Hans-Joachim Deneke-Jöhrens
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung in Bezug auf die Sanierung im Wohnungsbau, welche Rahmenbedingungen nach Ansicht der Landesregierung zur Steigerung der energetischen Sanierung im Wohnsektor erforderlich sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linke versucht mit dem vordergründigen Antrag, die Landesregierung in die Pflicht zu nehmen.
Sie haben ja Recht: Die Region Hannover kann es nicht! Aber der Region eine weitere Suche von Deponien für eine Ablagerung von vornherein als Lösungsweg zu untersagen und damit Luthe als Endlager zu manifestieren, widerspricht nach wie vor den bisher vorliegenden ernstzunehmenden Gutachten.
Zweitens ist es selbstverständlich, dass die Landesregierung die Region als Fach- und Dienstaufsichtsbehörde anleiten und überwachen soll. Das heißt aber nicht, dass die Landesregierung die originären Aufgaben der Region Hannover - immerhin einer Behörde, die für eine Million Menschen zuständig ist - ungebeten erledigt. Dazu muss die Region, wie auch jeder andere Landkreis, selbst in der Lage sein.
Zum Dritten hat die Region erklärt, dass man aufgrund einer geänderten Rechtslage nun doch eine Möglichkeit zum Haftungsdurchgriff auf die Rechtsnachfolger der Verursacher sieht und diese juristisch belangen will.
Dies widerspricht doch allen bisher von der Region gemachten Aussagen, nämlich dass keine Durchgriffsmöglichkeit besteht und dass vor allem kein belastbares Vermögen vorhanden ist. Abgesehen von diesem grundsätzlichen Widerspruch bedarf es auch hier nicht der Mitwirkung der Landesregierung. Klagen muss die Region.
Letzter Punkt.
Die Linke will neue Vorschriften in Bezug auf die Transporte von Asbestschlamm erlassen. Die Gutachter, die Sie im Ausschuss vornehmlich angekündigt haben, sind die typischen selbst- oder von
Ihnen ernannten Experten, die in Fachkreisen keine Reputation und keine Bedeutung haben.
Also wieder viel substanzloses Getöse. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bosse, ich kann mir für Herrn Minister Birkner beim besten Willen etwas Angenehmeres vorstellen, als von Ihnen gebauchpinselt zu werden. Ich glaube, er legt darauf wenig Wert.
CDU und FDP unterstützen, dass die Landesregierung weitere Castortransporte nach Gorleben vermeiden will. Wir wollen gemäß dem Verursacherprinzip auch Standorte in den Bundesländern in Betracht ziehen, aus denen die radioaktiven Abfälle ursprünglich stammen. Wir begrüßen, dass die Landesregierung an Bund und Länder herangetre
ten ist und um politische Unterstützung hinsichtlich einer gerechteren Lastenverteilung gebeten hat.
Dazu muss zunächst politisch entschieden werden, ob und, wenn ja, welche Standorte für eine Zwischenlagerung von hoch radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung infrage kommen. Auf dieser Grundlage muss sich mit den Energieversorgern darauf verständigt werden, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
In den Beratungen hatte ich ebenfalls wie Herr Wenzel den Eindruck, dass wir uns in diesen Kernfragen eigentlich fraktionsübergreifend einig waren. Daher appelliere ich noch einmal an die Oppositionsfraktionen - ich bin da allerdings wenig hoffnungsfroh -, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und dem uns vorgelegten Änderungsvorschlag dann auch zuzustimmen.
Seitens der Koalition versuchen wir, in den hier angesprochenen Fragen zu einem echten, breiten gesellschaftspolitischen und auch parteiübergreifenden Konsens zu kommen. Leider wird seitens der Opposition immer wieder Sand ins Getriebe gestreut.
Das sieht man auch an Ihrem aktuellen Änderungsvorschlag. Er weist einen nicht zum Thema gehörenden Punkt auf. Sie vermischen nämlich die Zwischenlagerfrage mit der Endlagerfrage. Sie wissen genau, dass wir die Variante Gorleben nicht von vornherein ausschließen wollen. Sie unterstellen uns Vorfestlegungen, wenn wir uns weigern, auf Ihre Verschwörungstheorien einzugehen und diese auch noch in Beschlussempfehlungen umzusetzen.
Für wie dumm halten Sie uns da eigentlich?
Herr Wenzel, Ihre Diktion war entlarvend. Aber Sie sind nicht im Krieg - Sie spielen Krieg.
Ihre Falschbehauptungen und Fehlinterpretationen sind ziemlich leicht durchschaubar. SPD und auch Sie verfolgen seit Jahren diese bestimmte politische Linie der Unterstellungsstrategie.
Herr Bäumer sagt immer: Ich habe da mal einen Verdacht.
Nach Ihrer Darstellung täuschen Landesregierung und auch wir Koalitionsfraktionen faktisch die Öffentlichkeit, solange in Gorleben irgendwelche bergbaulichen oder anderweitigen Aktivitäten im Nuklearbereich verfolgt werden. Immer wieder wird behauptet, den Koalitionsfraktionen gehe es nicht um einen Konsens, sondern nur darum, Gorleben als Endlagerstandort durchzusetzen.
