Zu den Aufgabenfeldern dieses Konzeptes gehören u. a. Unterstützung und Betreuung älterer Menschen, Förderung von Mobilität und Barrierefreiheit, außerschulische Bildung, Freizeit- und Unterstützungsprogramme für Kinder und Jugendliche, Beratungsprojekte zu spezifischen Lebenslagen, Unterstützungsangebote für Migrantinnen und Migranten und natürlich Natur- und Umweltschutz.
Tariflich entlohnte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen schaffen und zugleich gesellschaftlich sinnvolle Aufgaben erfüllen - dieses Konzept ist keine wilde Utopie, sondern schon mit positiven Beispielen aus der Praxis belegt - zur Zeit der rot-roten Koalition in Mecklenburg-Vorpommern und aktuell auch im weiteren Ausbau befindlich in Berlin.
Eingerichtet wurde der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor jeweils auf Initiativen der Linken bzw. der PDS. Im Stadtstaat Berlin wurden auf diesem Wege bis Ende 2008 immerhin 5 000 Menschen zu anständigen Konditionen in Lohn und Brot gebracht. 2009 wird diese Zahl - auch mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II - um 2 800 auf insgesamt 7 800 Stellen aufgestockt. Zielsetzung ist, bis Ende 2010 10 000 Stellen zu erreichen.
Nach unserem Vorschlag sollen in Niedersachsen in einem ersten Schritt innerhalb eines Jahres zunächst 5 000 Vollzeitstellen unter dem angesprochenen Konzept eingerichtet werden. In Zusammenarbeit mit den Trägern des SGB II können
hierzu bislang die Bundesprogramme Jobinitiative nach § 16 a SGB II und der Kommunal-Kombi genutzt werden. Weitere Schritte sind insbesondere von der bundesweiten Entwicklung abhängig.
Bislang sind die Möglichkeiten der Länder und Kommunen quantitativ und qualitativ durch den von der Bundespolitik bestimmten Rahmen des SGB II sehr begrenzt. Eine progressivere Form dieser Gesetzgebung würde die Möglichkeiten des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors als arbeitsmarktpolitischer und sozialpolitischer Hebel deutlich schlagkräftiger machen. Dabei geht es wesentlich um eine Umschichtung bestehender Mittel für aktive und passive Leistungen des SGB II, die durch eine gemäßigte Aufstockung zu starker Wirkung gelangt. Niedersachsen sollte deshalb eine entsprechende Bundesratsinitiative starten und bei den anderen Ländern dafür werben.
Wenn ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor in einem größeren Umfang bundesweit etabliert werden kann, so wird dieser auch konjunkturpolitisch wirksam. Menschen, die aus der Langzeitarbeitslosigkeit geholt werden, haben einen Nachholbedarf an Konsum, ganz besonders dort, wo Kinder zu finanzieren sind. So fließt annähernd jeder Euro, den die Menschen mehr erhalten, wieder in die Wirtschaft zurück und wirkt sich wiederum positiv auf unsere Steuereinnahmen aus.
Es gibt - wie eingangs erwähnt und hier in der gebotenen Kürze erläutert - gute Gründe für den Einstieg in einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. Wir bitten Sie alle, sachlich mit uns darüber zu diskutieren, und fordern Sie dazu auf: Diskutieren Sie mit uns! Stimmen Sie diesem Anliegen zu! Hier können Sie Ihrem Anspruch gerecht werden, der immer wieder formuliert wird - egal durch welche Fraktion -, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.
Ich beantrage, dass dieser Antrag im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit mitberaten wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen mit diesem Antrag alten Wein in neuen Schläuchen. Sie hätten über Ihren Antrag auch schreiben können: ABM 2.0 - und das vor dem Hintergrund von ABM-Erfahrungen bis 2004. Die Bundesrepublik hat damals über 100 Milliarden D-Mark ohne nachhaltige Effekte in diesen Versuch gesteckt.
Ich möchte an einen Großfeldversuch erinnern, der vor 20 Jahren mit öffentlich geförderter marktferner Beschäftigung von 17 Millionen Probanden abgebrochen worden ist. Ich zitiere aus dem Evaluationsbericht zu AB-Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahre 2006: In Bezug auf das Ziel der Arbeitsmarktintegration sind die Befunde ambivalent. Die Bruttointegrationseffekte ohne Folgeförderung in ungeförderter Beschäftigung, die in hohem Maße von der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängen, liegen bei ABM bei etwa 10 %. Die Nettointegrationseffekte unter Berücksichtigung eines Nachhaltigkeitskriteriums einer sechsmonatigen ununterbrochenen Erwerbstätigkeit fallen jedoch sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland überwiegend negativ aus.
