- Natürlich, ich war selbst dabei. Auch ich habe mich deeskalierend eingesetzt und die Schüler davon überzeugt, den Platz zu räumen.
(Beifall bei der LINKEN - Ah! und Oh! bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Dann brauchen wir ja kein Gericht mehr, wenn Sie das können! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Dann kommt das Verhalten, das, wenn überhaupt, als strafbar betrachtet werden kann, nämlich das Verhalten des Ministers Schünemann, der in der Debatte um diesen Vorgang erstens auf einmal erklärt hat, es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und zweitens wörtlich aus einem Polizeibericht zitiert hat, obwohl § 353 d Nr. 3 des Strafgesetzbuches ein solches Verhalten ausdrücklich verbietet. Selbstverständlich hat die nicht unabhängige Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sie, Herr Schünemann, eingestellt.
Aber das bedeutet noch lange nicht, dass Sie damit aus meiner Sicht straflos wären. Ich will daran erinnern
- hören Sie doch so lange zu! -, dass in dieser Sache noch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht läuft, das noch nicht abgeschlossen ist.
Beim Verfahren gegen Herrn Humke-Focks handelt es sich also um einen Entlastungsangriff, weil es eigentlich um ein Strafverfahren gegen Herrn Schünemann geht. Herr Humke-Focks hat sich überhaupt nichts vorzuwerfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich auf den Wortbeitrag von Herrn Jüttner eingehen. Sie haben sich hier quasi als Chefaufklärer aufgespielt und haben ein Urteil gefällt.
Ich möchte es auf den Punkt bringen: Genau das möchte auch die Staatsanwaltschaft. Sie möchte ein Urteil darüber treffen, was dort tatsächlich stattgefunden hat.
Meine Damen und Herren, ich möchte hier allerdings ausschließlich zum Verfahren sprechen und nicht die politischen Argumente, die Herr Jüttner hier über den Untersuchungsausschuss einzubringen versucht hat, bewerten. Aus meiner Sicht ist die rechtliche Sachlage in beiden Fällen der Aufhebung der Immunität recht eindeutig.
Bei Herrn Abgeordneten Humke-Focks ist die Prüfung des Anfangsverdachts durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Es soll nun im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ein Strafbefehl erlassen werden. Meine Damen und Herren, es ist verständlich, dass Sie, die Abgeordneten der Linken, und auch Sie, Herr Humke-Focks, sich dagegen wehren. Das ist Ihr gutes Recht. Sie sollten sich allerdings nicht hinter der Immunität verstecken.
Entscheiden sollte nun ein unabhängiges Gericht. Damit das Verfahren beginnen kann, muss als Voraussetzung die Immunität aufgehoben werden. Das ist ein schlicht rechtsstaatliches Verfahren.
Bei Frau Abgeordnete Emmerich-Kopatsch sind wir beim ersten Schritt. Aufgrund einer Aussage in einer Pressemitteilung liegt die Anzeige wegen
einer verleumderischen Beleidigung vor. Ich will diese Aussage gar nicht thematisieren und bewerten, weil ich darin nicht unsere Aufgabe sehe. Nach der ersten Prüfung auf Plausibilität ist die Staatsanwaltschaft offensichtlich der Ansicht, dem Anfangsverdacht nachgehen zu wollen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung eines Abgeordneten - Herr Jüttner, das hatten sie hier beschrieben - ist meiner Ansicht nach nicht eingeschränkt, da Artikel 14 unserer Verfassung dieses Recht über die Indemnität sichert. Ausgenommen ist allerdings - das ist der entscheidende Punkt - die verleumderische Beleidigung. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft liegt der Anfangsverdacht dafür vor.
Ich frage mich deshalb sehr ernsthaft: Wie sollen wir uns hier anders verhalten? Ist ein Abgeordneter Primus inter Pares, also ein Erster unter Gleichen? - Nein! Auch der entsprechende Ausschuss des Deutschen Bundestages, meine Damen und Herren, geht in seinen Erläuterungen zur Geschäftsordnung darauf ein.
„Die Praxis des Bundestages zielt damit darauf ab, seine Mitglieder im Falle eines Strafverfahrens oder anderer Zwangsmaßnahmen nicht anders als die übrigen Bürger zu behandeln. Eine Ausnahme gilt nur für sogenannte politische Beleidigungen mit Ausnahme von Verleumdungen.“
Genau das muss jetzt rechtsstaatlich geklärt werden - nicht mehr und nicht weniger, meine Damen und Herren. Das sollte auch im Interesse von Frau Emmerich-Kopatsch liegen. Es geht auch um die Glaubwürdigkeit der Politik in unserem Land.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Grascha, Sie haben immer noch nicht verstanden, was Herr Adler gerade versucht hat zu erklären. Wenn bei jedem Anfangsverdacht zwangsweise das Parlament entscheiden sollte, dass die Immunität aufgehoben wird, bräuchten wir diese Regelung zur Immunität nicht.
Jetzt ein paar Worte zu Herrn Humke-Focks. In den vergangenen fast zweieinhalb Jahren haben Sie Herrn Humke-Focks als Experten für Sozialpolitik kennengelernt. Sie können ihm an vielen Stellen - das sage ich einfach einmal so - inhaltlich nicht das Wasser reichen.
Herr Humke-Focks hat in seinem Zivildienst und dann zehn Jahre hauptberuflich im Sozialbereich gearbeitet, und zwar mit Menschen mit Behinderungen, mit arbeitslosen Menschen, die er vermitteln wollte und vermittelt hat. Er kennt sich in diesem Thema aus. Was Sie furchtbar fuchst, was Sie furchtbar aufregt, ist, dass Sie zu Recht befürchten - weil es nämlich so ist -, dass Herr HumkeFocks auch an anderen Stellen so überzeugend als Sozialexperte auftritt, wie er das hier im Landtag tun kann, und Sie haben dem nichts entgegenzusetzen.
Weil Sie ihm politisch inhaltlich nichts entgegenzusetzen haben, versuchen Sie auf jede mögliche Art und Weise, mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden zulässigen und unzulässigen Mitteln, Herrn Humke-Focks zu bekämpfen
und ihn hier immer wieder als Schläger, als Anstifter zu Gewalttaten und was Ihnen sonst noch alles einfällt, darzustellen. Schminken Sie sich das ab! Es wird Ihnen bei der nächsten Wahl nichts nützen. Herr Humke-Focks überzeugt die Menschen in diesem Land, und Sie werden das nicht verhindern können, egal durch welche Mittel.
(Beifall bei der LINKEN - Christian Dürr [FDP]: Was unterstellen Sie uns? - Björn Thümler [CDU]: Das ist ver- leumderisch! - Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Flauger, ich stelle fest, dass die Qualifikation von Herrn Humke-Focks hier heute gar nicht zur Diskussion steht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die verfassungsmäßigen Institute der Indemnität und Immunität sind hohe Rechtsgüter und sollen Abgeordnete vor einer ungerechtfertigten strafrechtlichen Verfolgung schützen. Sie entstanden vor dem historischen Hintergrund, dass eine strafrechtliche Verfolgung genutzt wurde, um missliebige politische Gegner mundtot zu machen, indem sie zum Teil aus dem Parlament heraus verhaftet wurden.
Dabei gilt die Indemnität dem Schutz der Abgeordneten vor Äußerungen, die sie in ihrer Funktion als Abgeordnete im Landtag, in dessen Ausschüssen oder in einer Fraktion gemacht haben. Aber selbst davon sind verleumderische Beleidigungen ausgenommen.