Das ist dezidiert falsch und auch nicht nachweisbar. Sie halten uns mit Ihrer nicht zum Thema gehörenden Nebenforderung ein Stöckchen hin, über das wir nicht springen können.
Das machen Sie nur aus einem Grund: Damit wir auf keinen Fall zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Denn Sie brauchen offensichtlich politisch den Castor nach Gorleben.
Das mussten Sie ja jetzt schon feststellen: In Grohnde oder auch in Nordenham holen Sie beim Thema Castoren keinen Menschen vom Sofa. Selbst die Trecker müssen dann aus dem Wendland eingeflogen werden, damit da überhaupt jemand ist.
Herr Abgeordneter Hocker hat doch völlig recht: Es geht hier nicht wie bei anderen politischen Vorhaben um die Lösung von Sachproblemen, sondern es geht da bei Ihnen um Taktik. Anscheinend ist die Lösung von Problemen durch die Landesregierung kurz vor der Landtagswahl in Ihren Fraktionen nicht willkommen,
weil Sie befürchten, damit Ihre Existenzberechtigung zu verlieren.
Im Vorfeld der Landtagswahl können wir machen, was wir wollen - bei Ihnen ist nicht einmal im Ansatz die Bereitschaft gegeben, einen echten, breit aufgestellten Konsens für den Endlagersuchprozess zu finden. Und jeder Versuch von uns, zu einer Lösung zu kommen, wird im Keimstadium
erstickt, und das nur, weil es nicht in Ihrem Interesse ist.
Aus diesen Gründen lehnen wir Ihren Änderungsvorschlag ab und halten an der sinnvollen Beschlussempfehlung des Ausschusses fest.
Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Wenzel, aus unserer Sicht ist durchaus Vertrauen vorhanden. Wenn jemand daran zweifelt, dass Vertrauen da ist, dann sind Sie das. Sie unterminieren aus meiner Sicht auch eine Vertrauensbildung. Ich sehe nicht, wo wir Fakten schaffen, wenn wir Castoren transportieren und sie an bestimmten Stellen abstellen. Diese Verbindung, die Sie konstruieren, gibt es aus unserer Sicht nicht.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem steigenden Anteil erneuerbaren Energien an der Gesamtstromversorgung wachsen wetterbedingte Schwankungen bei der Stromeinspeisung stark an. Die Spreizungen im Stromangebot werden weiter zunehmen und müssen durch ein modernes, flexibles Stromnetz, ein intelligentes Erzeugungs- und Lastmanagement sowie leistungsfähige Speicher ausgeglichen werden. Darauf zielen unsere Anträge.
Meine Damen und Herren, die Kopplung von Strom- und Gasnetz über die Power-to-GasTechnologie ermöglicht die Speicherung von Strom aus regenerativen Energiequellen wie Windkraft und Solaranlagen zu Zeiten, in denen hier Überschüsse produziert werden. Dadurch kann die Stromnachfrage von der Produktion entkoppelt werden.
Das Power-to-Gas-Verfahren basiert auf der Spaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff mithilfe von regenerativ erzeugtem Strom und der anschließenden Herstellung von methanreichem Gas aus dem gewonnen Wasserstoff und Kohlendioxid. Das Gas entspricht in seiner Zusammensetzung normalem Erdgas und kann in das Erdgasnetz eingespeist werden. Das Gasnetz hat ein enormes Speichervolumen und kann auf diesem Weg etwa 3 000-mal so viel Energie speichern, wie
es bisher in klassischen Pumpspeicheranlagen möglich ist.
Power-to-Gas ist das zurzeit am weitesten entwickelte Verfahren zur Langzeitspeicherung großer Mengen elektrischer Energie. Die Technologie hat in Niedersachsen grundsätzlich großes Potenzial. Deshalb muss das Verfahren sowohl im Hinblick auf technische Machbarkeit als auch im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit untersucht werden.
CDU und FDP bitten nun die Landesregierung, die Speicherpotenziale darzustellen, die Chancen und Risiken der Wasserstoffwirtschaft zu untersuchen und die Möglichkeiten für die Umsetzung der Power-to-Gas-Technologie insbesondere in der Nähe der Gasspeicher zu bewerten. Außerdem bitten sie die Landesregierung um Kooperation der neuen Landesinitiative „Energiespeicher und -systeme“ mit der IVG Friedeburg-Etzel bei der Untersuchung neuer Speichermöglichkeiten.
Meine Damen und Herren, der Änderungsantrag der Grünen nimmt diese Position von CDU und FDP auf und ergänzt sie mit der Forderung, die Aktivitäten auf die Bundes- und Europaebene auszudehnen. Das ist für mich durchaus nachvollziehbar. Was für mich allerdings nicht nachvollziehbar ist, ist Ihre Forderung, die IVG aus dem Antrag zu streichen. Wenn wir in Niedersachsen über eine Kooperation mit einem Autobauer sprechen: Welcher Name würde einem denn da einfallen, meine Damen und Herren auf den Oppositionsbänken? - Natürlich VW. Das ist doch ganz klar. Es sei denn, man wohnt in Osnabrück, wo in der letzten Woche - begünstigt die hervorragende Standort- und Wirtschaftspolitik der Landesregierung - die ersten Porsche-Boxter vom Band gerollt sind.
