Die Angebote der Tagesbetreuung in Kleingruppen oder auch in der Einzelbetreuung sowie die familienentlastenden Dienste sind auch in diesem Bereich, wie ich finde, von ganz großer Bedeutung.
Im Jahr 2004 hatten wir 81 anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote. Heute können wir auf 308 Leistungsanbieter in Niedersachsen hinweisen, meine Damen und Herren.
Die Landesregierung und damit auch die sie tragenden Landtagsfraktionen haben ihr Ziel, in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt mindestens ein solches Angebot zu etablieren, erreicht. Das ist wirklich eine sehr gute Erfolgsgeschichte, die wir hier in den Mittelpunkt stellen können, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
Auch die Altersarmut ist ein besonderes Thema. Hierbei geht es nicht nur um diejenigen, die im Alter noch berufstätig sind und auch bewusst berufstätig bleiben wollen, aber nicht deshalb, weil sie dies aufgrund einer Not müssen, sondern deshalb, weil sie eine Perspektive haben. In mehreren Diskussionsbeiträgen ist hier ja sehr deutlich geworden, dass wir hier auf einem guten Weg sind, entsprechende Angebote weiterzuentwickeln und zu verdeutlichen.
Wir verschließen die Augen auch nicht davor, dass aufgrund veränderter wirtschaftlicher und demografischer Strukturen die Gefahr steigender Altersarmut besteht. Deshalb wollen wir gemeinsam mit Land und Bund die private und die betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener attraktiver machen. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass hier Angebote vorgehalten werden, die diese Gefahr weitgehend ausschließen. Dafür werden wir uns stark machen. Die Koalitionsfraktionen auf Bundesebene haben mit ihrer Koalitionsvereinbarung deutlich gemacht, dass bei denjenigen, die demnächst in Rente gehen, weitere Komponenten wie etwa die Erziehungsphase mit zu berücksichtigen sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ältere Menschen spielen heute eine wichtige Rolle. Sie werden in der Gesellschaft von morgen aber eine noch weitaus wichtigere Rolle spielen. Wir, die wir uns als Jungsenioren verstehen, sollten wissen: Alle wollen alt werden, älter werden nur einige von uns. Alt werden wollen wir alle. Wir wollen uns hier auf einen guten Weg begeben. Mit dieser Landesregierung und der hier vorliegenden Antwort befinden wir uns auf einem guten Weg. Dies wird deutlich. Ich glaube, die daraus abzuleitenden hohen Anforderungen an die täglichen Entscheidungen der Politik sind gegeben.
In diesem Sinne befinden wir uns auf einem guten Weg. Das möchte ich noch einmal abschließend unterstreichen.
Herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kann ich feststellen, dass die Besprechung der Großen Anfrage abgeschlossen ist.
Zweite Beratung: Bundesratsinitiative zur Aussetzung der Sanktionen für Hartz-IV-Beziehende (§ 31 SGB II) - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1736 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/1834
Zweite Beratung: Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 7. Oktober 2009 „Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ im Bundesrat und Neuverhandlung des Bundesanteils an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose und ihre Familien für das Jahr 2010 - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1738 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/1840
Einzige (abschließende) Beratung: Entlastung der Kommunen im Rahmen des SGB II sicherstellen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1851 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/1881 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1897
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die beiden Anträge der Fraktion DIE LINKE unter den Tagesordnungspunkten 29 und 30 abzulehnen und den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP unter Tagesordnungspunkt 31 unverändert anzunehmen.
Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in Drs. 16/1897 zielt auf eine Annahme des Antrags der Fraktionen der CDU und der FDP in einer geänderten Fassung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche heute, zwei, wenn auch inhaltlich zusammenhängende, Themen aufzugreifen und mich dennoch kurzzufassen. Dabei kommt mir zugute, dass heute Morgen bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage der SPD schon einiges gesagt worden ist. Dennoch: Einige Aspekte sind uns so wichtig, dass ich sie hier noch einmal herausstellen möchte.
Zur Frage der Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV ist zunächst und vor allem zu sagen, dass die Zahlen, die im Antrag genannt werden, auf unzulässige Weise ausgewählt worden sind. Unzulässig deshalb, weil sie die tatsächlichen Gewichtungen nicht wiedergeben. Um diesen Antrag zu stützen, müssten Sie schon andere belastbare Argumente liefern.
