Herzlichen Dank, Frau Meißner. - Eine Kurzintervention auf Ihre Rede trägt Frau Groskurt von der SPD-Fraktion vor. Sie hat anderthalb Minuten. Bitte schön!
Danke schön, Frau Präsidentin. - Frau Meißner, ich habe es eben schon einmal zu erklären versucht. „Papatya“ wird gefördert. Das ist aber auch das Einzige. CDU und FDP sprechen immer von einer weiteren Förderung über Dezember 2009 hinaus. „ADA“ wird aber gar nicht gefördert. Wenn ich etwas nicht fördere, kann ich es auch nicht
weiter fördern. Das Problem von „ADA“ ist doch, dass diese Einrichtung überhaupt keine Sicherung hat, sondern jedes Mal wieder Anträge stellen muss, wenn ein Mädchen oder eine junge Frau, wie Sie richtig gesagt haben, mit Todesangst vor der Tür steht. Dies ist doch das Problem, das wir lösen müssen. Das Problem ist nicht, ob jener einzige Platz über Dezember hinaus weiter gefördert wird. Ich habe eben schon gesagt, dass hier in Hannover sechs Plätze belegt sind. Das zeigt, wie notwendig diese Einrichtung ist. Deshalb brauchen wir für diese Einrichtung die Zusage einer entsprechenden Förderung.
Frau Groskurt, ich glaube gar nicht, dass wir uns missverstehen. Es klingt jetzt zwar so, aber es ist nicht so. Der Unterschied ist folgender: Sie sagen ganz konkret, es gehe um „ADA“ und dass diese Einrichtung eine krisenfeste Förderung und damit eine Zukunftssicherung haben müsse. Ich habe zitiert, dass in unserem Antrag steht, dass zukünftig generell sichergestellt sein soll, dass die Frauen Schutz erhalten können. Bei „Papatya“ haben wir übrigens zeitweise sogar zwei Frauen untergebracht; es war nicht immer nur eine. Wir müssen für diese Frauen generell einen Schutz vorsehen. Das wollen und werden wir auch tun. Es wird allerdings noch nicht gesagt, wo das geschehen wird, weil darüber gerade verhandelt wird.
Herzlichen Dank. - Eine letzte Wortmeldung liegt mir seitens der Landesregierung vor. Frau Ministerin Ross-Luttmann, bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwangsehe und Zwangsheirat können in unserem Rechtsstaat nicht toleriert werden.
Deshalb hat die Niedersächsische Landesregierung im Januar 2007 das Handlungskonzept „Zwangsheirat ächten - Zwangsehen verhindern“ beschlossen. Umgesetzt wurde erstens u. a. die Einrichtung eines Krisentelefons gegen Zwangsheirat. Dort können sich betroffene Mädchen, Frauen, aber auch Männer in Niedersachsen bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Zwangsheirat sachkundig beraten lassen, und zwar nicht nur in deutscher Sprache, sondern bei Bedarf auch in türkischer, kurdischer oder arabischer Sprache. Im Jahre 2007 suchten 132 Menschen wegen drohender oder akuter Zwangsverheiratung Hilfe beim niedersächsischen Krisentelefon. 2008 wurden 124 Betroffene am Krisentelefon beraten.
Zweitens. Um kurzfristig Hilfestellung für die Betroffenen anbieten zu können, finanziert die Landesregierung seit 2007 einen Unterbringungsplatz bei der seit vielen Jahren bestehenden Berliner Einrichtung „Papatya“ - und das, obwohl die örtlichen Jugendämter zuständige Kostenträger sind.
Sehr geehrte Frau Groskurt, setzen Sie sich genauso wie ich dafür ein, dass die örtlichen Jugendämter ihren Aufgaben nachkommen.
Solange die Kostenanerkenntnisse von den örtlichen Jugendämtern nicht geleistet werden, hat das Land die Finanzierung übernommen. Deshalb haben wir bei „Papatya“ die Unterbringung gefördert. Darum geht es.