Das VW-Werk der Erdgasspeicherbranche ist in Friedeburg-Etzel mit der IVG angesiedelt. Die Menschen dort sind stark betroffen. Das wissen auch Sie, Herr Meyer.
Sie kennen die Bürgerinitiativen und deren Petitionen.
- Herr Meyer, dann ist es doch auch logisch, dass man dort nicht nur Löcher bohrt und Gas lagert,
sondern den Menschen vor Ort auch die möglichen Perspektiven und Zukunftschancen aufzeigt und bietet.
Alles, was es an Forschung gibt, lieber Rolf Meyer, muss nicht auf Celle und das Erdgas- und Erdölcluster konzentriert werden,
sondern hier geht es um Standortvorteile aufgrund der Lagegunst, da aufgrund der Nähe zum Offshore- und Küstenwindstrom kein langer Transport nötig ist und da die Kompetenz der gesamten Energiewirtschaft vorhanden ist, die bereits jetzt die Kavernen nutzt und auf dem Gelände zu Hause ist.
Herr Wenzel, wir wollen doch keine überflüssigen Speicherversuche finanzieren, sondern Forschung und Entwicklung am Ort des Geschehens entwickeln. Das bezieht sich nicht allein auf die IVG, sondern auf die gesamte vor Ort in FriedeburgEtzel versammelte Energiebranche und dient dem Wohl der dort wohnenden Menschen.
Der Verteilnetzantrag ist beim vergangenen Plenum ausführlich erörtert worden. In der Ausschussberatung haben sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben. Ich nenne noch einmal unsere vier Kernforderungen:
Erstens. Die Zahlung vermiedener Netznutzungsentgelte für nicht steuerbare Erzeugungsanlagen soll abgeschafft werden.
Zweitens. Die Kostenanerkennung muss beschleunigt werden.
Drittens. Es sollen Anreize für die Netzbetreiber bei Forschung und Entwicklung geschaffen werden, im Bereich der Verteilnetze zu investieren.
Viertens. Netzbetreiber sollen nicht nur Lasten abschalten, sondern bei Bedarf auch Verbraucher zuschalten können. Dies soll mit geringeren Netzkosten belohnt werden.
Meine Damen und Herren, der Änderungsantrag der Grünen blendet die Kernfrage der EEG-bedingten Ausbaukosten im Verteilnetz völlig aus. Unsere übrigen Punkte werden mit kleineren Änderungen aufgenommen. Allerdings sind Ihre weitergehenden Ansätze nicht ganz zu Ende gedacht. Ich möchte das kurz an einem Beispiel ausführen. Das, was unter Ihrem fünften Spiegelstrich steht, ist unverständlich. Wenn man wohlmeinend ist,
kann man sagen, dass er missverständlich formuliert wurde.
Energiemanagementdienstleistungen werden normalerweise von Vertrieben und nicht von Netzbetreibern angeboten. Netzbetreiber sollten selbstverständlich in die Lage versetzt werden, ihr Netz effizient zu betreiben und dazu auch Smart-GridTechnologien zu nutzen. Das heißt aber nicht, dass sie sich zu Energiedienstleistern entwickeln sollen. Hier scheinen die Vorschriften des Unbundlings von Ihnen ignoriert zu werden.
Die Ausnahme ist allerdings, wenn es sich auf kleine Stadtwerke bezieht, die nicht unter die Unbundling-Vorschriften fallen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, CDU und FDP haben zwei ausgewogene und gut abgestimmte Anträge vorgelegt. Bitte stimmen Sie ihnen zu. So werden wir die Energiewende weiter voranbringen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erneuerbare Energien benötigen moderne Netze - keine Energiewende ohne Verteilnetze. Ich glaube, diese Thesen sind unstreitig. Am Anfang unserer Plenarwoche sind sie auch in Kurzvorträgen vom Verband kommunaler Unternehmen erhoben worden.
Ich glaube, wir reden viel zu viel über den Ausbau der Übertragungsstromnetze. Die 3 600 km zusätzlich benötigten Höchstspannungstrassen bringen ja nahezu die halbe Republik in Aufruhr. Sie sind wichtig, stellen aber nur 2 % der gesamten Stromnetze in Deutschland. Das Verteilnetz dagegen macht die restlichen 98 % aus.