Unabhängig von den Zahlen aber gilt grundsätzlich: Kein Spiel ohne Regeln. - Wenn der Staat aus Steuergeldern finanzierte Transferleistungen zur Verfügung stellt, dann hat er nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, deren rechtmäßige Verteilung und zweckmäßige Verwendung durchzusetzen und zu kontrollieren, notfalls auch mit Sanktionen. Auf dieses Prinzip würden gerade Sie als Antragsteller - da bin ich mir sicher - uns nur allzu gern hinweisen, wenn es beispielweise um Investitionen oder um Subventionen ginge und der Staat diese freihändig ohne jede Kontrollbefugnis verteilen würde.
Dieselbe Kontrollbefugnis wollen Sie der Agentur für Arbeit aber vorenthalten. Aus unserer Sicht ist das inkonsequent. Man kann immer darüber diskutieren, wie Regeln zu gestalten und zu kontrollieren sind. Ganz ohne Regeln aber geht es nicht, wenn wir von denen, die das System mit ihren Beiträgen finanzieren, verantwortungsvolles Handeln erwarten. Wir jedenfalls wollen das, und deshalb ist es gut und richtig, dass sich CDU, FDP und SPD in der letzten Plenarsitzung in lobenswer
Zur Frage des Bundesanteils an den Unterkunftskosten im Rahmen des SGB II hat nicht nur das Land Niedersachsen schon mehrfach konsequent Stellung bezogen und die Entlastung der Kommunen gefordert, sondern auch der Bundesrat. Die Länderkammer hat am 6. November dazu Stellung genommen und den Bund aufgefordert, die Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro weiterhin sicherzustellen. Genau das ist und bleibt auch die Position der Niedersächsischen Landesregierung. Ich habe es schon in meinem Beitrag Ende Oktober gesagt - erlauben Sie mir, mich selbst zu zitieren -:
„Für uns als Land Niedersachsen und für die Landesregierung ergibt sich daraus eine Konsequenz: am Ball bleiben! Die Landesregierung wird weiterhin konsequent ihren Standpunkt, der auf eine tatsächliche Entlastung der Kommunen abzielt, vertreten.“
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag, mit dem wir als CDU-Fraktion unsere Position klar und einleuchtend darlegen, zeigt, dass wir zu diesem Wort stehen.
Danke schön, Herr Lammerskitten. - Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Humke-Focks das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Anträge beziehen sich letztlich auf die Änderungen zur Umsetzung des SGB II, keine Frage. Zum einen behandeln wir hier unseren Antrag hinsichtlich einer möglichen Aussetzung von Sanktionen gegen Empfänger von Leistungen gemäß SGB II entsprechend der Forderung der Initiative für ein Sanktionsmoratorium.
DIE LINKE trägt die Position des Sanktionsmoratoriums weiterhin mit, und wir können es überhaupt nicht nachvollziehen, dass sich die Regierungsparteien hier im Hause weiterhin diesen sachlichen Argumenten verweigern
und diesen Antrag und dieses Anliegen ohne weitere Debatte beerdigen wollen. Wir Linke werden selbstverständlich gegen Ihre Beschlussempfehlung stimmen.
Aber vielleicht wird die irrationale Verweigerungshaltung der CDU und der FDP deutlicher, wenn ich mich hier jetzt noch einmal über Ihren Umgang mit dem Ursprungsantrag der Linken im Zusammenhang mit der - ich zitiere - „Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 7. Oktober 2009 ‚Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch’“ etc. pp. beschäftigen werde.
In diesem Antrag machte unsere Fraktion deutlich, dass sie die Initiativen der Länder hinsichtlich einer anderen Lastenverteilung bei der Bezuschussung der Kosten der Unterkunft teilt und hier parteiübergreifend die Interessen der Länder gegenüber dem Bund auch von der Niedersächsischen Landesregierung vertreten lassen will. Ein einstimmiges Votum eines Länderparlaments stärkt den Mitgliedern des Landes im Bundesrat den Rücken und stützt die Interessen des Landes Niedersachsen.
