Von der Geldanlage hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration im April 2009 erfahren und unverzüglich die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt mit der Prüfung des Bezirksverbands Oldenburg beauftragt. Der Entwurf des Prüfberichts liegt dem BVO vor und wird dort abgearbeitet.
Zu den in der mündlichen Anfrage gestellten Einzelfragen hat der BVO Stellung genommen. Die Überprüfung der Angelegenheit ist noch nicht abgeschlossen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich aufgrund der Stellungnahme des BVO die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Geldanlage wurde vom ehemaligen Geschäftsführer der BVO alleinverantwortlich getätigt. Dienstanweisungen der Verbandsversammlung gab es zum Zeitpunkt der Anlage des Geldes nicht.
Zu 2: Weitere Vermögenswerte des BVO sind nach dessen eigener Einschätzung nicht bedroht. Sämtliche Geldanlagen wurden von ihm diesbezüglich überprüft.
Im Übrigen bleibt das Ergebnis einer örtlichen Prüfung durch ein von der Verbandsversammlung noch zu bestimmendes Rechnungsprüfungsamt abzuwarten.
Zu 3: Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 3. November 2009 eine Dienstanweisung über die Anlage von Finanzmitteln erlassen, um sicherzustellen, dass Stiftungsgelder künftig nicht mehr in nicht einlagengesicherte Papiere angelegt werden können.
1 000 000 000,00 Euro Sanierungsstau - Eine schwarz-gelbe „Erfolgsgeschichte“ der Investitionskostenförderung der Krankenhäuser in Niedersachsen?
Diese Frage ist von den Abgeordneten Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Klaus-Peter Bachmann, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann gestellt worden.
Danke sehr, Herr Präsident. - 1 000 000 000 Euro Sanierungsstau - Eine schwarz-gelbe ‚Erfolgsgeschichte’ der Investitionskostenförderung der Krankenhäuser in Niedersachsen?
Der Sanierungsstau der Krankenhäuser in Niedersachsen wird von Experten auf mehr als 1 Milliarde Euro geschätzt. 2009 hat der Krankenhausplanungsausschuss ein Investitionsprogramm für die
Niedersachsen steht im bundesweiten Vergleich in der Krankenhausfinanzierung an letzter Stelle. Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel reichen nicht aus, um alle Anträge der Krankenhausträger auf Investitionskostenförderung zu befriedigen.
1. Wie viele Anträge auf Investitionskostenförderung liegen dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit aktuell vor (bitte getrennt nach Antragsteller, beantragter Maßnahme, bean- tragter Summe, Datum der Antragsstellung und Bearbeitungsstand aufschlüsseln)?
3. Wie will die Landesregierung den Investitionskostenstau an den Krankenhäusern in Niedersachsen zeitnah beheben?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Krankenhausträger haben aufgrund des § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) einen Anspruch auf Investitionsförderung durch die Länder. In Niedersachsen erfolgt die Förderung großer Baumaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 KHG im Rahmen von jährlichen Investitionsprogrammen.
Die Landesregierung hat den Krankenhausträgern in den Jahren 2004 bis 2007 480 Millionen Euro und für die Jahre 2008 bis 2010 ein Gesamtvolumen von 360 Millionen Euro in Förderprogrammen zur Verfügung gestellt. Sie wird die Krankenhausträger darüber hinaus auch für die Jahre 2011 bis 2013 mit Förderprogrammen in Höhe von jährlich 120 Millionen Euro unterstützen. Damit stellt die Landesregierung in zehn Haushaltsjahren 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Hiermit gibt sie den Krankenhausträgern die notwendige Planungssicherheit, um auch krankenhausübergreifende Lösungen zu realisieren.
Niedersachsen rangiert im Ländervergleich der Einzelinvestitionen gemessen an der Anzahl der Planbetten bundesweit auf Rang 10 und nimmt somit einen mittleren Platz ein.
Voraussetzung für die Aufnahme in ein Investitionsprogramm sind Investitionsanträge der Krankenhausträger. Diese beinhalten den nach Einschätzung der Träger notwendigen Investitionsbedarf und stellen nicht unbedingt die tatsächlich förderfähigen Kosten dar. Die Anträge können z. B. Kosten für ambulante Nutzungen, für Erhaltungsaufwand und für nicht angemessene technische Lösungen bzw. Ausstattungen enthalten, die nicht förderfähig sind.