In Niedersachsen sind 78 % der ErneuerbareEnergie-Anlagen direkt an das Verteilnetz, also Mittel- und Niederspannungsebenen, angeschlossen. Im Netz der in Oldenburg beheimateten EWE übersteigt die gesamte installierte Leistung der angeschlossenen EEG-Anlagen den höchsten gleichzeitigen Stromverbrauch im Netz um fast 70 %. Meine Damen und Herren, dafür sind unsere Verteilnetze nicht ausgelegt. Laut einer Schätzung des Bundes der Energie- und Wasserwirtschaft müssen bundesweit bis 2020 bis zu 27 Milliarden Euro in die Verteilnetze investiert werden, und zwar nur für den konventionellen Ausbau. Die Kosten für die Umrüstung auf intelligente Netze sind darin noch nicht enthalten. Wir müssen daher dafür Sorge tragen, dass diese Netze ertüchtigt und ausgebaut werden, damit unsere Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien auch erreicht werden können.
CDU und FDP haben vier Probleme erkannt, für deren Lösung sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen soll: Erstens wollen wir die Zahlung vermiedener Netznutzungsentgelte für nicht steuerbare Erzeugungsanlagen abschaffen. Bislang wird die Einspeisung dezentral erzeugter Energie mit Zahlung von sogenannten vermiedenen Netzentgelten vergütet. Zugrunde liegt dabei die Annahme, dass dezentrale Erzeugungsanlagen zu einer geringeren Nutzung der vorgelagerten Infrastruktur und somit zu einer Kostenersparnis führen. Tatsächlich wird Netzausbau durch dezentrale Erzeugung nicht immer vermieden, nämlich dann nicht, wenn schwankende erneuerbare Energie, z. B. aus Sonnen- und Windenergie, über vorgelagerte Netze abtransportiert werden muss. Dann kann gegebenenfalls sogar ein Aus
bau des vorgelagerten Netzes ausgelöst werden. Daher sollte der Ansatz vermiedener Netzentgelte bei nicht steuerbaren EEG-Anlagen, also Wind und Photovoltaik, eingestellt werden.
Es ist daher zu begrüßen, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesländer in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe dafür ausgesprochen haben, diese Regelung zugunsten der Verteilnetzbetreiber abzuschaffen.
Zweitens müssen wir die Kostenanerkennung beschleunigen. Die Kosten für den Netzaus- und -umbau fließen in die Kalkulation der Netzentgelte ein, wobei es zu einem systembedingten Zeitverzug von bis zu sieben Jahren zwischen getätigter Investition und Berücksichtigung in den Netzentgelten kommt. Das ist deutlich zu lange. Dadurch können die festgelegten Eigenkapitalzinssätze nicht erreicht werden, und selbst für effizient arbeitende Netzbetreiber bestehen keine wirtschaftlichen Anreize, Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen im Netz vorzunehmen. Die Anreizregulierung muss also die Möglichkeit eröffnen, die Kosten für getätigte Investitionen sofort in die Erlösobergrenze aufzunehmen.
Drittens wollen wir Anreize für die Netzbetreiber schaffen, in Forschung und Entwicklung im Bereich der Verteilnetze zu investieren. Ländliche Netze stehen vor der Herausforderung, dass das regionale Angebot an erneuerbaren Energien die regionale Nachfrage übersteigt. Intelligenz im Netz ist hier die bessere Lösung als herkömmlicher Ausbau des Netzes. Aber Ausgaben der Netzbetreiber gelten im regulatorischen Rahmen nur dann als effizient, wenn sie kurzfristig zu relevanten Kosteneinsparungen führen. Dies trifft auf Forschungs- und Entwicklungsausgaben nicht zu. Daher haben Netzbetreiber in der Regel keinen Anreiz, hier zu investieren. Das wollen wir von CDU und FDP ändern.
Viertens wollen wir den § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes dahin gehend erweitern, dass Netzbetreiber nicht nur Lasten abschalten, sondern bei Bedarf auch Verbraucher zuschalten können. Das neue Energiewirtschaftsgesetz macht erste Schritte in Richtung Smart Grids. In § 14 a des Gesetzes werden unterbrechbare, also abschaltbare Verbrauchseinrichtungen mit geringeren Netzkosten belohnt, wenn sie ihr Potenzial dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen.
In ländlichen Gebieten entstehen Engpässe und kritische Netzsituationen jedoch kaum durch zu hohen Verbrauch, meine Damen und Herren, sondern durch zu hohe gleichzeitige Einspeisung von dezentralen Erneuerbare-Energie-Anlagen. § 14 a muss also dahin gehend erweitert werden, dass Netzbetreiber nicht nur Lasten abschalten, sondern bei Bedarf auch Lasten zuschalten können.
Auf weitere Forderungen in Richtung Smart Grids haben wir zunächst verzichtet, da erste Modellprojekte gescheitert sind. Wir halten es für sinnvoller, zunächst Forschung und Entwicklung voranzutreiben und erst später in den großflächigen Feldversuch einzusteigen.
Wir bitten die Landesregierung, sich für unseren Antrag bei der Bundesregierung einzusetzen, um die Energiewende weiter voranzubringen. Wir wollen Modernisierungshemmnisse und Hindernisse beseitigen.