In der Debatte um den Antrag wurde deutlich, dass es überhaupt keine Unterschiede in Zielrichtung und Argumentation zwischen den Fraktionen gab und gibt. Allerdings ist es ein anderes Hindernis, das die Regierungsparteien weiterhin mit sich herumschleppen und auch mit sich herumschleppen wollen, nämlich den Beschluss der CDU-Fraktion, unter keinen Umständen gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE unter einem Antrag zu stehen.
Ich frage mich an dieser Stelle doch: Ist diese Herangehensweise politisch? - Ich meine: nein. Ist diese Position irgendwie zielführend? - Ich meine: nein. Ist die Einstellung der Bevölkerung auf Dauer vermittelbar? - Nein, das ist sie schon jetzt nicht mehr. - Ich denke gerade daran, dass Sie an diesem Punkt vier Minuten Redezeit an diesem Punkt eingespart haben, um sie später bei der Diskussion um die Frage des Mauerbaus draufzuschlagen. Das zeigt auch die Gewichtung. - Ist das auf Dauer vermittelbar? - Ich meine: Das ist schon jetzt in breiten Teilen der Bevölkerung überhaupt nicht mehr zu vermitteln. Was ist diese Haltung dann? - Sie ist aus meiner Sicht ein Überbleibsel des Kalten Krieges, das es aber auch in den Köpfen zu beseitigen gilt, indem man das aufarbeitet.
Linke, SPD und Grüne stehen wie Sie dazu, dass die Landesregierung im Bundesrat den Gesetzentwurf des Bundes ablehnen muss, der das Ziel hat, die tatsächlichen Kosten der Unterkunft in noch höherem Maße, als es bereits jetzt der Fall ist, auf die Kommunen abzuwälzen. Wir stehen gemeinsam wie Sie dazu, über die Finanzierung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft zusammen mit anderen Landesregierungen und mit der Bundesregierung neu zu verhandeln und damit die derzeitige Berechnungsformel für den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft zu ändern und zu sichern. Hierzu gab es auch eine entsprechende Pressemitteilung des Deutschen Landkreistages, der, was diese Fragen angeht, auch auf unserer Seite steht.
Es ist den Leistungsempfängerinnen und -empfängern und der Öffentlichkeit gegenüber verantwortungslos, solche politischen Spielchen, wie Sie sie hier aufführen, zuzumuten.
Deshalb haben die Fraktionen der Linken, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen auf der Grundlage des Ursprungsantrags der Linken einen Änderungsantrag zu Ihrer hier abzustimmenden Vorlage formuliert. Nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass in diesem Falle zum einen unsere gemeinsame Vorlage in jeder Beziehung klarer und eindeutiger formuliert ist - also unser gemeinsamer Änderungsantrag - als Ihr Papier. Zum anderen bitte ich Sie, endlich wieder Ihre Politikfähigkeit unter Beweis zu stellen, indem Sie vielleicht gemeinsam mit uns auf eine Sachebene zurückkehren und unser gemeinsames Anliegen in konsequenter Weise in eine gemeinsame Beschlussfassung münden zu lassen. Ich denke, das ist ein Ziel. Springen Sie endlich über Ihren Schatten! Gerde an diesem Punkt ist es notwendig, auch im Interesse der Betroffenen und im Interesse unseres Landes.
Danke schön, Herr Humke-Focks. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Helmhold das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst inhaltlich auf die beiden Anträge der Linken eingehen. Wir unterstützen den Antrag zu den Sanktionen. Dazu habe ich im letzten Plenum ausgeführt, dass wir so lange, wie das Fördern in den Agenturen nicht wirklich funktioniert, solange die Betroffenen nicht mit entscheiden können und ein Wunsch- und Wahlrecht haben, auch wir für ein Sanktionsmoratorium sind. So lange darf nicht gegängelt werden.
Zu dem Antrag zu den Unterkunftskosten: Es ist erst vier Wochen her, dass wir darüber gesprochen haben, dass es für die Kommunen eine Riesenbelastung ist, so wie es ist. Wir alle waren uns an der Stelle einig. Deswegen will ich jetzt zum Verfahren sprechen.
Es war im letzten Plenum völlig klar. Herr Lammerskitten, vielleicht ist es für Sie heute ein großer Tag, auch ich zitiere Sie nämlich, nachdem Sie sich schon selbst zitiert haben, aus dem Landtagsprotokoll;