Protocol of the Session on August 28, 2009

Kollege Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt seine zweite Zusatzfrage.

Angesichts der Tatsache, dass wir alle wissen, dass im Bundestag bis zur Bundestagswahl nichts mehr stattfindet, muss ich eine weitere Frage an die Landesregierung stellen. Vor dem Hintergrund, dass wir gerne abschätzen möchten, was insgesamt noch auf uns zukommt, frage ich die Landesregierung: Welche deutschen AKWs setzen eigentlich MOX-Brennelemente ein, wie hoch ist der jährliche Bedarf, und woher kommen diese Dinge?

(Beifall bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Diese Frage ist gar nicht mehr zulässig! Das hat aber mit der Aus- gangslage nichts mehr zu tun!)

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Sander.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! MOX-Elemente werden in fast allen Kern

kraftwerken eingesetzt. Das erfolgt in Absprache mit dem Bundesumweltministerium.

Frau Kollegin Rakow von der SPD-Fraktion stellt die nächste Zusatzfrage.

Ich frage die Landesregierung gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die aus Hamburg vorliegen: Ist damit zu rechnen, dass hier in Niedersachsen die Atomtransporte auch Wohngebiete berühren? Diese Frage wird in Hamburg ganz offen diskutiert. Dort ist das der Fall. Müssen wir also damit auch in Niedersachsen rechnen?

Nun zu meiner zweiten Frage. Die Frage von Herrn Herzog nach dem Katastrophenschutz in den Kommunen ist noch nicht richtig beantwortet. Deshalb möchte ich hier kurz nachhaken. Sie sagten eben, dass Uranoxid transportiert wird. Daraus können sich gefährliche Unfälle ergeben, bei denen Flusssäure entsteht, die Menschen gefährdet. Sind die betroffenen Kommunen darauf vorbereitet, Katastrophenschutz auch in dieser Richtung vorzuhalten?

(Filiz Polat [GRÜNE]: Die Kommunen wissen ja noch nicht einmal, dass et- was stattfindet!)

Frau Kollegin, das waren zwei Fragen. - Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Verkehrsweg obliegt der Geheimhaltung. Insofern kann ich dazu nichts sagen. Wahrscheinlich ist auch noch gar nicht klar, welcher Weg genommen wird. Ansonsten habe ich auf die Frage klar geantwortet, dass dort Behälter genommen werden, die gewährleisten, dass eine solche Gefährdung ausgeschlossen ist.

Herr Kollege Briese von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die nächste Zusatzfrage.

Besten Dank, Herr Präsident. - Ich habe gleich zwei Fragen. Meine erste Frage lautet: Wie werden diese Transporte eigentlich ganz konkret gesi

chert? Ich frage danach auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir zurzeit große Unsicherheiten im internationalen Seeverkehr haben, u. a. mehrfach Entführungen. Ich frage konkret: Kann ausgeschlossen werden, dass dieses hochgiftige Material in unbefugte Hände gelangt?

Meine zweite Frage lautet: Wie können sich die Kommunen eigentlich auf die Notfälle oder auf die Katastrophe vorbereiten, wenn sie gar nicht informiert sind, weil das alles geheim ist?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Für die Sicherheit des Transports ist natürlich auch das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. Wir sichern den Transport auf dem Gebiet des Landes durch die Landespolizei und natürlich in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, insbesondere dann, wenn er z. B. bei Gorleben auf der Schiene stattfindet. Wenn der Transport auf der Straße stattfindet, ist völlig klar, dass das Land zuständig ist. Auf See sind die Wasserschutzpolizei und die entsprechenden Behörden dabei.

Ich habe Ihnen dargestellt, dass die Behälter auch für den Transport auf See eindeutig in der Form gesichert sein müssen, dass dort nichts austreten kann. Andernfalls wäre ein Transport vor Cuxhaven wegen des UNESCO-Weltkulturerbes gar nicht möglich. Genauso verhält es sich mit dem Transport auf der Straße. Insofern ist völlig klar, dass eine Gefährdung durch die Behälter und deren Inhalt nicht gegeben ist. Ansonsten ist natürlich das Bundesamt für Strahlenschutz insgesamt für den Transport zuständig und muss dafür Sorge tragen, dass dabei nichts passiert. Wir sind dafür zuständig, dass der Transport ordnungsgemäß umgesetzt werden kann, d. h. dass er nicht durch Störer in irgendeiner Weise gefährdet wird. Dafür ist die Polizei zuständig.

Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Coenen von der CDU-Fraktion.

Ich möchte die Landesregierung konkret fragen: Wer ist zuständig, wenn der Transport in einen

Unfall verwickelt wird bzw. wenn ein krimineller Akt verübt wird?

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Die zweite Frage von Herrn Briese ist noch offen! - Minister Uwe Schünemann: Ich habe die Frage nicht verstanden!)

Herr Kollege, bitte stellen Sie die Frage noch einmal. Sie ist hier wohl akustisch nicht angekommen.

Ich werde die Frage noch einmal konkret, laut und deutlich stellen. Ich frage die Landesregierung nochmals: Wer ist zuständig, wenn der Transport in einen Unfall verwickelt wird bzw. wenn ein krimineller Akt auf diesen Transport verübt wird?

