Protocol of the Session on May 7, 2008

Bitte schön, Herr Möhrmann!

Herr Minister, ich habe die Frage, ob Sie die Beurteilung, die Herr Dürr hier unter völliger Ausblendung des Prinzips der Rosinenpickerei abgegeben hat, so teilen, wie Herr Dürr es geschildert hat.

Herr Minister!

Die Position von Herrn Dürr teile ich. Übrigens hat sie auch Herr Herzog bestätigt. Denn der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist nicht als sehr bevölkerungsreich in Niedersachsen anzusehen. Wenn selbst dort private Entsorger ihre Papiertonne aufstellen, wird das dementsprechend im ganzen Lande durchgeführt.

(Dr. Philipp Rösler [FDP]: Sehr rich- tig!)

Ich bin deshalb der Meinung, dass das geschehen wird, weil das Gut Altpapier seinen Wert bekommen hat. Deswegen wird es interessant sein, das zu tun. Richtig ist auch die Beurteilung, Herr Möhrmann, die Herr Dürr und Herr Bäumler gegeben haben. Es gibt im Lande Niedersachsen vorbildliche Landkreise. Es ist nämlich eine Dienstleistung, dem Bürger eine Papiertonne zu geben, sodass er das Papier nicht bündeln oder in Pappkartons einpacken muss. Alle Fachleute sagen: Damit werden über 20 % mehr gesammelt, als wenn man das für den Bürger beschwerliche Verfahren beibehält.

Auch die Kommunen sehen langsam ein, dass es europarechtlich keine Möglichkeit gibt. Wir sehen ebenfalls keine Chance, die Bundesregierung zu bewegen, dieses im Einklang mit europäischem Recht zu verändern. Das EuGH-Urteil ist mit Grundlage für unsere Verwaltungsgerichtsurteile.

Herr Minister, gestatten Sie eine weitere Frage des Kollegen Herzog?

(Zuruf von der CDU: Ungern!)

Bitte schön, Herr Herzog!

„Ungern“, weil er schon weiß, was kommt.

Herr Minister, haben Sie mich möglicherweise falsch verstanden, als Sie eben das Beispiel Lüchow-Dannenberg zitierten? In Lüchow-Dannenberg gibt es - auch wenn Sie das vielleicht nicht wissen - Städte. Es gibt nicht nur das Elbvorland, es gibt auch Städte. Dieser zweite, neue Entsorger wird die Städte entsorgen. Das flache Land wird im Moment vertragsgemäß durch einen privaten Entsorger mit entsorgt. Das wird dazu führen, dass der Erste, der es im Moment vertraglich macht, hinausgedrängt wird und der Zweite die Entsorgung in den Städten betreibt.

(Zuruf von der CDU: Frage!)

Die Frage ist, ob er möglicherweise ausgeblendet hat, dass dann die Kommune das übernehmen wird, was nicht lukrativ ist, weil sie es muss.

Die Frage ist angekommen. - Herr Minister Sander, Sie können antworten.

Herr Kollege Herzog, nochmals: Ich habe gesagt, die Ressource Altpapier ist so wertvoll und wird im Wert noch steigen, dass auch in diesen, von Ihnen als nicht so lukrativ bezeichneten Gebieten eine blaue Tonne aufgestellt werden wird. Ich wundere mich, dass alle Angst haben, dass Wettbewerb hineinkommt. Anderswo wollen wir doch Wettbewerb haben. Hier haben wir ihn endlich. Aber bevor man überhaupt Ergebnisse erfahren kann, ist man schon bei der Einführung dagegen. Das ist typisch, Herr Wenzel! Sie sind ja im Prinzip gegen viele Dinge, nicht nur hier beim Altpapier.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank Herr Minister. - Nach § 71 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung hat Herr Kollege Wenzel von der Fraktion der Grünen anderthalb Minuten. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns geht es in erster Linie um eine kommunalfreundliche Lösung. In zweiter Linie geht es um eine bürgerfreundliche Lösung.

(Dr. Philipp Rösler [FDP]: Das ist ein spannender Punkt! - Christian Dürr [FDP]: Erst der Staat, dann der Bür- ger - das ist die Maßgabe!)

Es geht um den Gebührenhaushalt. Das alles zusammen wird dazu führen, dass es für die Bürgerinnen und Bürger am Ende die kostengünstigste Lösung ist.

