Protocol of the Session on December 16, 2009

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich attestiere Ihnen, dass Sie aus dem Gutachten richtig vorgelesen haben. Ich darf Ihnen aber noch einmal darstellen, dass der GBD in dem Vermerk klar sagt: „mangels genauer Kenntnis der Genehmigungspraxis des BfS und der konkreten Beteiligung der Polizeibehörden kann nicht sicher festgestellt werden...“

Das heißt - und das muss man sich vorstellen -: Der GBD weiß nicht, wie die Abläufe tatsächlich sind, und daraus schließt er, dass man nicht zu 100 % ausschließen kann, dass ich nicht umfangreich geantwortet habe.

Der GBD ist nicht zu kritisieren.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das haben Sie nur eben gemacht!)

Aber ich stelle fest: Das ist schon eine bemerkenswerte Zusammenstellung.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile jetzt der Kollegin Polat das Wort für ihre zweite Zusatzfrage.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, vor dem Hintergrund, dass Sie die Hürriyet hier schon im Zuge der Beratung einer Dringlichen Anfrage falsch übersetzt haben und Herr Ünlü vom DITIB Sie im ersten Gespräch unter Zeugen darauf hingewiesen hat, dass Sie hier im Parlament eine falsche Übersetzung zitiert hätten und er selbst die Moscheekontrollen in keiner Form für richtig halte, frage ich Sie noch einmal: Können Sie bestätigen, dass Herr Ünlü Ihnen gegenüber sowohl im ersten als auch im zweiten, dann etwas größeren, Spitzengespräch vor Zeugen persönlich gesagt hat - ich selbst habe mit ihm gesprochen, um auch das hier noch einmal klar zu sagen -, dass Sie die Hürriyet falsch übersetzt und zitiert hätten und er die Kontrollen noch nie - auch nicht gegenüber der Hürriyet - als richtig bezeichnet habe?

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss hier wahrheitsgemäß sagen, dass ich der türkischen Sprache nicht mächtig bin und deshalb auf ein Zitat aus der Turkish Press zurückgegriffen habe. Das heißt: Hier ist klar dieses Zitat genannt worden.

Ich kann hier noch einmal darauf hinweisen, dass Herr Ünlü ohne Zweifel seine Kritik an den Moscheekontrollen zum Ausdruck gebracht hat. Wir haben ihm im Laufe des Gespräches gesagt, welchen Hintergrund diese Kontrollen haben. Aus meiner Erinnerung heraus hat er daraufhin fast wörtlich das gesagt, was hier in dieser Zeitung abgedruckt worden ist. Deshalb habe ich überhaupt keinen Zweifel daran gehabt, ob das richtig oder falsch sein könnte. Das sind Tatsachen gewesen.

Ich nehme jetzt zur Kenntnis, dass sich Herr Ünlü in diesem Zitat falsch verstanden gefühlt hat.

(Widerspruch von der SPD)

- Entschuldigung! Das kann ich doch nur so darstellen. Hier steht es wörtlich so. Ich habe es doch

nicht übersetzt. - Herr Ünlü hat auch in dem Gespräch, an dem noch mehrere andere Personen teilgenommen haben, Ähnliches geäußert. Jetzt distanziert er sich davon. Ich nehme das zur Kenntnis. Insofern ist seine Stellungnahme klar. Hier nun aber zu unterstellen, dass ich etwas Falsches berichtet habe, ist doch völlig absurd, da ich hier doch schwarz auf weiß darlegen kann, dass dieses Zitat hier so abgedruckt worden ist und ich hier im Parlament exakt gesagt habe: Ich zitiere aus diesem Bericht. - Deshalb muss ich Sie fragen: Wo ist der Punkt, an dem ich als Innenminister nicht umfassend geantwortet habe?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der Kollege Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt seine zweite Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der gestrigen Diskussion über den schlechten Debattenstil hier im Hause frage ich die Landesregierung in ihrer Gesamtheit - gern auch den Ministerpräsidenten, der jetzt aber nicht hier ist -, wie sie den Umstand bewertet, dass sie meint, von drei Fragen, die die Opposition konkret gestellt hat, zwei nicht beantworten und uns nicht sagen zu müssen, welche Folgen Falschaussagen eines Ministers hätten, sondern diese Fragen einfach für erledigt zu erklären? Kann ich davon ausgehen, dass die Landesregierung nicht weiß, welche Folgen sich daraus ergeben, wenn sie dem Verfassungsauftrag, Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten, nicht entspricht, sondern diese Fragen falsch beantwortet? Warum weigert sich die Landesregierung, Fragen der Opposition zu beantworten?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Herr Minister! - Vorab der Hinweis, Herr Kollege Meyer, dass der Herr Ministerpräsident heute entschuldigt ist. Ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen haben. Das aber noch einmal zu Ihrer Bemerkung. - Herr Minister, bitte!

