In der Debatte ist mehrfach das Stichwort Pflegepaket genannt worden. Ich möchte die Landesregierung fragen: Was beinhaltet dieses Pflegepaket konkret?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Böhlke, ich möchte mich zunächst einmal dafür einsetzen, dass wir im Haushalt des nächsten Jahres die Haushaltsmittel für dieses Pflegepaket bekommen, weil sie notwendig sind.
Wir werden dann Ausbildungsplätze im Fachbereich fördern können. Ich möchte die Einrichtungsträger bei den Ausbildungskosten entlasten, vorhandene Pflegekräfte qualifizieren, die Selbsthilfe fördern und - das ist vor allen Dingen ganz wichtig - dieses Paket mit einer Imagekampagne abrunden.
Scheitert der Krippenausbau in Niedersachsen an der Unfähigkeit der Landesregierung? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1371
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Aktuellen Berichten zufolge werden Anträge der Kommunen auf Investitionsförderung für den Bau von Kinderkrippen von der Landesschulbehörde Niedersachsen nur schleppend bearbeitet. So berichtete der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zufolge der Vizepräsident des Städte- und Gemeindebundes, UwePeter Lestin,
die Landesschulbehörde habe auf einen Antrag der Gemeinde Schwülper zunächst wochenlang gar nicht reagiert und dann drei Tage vor der Eröffnung der Krippe statt des erhofften Bescheides die Aufforderung geschickt, einen detaillierten Kostenplan vorzulegen.
titionsförderung überhaupt vorliegen. So berichtete die HAZ vom 13. Juni 2009, dass nach Auskunft des Kultusministeriums mit 200 Anträgen bereits die Hälfte aller Anträge entschieden worden sei. Demnach hätten also 400 Anträge vorgelegen. Demgegenüber berichtete die HAZ vom 15. Juni 2009, dass nach Auskunft des Gesamtpersonalratsvorsitzenden der Landesschulbehörde bereits 800 Anträge eingegangen seien.
Die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Investitionsförderung hindert nicht nur etliche Kommunen daran, zügig die notwendigen Krippenplätze in Niedersachsen zu schaffen. Darüber hinaus drohen Fördergelder des Bundes verloren zu gehen.
Gefährdet werden könnten die Ausbauziele weiterhin dadurch, dass durch unzureichende Ausbildungskapazitäten ebenso wie an den Schulen auch an den Kitas nicht genügend ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen wird.
1. Wie viele Anträge von Kommunen auf Investitionskostenzuschüsse für den Bau von Kinderkrippen sind in Niedersachsen bislang gestellt und wie viele davon bewilligt worden?
2. Was sind die Ursachen für die aus Sicht der Kommunen sehr schleppende Bearbeitung der Anträge auf Investitionskostenzuschüsse für den Bau von Kinderkrippen?
3. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass in Niedersachsen genügend gut qualifizierte Fachkräfte für die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten zur Verfügung stehen werden?
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Staudte. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin HeisterNeumann. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Krippenausbau in Niedersachsen beantworte ich wie folgt:
Die Landesschulbehörde hat inzwischen mehr als die Hälfte der 400 Anträge aus der Antragsrunde 2008 - Stichtag: 31. Juli 2008 - abschließend bearbeitet. Knapp 200 Anträge wurden positiv beschie
den. 15 Anträge wurden zurückgezogen. Fünf Anträge mussten leider abgelehnt werden. Mit den bewilligten Anträgen werden knapp 3 000 Plätze geschaffen und rund 24 Millionen Euro gebunden. Zusammen mit den rund 400 Anträgen, die zur Antragsrunde 2009 - Stichtag: 30. April 2009 - und danach eingegangen sind, ergeben sich jetzt insgesamt knapp 800 Anträge.
Meine Damen und Herren, bezüglich des Krippenausbaus in der Gemeinde Schwülper ist Folgendes festzustellen: Die Gemeinde Schwülper hat im Mai letzten Jahres einen Antrag für den Bau einer Krippe mit 15 Plätzen gestellt. Sie wissen, dass wir für die örtlichen Träger der Jugendhilfe Budgets gebildet haben und dass die Förderrichtlinie Stichtage benennt, zu denen die Anträge spätestens vorliegen sollen. Das - meines Erachtens richtige - Ziel war es, ein Windhundverfahren auszuschließen. Zum Antragsstichtag 31. Juli 2008 lagen aus dem Landkreis Gifhorn insgesamt zwölf Anträge für 200 neue Plätze mit einem Finanzvolumen von rund 2 Millionen Euro vor. Das Budget des Landkreises von rund 641 000 Euro war somit deutlich überzeichnet. Die Landesschulbehörde hat deshalb den Landkreis Gifhorn gebeten, eine Rangfolge festzulegen.
Mit Datum vom 7. November 2008 hat der Landkreis dies getan und den Antrag der Gemeinde Schwülper auf Rang 8 gesetzt. Damit war klar, dass die Gemeinde keinesfalls mit Mitteln aus dem Jahr 2008 rechnen konnte und die Entscheidung zum Jahr 2009 abwarten musste. Trotz dieser Priorisierung durch den Landkreis war die Gemeinde aber zu keinem Zeitpunkt gehindert, tatsächlich mit dem Krippenausbau zu beginnen; denn der vorzeitige Maßnahmebeginn nach Antragstellung ist ausdrücklich zugunsten der Kommunen geregelt.
Zu 1: Zum Antragsstichtag 31. Juli 2008 wurden 400 Anträge gestellt, zum Antragsstichtag 30. April 2009 zusätzlich 354 Anträge. Nach dem 30. April 2009 wurden weiter 34 Anträge gestellt. Zusammen sind das 788. Mit Stand vom 16. Juni 2009 wurden 191 Anträge bewilligt, fünf abgelehnt und 15 zurückgezogen. Insofern ist die Presse vonseiten des Kultusministeriums und der Landesschulbehörde nicht nur korrekt informiert worden, sondern sie hat die Zahlen auch korrekt wiedergegeben.