Es geht einzig und allein darum, auch wenn Sie den Kopf schütteln, dass man von Zwangsheirat betroffenen Frauen, die hilflos vor der Tür stehen, schnell und unbürokratisch hilft. Aus diesem Grunde haben wir 2007 einen Platz in Berlin finanziert. 2007 gab es „ADA“ noch nicht. „ADA“ gibt es seit 2008. Es ist eine gute Schutzeinrichtung, die sich in privater Trägerschaft befindet. Sie hat den Betrieb einer anonymen Wohngruppe für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund aufgenommen. Auch hier könnte Krisenintervention stattfinden.
ganz konkret eingerichtet wird - und zwar für den Zeitraum ab Januar 2010, weil wir bis Ende 2009 vertraglich gebunden sind -, befinde ich mich derzeit in Gesprächen. Für mich ist eines ganz entscheidend: Welches ist die richtige Einrichtung für die betroffenen Frauen? Bei dieser Frage steht für mich die betroffene Frau im Vordergrund. Die betroffene Frau soll die Hilfe so schnell bekommen, wie sie sie verdient. Deshalb müssen wir die Gespräche mit den Einrichtungsträgern führen, um uns dann zu entscheiden. Ich begrüße daher den darauf ausgerichteten Änderungsvorschlag der CDU und der FDP.
Ich gehe davon aus, dass Sie alle damit einverstanden sind, dass wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1382 und im Falle von dessen Ablehnung anschließend über die Beschlussempfehlung abstimmen, da hier eine Unterscheidung, welche der Vorlagen weitergehend bzw. nicht weitergehend ist, kaum möglich erscheint. Gibt es dazu Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Herzlichen Dank.
Wir verfahren somit entsprechend. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1382 zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Hier oben herrscht etwas Verunsicherung bezüglich des Ergebnisses.
Da hier oben Verunsicherung gegeben ist, werde ich einfach noch einmal fragen. Ich möchte Sie bitten, sich bei der Abstimmung dann vom Platz zu erheben. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen will, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Bleiben Sie bitte ein Weilchen stehen.
- Ich bitte um ein wenig Ruhe, damit sich die Schriftführer konzentrieren können. - Herzlichen Dank, Sie können sich wieder hinsetzen. Wer dem Änderungsantrag nicht zustimmen will, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Ich möchte auch Sie bitten, ein wenig länger stehen zu bleiben. - Das Ergebnis ist eindeutig. Das Präsidium ist sich jetzt einig. Herzlichen Dank für Ihr Ver
ständnis. Ich hatte mir schon § 83 Abs. 3 der Geschäftsordnung angeschaut. Jetzt stelle ich aber fest, dass dem Änderungsantrag nicht stattgegeben wurde.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/894 in geänderter Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.
Zweite Beratung: Endlich Verantwortung für das Schicksal früherer Heimkinder übernehmen: aufklären, unterstützen, entschädigen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/896 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/1359 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP - Drs. 16/1375
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme des Antrags der Fraktion der SPD in geänderter Fassung.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP zielt ebenfalls auf eine Annahme des Antrags in einer geänderten Fassung ab.
Ich eröffne die Beratung. Seitens der SPD-Fraktion hat sich Herr Kollege Schwarz zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als die SPD-Fraktion hier im Februar ihren Antrag zu den unvorstellbaren Zuständen in der Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen in den westdeutschen Bundesländern von 1949 bis 1975 eingebracht hat, war klar, dass es sich dabei um eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte handelt. Im Namen des Staates und im Namen des Herrn wurden ausgerechnet Hunderttausende von Kindern und Jugendlichen in Fürsorgeheimen und Fürsorgeanstalten zu lebenslang traumatisierten Menschen gemacht. Dabei ging es nicht um bedauernswerte Einzelfälle, son
dern um ungefähr 800 000 betroffene ehemalige Heiminsassen, davon mindestens 50 000 aus unserem Bundesland. Es geht bundesweit um mindestens 3 000 Heime mit mehr als 200 000 Plätzen mit kaum pädagogisch ausgebildetem Personal. 80 % dieser Einrichtungen befanden sich in kirchlicher Trägerschaft.