Niedersachsen ist ein Flächenland. Die Einspeiseleistung erreicht vielfach die Kapazitätsgrenzen der Verteilernetze. Zudem hat Niedersachsen ein ambitioniertes Energiekonzept vorgelegt, in dem das Land massiv auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien setzt.
Dies wird nur mit einem ebenfalls massiven Ausbau der Verteilernetze zu erreichen sein, was unter den derzeitigen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen zu höheren regionalen Netzentgelten und überdurchschnittlich hohen Belastungen der dort ansässigen Verbraucher führt. Und, meine Damen und Herren, wir von CDU und FDP wollen die ehrgeizigen Ziele Niedersachsens mit vertretbaren Belastungen der Bürger erreichen.
So machen wir das. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Meyer, Ihnen schmiere ich jetzt ein Mettbrötchen.
Ihr Antrag „Daseinsvorsorge erhalten und Energienetze rekommunalisieren“ datiert vom 18. März, und Sie haben ihn im Mai eingebracht. Sie haben schon darauf hingewiesen, dass Sie die Positionen des Verbandes kommunaler Unternehmen eins zu eins übernommen haben. Ihre eigene geistige Leistung hat also allein darin bestanden, den Kopf des Antrages mit dem Kürzel „SPD“ zu versehen. Weil der Text des Antrags von unseren niedersächsischen kommunalen Unternehmen kommt, haben wir darin auch viele gute Ansätze gefunden. Daher haben wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt und angekündigt, eine Änderungsantrag zu formulieren.
Inzwischen ist mehr als ein Jahr vergangen - genau 15 Monate und drei Tage -, und die Welt ist nicht stehengeblieben. Nach der Katastrophe von Fukushima gab es die Energiewende, und auch zahlreiche Gesetze wie z. B. das Energiewirtschaftsgesetz wurden geändert. Diese Gesetzesänderungen haben Sie aber offensichtlich nicht wahrgenommen. Darin sind über die Anhörung natürlich auch viele Anregungen aus dem Lager der kommunalen Unternehmen mit eingeflossen. Das heißt, die meisten der 21 Spiegelstriche Ihres Antrags sind inzwischen erledigt. Nach unserer Analyse blieben bis vor zehn Tagen noch genau acht Spiegelstriche übrig.
- Ja, jetzt sind es nur noch sieben. Das führe ich gleich noch aus.
Sie haben uns im Ausschuss Lieblosigkeit vorgeworfen und beanstandet, dass wir uns mit dem Ursprungsantrag nicht auseinandergesetzt und ihn jetzt völlig verfremdet hätten. - Herr Meyer, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, das Gegenteil ist der Fall. CDU und FDP haben - das können Sie zugegebenermaßen nicht wissen - mehrere interne Entwürfe formuliert - im Oktober 2011, im Dezember 2011, im Januar 2012 und im Februar 2012 -, und jedes Mal haben wir uns den
sich bis dahin schon wieder geänderten Gegebenheiten angepasst.
Sie hingegen, Herr Meyer, haben gar nichts gemacht. Sie haben weder den Antrag geschrieben, noch haben Sie einen aktualisierten Änderungsantrag vorgelegt. Und schon gar nicht haben Sie sich auf eine inhaltliche Auseinandersetzung im Fachausschuss eingelassen. Sie haben blockiert und gesagt: Was ihr vorlegt, ist alles Käse, das brauchen wir hier nicht, darüber reden wir gar nicht. - Das waren Ihre Einlassungen.
Das reicht nicht. Deshalb lasse ich Ihnen die Vorwürfe, die Sie vorhin erhoben haben, so auch nicht durchgehen. Sie haben das Gespräch verweigert!
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die bestehende dezentrale Stadtwerksstruktur wie geschaffen ist für die Aufgabe der dezentralen Energieversorgung und -verteilung. Unserer Meinung nach kann es nur richtig sein, diese in Deutschland glücklicherweise bereits vorhandene Struktur weiter zu stärken. Wir tun das mit unserem Änderungsantrag „Daseinsvorsorge sichern - Konzessionen für Energienetze fair und diskriminierungsfrei vergeben“.
Meine Damen und Herren, nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes ist es Aufgabe der Bundesländer, diejenigen Strom- und Gasnetze zu regulieren, die komplett in ihrem Gebiet liegen und die weniger als 100 000 angeschlossene Kunden haben. Niedersachsen hat in der Vergangenheit die Bundesnetzagentur mit dieser Aufgabe betraut. Diese hat u. a. die Angemessenheit der Netzentgelte kontrolliert und die Missbrauchsaufsicht wahrgenommen.
Betreiber solch kleiner Netze hatten sich wiederholt einen direkten Ansprechpartner in der Nähe gewünscht. Das Landeskabinett hat am vergangenen Dienstag beschlossen, diese sogenannte Organleihe zu beenden und in einem ersten Schritt das entsprechende Verwaltungsabkommen mit der Bundesnetzagentur zu kündigen. Wir werden eine eigene Landesnetzagentur aufbauen.