Herr Minister Schünemann, bitte!

Zunächst sorgen die Polizeibehörden für die unmittelbare Gefahrenabwehr, z. B. durch Verkehrslenkung und Absperrungen. Die Transportbehälter bieten Schutz gegen erhebliche mechanische Einwirkungen - ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen -, auch gegen Feuer und Wasserdruck, sodass der Austritt von radioaktiven Stoffen sicher verhindert wird. Sollte dennoch eine solche Gefahr bestehen, wird das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt als sogenannte Gefahrenabwehrbehörde tätig. In der Regel wird dieses Amt von den behördlichen Sachverständigen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz unterstützt, die über die notwendigen Einsatzfahrzeuge und eine hochmoderne und aufwendige Messtechnik zur Detektion radioaktiver Stoffe und Strahlung verfügen.

Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gleich zwei Zusatzfragen.

Die erste Frage bezieht sich auf die Antworten von Herrn Schünemann und von Herrn Sander. Da durch die entsprechende Anfrage in der Hamburger Bürgerschaft deutlich geworden ist und auch

öffentlich diskutiert wird, dass von Cuxhaven aus über Hamburg Transporte in verschiedene Kernkraftwerke stattfinden - es geht also nicht mehr um die Geheimhaltung dieser Transporte, sondern die Transportwege sind bereits Gegenstand der öffentlichen Diskussion geworden -, frage ich die Landesregierung, welche Maßnahmen sie vor dem Hintergrund der jetzt öffentlich diskutierten Transportwegeproblematik mit Blick auf ihre Aufsichtspflicht - Stichwort „Vorhandensein und Qualität von Katastrophenplänen der Landkreise“ - ergriffen hat.

Meine zweite Frage bezieht sich auf die Unfälle. Wenn die Transporte aufgrund der Politik der Landesregierung weiter der Geheimhaltung unterstellt werden, obwohl es eine öffentliche Diskussion gibt, wie wollen Sie dann verhindern - wenn die Transporte der Geheimhaltung unterstellt sind -, dass im Falle eines Unfalls zunächst die Feuerwehren - wie bei Unfällen üblich - benachrichtigt werden, und wie schützen Sie die Feuerwehren davor, sozusagen ins offene Messer eines Unfalls mit radioaktiven Problematiken zu laufen?

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier wird der Eindruck erweckt, dass dies ein einmaliger Vorgang sei, auf den man sich zum ersten Mal vorbereiten müsse. Seit 2005 finden in unserem Land sehr regelmäßig entsprechende Transporte statt. Neu ist der Umschlag über einen Hafen in Niedersachsen. Zum letzten Mal fand dies 1996 in Cuxhaven statt.

(Zurufe: Bremerhaven!)

- Entschuldigung, in Bremerhaven. Sie haben recht.

Insofern kann man sagen, dass das geübte Praxis ist. Bei den Katastrophenschutzbehörden sind immer entsprechende Vorkehrungen getroffen worden für den Fall, dass etwas passiert. Aber in diesem Fall ist klar, dass zumindest eine radioaktive Gefährdung auszuschließen ist mit Blick darauf, wie der Transport gesichert ist und mit welchen Behältern der Transport durchgeführt wird. In den

letzten Jahren sind regelmäßig zwischen 20 und 25 Transporte durchgeführt worden.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Meine Frage!)

Frau Kollegin Behrens von der SPD-Fraktion stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass weder die Niedersächsische Landesregierung noch das niedersächsische Parlament es gut finden können, dass Atomtransporte über niedersächsische Häfen stattfinden, frage ich die Landesregierung, was sie - auch gemeinsam mit der Bundesregierung - unternommen hat, um das zu verhindern und in Cuxhaven zu einer anderen Entscheidung zu kommen.

Herr Minister Schünemann!

Wir haben keinen Einfluss auf den Transportweg, sondern nur auf den Zeitpunkt; darauf habe ich hingewiesen. Insofern gibt es keine Mitwirkungsmöglichkeit, und zwar aus den Gründen, die ich geschildert habe.

Frau Kollegin Korter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schünemann hat eben ausgeführt, wie viele verschiedene Ämter an diesem Umschlag beteiligt sein werden: die Gewerbeaufsicht über das Umweltministerium, die Landkreise, das Wirtschaftsministerium, die Landespolizei, das NLWKN. Da lässt sich nicht verhindern, dass der Eindruck einer gewissen Blauäugigkeit entsteht, wenn hier dargestellt wird, wie locker das mal eben zu machen ist, und von regelmäßigen Umschlägen gesprochen wird, obwohl man das 13 Jahre lang nicht gemacht hat.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Meine Frage ist deshalb, Herr Schünemann: Gibt es bereits einen Krisenstab, ein Kompetenzzent

rum, in dem alle beteiligten Institutionen zusammenwirken? Das hat es damals, als die Giftgase über Nordenham umgeschlagen wurden, gegeben. Damals gab es eine große Transparenz. Es gab öffentliche Diskussionen in Nordenham, damit die Bevölkerung wusste, was da passieren wird. Das vermisse ich hier.

(Beifall bei den GRÜNEN - Heinz Rol- fes [CDU]: König heißt der! Der ist zu- ständig!)