Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eben ausgeführt, wer für den Transport zuständig ist, kann das aber noch einmal wiederholen.
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Der ist Herrn Wenzel bekannt! - David McAllister [CDU]: Ist der Mitglied bei den Grü- nen?)
Die Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Sitz in Berlin und in Bonn. Bundesumweltminister ist Herr Sigmar Gabriel.
Das heißt, die Niedersächsische Landesregierung hat überhaupt keinen Einfluss auf die Durchführung dieses Transports. Wir werden als Innenbehörde lediglich in dem Sinn beteiligt, dass abgefragt wird, ob der Termin aus Sicherheitsgründen in irgendeiner Weise problematisch ist. Das ist unsere Beteiligung. Ich kann Ihnen das Schreiben leider Gottes nicht geben, weil es vertraulich ist. Das uns per Fax übermittelte Schreiben ist sogar handschriftlich erstellt worden.
Deshalb gehe ich davon aus, dass der Stadt Cuxhaven, wenn sie eine entsprechende Resolution verabschiedet hat, der Adressat bekannt ist. Anderenfalls könnten wir allerdings auch behilflich sein.
Das BfS hat die Aussage, die Kommunen würden nicht informiert, auch damit begründet, es gehe davon aus, dass die beteiligten Landesregierungen dafür sorgen werden, dass die Interessen der jeweils betroffenen Kommunen entsprechend berücksichtigt und eingebracht werden. In welcher Art und Weise wird die Landesregierung diese Interessen der Kommunen in dieses Verfahren einbringen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleichzeitig hat das Bundesamt uns mitgeteilt, dass die Wegstrecke, das Datum etc. geheim zu halten sind. Daran haben wir uns in der Vergangenheit gehalten, und ich sehe auch keinen Anlass, davon abzuweichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Umweltminister ja immer ganz schnell und konkret Alternativstandorte in Atommüllfragen zur Verfügung hat, frage ich die Landesregierung, welche anderen niedersächsischen Häfen grundsätzlich - namentlich und konkret - für den Umschlag solcher radioaktiven Stoffe infrage kommen würden, falls es in Cuxhaven nicht klappen sollte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch da liegt die Entscheidung eindeutig beim Bundesamt für Strahlenschutz, das auch Alternativen geprüft hat. Wenn ich mich richtig erinnere, hat eine Umsetzung über See letztmalig im Jahr 1995 stattgefunden. Ich glaube, damals ist der Hafen Bremerhaven genutzt worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schünemann, Sie haben sich gerade auf die Geheimhaltung bezogen. Die kann für zukünftige Transporte gelten, aber nicht für die Vergangenheit. Erfahrungen mit früheren Umschlägen sind ja nicht unwichtig im Zusammenhang mit der Frage, wie verantwortlich man jetzt mit solchen Umschlägen umgeht. Deshalb frage ich Sie: Über welche niedersächsischen und bremischen Häfen
und mit welcher Häufigkeit sind in der Vergangenheit z. B. MOX-Elemente oder anderes radioaktives Material umgeschlagen worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss mich da korrigieren: Es war nicht 1995, sondern 1996. Das war einmal, und zwar über Bremerhaven.
dass die Informationspolitik des Bundesamtes für Strahlenschutz bezüglich der Aufklärung der Bevölkerung in der Stadt Cuxhaven mehr als zu wünschen übrig lässt.
Die zweite Frage lautet, ob die Landesregierung meine Auffassung teilt, dass die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor dem Hintergrund der geschilderten Zuständigkeit des Bundesumweltministers und des Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz hier im Landtag eigentlich völlig fehl am Platze ist und eigentlich im Deutschen Bundestag als Anfrage an die Bundesregierung gerichtet werden müsste.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn das Bundesamt für Strahlenschutz die Landesregierung um Geheimhaltung bittet,
würde ich mich zugegebenermaßen etwas wundern, wenn sie eine Pressekonferenz in Cuxhaven machen würde. Das wäre dann schon schwierig. Ich gebe aber zu, dass es schon etwas schwierig ist, wenn dort eine Übung stattfindet und man dann nachfragt, was dort passiert. Insofern muss man überlegen, ob man in der Hinsicht in Zukunft einen besseren Informationsfluss hinbekommt. Für eine breite Information kann man meines Erachtens aber weder das Bundesamt noch uns in Regress nehmen, weil sich leider gezeigt hat - wir haben ja auch Erfahrungen mit Gorleben -, dass im Zusammenhang mit solchen Transporten mit Straftaten zu rechnen ist. Insofern ist diese Geheimhaltung auch notwendig.
Was Ihre zweite Frage anbetrifft, so steht es natürlich allen Abgeordneten in diesem Parlament frei, Fragen zu stellen. Ich kann darauf aber nur im Rahmen meiner Zuständigkeit antworten. Deshalb läuft das hier so ab.
Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass für die Übung ausgerechnet Cuxhaven ausgesucht worden ist: Gibt es einen Kriterienkatalog für den Transportweg? Wenn ja: Wie sieht dieser aus?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es tut mir wirklich leid: Es ist nicht meine Art, dass ich immer wieder das Gleiche sagen muss. Hierfür ist nun wirklich das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. Wir haben nicht direkt Kenntnis von den Überlegungen; denn das sind eindeutig Überlegungen des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob es Kriterien gibt. Ich könnte Ihnen aber die Telefonnummer geben. Das ist: 030/183331100. Da können Sie das erfragen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Katastrophenschutz- und Notfallpläne gibt es im Zusammenhang mit solchen Transporten?
Zuständig für den Katastrophenschutz ist in diesem Zusammenhang die Stadt bzw. der Landkreis Cuxhaven. Insofern sind dort die entsprechenden Pläne vorzuhalten. Wir als Aufsichtsbehörde sind daran natürlich beteiligt und schauen, ob es vielleicht Probleme oder Nachlässigkeiten gibt. Mir sind keine bekannt. Insofern können wir davon ausgehen, dass die Katastrophenschutzbehörde, die hier zuständig, entsprechend vorbereitet ist.