auseinanderzusetzen.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei den GRÜNEN)

Wenn Gesetzesinitiativen der Landesregierung auf die lange Bank geschoben wurden oder Initiativen der Opposition für null und nichtig erklärt wurden, hörte ich oftmals: Wenn ein Gesetz, dann gleich richtig! - Jetzt handelt man nach dem Motto: Nur das Notwendigste; nicht genau hinsehen! - Das geht allerdings nur auf Kosten der psychisch Kranken.

Die Kritik an Passagen dieses Gesetzentwurfes und die Wünsche nach weiteren Änderungen an den Gesetzesgrundlagen in der Anhörung waren eindeutig.

Notwendig ist die Gesetzesänderung geworden, weil mit Urteil von Dezember 2008 der Staatsgerichtshof neben anderem angemahnt hatte, dass mit der Privatisierung der psychiatrischen Landeskrankenhäuser die dort Beschäftigten zu grundrechtseinschränkenden Maßnahmen befugt sind, ohne von einer staatlichen Stelle hierzu bestellt worden zu sein. Im vorgelegten Gesetzentwurf

wird nun geregelt, dass Ärzte und Pflegekräfte zu Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamten bestellt werden und die Fachaufsicht genauer definiert wird.

Die Definition der Gruppe der zu bestellenden Personen und vor allen Dingen der Nachweis der erforderlichen Qualifikation dieser Gruppe im vorliegenden Gesetzentwurf wurden von fast allen Angehörten als unzureichend kritisiert. Ein erreichter Berufsabschluss ist eben kein ausreichender Nachweis für erforderliche Sachkunde. Das gilt für die Approbation als Arzt ebenso wie für einen einfachen Pflegeabschluss.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Einfach?)

Warum wurden Psychologen, Sozialpädagogen und andere Berufsgruppen bei der Definition der möglichen Vollzugsbeamten ausgenommen? - Wie schon gesagt: Ohne Privatisierung der Landeskrankenhäuser wäre eine Gesetzesnovelle in dieser Form nicht notwendig geworden.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei den GRÜNEN)

Dass Novellierungsbedarf für das niedersächsische PsychKG besteht, wurde allerdings genauso wenig - weder in der schriftlichen noch in der mündlichen Anhörung - bestritten. Mehrere Angehörte haben sinnvolle Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Insofern sind die vorgelegten Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen und SPD nur zu begrüßen. - Lassen Sie mich einige Beispiele aus diesen Änderungsanträgen nennen.

Der Gedanke des Vorranges präventiver Maßnahmen wird ins PsychKG besser integriert.

Die Sozialpsychiatrischen Dienste werden zur Vermeidung stationärer Unterbringung und zur Verbesserung der Kriseninterventionsmöglichkeiten gestärkt.

Die Gruppe der zu Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamten zu bestellenden Personen wird auf alle an der Therapie beteiligten Personengruppen erweitert. Die erforderliche Sachkenntnis dieser Personen wird genauer definiert, weil hier ausreichende Qualifikation und Berufserfahrung zwingend erforderlich sind. Das gilt für das PsychKG wie für das Maßregelvollzugsgesetz.