Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon ein etwas erstaunlicher Vorgang, dass ein kommunaler Vollstreckungsbeamter so viel Mitempfinden mit den Menschen hat, mit denen er zu tun hat, dass er die Praktiken der GEZ zu einer umfassenden Ausarbeitung zusammenfasst
und sie als Petition beim Landtag und übrigens auch beim Bundestag einreicht. Ich finde es menschlich sehr bewegend, was dort passiert ist. Wir alle haben ja schon Ansprachen von Bürgern gehabt, bei denen die GEZ vor der Tür gestanden und Praktiken angewendet hat, die zu verurteilen sind und die ihren Kompetenzbereich sicherlich bei Weitem überschreiten.
Aber auch für dieses Verfahren gibt es natürlich einen rechtlichen Rahmen. Der Petent verzichtet darauf, Einzelfälle mit Namen, Daten und Fakten zu belegen,
sondern generalisiert. Die Dinge sind ohne Namensnennung, ohne Nennung der Einzelfälle vorgetragen worden.
Die Staatskanzlei hat selbstverständlich den NDR um eine Stellungnahme gebeten. Der NDR hat das sehr sorgfältig beantwortet und hat sich vor allen Dingen - das ist der Punkt, weswegen bei dieser Petition die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage die richtige Entscheidung ist - bereit erklärt, dem Petenten in allen Einzelfällen, die er zu beklagen hat, Rede zu stehen, wenn er Namen und Daten ändert. Ich darf hier aus der Stellungnahme des NDR den letzten Absatz zitieren:
„nicht - wie eine Reihe seiner Kollegen es tun - die Möglichkeit nutzt, im Einzelfall auftretende Probleme sofort mit Hilfe der Abteilung Rundfunkgebühren zu klären. Wir sind sicher, dass der Unmut …“
„hätte vermieden werden können, wenn er sich rechtzeitig an uns gewandt und nicht erst einen ‚Problemkatalog’ zusammengetragen hätte.“
Dieser Ratschlag ist dem Petenten an dieser Stelle zu geben. Im Landtag müssen wir tatsächlich fairerweise auf „Sach- und Rechtslage“ entscheiden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Petition geht es darum, dass die Petentin, Frau Petersen, ihre Mutter im Jahre 2008 im Rahmen einer Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung untergebracht hat. Die Petentin und ihre Mutter wohnen in Niedersachsen; die Einrichtung, in der die Kurzzeitpflege stattgefunden hat, ist in Schleswig-Holstein. So gesehen ist klar, dass es ein Problem geben könnte. Wenn wir allerdings berücksichtigen, dass die stationäre Einrichtung 3,5 km vom Wohnort der Petentin entfernt ist, können wir davon ausgehen, dass die Petentin in gutem Gewissen gehandelt hat. Sie wollte ihre Mutter wohnortnah untergebracht wissen.
Leider ist derzeit rechtlich nicht abgedeckt, dass die Kosten für diese Kurzzeitpflege übernommen werden können. Aus diesem Grunde plädieren wir dafür, diese Petition der Landesregierung als Material zu überweisen, damit mittelfristig darüber diskutiert werden kann, für solche Einzelfälle Lösungen zu finden. Ich meine, so etwas müsste in einer gemeinsamen Beratung möglich sein. Deswegen möchte ich Sie um Unterstützung unseres Antrags bitten, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen, damit wir in solchen Fällen unbürokratisch vorgehen können. Denken Sie an die 3,5 km! Wahrscheinlich hätte es jeder von uns so gemacht, wenn die eigene Mutter oder der eigene Vater in einer solchen Situation gewe
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine große Mehrheit im Petitionsausschuss war ganz klar der Ansicht, dass es sich hier um einen typischen Fall für „Sach- und Rechtslage“ handelt. Von daher ist es unverständlich, dass Sie jetzt hier etwas anderes beantragen.
Aber es fällt auf: Die Grünen haben eine Liste vorgelegt; die Linke hat eine Liste vorgelegt. Beide Listen sind bis auf den Absender identisch.
müssen die Grünen einmal überlegen, ob sie sich noch als Premiumopposition sehen oder ob sie nicht eher Mitläuferopposition sind.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung von Victor Perli [LINKE] - Unruhe)
Meine Damen und Herren von den Grünen, überlegen Sie es sich gut, wenn Sie jetzt Mitläuferopposition werden und der Linken hinterherlaufen!
Das hat doch Liebesentzug durch die Fraktionsführung der CDU zur Folge! Also überlegen Sie sich das gut!
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Mit der Sache hatte das nichts zu tun! - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Karneval ist vorbei! - Wolf- gang Jüttner [SPD]: Es ist doch nicht Donnerstagabend vor Weihnachten! - Unruhe)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir die Frage nach dem Liebesentzug geklärt haben, können wir die Beratung jetzt fortsetzen.
Wir stimmen nun über diese Eingaben ab. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Ich rufe die Eingabe 567 auf. Sie betrifft eine Beschwerde über die GEZ. Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE vor, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Ich lasse darüber abstimmen. Wer so befinden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Diese Änderungsanträge sind abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.
Ich rufe die Eingaben 510 und 521 (01 bis 03) auf. Sie betreffen die Planungen für den Neubau einer Bundesautobahn 33 Nord. Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE vor, die Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.
Wir kommen zur Eingabe 603. Sie betrifft einen Investitionskostenzuschuss bei Kurzzeitpflege im Heim. Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE vor, die Eingabe der Landes
regierung als Material zu überweisen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Wir kommen zur Eingabe 498. Sie betrifft die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz. Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.
Zweite Beratung: Demokratieerfahrungen fördern, Partizipationsmöglichkeiten stärken, den Integrationsgedanken umsetzen und Menschenrechtsbildung ausbauen - Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und Antisemitismus - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/624 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/1065