Protocol of the Session on March 27, 2009

- Ich komme zum Schluss. Es geht darum, Mittel aus den Regelleistungen des SGB II, aus den passiven Leistungen - Sozialversicherungsbeiträge, Kosten für die Unterkunft - zu nehmen und diese zu bündeln, um damit ein vernünftiges Entgelt zu erreichen, wie es in Berlin und MecklenburgVorpommern vorexerziert wurde. Geben Sie uns eine Chance, darüber tatsächlich sachlich zu diskutieren.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe, dass Herr Hillmer antworten möchte. Bitte!

Herr Präsident! Herr Humke-Focks, es gibt natürlich noch keine Evaluationsergebnisse über das, was Sie vorlegen. Die Anlehnung an ABM ist durchaus berechtigt. Man kann auf die entsprechenden Erfahrungen zurückgreifen. Das sollten Sie übrigens auch tun, wenn Sie das Konzept, welches Ihr Antrag beinhaltet, bewerten. Sowohl Mecklenburg-Vorpommern als auch Berlin haben noch keine Evaluation vorgelegt. Auch die Programme, die diese beiden Länder durchführen, stolpern mehr vor sich hin, als dass es große Erfolgsnummern sind. Wenn Sie belegen können, dass Erfolge erzielt wurden, können wir gerne darüber reden. Bisher handelt es sich nur um Ideen. Was wir mit ABM erlebt haben, ermutigt nicht, diesen Weg weiter zu beschreiten.

Wenn Sie meine Rechnung nicht nachvollziehen konnten, so will ich hier kurz nachhelfen. Es gibt bei Hartz IV eine Bedürftigkeitsprüfung. Sie bekommen natürlich mit Familie und mit Kindern einen höheren Satz. Ich interpretiere es so, dass Sie auf diesem Arbeitsmarkt den Betroffenen neben Hartz IV nicht ein zusätzliches Einkommen geben wollen, sondern dass es sich um ein ersetzendes Einkommen handeln soll. Da es auf diesem Arbeitsmarkt aber keine Differenzierung zwischen einem Familienvater und einem Alleinstehenden gibt, ergibt sich, wenn beide einen Stun-

denlohn von 7,50 Euro bekommen, für den Familienvater eine Verschlechterung. Ich hoffe, dass Sie das nachvollziehen können.

(Beifall bei der CDU)

Als nächsten Redner rufe ich Herrn Will von der SPD-Fraktion auf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Mittelpunkt des Konjunkturpakets der Bundesregierung für den ersten Arbeitsmarkt steht die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze durch sinnvolle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie verlängerte Bezugszeiten von Kurzarbeitergeld und Erstattung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung bei Kurzarbeit des Arbeitnehmers in Höhe von 50 % durch die Bundesagentur für Arbeit. Bis Ende 2010 werden im Bundeshaushalt 1,2 Milliarden Euro für Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und 770 Millionen Euro der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Dadurch wird einer weiteren Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen für Langzeitarbeitslose entgegengewirkt.

Unabhängig davon muss jedoch geprüft werden, mit welchen wirksamen Mitteln die Beschäftigungsquote von Langzeitarbeitslosen zur eigenständigen Existenzsicherung weiter erhöht werden kann.

Erstens. Die Idee, öffentliche Beschäftigung durch Anreize zu fördern, ist nicht neu. Öffentlich geförderte Beschäftigung ist insbesondere für den zweiten Arbeitsmarkt sinnvoll, wenn sie mit Bildung, Ausbildung und Weiterbildung auf das Erwerbsleben vorbereitet und möglichst in den ersten Arbeitsmarkt einmündet.

(Beifall bei der SPD)

Die Förderung muss zusätzlich erfolgen, möglichst Mitnahmeeffekte vermeiden und darf nicht zur Verdrängung vorhandener Beschäftigung führen.

Zweitens. Wenn wie im Land Berlin langfristige Beschäftigungsangebote zu tariflichen Bedingungen für Langzeitarbeitslose geschaffen werden sollen, kann sich dadurch ein Drehtüreffekt mit einer Arbeitsmarktbiografie wie bei den vorhin schon beschriebenen AB-Maßnahmen entwickeln: einmal ABM, immer wieder ABM.

Drittens. Die Beschäftigungsgelegenheiten werden in dem Antrag als Ein-Euro-Jobs diskreditiert. Die Wahrheit ist aber, dass diese Beschäftigungen bereits heute sehr vielfältig und auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten sind. Es ist die Regel, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten Qualifizierungselemente enthalten. Es wird auch nicht immer nur 1 Euro gezahlt. Hochschulabsolventen, die als Sozialpädagogen ein Anerkennungsjahr ableisten müssen, können dies z. B. im Rahmen der Beschäftigungsgelegenheiten tun und erhalten dann eine monatliche Entschädigung von 1 000 Euro.