Ich will es mir aber nicht zu einfach machen. Immerhin sprechen wir über den Kern einer Diskussion, der schließlich Sie, die Fraktion der Linken, Ihre Anwesenheit in diesem Parlament verdanken. Die rot-grüne Bundesregierung hat 2003 entschieden, Arbeitsmarktferne - diejenigen mit Vermittlungshemmnissen, über die wir heute sprechen - wieder näher an den ersten Arbeitsmarkt heranzuholen. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden zusammengeführt. Ich brauche nur wenige Stichworte zu nennen: SGB II, Hartz IV, WASG, Oskar, SED, PDS, schließlich der Zusammenschluss zur Linkspartei. Das ist wichtig, weil Ihr heutiger Antrag eine klare und gewollte Gegenbewegung gegen wesentliche Zielsetzungen und Instrumente des SGB II darstellt.
Wie steht die CDU-Fraktion zu diesem Antrag der Fraktion der Linken? - Ich möchte an den vier klassischen Anforderungen, die an ein Programm zur Integration Langzeitarbeitsloser erfüllt werden sollen, sachlich abwägen.
Zunächst die Reintegrationsfunktion, Erhalt und Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit, Produktivfunktion und Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft. Frage: Inwieweit kann die öffentlich geförderte Beschäftigung, wie die Linken sie vorschlagen, eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt sein? - Das ist bei Ihnen per Definition ausgeschlossen, weil ausdrücklich nur der Non-Profit-Sektor angesprochen ist. Im Gegenteil: Die Teilnehmer werden sogar vom ersten Arbeitsmarkt weggeführt.
So wenig es vorstellbar ist, dass ein Teilnehmer freiwillig aus dem geschützten und gut versorgten dritten Arbeitsmarkt in den rauen Wind des ersten Arbeitsmarktes wechselt, umso mehr ist zu erwarten, dass sich sogar ein Sog in den geförderten Sektor einstellt. Sie können diesen unproduktiven und gut alimentierten Beschäftigungssektor nur noch über Obergrenzen - Sie nennen in Ihrem Antrag 5 000 Personen - oder über ein Gesamtbudget begrenzen. In jedem Fall sind es „Dauerparkplätze“, und alle anderen bleiben draußen.
Zweitens. Inwieweit kann die Beschäftigungsfähigkeit durch Arbeit und soziale Einbindung erhalten und gefördert werden? - Der Beschäftigung in Ihrem Modell fehlen wesentliche Elemente einer regulären Beschäftigung. Es darf bezweifelt werden, dass in dieser simulierten Arbeitssituation die für den ersten Arbeitsmarkt erforderlichen Fähigkeiten erworben werden können. Eher wird es zu einer Entwöhnung von der rauen Wirklichkeit kommen.
Drittens. Inwieweit können brachliegende Zeit- und Produktivpotenziale in gesellschaftlichen Nutzen umgewandelt werden? - Hier wird es zwar einen positiven Beitrag geben, aber sicherlich kleiner als unter den heutigen Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II. Vergessen wir nicht: Nach Ihren Rahmenbedingungen haben wir die Schwächsten
der Schwachen und keinerlei Motivationsanreize. Die alte ABM, die ja schon schlechte Erfolge hatte, hatte wenigstens noch die Vision, an sich arbeitsfähige Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu führen. Sie haben nicht einmal mehr gedanklich dieses Ziel.
Viertens. Wie steht es um die Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft? - Diese fällt bei Ihnen komplett aus. Sie stellen keine Anforderungen, außer vielleicht Schnelligkeit und Glück. Wer nach dem Windhundverfahren zu den ersten 5 000 gehört, gewinnt ohne Anstrengungsnachweis ein über Jahre gesichertes Einkommen. Alle anderen Arbeitslosen hingegen bleiben in befristeten EinEuro-Jobs. Was hat das mit Gerechtigkeit zu tun? Oder wollen Sie im Endausbau unbeschränkt die Möglichkeit eröffnen? - Dann haben Sie in Kürze keinen ersten Arbeitsmarkt mehr. Margot Honecker würde sich wirklich freuen.