Ich bin froh, dass es in diesem Haus offenbar eine breite Mehrheit dafür gibt, dem Wildwuchs, der sich in den letzten Wochen gezeigt hat, keinen weiteren Raum zu geben. Es wäre absurd, wenn künftig drei oder vier verschiedene Unternehmen in den Landkreisen unterwegs wären und am Ende jeder Einzelne draufzahlte, damit einige wenige Unternehmen ihren Reibach machten. Ganz offensichtlich gibt es hier im Hause eine breite Unterstützung von der CDU über die Grünen und die SPD bis zur Linken für den Vorschlag. Das freut mich. Deswegen sehe ich der Ausschussberatung optimistisch entgegen und glaube, dass wir hier einen Schritt vorankommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über Tagesordnungspunkt 4. Hier kommen wir jetzt zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Jetzt sind die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion die Linke sowie die fraktionslose Abgeordnete aufgestanden. - Wer möchte sich enthalten? - Niemand. Damit ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5. Hierzu wird vorgeschlagen, dass der Antrag an den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz überwiesen wird. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides sehe ich nicht. Dann ist so beschlossen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/7 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/136

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist eine mündliche Berichterstattung vorgesehen.

Ich erteile Herrn Kollegen Adasch von der CDUFraktion das Wort für die Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimme der Fraktion der Linken, den Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen anzunehmen.

Der Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen das Ziel, die Kontrollrechte des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes an die in Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung geregelten Rechte der sonstigen Ausschüsse anzupassen. Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass insoweit Doppelregelungen möglichst vermieden werden sollen. Dementsprechend soll sich künftig nicht nur, wie dies der Gesetzentwurf be

reits vorsieht, das Recht auf Aktenvorlage und Zugang zu öffentlichen Einrichtungen unmittelbar aus Artikel 24 Abs. 2 ergeben. Vielmehr ist auch das bisher noch in § 25 Abs. 2 Satz 1 des Entwurfs enthaltene Auskunftsrecht nach Ansicht des Ausschusses inhaltlich mit dem in Artikel 24 Abs. 1 gewährleisteten Fragerecht der Abgeordneten in den Ausschüssen deckungsgleich. Daher wäre die im Entwurf vorgesehene Bindung der Geltendmachung dieses Rechts an ein Fünftel der Mitglieder des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes verfassungsrechtlich unzulässig. Stattdessen wird vorgeschlagen, auch hinsichtlich des Auskunftsrechts auf eine Regelung im Verfassungsschutzgesetz ganz zu verzichten, sodass sich Umfang und Grenzen des Auskunftsanspruchs unmittelbar aus Artikel 24 ergeben.

Im Verfassungsschutzgesetz verbleiben soll allein das über die genannten verfassungsrechtlichen Kontrollrechte hinausgehende Recht des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, auf Verlangen eines Fünftels seiner Mitglieder eine bestimme Auskunftsperson anhören zu können. Es wird jedoch empfohlen, die Gründe, die das Fachministerium zur Ablehnung des Anhörungsverlangens berechtigen, durch Verweis auf Artikel 24 Abs. 3 an die dort geregelten Ablehnungsrechte der Landesregierung anzupassen, um so etwaige Wertungswidersprüche zu vermeiden.

Der Vertreter der Fraktion der Linken hat sich mit der Begründung gegen die genannten Änderungen gewandt, die Anknüpfung der Geltendmachung des Rechts auf Aktenvorlage an ein Fünftel der Ausschussmitglieder bedeutete für die kleinen Fraktionen eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Rechtslage, die jedem Ausschussmitglied dieses Recht zubillige. Hierfür gebe es keine nachvollziehbare Begründung; denn niemand hindere den Gesetzgeber, den Mitgliedern des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes über die Verfassung hinausgehend weitere Rechte einzuräumen.

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss schließlich, § 25 Abs. 5 zu streichen, weil die dort bisher enthaltene Befugnis des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, über Eingaben abschließend zu entscheiden, mit der in Artikel 26 enthaltenen Verpflichtung des Landtages, selbst über die Eingaben zu entscheiden, unvereinbar ist.

Damit komme ich zum Ende meines Berichts und bitte Sie, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses zu beschließen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Wir kommen zur allgemeinen Aussprache.

Seitens der CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Toepffer zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Adasch hat ja sehr ausführlich berichtet, dass dieses Thema im Rechtsausschuss in breiter Einmütigkeit behandelt worden ist. Es ist kein Hochkonfliktthema. Aber ich denke, dass man die Bedenken, die der Kollege Adler geäußert hat, dennoch als erwähnenswert betrachten sollte und dass man die Frage, die er aufgeworfen hat, ob hier nämlich in unzulässiger Weise das Recht einer Minderheitsfraktion beschnitten wird, beantworten sollte.