Zu 2: Die Förderrichtlinie vom 17. April 2008 ist rückwirkend zum Januar 2008 in Kraft getreten. Der erste Antragsstichtag, zu dem alle Anträge zu beurteilen waren, war der 31. Juli 2008. Das Förderprogramm war von Anfang an deutlich überzeichnet. 400 Anträge mit einem Fördervolumen von mehr als 60 Millionen Euro wurden gestellt. Es galt deshalb, eine Rangfolge festzulegen, was nur in Abstimmung mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe unter Berücksichtigung seiner Planungsverantwortlichkeit vorgenommen werden konnte.
Die örtlichen Träger der Jugendhilfe waren nur zum Teil und dann oft nur verzögert in der Lage, der Landesschulbehörde Prioritäten für die Bearbeitung zu benennen. Die Abstimmung vor Ort sorgte mit dafür, dass die Landesschulbehörde die Anträge nicht zeitnah bearbeiten konnte.
Die eingereichten Anträge waren oftmals unvollständig. Dies hatte und hat zur Folge, dass immer wieder - nicht selten mehrfach in einem Antragsverfahren - ergänzende Unterlagen durch die Landesschulbehörde anzufordern waren. Die lange Zeitspanne bis zum Eintreffen der angeforderten Unterlagen steht deshalb auch in einem offenen Widerspruch zur Beschleunigung der Verfahren. Die Anzahl der Verfahren in der Landesschulbehörde ist zudem deutlich höher als erwartet, weil die örtlichen Träger in hohem Maße Mittel, die für die Tagespflege vorgesehen waren, umwidmen dürfen und für die Schaffung von Krippenplätzen einsetzen.
Zu 3: Die Landesregierung hält derzeit ausreichende Ausbildungskapazitäten in den Berufsfachschulen vor. In Niedersachsen schließen jedes Jahr durchschnittlich 1 500 Schülerinnen und Schüler die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an den Fachschulen erfolgreich ab. Es kommen dann noch ca. 700 Absolventinnen und Absolventen hinzu, die nach der erfolgreichen Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten nicht die Fachschule besuchen und eine Stelle als Zweitkraft antreten können. Hinzu kommen ebenfalls noch die Absolventinnen und Absolventen der neu eingerichteten Aufbaustudiengänge für Frühpädagogik. Hier gibt es zurzeit 150 Studienanfängerplätze.
Sofern es notwendig ist, wird sich die Landesregierung für die Einrichtung zusätzlicher Ausbildungsgänge weiter offen zeigen, wenn die Schulträger - diese sind direkt vor Ort diejenigen, die das aufgrund der Einrichtung der einzelnen Gruppen am besten beurteilen können - dies wollen. Frau
Staudte, im Übrigen wird hierzu auf die Antworten der Landesregierung auf diverse Kleine Anfragen von Ihnen verwiesen. Im letzten Tagungsabschnitt haben wir uns dazu schon einmal sehr deutlich positioniert.
Danke schön, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Niedersachsen ist ja bundesweit Schlusslicht bei der Betreuung der unter Dreijährigen und hat damit einen sehr hohen Nachholbedarf. Gleichzeitig verlaufen das Antragsverfahren und die Bewilligung einigermaßen schleppend. Wie will die Landesregierung vor diesem Hintergrund das Ziel, bis 2013 eine Betreuungsquote von 35 % bei den unter Dreijährigen zu realisieren, überhaupt noch erreichen? Ich stelle mir das als sehr schwierig vor. Vielleicht können Sie uns hier etwas zu den Hintergründen sagen. Die Zielzahl für 2013 haben Sie genannt. Mit welcher Entwicklung in jedem Jahr rechnen Sie, damit das Ziel im Jahre 2013 erreicht werden kann? Der Zeitraum ist ja einigermaßen übersichtlich.
Ich muss ein bisschen aufpassen, dass nicht gleich zwei Zusatzfragen im Rahmen einer Frage gestellt werden. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Heister-Neumann.
Die Ausgangssituation ist in den einzelnen Bundesländern in der Tat sehr unterschiedlich. Einzelne Länder, wie z. B. Bayern, hatten bereits Förderprogramme, die sie schlicht aufstocken konnten. Das heißt, sie haben vom Verfahren her nicht die notwendigen Vorarbeiten zu leisten gehabt, die wir hier in Niedersachsen zu leisten hatten. Das ist das eine.
Was den Vergleich mit anderen Bundesländern angeht, darf ich Ihnen hier auch die frohe Botschaft verkünden, dass wir bezüglich der Geschwindigkeit der Aufstockung unserer Zahlen
Wir sind hier auf einem sehr gute Wege und sind auch sehr zuversichtlich, dass wir vor dem Hintergrund des Antragsvolumens und der Art der Abarbeitung das Ziel erreichen werden. Ich kann Ihnen unsere Zielzahlen hier einmal vortragen. Die Zielzahlen für neue Plätze stellen sich wie folgt dar: 2008: 6 034, 2009: 11 028, 2010: 16 022, 2011: 21 016, 2012: 26 010, 2013: 28 923. Wir liegen auch jetzt im Jahre 2009 im Plan.
Herzlichen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Heister-Neumann! Wenn ich richtig gerechnet habe, gab es insgesamt 788 Anträge. Davon sind 211 bearbeitet worden. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Werden Sie das Personal in der Landesschulbehörde künftig aufstocken? Werden Sie die Landesmittel aufstocken, um hier ein schnelleres Tempo an den Tag legen zu können?