Es waren keine Kriminellen, sondern oft nur Kinder von alleinerziehenden Müttern, die nicht in die konservative Gesellschaft der 50er- und 60er-Jahre passten. Sie haben in den weitgehend nicht kontrollierten Heimen drakonische Strafen erlitten, körperliche und psychische Gewalt, die an Folter grenzte. Ihnen wurden Bildung, medizinische Versorgung und teilweise die richtige Ernährung vorenthalten, oft übrigens auch die Kontakte zu den Eltern.
Kinder und Jugendliche mussten schwer arbeiten, zum Teil sieben Tage in der Woche. Sehr häufig kam es zu bis heute nicht geahndetem sexuellen Missbrauch von Mädchen und Jungen. Aus Bequemlichkeit verabreichten Erzieher heimlich starke und teilweise abhängig machende Medikamente. Fast alle Heimkinder berichten über Demütigungen, Misshandlungen und Erniedrigungen. Sie wurden weggesperrt, ausgegrenzt, ihrer Lebenschancen beraubt. Die Sterberate, aber vor allem die Selbstmordrate bei diesen Kindern und Jugendlichen war erschreckend hoch.
Für mich bleibt es nach wie vor unfassbar, dass es den Einrichtungsträgern, der Justiz und staatlichen Aufsichtsbehörden fast 50 Jahre lang gelungen ist, diese Grausamkeiten zu vertuschen und zu tabuisieren.
Unserer Fraktion liegen zwischenzeitlich Originaldokumente an den Niedersächsischen Landtag, die Niedersächsische Landesregierung, die damaligen Landtagsfraktionen, die zuständigen Landesbehörden, die örtlichen Jugendämter, Handwerkskammern usw. vor, in denen eindringlich auf die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen an Kindern und Jugendlichen in einzelnen namentlich genannten Einrichtungen hingewiesen wurde.
In der zwischenzeitlich vorliegenden umfassenden Dokumentation aus der Diakonie Freistatt mit dem Titel „Endstation Freistatt“ wird detailliert darauf hingewiesen, dass sogenannte Strafbücher aufgrund schriftlicher Anweisungen der Heimleitungen für die Heimaufsicht gefälscht wurden. So steht dort beispielsweise: Im Jahr 1952 fanden keine Bestrafungen statt. Die Heimaufsicht wusste um diese Fälschungen und hat die Misshandlungen
Fast 50 Jahre lang haben Einrichtungsträger und staatliche Stellen brutal gegen ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht verstoßen. Unsere Gesellschaft hat kollektiv versagt.
Bei der zwingend notwendigen Aufarbeitung geht es nicht um Schuldzuweisungen an die heute politisch Verantwortlichen. Allerdings - das sage ich deutlich - würden wir uns jetzt schuldig machen, wenn wir nicht unsererseits alles Erdenkliche tun würden, um den noch lebenden Betroffenen bei der Aufarbeitung und vor allem der Wiedergutmachung zu helfen.
Unsere Aktivitäten waren daher von der ersten Minute an auf breiten politischen Konsens ausgerichtet. Ich habe es nicht verstanden, dass die Sozialministerin unserer Einladung zur Anhörung am 4. Mai bis heute unkommentiert und unentschuldigt ferngeblieben ist. Dort waren alle relevanten Akteure anwesend. Ferner, Frau Ministerin, haben Sie leider Ihrerseits zu Ihrer Veranstaltung am 8. Juni mindestens die Oppositionsfraktionen nicht eingeladen und auf meinen Brief vom 3. Juni ebenfalls bis heute nicht reagiert.