Ein letztes Argument bemüht Adam Riese: Der ledige Arbeitslose hat inklusive Nebenleistungen einen Quasi-Stundenlohn von 6,20 Euro und würde sich mit einem leistungslosen Mindestlohn von 7,50 Euro zweifellos verbessern. Dem Familienvater mit zwei Kindern hingegen stehen aber schon heute über 12 Euro pro theoretischer Arbeitsstunde zur Verfügung. Dieser würde massive Einbußen erleiden. Sie haben an dieser Stelle dramatische Appelle abgegeben, die Situation von Hartz-IVKindern zu verbessern, und legen hier einen Vorschlag vor, der das Familieneinkommen um über ein Drittel kürzt.
Entweder, Frau Flauger, haben Sie Ihr Konzept nicht durchdacht, oder Ihr Einsatz für die Schwachen in unserer Gesellschaft ist scheinheilig.
(Zustimmung bei der CDU - Björn Thümler [CDU]: Richtig! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Fragen Sie doch einmal nach Erfahrungen in anderen Ländern!)
Die sogenannten Hartz-IV-Reformen haben die Langzeitarbeitslosen von den „Dauerparkplätzen“ der Sozialhilfe heruntergeholt und mit viel Zumutung - dies gebe ich zu - für die Betroffenen den Versuch unternommen, sie mit vielfältigen Unter
stützungen und Qualifikationsangeboten in den ersten Arbeitsmarkt zurückzuholen. Die LinkeVorstellungen führen diese Menschen zurück in alte Verfestigungen. Angesichts dramatischer demografischer Veränderungen kann es sich unsere Gesellschaft nicht mehr leisten, an sich arbeitsfähige Menschen in den Nischen eines dritten Arbeitsmarktes zu verstecken.
Für die CDU gilt: Der erste Arbeitsmarkt hat Vorrang. Wir wollen jeden Einzelnen mitnehmen. Niemand wird in einen Schattenarbeitsmarkt abgeschoben. Wir wollen jeden fördern und wir fordern von jedem den vollen Einsatz seiner Kräfte.
Herr Präsident! Herr Hillmer, es geht in unserem Antrag mitnichten darum, ABM oder Ähnliches neu aufzulegen. Es geht vielmehr um ein Projekt, das schon Mitte der 90er-Jahre von vielen Fachleuten entwickelt worden ist und das nun von unserer Partei aufgegriffen worden ist. In MecklenburgVorpommern und in Berlin wird nun eine Umsetzung dieses Projekts versucht. Aus den jahrelangen positiven Erfahrungen versuchen wir jetzt, Elemente herauszugreifen, um solch ein Projekt, wenn es erfolgreich war, auch auf Niedersachsen zu übertragen. Das ist legitim. Wir sind nicht etwa so weit, dass wir sagen - das hätte auch keinen Sinn -: Wir wollen hier und heute in diesem Parlament vorschlagen, das SGB II einfach abzuschaffen. Wir wissen, dass das nicht möglich ist. Was wir in unserem Antrag fordern, sehen wir als zusätzliches Element, als arbeitsmarktpolitische Maßnahme an, um Betroffenen die Möglichkeit zu geben, z. B. auch in einem Non-Profit-Sektor zu arbeiten. Damit werten wir zugleich den Non-ProfitBereich auf und würdigen die Arbeiten, die dort geleistet werden können.
Es geht auch nicht um eine simulierte Arbeitsform. Es gibt vielmehr richtige Verträge. Es muss also richtig gearbeitet werden. Das ist keine Frage.
Wie Sie zu der Annahme kommen, dass wir reale Löhne um ein Drittel kürzen wollten, hat sich mir aus Ihrem Redebeitrag nicht erschlossen. Nehmen
- Ich komme zum Schluss. Es geht darum, Mittel aus den Regelleistungen des SGB II, aus den passiven Leistungen - Sozialversicherungsbeiträge, Kosten für die Unterkunft - zu nehmen und diese zu bündeln, um damit ein vernünftiges Entgelt zu erreichen, wie es in Berlin und MecklenburgVorpommern vorexerziert wurde. Geben Sie uns eine Chance, darüber tatsächlich sachlich zu diskutieren.