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen umfassend Fakten zu nennen. Die Landesregierung ist aber nicht verpflichtet, auf irgendwelche Suggestivfragen zu antworten, die sich auf keinerlei Fakten stützen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die nächste Zusatzfrage.

Ich habe eben eine ganz neue Interpretation des Begriffs „Suggestivfrage“ erhalten. Diese Interpretation kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Fragen sind klar und völlig von Personen unabhängig gestellt worden. Wir möchten eine Information darüber haben, welche Folgen ein bestimmtes Fehlverhalten hat. Ich verstehe wirklich nicht, warum Sie an dieser Stelle ausweichen.

Jetzt bitte die Frage, Herr Kollege.

Um in Zukunft weitere Missverständnisse zu verhindern, stelle ich folgende Frage: Habe ich es richtig verstanden, dass die ersten Gespräche mit den Verbänden, die mit dem Ziel geführt worden sind, Vertrauen zu bilden, erst zweieinhalb Jahre nach dem Beginn der Kontrollen stattgefunden haben?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im Jahr 2003 mit den Kontrollen angefangen. Es ist richtig, dass auf Präsidentenebene und auch auf Ministerebene am 5. August ein Gespräch mit Herrn Ünlü stattgefunden hat, an dem auch ich teilgenommen habe. Im September dieses Jahres fand dann auch ein Gespräch mit dem

Polizeipräsidenten und auch dem Direktor des Landeskriminalamtes statt.

Vielen Dank. - Weitere Wünsche nach Zusatzfragen liegen mir nicht vor.

Ich teile dem Hause mit, dass die Frage 2 von der Fragestellerin zurückgezogen worden ist.

Deshalb rufe ich jetzt die Frage 3 auf, die von den Kollegen Karl-Heinz Bley, Ansgar-Bernhard Focke und Dr. Stephan August Siemer gestellt worden ist:

Bezirksverband Oldenburg verspekuliert 500 000 Euro

Ich erteile dazu dem Kollegen Dr. Siemer das Wort. Bitte schön!

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Herr Kollege, vielleicht können Sie noch einen Augenblick warten, bis hier das Gemurmel eingestellt worden ist. - Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In der Nordwest Zeitung vom 3. Dezember 2009 war zu lesen, dass der Bezirksverband Oldenburg im Jahr 2007 aus seinem Stiftungsvermögen 500 000 Euro bei der isländischen Glitnir Bank angelegt hat. Diese Bank hat mittlerweile ihren Namen in Island Bank geändert und Insolvenz angemeldet. Damit droht dem Bezirksverband Oldenburg der vollständige Verlust seiner Kapitalanlage.

Der Bezirksverband Oldenburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und Träger vieler sozialer Einrichtungen mit großer Bedeutung für das Oldenburger Land. Außerdem verwaltet der Verband - zum Teil in Rechtsnachfolge für das Großherzogtum Oldenburg - das Vermögen zahlreicher Stiftungen. Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist der Verband verpflichtet, Stiftungsgelder sicher anzulegen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Person oder welches Beschlussgremium des Bezirksverbandes trägt die Verantwortung dafür, dass Stiftungsgelder bei dieser isländischen Bank angelegt wurden?

2. Ist die Werthaltigkeit weiterer Vermögenswerte des Bezirksverbands in ähnlicher Weise bedroht?

3. Wie stellt der Verband sicher, dass künftig Stiftungsgelder nur noch mündelsicher angelegt werden?

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bezirksverband Oldenburg hat Anfang 2007 aus seinem Stiftungsvermögen 500 000 Euro bei der isländischen Glitnir Bank angelegt. Die Einlage ist aufgrund der Insolvenz der Bank gefährdet. Inwieweit tatsächlich ein Schaden entstanden ist, wird erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens feststehen.

Von der Geldanlage hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration im April 2009 erfahren und unverzüglich die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt mit der Prüfung des Bezirksverbands Oldenburg beauftragt. Der Entwurf des Prüfberichts liegt dem BVO vor und wird dort abgearbeitet.