Das, meine Damen und Herren von der Opposition, ist konstruktives Regierungshandeln. Die Wünsche von CDU und FDP, die in diesem Fall auch Ihren eigenen Forderungen entsprechen, sind von der Landesregierung umgesetzt worden. Die ers
ten Stadtwerke haben sich dafür mittlerweile auch bei uns bedankt.
Auf unserer Wunschliste an die Landesregierung sind damit nur noch wenige Punkte offen. Wir bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bei Konzessionswechseln vereinfachte Verfahren zum Betreiberwechsel geschaffen werden. Wir benötigen sowohl Regelungen zur Festsetzung des Netzkaufpreises als auch eine Schlichtungsstelle, die den Netzübergang im Falle von Streitigkeiten regelt. Außerdem müssen die Verfahren beim Konzessionswechsel beschleunigt werden. Schließlich möchten wir insbesondere beim Einsatz von neuen Technologien wie den Smart Grids besondere Anreize setzen.
CDU und FDP wollen u. a. durch die soeben beschriebenen Maßnahmen den Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Akteure vor Ort beschleunigen. Wir setzen auf Chancengleichheit. Die Konzessionen müssen fair und diskriminierungsfrei im Wettbewerb gehandelt werden können. Ein Mauern und ein Verhindern des freien Marktes müssen unterbunden werden. Auch die kleinen Unternehmen müssen eine Chance haben. Das heißt aber nicht, dass wir bestimmte Unternehmen bevorteilen können. Wir müssen bei dieser Sache fair bleiben.
Durch größtmögliche Transparenz im Bereich des Netzzugangs sollen sich wettbewerbsfähige und damit für den Gas- und Stromkunden vorteilhafte Netzbetreiber durchsetzen. Das können sowohl private als auch kommunale Betreiber wie auch Kooperationen beider Gruppen sein.
Meine Damen und Herren, springen Sie über Ihren Schatten, und stimmen Sie unserem besseren Antrag zu!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Herzog, ich möchte zunächst auf Sie eingehen. Auch ich bin Mitglied eines Stadtwerke-Aufsichtsrates. Auch wir tragen uns mit dem Gedanken, die Stromnetze zu übernehmen, die wir bisher nicht haben. Das habe ich in meiner Rede im Mai schon einmal ausgeführt.
Ich stimme Ihnen in vielen Dingen zu, die Sie hier gesagt haben. Ich habe in meiner Rede ausgeführt, dass wir sowohl Regelungen zur Festsetzung der Kaufpreise als auch eine Schlichtungsstelle benötigen, die den Netzübergang im Falle von Streitigkeiten regelt. Auch wir sind dafür, dass die Wertschöpfung, wenn es möglich ist, vor Ort bleibt. Da decken sich unsere Ansichten.
Deshalb war ich umso erstaunter darüber, dass Herr Meyer überhaupt nichts gefunden hat. Denn die acht Punkte, die wir aufführen, sind diejenigen, die übrig geblieben sind. Der Rest ist im Prinzip erledigt.
Herr Meyer, bei der Landesenergieagentur, die Sie angesprochen haben, soll es sich, soweit ich verstanden habe, um eine zusätzliche Einrichtung handeln, die Beratungsleistungen für die Kommunen erbringt. Diese Beratungsleistungen - z. B. Unterstützung bei der Einwerbung von Fördermitteln - sind aber auch an zahlreichen anderen Stellen erhältlich. Deshalb halten wir eine zusätzliche Beratungseinrichtung in der Tat für entbehrlich.
Da unterscheiden wir uns. Aber darüber haben wir im Ausschuss überhaupt nicht geredet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Korter, Sie haben eben reichlich konstruiert. Einen Leidensweg der Eltern kann ich nicht erkennen und einen Leidensweg der Kinder auch nicht. Sie haben hier dargestellt, dass sich die Kinder in der Schule nicht wohlfühlten und dass sie häufig krank gewesen seien. Es ist auch dargestellt worden, dass sie mit sexuellen Handlungen anderer Kinder konfrontiert worden sind. Das stellt sich bei sachlicher Betrachtung aber völlig anders dar. Die Kinder waren im Klassenverband integriert, sie haben sich wohlgefühlt und haben auch Kontakt zu anderen Kindern gehabt.
Man kann das hier natürlich falsch darstellen, aber eine sachliche Betrachtung zeigt ein völlig anderes Bild.
Sie haben richtig gesagt, dass während des laufenden Schuljahres eine Einschulung nicht möglich war. Die Gründe haben Sie genannt. Zum 1. August 2012 gibt es die Möglichkeit, die Beschulung an der Haupt- und Realschule Ritterhude, also an der gewünschten Schule, vorzunehmen. Es gibt auch die Alternative der Beschulung an einer KGS in Schwanewede. Es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, und wenn sich Schulträger und Schulelternrat den Antrag der Eltern zu eigen machen, ist es nach dem geltenden Gesetz möglich, dort zu beschulen.
Wir entscheiden auf „Sach- und Rechtslage“.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. Die Sachlage und die politische Bewertung in Bezug auf diese beiden Petitionen ist so klar und so häufig ausdiskutiert, dass es im Petitionsausschuss, abgesehen von der Darstellung des Sachverhalts, keine weitere inhaltliche Diskussion dazu gegeben hat.