Auf der Basis dieser Anträge erfolgt die Feststellung des tatsächlich erforderlichen Bedarfs an notwendigen Investitionen. In einem ersten Schritt wird mit dem Krankenhausträger gemeinsam eine bauliche Zielplanung entwickelt. Im Rahmen der anschließenden Genehmigung des Raum- und Funktionsprogramms durch das Sozialministerium und die darauf basierende baufachliche Prüfung durch die Oberfinanzdirektion Hannover reduzieren sich die nach Krankenhausfinanzierungsrecht förderungsfähigen Baukosten regelmäßig.
Der der Fragestellung zugrunde liegende Ansatz, einen Investitionsstau allein anhand der von den Krankenhäusern beantragten Baukosten zu beziffern, muss daher zu Fehleinschätzungen führen.
In Niedersachsen werden die Auswahl der erforderlichen Baumaßnahmen und der Vorschlag für das jährliche Investitionsprogramm im Krankenhausplanungsausschuss, dem die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Landesverbände der Kostenträger angehören, unter der Federführung des Landes getroffen. Dieses Verfahren gewährleistet ein hohes Maß an Transparenz und hat sich insgesamt bewährt.
Zu 1: Die erbetenen Antragsdaten der Krankenhäuser sind der Anlage zu entnehmen. Dabei handelt es sich um den von den Trägern angemeldeten Investitionsbedarf, der allerdings nur bedingt eine Aussage zur Notwendigkeit, Förderfähigkeit und Aktualität enthält.
mir an dieser Stelle wichtig, zu sagen -, dass zum einen bereits im Jahr 2002 eine Vielzahl von Anträgen in einer Größenordnung von über 1,1 Milliarden Euro vorlag und zum anderen die Umstellung auf die DRGs und das KrankenhausStrukturkonzept des Landes Niedersachsen zu einer erhöhten Antragszahl geführt haben.
Zu 2: Das Förderverfahren folgt folgendem mehrstufigen Ablaufschema: Es beginnt mit dem Antrag des Krankenhausträgers, dann folgen ein Erstgespräch mit dem Träger und eine Erörterung von Zielkonzeption und Dringlichkeit, die Prüfung der Notwendigkeit der Maßnahme - Priorität - und ein Abgleich mit dem Strukturkonzept der Krankenhausplanung des Landes. Es folgen: Vorstellung im Planungsausschuss und Einstufung in die interne Prioritätenliste, Raum- und Funktionsprogramm und detaillierte Zielplanung, baufachliche Prüfung durch die OFD, Festsetzung der förderfähigen Kosten, Aufnahme in ein Investitionsprogramm nach Beratung und Einvernehmen im Planungsausschuss.
Die Baumaßnahmen, die sich in der detaillierten Antragstellung oder baufachlichen Prüfung befinden, sollen in eines der zukünftigen Investitionsprogramme des Landes aufgenommen werden.
Zu 3: Die Landesregierung stellt den Krankenhäusern in den Jahren 2004 bis 2013 1,2 Milliarden Euro für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung. Zudem werden aus Mitteln des Konjunkturpaketes II zusätzliche 50 Millionen Euro in die stationäre Versorgung investiert. Auch in Zukunft wird das Land Niedersachsen über jährliche Investitionsprogramme und eine mehrjährige haushaltsrechtliche Absicherung der Investitionsmittel notwendige Bauvorhaben in den niedersächsischen Krankenhäusern fördern, um so eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung zu erhalten und sicherzustellen.
Meine Damen und Herren, ich muss jetzt noch einmal kurz zu meinem Platz gehen und die Anlage holen. Denn Sie haben ja nach den einzelnen Anträgen gefragt. Das würde ich gerne noch nachtragen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Uwe Schwarz [SPD]: Dann warten wir so lange! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Ein Zwischenbeifall! - Gegenruf von Karl-Heinz Klare [CDU]: Das ist der neue Stil! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Zum Mutmachen!)
Meine Damen und Herren, ich hoffe, ich komme jetzt in den Zeilen meiner Tabelle nicht durcheinander. Es liegen folgende Anträge vor:
Braunschweig, Klinikum Braunschweig: Ausbau von zwei weiteren OP-Sälen; Antragsdatum: 11.02.2009. 1 812 000,00 Euro. Zielplanung durch Krankenhausträger eingereicht.
Braunschweig, Klinikum Braunschweig: Sanierung und Zentralisierung Endoskopie am Standort Salzdahlumer Straße. Antragsdatum: 11.02.2009. 1 837 000,00 Euro. Zielplanung durch Krankenhausträger eingereicht.
Braunschweig, Krankenhaus Marienstift: Bauliche Neuordnung und Umstrukturierung der Funktions- und Pflegebereiche, 1. bis 3. Bauabschnitt. Antragsdatum: 17.08.2007. 37 760 000,00 Euro. Zielplanerische Abstimmung erfolgt und Bauabschnittsfolge erörtert.