Im Ältestenrat haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass die Aktuelle Stunde insgesamt zweieinhalb Stunden dauern soll, sodass jeder Fraktion und der Landesregierung jeweils 25 Minuten Redezeit zur Verfügung stehen. Dies ist eine Erkenntnis, die wir aus der letzten Sitzung gewonnen haben. Insofern können wir davon ausgehen, dass alle Redner die fünf Minuten ausnutzen können. Wenn, wie heute, mehrere Themen zur Aktuellen Stunde vorliegen, bleibt es jeder Fraktion überlassen, wie sie ihre 25 Minuten für die einzelnen Themen verwendet. Jeder Redebeitrag darf höchstens fünf Minuten dauern. Auch die Landesregierung wird gebeten, sich an diese Redezeit zu halten. Nach vier Minuten Redezeit werde ich durch ein Klingelzeichen darauf hinweisen, dass die letzte Minute der Redezeit läuft. Erklärungen und Reden dürfen nicht verlesen werden.
Arbeitszeitkonten - Wortbruch der Landesregierung gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/104
Hierzu liegt mir eine Wortmeldung vor. Ich darf den Kollegen Adler von der Fraktion DIE LINKE um seinen Beitrag zu Punkt a der Aktuellen Stunde bitten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Lehrerarbeitszeitkonten ist in aller Munde. Ich denke, hier liegt ein Wortbruch vor. Ich will in Erinnerung rufen, was die geltende Verordnung zur Änderung der Arbeitszeit vorschreibt. Dort heißt es in § 5 Abs. 3, dass die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden nach einer Ansparphase von zehn Jahren ab dem darauf folgenden Schuljahr zurückgewährt werden. Das ist also nicht nur ein Bruch dieser Zusicherung, die rechtlich verbindlich ist, sondern es hat auch eine beamtenrechtliche Konsequenz, auf die ich hinweisen will.
Sie werden mir zustimmen, dass die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums Verfassungsrang haben. Das steht in Artikel 33 Abs. 5
des Grundgesetzes. Sie werden mir weiter zustimmen, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamtinnen und Beamten zu diesen hergebrachten Grundsätzen gehört. Nun frage ich mich: Kann man sich eine schlimmere Verletzung der Fürsorgepflicht vorstellen als einen derartigen Wortbruch?
Was folgt daraus? - Daraus folgt, dass der Beschluss, der uns bisher als Entwurf des Kabinetts vorliegt, verfassungswidrig ist. Daraus folgt weiter, dass, wenn dieser Beschluss umgesetzt würde, die Beamtinnen und Beamten, die sich nicht auf das Pensionsalter und die Zeit kurz davor vertrösten lassen wollen, wahrscheinlich vor Gericht Recht bekommen, wenn sie darauf klagen werden, dass die einmal erteilten Zusagen auch eingehalten werden.
Ich will dazu auch etwas Politisches sagen, nicht nur etwas Rechtliches, weil Sie ja jetzt dabei sind, etwas zurückzurudern. Man muss sich diese Erklärung von gestern ganz genau ansehen. Dort steht, Frau Ministerin: „Es bleibt dabei, dass jede Lehrerin und jeder Lehrer unter Berufung auf den Vertrauensschutz die Unterrichtsstunden jetzt zur Verringerung der Unterrichtsbelastung beantragen kann.“ Damit wiederholen Sie eigentlich nur in etwas anderen Worten das, was in Ihrem bisherigen Entwurf steht. Auch dort stand nämlich, dass bei Vorliegen besonderer persönlicher Gründe die Landesschulbehörde abweichend von der Regelung mit dem Pensionsalter die Rückgewähr der Lehrerarbeitszeit vorziehen kann. Das Wort „kann“ bedeutet - das wissen alle Juristinnen und Juristen -, dass es eine Ermessensvorschrift ist und dass dann im Einzelfall so oder so entschieden werden kann. Es heißt in der Verordnung bisher: bei besonderen persönlichen Gründen. - Das, was Sie jetzt vorgelegt haben, enthält wieder diese Kannformulierung. Das heißt, im Grundsatz wollen Sie bei dem bisherigen Modell bleiben. Das bedeutet, dass die Proteste der Lehrerinnen und Lehrer, die für morgen angekündigt sind, nach wie vor berechtigt sind, auch wenn Sie jetzt dabei sind, ein Stückchen zurückzurudern.
Ich muss auch noch Folgendes dazu sagen, weil sich die Kritik jetzt stark auf die Kultusministerin konzentriert - das ist auch richtig so -: Das ist nicht vollständig; denn das, was uns hier vorliegt, ist eine Kabinettsvorlage. Das heißt, Ministerpräsident Wulff hat daran seinen gehörigen Anteil. Er hat in
- ja, genau, als Minenhund vorgeschickt -, und wir können jetzt beobachten, dass sie verletzt aus diesem Minenfeld zurückgekehrt ist. Das ist ein unwürdiges Spiel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen hat aus dem PISA-Schock Konsequenzen gezogen und unmittelbar nach dem Regierungsantritt 2003 deutliche Signale in der Bildungspolitik gesetzt.
Wir haben trotz der notwendigen Haushaltssanierung die von der Vorgängerregierung nicht finanzierten 700 Lehrerstellen etatisiert.
und damit die bislang höchste Lehreranzahl in Niedersachsen erreicht - und das bei zurückgehenden Schülerzahlen, meine Damen und Herren.
So können wir mit Freude feststellen, dass sich die Abschlussquote unserer Schülerinnen und Schüler deutlich erhöht hat und dass der Anteil der Gymnasiasten mittlerweile auf 45 % eines Jahrganges gesteigert werden konnte.
Diese Gymnasiasten verbleiben damit länger in dem finanziell anspruchvollsten System. Aus den genannten Entwicklungen erwachsen selbstverständlich auch Herausforderungen
Meine Damen und Herren, wir stehen für eine gesicherte Unterrichtsversorgung landesweit. Unsere Schülerinnen und Schüler können mit Recht erwarten, im Hinblick auf Quantität und Qualität den Unterricht zu erhalten, den sie für eine erfolgreiche Schullaufbahn benötigen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Können Sie auch etwas zum Thema sagen?)
Die Landesregierung wird deshalb die aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen frei werdenden Lehrerressourcen im System belassen. Das sind über fünf Jahre wiederum 2 000 Stellen.
Zum Schuljahr 2008/2009 stehen wir darüber hinaus vor einer besonderen Herausforderung. Diese ist im Wesentlichen auf das von der Vorgängerregierung 1998 eingerichtete Arbeitszeitkonto zurückzuführen.
Der danach durchzuführende Ausgleich der Mehrstunden hat zwar bereits im Schuljahr 2004/2005 begonnen. Das Ausgleichsvolumen für das kommende Schuljahr erfordert aber besondere Anstrengungen.
Dabei weise ich hier auf eines ganz deutlich hin: Die Unterrichtsversorgung ist nicht allein durch mehr Lehrerstellen zu sichern. Dies würde nämlich voraussetzen, dass für die benötigten Fächerkombinationen ausgebildete Lehrkräfte in ausreichender Zahl zur Verfügung stünden. Das ist aber gerade in den Mangelfächern nicht der Fall.