Viertens. Ich komme jetzt auf das zu sprechen, was das Land bisher getan hat. Niedersachsen hat den Niedersachsen-Kombi eingeführt. Dieses Förderprogramm wendet sich sowohl an private als auch an öffentliche gemeinnützige Arbeitgeber. Die originäre Finanzierung findet nur aus Mitteln der Bundesagentur oder der Optionsbehörden oder aus zusätzlichen Mitteln des ESF für Qualifizierung statt. Der Qualifizierungszuschuss in Höhe von 2 000 Euro wurde nur selten in Anspruch genommen. Besondere Zielgruppen waren junge Arbeitslose unter 25 Jahren und ältere Arbeitslose über 50 Jahre. Gerade diese Zielgruppen wurden davon jedoch wenig erfasst. Es sind vorhandene Instrumentarien der Arbeitsverwaltung und der EUFörderkulisse, die vorwiegend eingesetzt werden. Für den Niedersachsen-Kombi kann das Land nur appellierend werben. Eigentlich liefert das Land nur das Label, ohne eigene Mittel einzusetzen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

In dem Antrag der Linken geht es nun um gesellschaftlich sinnvolle Tätigkeiten im Non-ProfitBereich, die öffentlich, steuerlich finanziert und vornehmlich staatsfern organisiert werden sollen. Träger der freien Wohlfahrtspflege, Sozialprojekte, Bürgerinitiativen, Vereine usw. sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten. Es soll ein Beschäftigungszuschuss von bis zu 75 % des tariflichen Arbeitsentgelts durch die Träger nach dem SGB II als Förderung gewährt werden. Das ist wieder nur eine Vorgabe mit Appellcharakter und mit dem Geld der Arbeitslosenversicherung, denn nach diesem Modell ist mindestens dieser Anteil notwendig, um eine Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Wer trägt eigentlich die restlichen 25 %? Sollen sie etwa von den Trägern der Beschäftigungsmaßnahmen getragen werden? Schon bei ABM waren viele Verbände und Institutionen nicht

in der Lage, den Eigenbeitrag zu leisten. Die von Ihnen vorgeschlagenen Arbeitgeber haben nicht die notwendigen Mittel, um einen Eigenanteil in Höhe von 25 % zu finanzieren. Sie haben diese Mittel auch nach 12 Monaten oder 24 Monaten nicht, wenn die Förderung endet.

Nach dem angeführten Berliner Modell muss die öffentliche Hand die Kofinanzierung über Steuergelder sicherstellen. Die Förderung muss aber irgendwann enden. Keiner will eine dauerhaft öffentlich geförderte Beschäftigung. Unsere Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn Arbeit grundsätzlich vom Arbeitgeber und nicht von der Allgemeinheit finanziert wird.

(Zustimmung bei der SPD)

Nun soll das Land durch eigene Mittel so weit aufstocken, dass die Beschäftigten von Transferleistungen unabhängig sind. Wo setzen Sie denn gerade bei den vielen Bedarfsgemeinschaften die Höhe der Vollzeitlöhne an? Wie viel Geld soll für die 5 000 zu fördernden Stellen aus dem Konjunkturpaket II, wie Sie es fordern, entnommen werden?

Das Grundproblem ist die Frage nach dem Übergang von einer öffentlich zu 75 % oder zu 100 % - oder wie auch immer - geförderten Tätigkeit zu einer zumindest überwiegend vom Arbeitgeber finanzierten Beschäftigung.

(Präsident Hermann Dinkla über- nimmt den Vorsitz)

Diese Problematik konnten Sie in Ihrem Antrag nicht auflösen. Dieser Antrag ist wenig durchdacht. Er folgt dem Muster Ihrer Anträge in anderen Bundesländern und im Bund und bringt in die Diskussion um wirksame Hilfe zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen keine neue Qualität, besonders vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrungen mit dem Niedersachsen-Kombi.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile jetzt der Kollegin König von der FDPFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Will, Sie haben eine ganze Menge guter Sachen gesagt. Erst einmal herzlichen Dank dafür; diese brauche ich schon einmal nicht zu erwähnen. Ebenfalls Herr Hillmer hat eine Menge Hervorra

gendes dazu gesagt. Dazu brauche ich mich also auch nicht weiter einzubringen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Arbeitsvermittlungsmodelle und Fördermodelle, die Menschen in Arbeit bringen, sind wichtig. Sie müssen effizient, unbürokratisch und marktgerecht sein. Es gibt etliche Angebote, aber nur wenige, die wirklich effizient sind und daher genutzt werden. Allein von der Anzahl her unüberschaubar sind die Förderinstrumente - 70! - in Bezug auf arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Wer will da noch durchsteigen? - Weder Bürger noch Unternehmer können dies. Ich befürchte, selbst die Arbeitsverwaltung ist dazu nicht in der Lage.

Die Vielzahl der Richtlinien und Verordnungen, die geschaffen worden sind, um Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, bewirken eher eine Verhinderung der Inanspruchnahme entsprechender Maßnahmen. Jetzt soll noch eine neue Maßnahme hinzukommen. Na, wunderbar! Ihre Forderung ist selbst in einer Großstadt wie Berlin schwer durchsetzbar. Dort gibt es eine Menge von Arbeitslosen mit besonderen Hemmnissen, für die Sie Hilfe fordern. Im August 2008 wurde festgestellt, dass statt der angestrebten 10 000 Stellen nur etwa 1 800 Stellen geschaffen wurden, und das bei einer Zahl von 230 000 Arbeitslosen mit all den erdenklichen Hindernissen. Ich will einmal aus einer Pressemitteilung zitieren:

„Durch die rigiden Vorgaben des Senats, nur werthaltige Tätigkeiten im sozialen Bereich mit einer Entlohnung von mindestens 1 300 Euro zu fördern, ist die übergroße Mehrheit der Langzeiterwerbslosen von diesem Programm ausgeschlossen. Für sie bleiben nur noch die Ein-Euro-Jobs übrig. Davon gibt es in Berlin mehr denn je, nämlich rund 40 000, und das, obwohl Rot-Rot versprochen hatte, möglichst viele Ein-Euro-Jobs durch sozialversicherungspflichtige Jobs zu ersetzen. Stattdessen hat Rot-Rot eine Zweiklassenarbeitsmarktpolitik geschaffen. Einige wenige erfüllen die Voraussetzungen für eine sozialversicherungspflichtige und gut bezahlte Stelle im ÖBS. Für die Mehrzahl der Erwerbslosen bleiben jedoch die Ein-Euro-Jobs das einzige Angebot.“

So weit die Pressemitteilung.

Von wegen keine Konkurrenz! Die Konkurrenz ist hier sogar sehr groß. Hierzu gibt es wiederum eine Pressemitteilung. Aber mir bleibt wohl nicht mehr die Zeit, sie vollständig zu zitieren.

„Nach vorliegenden Informationen soll die Trägerschaft (Name ist der Redak- tion bekannt) Renovierungsarbeiten in erheblichem Umfang für verschiedene Wohnungsbaugesellschaften durchgeführt haben. ALG-II-Empfänger, Straftäter, die die Geldstrafen abarbeiten müssen, sollen Wohnungen und Treppenhäuser tapeziert, Türen, Fenster, Heizkörper, Wand- und Dachflächen gestrichen haben. Außerdem sollen sie Laminat verlegt, Fliesenarbeiten durchgeführt … haben.“

Und so weiter und so fort. Das hat die Handwerkskammer in Berlin aufgedeckt. Das ist dort geschehen. Es besteht also sehr wohl eine Konkurrenz zu vorhandenen Arbeitsplätzen. Wenn Sie 7,50 Euro nicht als Konkurrenz ansehen, dann sage ich Ihnen: Eine Handwerkerstunde kostet nicht 7,50 Euro. Die kriegen sie nicht unter 20, 25 Euro. Da gibt es schon eine riesengroße Konkurrenz. Ich glaube, Sie haben von sozialer Marktwirtschaft überhaupt keine Ahnung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Patrick-Marc Humke-Focks [LINKE])

Ich erteile jetzt dem Kollegen Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Will, Herr Hillmer, nach der bitteren Erfahrung von weiterhin einem Drittel Langzeitarbeitslosen selbst in den letzten Boomjahren, denke ich, ist doch eines klar: Wir werden in Deutschland nicht darum herumkommen, einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt einzurichten, wenn wir die Langzeitarbeitslosen, die keine Chance habe, auf dem richtigen Arbeitsmarkt unterzukommen, nicht auf Dauer gesellschaftlich verlieren wollen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es geht mir an der Stelle darum, dass wir auch das bedenken.

Zu dem Thema haben wir schon vor knapp zwei Jahren hier im Plenum einen Antrag vorgelegt, mit dem wir versucht haben, die Regierungsmehrheit zu überzeugen. Das ist uns damals leider nicht gelungen.

(David McAllister [CDU]: Schade!)

Aber wir bleiben weiterhin an dem Thema dran; denn die Antworten, die die Bundesregierung mit ihrem bisherigen Programm gegeben hat, reichen nicht aus, um das Problem zu lösen, und die Landesregierung hat beim vergangenen Aufschwung, was dieses Problem angeht, einfach kollektiv weggeschaut.

So weit besteht Einigkeit bezüglich des Ziels des Antrags der Linken. Dennoch gehen wir deutlich auf Abstand zum Antragsinhalt. Bei allem Respekt für Ihr Engagement, meine Damen und Herren von den Linken, mit diesem Antrag unterstützen Sie die Langzeitarbeitslosen in Niedersachsen nun wirklich nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der CDU)

Das liegt vielleicht daran, dass Ihre Initiative wirkt, als wäre sie von den Kollegen in Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern geschrieben worden.

(Gabriela König [FDP]: Ist sie auch! - Zuruf von Patrick-Marc Humke-Focks [LINKE])

So sprechen Sie in Ihrem Antrag vom Kommunalkombi, Herr Humke-Focks, einem Bundesprogramm, das zwar im Osten vermehrt Anwendung findet, für Niedersachsen aber bisher nahezu unbedeutend ist, und zwar deswegen, weil ein Kommunalkombi erst in Kommunen eingesetzt werden kann, in denen die Arbeitslosigkeit mindestens 15 % beträgt. Davon haben wir glücklicherweise in Niedersachsen bisher nur Emden.