- Nein, darüber ist überhaupt nicht mehr geredet worden, Frau Heiligenstadt, so klar waren die Fälle.
Zweitens. Die Forderung nach Gleichbehandlung mit anderen Ganztagsschulen ist gegenstandslos, da die 1 500 genehmigten Ganztagsschulen - egal, um welche Schulform es sich handelt - im Wesentlichen gleichbehandelt werden. Einen Sonderstatus, eine Bevorzugung erfahren allerdings die IGSen alter Prägung.
Drittens. Herr Borngräber, von Täuschung kann keine Rede sein. Die Behauptung, dass die Eltern bei der Anmeldung zur IGS davon ausgingen, dass ein vollwertiges Ganztagskonzept an vier Tagen umgesetzt wird, entspricht nach allen Erkenntnissen nicht den Tatsachen. Ganz im Gegenteil: Mit der Antragstellung ist auf die Zuweisung von zusätzlichen personellen Ressourcen verzichtet worden.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine liebe Frau König,
Sie haben eine wirklich schwierige Aufgabe übernommen. Sie hätten lieber zu Weihnachtsgänsen reden sollen, zu Martinsgänsen,
vielleicht zu gerupften Gänsen oder zu Gänsebraten. Aber ausgerechnet zur Gänsejagd - das war ein Griff daneben.
In der Anhörung ist von verschiedenen Experten dargestellt worden, dass - ich zitiere beispielhaft den Arbeitskreis Feuchtwiesenschutz Westniedersachsen - der Ursprungsantrag in verschiedener Hinsicht am Thema vorbeigeht und sich im Übrigen auf unzutreffende Behauptungen stützt. - Ihr nachgereichter Änderungsvorschlag sieht entsprechend gerupft aus. Sie haben die schlimmsten Fehler herausgestrichen. Das macht allerdings noch keinen guten Antrag.
Frau König, Ihr Problem ist, dass Sie sich fachlich überhaupt nicht mit dem Thema befasst haben.
In keiner Weise haben Sie sich mit der Vielzahl der in Niedersachsen vorkommenden Gänsearten beschäftigt. Hätte die Fraktion DIE LINKE dies getan, müsste im Zusammenhang mit Ihrem Antrag nicht nur über Graugänse und Kanadagänse, sondern
auch über Nilgänse, Blässgänse, Saatgänse, Nonnengänse, Ringelgänse, Kurzschnabelgänse, Zwerggänse und auch über die Rothalsgänse gesprochen werden.
Wir in der CDU-Fraktion akzeptieren, dass es Menschen gibt, die ein Problem mit der Bejagung von Gänsen haben. Aus unserer Sicht ist die Jagd aber eine der nachhaltigsten Methoden, um gesundes Fleisch als Nahrungsmittel zu gewinnen.
Für mich ist es unverständlich, warum die Antragstellerin davon spricht, dass Freizeitjäger nicht in der Lage seien, nachhaltig zu jagen. Der Kernpunkt der Kritik gegen die Gänsejagd bezieht sich auf die Jagd auf nordische Arten. Von Naturschutzverbänden wie dem NABU wird immer wieder kritisiert, dass in Niedersachsen die Jagdzeit für Bläss-, Saat- und Ringelgänse eingeführt worden ist. Auch Frau Schröder-Ehlers hat das aufgegriffen. Diese Behauptung ist eben falsch; denn die Ringelgans unterliegt zwar dem Jagdrecht. Für sie ist aber in Niedersachsen weder in der ferneren noch in der jüngeren Vergangenheit eine Jagdzeit festgelegt worden. Vielmehr ist die Ringelgans immer ganzjährig geschont worden.
Die Bestandsschätzungen von internationalen Vogelschützern ergeben für die Blässgänse in den letzten fünf Jahrzehnten einen enormen Anstieg und eine Stabilisierung der Bestände auf sehr hohem Niveau. Ca. 120 000 bis 140 000 Tiere überwintern in Deutschland- und jetzt hören Sie gut zu! -, wovon weniger als 1 % geschossen wurde. Von ca. 30 000 in Niedersachsen überwinternden Saatgänsen wurden 0,6 % erlegt. Das ist ein sehr geringer Eingriff, der - das muss ich hier sagen - die Nachhaltigkeit der Jagd unterstreicht.
Sie haben in Ihrem Antrag die Nilgans vergessen. Bei der Nilgans handelt es sich um ein Neozoon. Aufgrund internationaler Verpflichtungen besteht in diesem Fall eine besondere Aufgabe zur Regulierung und Kurzhaltung der Bestände. Deshalb müsste in dem Antrag die Nilgans zumindest mit aufgeführt werden. Das haben Sie aber unterlassen.
