Wie gesagt: Zu beweisen ist das nicht. Eindeutig zu beweisen ist aber die Einflussnahme des Kultusministeriums. Das kann nur eine Konsequenz haben, d. h. diese Ministerin hat entweder freiwillig zu gehen oder: Herr Ministerpräsident Wulff, ich fordere Sie auf: Entlassen Sie Ihre Kultusministerin!
Seitdem hat sich kein neuer Kenntnisstand ergeben. Insofern ist der Entlassungsantrag ziemlich überflüssig.
Meine Damen und Herren, ein Disziplinarverfahren ist eingeleitet worden. Das Verfahren hat ergeben, dass es eingestellt wurde. Damit ist der Fall erledigt. Alle politischen Spekulationen, die Sie anstellen, wer da alles was gemacht hat, sind eben nur reine Spekulationen und entbehren jeder Tatsachengrundlage.
CDU und FDP haben eher den Eindruck, dass die GEW und auch Herr Brandt daran interessiert sind, nach diesem Fall wieder zu einer sachlichen Diskussion über eine gute Bildungspolitik zurückzukehren.
Meine Damen und Herren, acht Wochen nach Schulbeginn - deshalb nenne ich das Datum hier noch einmal - begreifen wir Ihren Antrag eher als Kompliment für unsere gute Schulpolitik. Wenn Ihnen zu der Schulpolitik nichts anderes einfällt, als diesen Antrag noch einmal zu stellen, dann ist das ein gutes Kompliment für unsere Arbeit.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Sehr richtig! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Völlig fal- sche Schlüsse!)
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal feststellen: Die FDP-Fraktion hat das vollste Vertrauen in Frau Ministerin Heister-Neumann. Wir danken ihr für die gute Schulpolitik in unserem Land.
Meine Damen und Herren, Herr Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte!
Herr Präsident! Herr Grascha, ich habe selten so schwache Verteidigungsreden gehört wie die von Ihnen und die von Herrn Thümler.
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Christian Dürr [FDP] und Björn Thümler [CDU]: Es gibt nichts zu verteidigen!)
Zudem lassen Sie hier offenbar Leute reden, Herr Dürr, die die Akten nicht selbst gelesen haben oder nicht kennen,
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Ulf Thiele [CDU] und Björn Thümler [CDU]: Ha- ben Sie die Akten gelesen?)
„Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.“
- Ich wollte erst die Kollegin von der SPD nennen. - Nach dem, was die beiden schulpolitischen Sprecherinnen
(Christian Dürr [FDP]: Wir geben Ih- nen einmal eine Liste der Landtags- angehörigen, Herr Wenzel! Sie ken- nen ja nicht einmal die schulpoliti- schen Sprecherinnen!)
Ich frage Sie, Herr Ministerpräsident: Wollen Sie tatsächlich neue Maßstäbe setzen, dass man den Landtag in dieser Art und Weise hinters Licht führen kann? Ich halte das für unglaublich. Ich glaube, Sie sollten auch persönlich dazu Stellung nehmen. Wir werden - - -
(Der Präsident schaltet dem Redner das Mikrofon ab - Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)
Meine Damen und Herren, nach unserer Geschäftsordnung hat jetzt die FDP-Fraktion die Möglichkeit zu erwidern. Herr Grascha, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf den Beginn Ihres Statements eingehen. Eine Verteidigungsrede ist aus Sicht von CDU und FDP gar nicht notwendig.
Meine Damen und Herren, jetzt hat sich der Ministerpräsident, Herr Wulff, zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gerne vier Bemerkungen machen.
Erste Bemerkung: Die niedersächsische Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann hat mein volles Vertrauen.
Die Einlassungen der Ministerin hier im Plenum - das haben wir im Einzelnen aufgrund der Akten nachgeprüft - erfüllen alle Anforderungen des eben zitierten Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung.
Ich habe in dem Beitrag zuvor lernen dürfen, beweisen könne man es nicht - z. B. im Zusammenhang mit der Staatskanzlei -, aber behaupten müsse man es. Das ist eben ins Protokoll gekommen. Das fand ich interessant.
Ich habe dann gerade erlebt, dass es minutenlangen Beifall zu der Frage gab, dass der Begriff „Vergehen“ aus dem Strafrecht käme. Herr Adler hat das genutzt, um uns fünf Minuten unserer Zeit zu stehlen.
Ich möchte einfach nur zitieren, Frau Flauger, bevor wir weitere Minuten verlieren und uns nicht um Wichtigeres kümmern können. Ich zitiere: