Protocol of the Session on May 12, 2009

halts betrifft. Danach kommen wir zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung, mit der die Anlage 1 zum Haushaltsgesetz - der Gesamtplan - geändert werden soll. Aus Gründen der Zeitersparnis hat die Landtagsverwaltung in Abstimmung mit dem Finanzministerium die Ergebnisse dieser vorausgesetzten Beschlüsse bereits als Fassung der abschließenden Beratung in der Drs. 16/1250 an Sie verteilt, sodass wir sodann ohne Weiteres zur Schlussabstimmung kommen können.

Wir kommen nun zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Wer der Nr. 3 der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu Artikel 4 folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt worden.

Ich lasse nun über Nr. 1 der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu Artikel 4 abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Der Änderungsempfehlung ist gefolgt worden.

Nunmehr lasse ich über die Nr. 2 der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu Artikel 4 abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit. Der Änderungsempfehlung ist gefolgt worden.

Artikel 5. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Die Fassung der abschließenden Beratung liegt Ihnen in der Drs. 16/1250 vor. Wir kommen daher sogleich zur Schlussabstimmung.

Wer dem Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2009 und 2010 mit den beschlossenen Änderungen sowie § 1 des Haushaltsgesetzes in der Fassung der Unterrichtung in der Drs. 16/1250 nunmehr endgültig seine Zustimmung geben will, den bitte ich aufzustehen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist so beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1055 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/1229 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1265

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Allerdings habe ich hier jetzt eine Wortmeldung von Frau Helmhold vorliegen. Sie wollen also doch Beratungszeit in Anspruch nehmen.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das steht auch in der Liste der Redezeiten!)

Inzwischen haben sich offenbar auch die Fraktionen der CDU und der FDP darauf geeinigt. So steht es auch in der Liste der Redezeiten. Frau Helmhold, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat sich nach gründlicher Beratung entschlossen, heute im Plenum einen Änderungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt zu stellen, den ich kurz erläutern möchte.

Mit der heute anstehenden Änderung des Abgeordnetengesetzes werden im ersten Teil Regelungen aus den Sozialgesetzbüchern auf die Abgeordneten des Landtages übertragen. Wir unterstützen dies, weil es unserer grundsätzlichen Haltung entspricht, dass es für Abgeordnete keine Sonderregelungen in diesen Bereichen geben soll.

Ferner soll es künftig nicht mehr erforderlich sein, sich jeweils zu Beginn einer Wahlperiode bei Fortsetzung eines Mandats zu entscheiden, ob Beihilfe oder ein Zuschuss zur Krankenversicherung gewährt werden soll. Auch dies ist sinnvoll.

In unserem Änderungsantrag beschäftigen wir uns mit dem zweiten Teil des Gesetzes, mit dem wir ein kleines Problem haben. Es gab bislang Fristen, innerhalb deren sich Abgeordnete entscheiden

mussten, ob sie einen Zuschuss zu den Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung oder Beihilfe beantragen wollten. Nun haben einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus diese Frist verstreichen lassen. Mit dem heutigen Beschluss soll ihnen nun rückwirkend die Möglichkeit gegeben werden, dies rückgängig zu machen. Meine Fraktion und ich sind der Auffassung, dass dies eine unzulässige Besserstellung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern gegenüber allen anderen Bürgern dieses Landes ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Petitionsausschuss des Landtages beschäftigt sich regelmäßig mit solchen Fällen. Diese Fälle werden immer mit „Sach- und Rechtslage“ beschieden. Man könnte es auch anders sagen: Frist versäumt, Pech gehabt.

Den betroffenen Kolleginnen und Kollegen verbleibt die Möglichkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Ein solcher Antrag wird sicherlich auch mit Wohlwollen betrachtet werden. Ich finde, deswegen bedarf es der rückwirkenden Privilegierung qua Gesetz nicht. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der nächste Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Dr. Althusmann von der CDUFraktion. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss den Redebeitrag der Kollegin Helmhold ausdrücklich korrigieren. Ich will das mit der gebotenen Sachlichkeit tun. Es ist mitnichten so, dass der Petitionsausschuss sich ständig damit beschäftigt, dass Menschen einen Krankenversicherungsschutz komplett verlieren. Wir sind die einzige Berufsgruppe in Deutschland, die aufgrund des Abgeordnetenmandates dann, wenn einmal ein Beihilfeanspruch bestand, jeweils zum Beginn einer neuen Wahlperiode diesen Beihilfeanspruch erneut beantragen muss. Das gibt es in keinem anderen Arbeits- und Dienstverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland. Von daher handelt es sich hier nicht um einen Vorteil für Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages, sondern lediglich um eine Berichtigung einer bisher in keinem anderen Bundesland und auch nicht im Bund bestehenden Regelung. Die anderen Bundesländer

haben immer den Vorranganspruch des Beihilferechtes. Wenn also jemand vorher beihilfeberechtigt war, dann geht die Beihilfeberechtigung auch durch eine Neuwahl in das Parlament nicht verloren. Bisher geht diese Beihilfeberechtigung bei uns verloren. Das ist eigentlich eine unsinnige Regelung, weil niemandem hier zuzumuten ist, dass er dadurch seinen gesamten Krankenversicherungsschutz quasi verliert. Insofern meine ich bei allem Verständnis für Ihre Auffassung, Frau Kollegin Helmhold, dass wir hier nur etwas beschließen, um eine Gesetzeslücke im Sinne von Abgeordneten zu schließen,

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

und es mit Sicherheit nicht darum geht, dass hier eine Sonderregelung für Abgeordnete, die etwas vergessen haben, geschaffen werden soll. Bitte versuchen Sie hier nicht, sich unnötig auf Kosten von Parlamentariern zu profilieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Auf den Redebeitrag von Herrn Dr. Althusmann hat sich Frau Helmhold zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben anderthalb Minuten, Frau Helmhold.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Althusmann, in aller gebotenen Ruhe und Sachlichkeit:

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: So, wie ich bin!)

Ich habe überhaupt nicht inhaltlich argumentiert, was passiert, wenn Menschen Fristen versäumen. Dabei geht es auch im Petitionsausschuss um ganz unterschiedliche Dinge. Jeweils ist es für die Betroffenen aber ein Nachteil, den sie aushalten müssen, wenn sie eine Frist versäumt haben, weil das Gesetz nun einmal eine Frist vorsieht. Ich habe Ihnen ausdrücklich gesagt, dass es das Instrument der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gibt. Dieses Instrument hätte ich hier als richtig und angemessen empfunden, zumal ich finde, dass Parlamentarier in der Lage sein müssen, innerhalb von drei Monaten Papiere zu lesen und zu erkennen, dass sie jetzt etwas machen müssen. Ich habe darüber hinaus soeben ausdrücklich gesagt, dass ich es richtig finde, dass die Regelung in Zukunft als Fortbestandsregelung

ausgestaltet werden soll, sodass vermieden wird, dass man immer dann, wenn man wiedergewählt wird, wieder handeln muss. Die grundsätzliche Kritik aber richtet sich dagegen, wie man mit Fristen umgeht und ob wir damit anders umgehen als sozusagen „normale“ Bürgerinnen und Bürger. Ich finde, dass wir das nicht tun sollten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu einer weiteren Kurzintervention hat sich Herr Adler von der Fraktion DIE LINKE gemeldet. Herr Adler, Sie haben anderthalb Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Althusmann, unsere Fraktion hat nichts dagegen, die Gesetzeslücke, die Sie soeben beschrieben haben, zu schließen. Wir haben aber ein Problem damit, dass diese Gesetzesänderung nicht, wie es sonst üblich ist, mit der Verkündung in Kraft tritt, sondern rückwirkend in Kraft treten soll, sodass nachträglich ein Privileg verschafft wird, wie Frau Helmhold zu Recht festgestellt hat. Das ist der einzige Punkt. Aus diesem Grunde stimmen wir dem Änderungsantrag der Grünen zu.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit sind wir am Ende der Beratung angelangt.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 2. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Die Ausschussempfehlung lautet „unverändert“. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Artikel 3. - Hierzu liegen ein Änderungsantrag der Fraktion der Grünen in der Drucksache 1265 sowie eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dem folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen.

(Heiner Bartling [SPD]: Das war miss- verständlich, Herr Präsident! Sie ha- ben von einem Änderungsantrag der Grünen gesprochen!)