Die Fraktion DIE LINKE beschwört die Gefahr herauf, dass auch Gänse bedrohter Arten erlegt würden. In der Tat ist die Zwerggans vom Aussterben bedroht. Die Teilpopulation, die in Westeuropa überwintert, umfasst größenordnungsmäßig etwa 100 Tiere. Ähnlich sieht es bei anderen bedrohten Arten aus. Setzen Sie doch einmal diese wenigen
Tiere in Relation zu den 400 000 bis 900 000 Gänsen, die in Europa überwintern! Dann ist es doch absolut böswillig zu behaupten, dass es sich bei jedem zehnten Abschuss um einen Fehlabschuss handelt,
und somit bei einer Strecke von 10 000 Gänsen insgesamt 1 000 Fehlabschüsse zustande kommen. So viele sind doch überhaupt nicht da!
Der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums hat uns aufgezeigt, dass in Niedersachsen mit den hier zu verzeichnenden Abschusszahlen dokumentiert werden kann, dass eine nachhaltige Jagd auch auf nordische ziehende Gänse durchgeführt wird. Wer sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzt, muss einräumen, dass sich die Zahl der Nonnengänse als besonders zu schützende Anhang-I-Art in den vergangenen Jahren von etwa 200 000 Tieren auf etwa 770 000 Tiere mehr als verdreifacht hat und dass es in einigen Regionen Niedersachsens, insbesondere im Raum Cuxhaven-Kehdingen, eine derartige Konzentration von Nonnengänsen gibt, dass es den Landwirten vor Ort nur noch schwer zuzumuten ist, die entsprechenden Fraßschäden hinzunehmen. Das ist doch die Wahrheit!
Verstehen Sie mich richtig: Niemand verlangt die Jagd auf Nonnengänse. Aber Sie, Frau König, stellen sich hin und wollen Gänsefraßschäden auf landwirtschaftlichen Flächen entschädigen. In den gerade abgeschlossenen Haushaltsberatungen haben Sie aber keinen entsprechenden Antrag gestellt. Das passt doch nicht!
Bei der von Ihnen aufgeworfenen Munitionsfrage geht es ebenfalls munter durcheinander. Das hat auch Frau Schröder-Ehlers nicht verstanden. Bedenken Sie bitte, dass in Niedersachsen heute schon an Gewässern nicht mit Bleischrot gejagt werden darf. Im Übrigen muss auch bei Kugelmunition bedacht werden, dass bei den einzelnen Munitionsarten ein völlig unterschiedliches Abprallverhalten zu verzeichnen ist, was z. B. bei Gesellschaftsjagden zu einer Gefährdung von Menschen führen kann.
Von wegen ballern, totschießen und Fehlabschüsse. Ich sage Ihnen einmal, was geübte Praxis ist. Schon der Jungjäger lernt: Der erste Schlag soll dich zum Jäger weih’n, der zweite Schlag dir Waidgerechtigkeit verleih’n, der dritte Schlag sei ein Gebot: Was du nicht kennst, das schieß nicht tot. - Ihr Antrag wird abgelehnt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Herzog und Frau Reichwaldt, wenn man Ihre Anträge liest - noch schlimmer ist es, wenn man sie hört -, dann kann man sich als Bürger wirklich verlassen vorkommen.
Meine Damen und Herren von der Fraktion da links außen, Sie skandalisieren jedes Mal hemmungslos und überziehen in Ihrer Diktion. Sie spielen einfach die Ängste der Bevölkerung hier nach vorne,
z. B. wenn Sie von hochgiftigem Asbestmüll reden und dann sofort mit dem Krebsrisiko argumentieren.
- Das wissen auch wir.
Nur - ich komme gleich noch zu den Ausführungen - stellt es sich hier etwas anders dar. Die von
Ihnen geforderte Sicherung der Halde vor Ort ist doch intensiv geprüft worden.
Das wissen Sie. Sie ist grundsätzlich möglich; da stimme ich Ihnen zu.
Sie stellt jedoch gegenüber dem Abtrag der Halde nur die zweitbeste Lösung dar. Die Halde lässt sich nicht einfach abdecken. Sie müsste aufwendig neu modelliert werden, was zu einer langen Bauzeit mit freiliegendem Asbestzementschlamm führen würde. Das Risiko für die Bevölkerung würde dann natürlich zunehmen, da die Wahrscheinlichkeit einer Faserfreisetzung steigen würde. Zudem wäre eine dauerhafte Unterhaltung notwendig. Eine Abgrenzung des aus der Halde austretenden Wassers vom Grundwasser wäre immer noch nicht sicher.
Die Abdichtung nach unten ist das eine Problem. Wenn man das lösen will, dann muss man die Halde eben grundsätzlich anfassen. Dabei ist eine Asbeststaubfreisetzung in ähnlicher Größenordnung zu erwarten wie bei einem Abtransport. Das ist die Wahrheit.
Das Haldenmaterial besteht im Übrigen nicht aus Asbeststaub. Vielmehr handelt es sich um Asbestzementschlamm, der durch den Zementanteil weitgehend verfestigt und nur noch teilweise plastisch ist. Aber er enthält immer noch etwa 70 % Wasser. Durch wissenschaftliche Vorversuche wurde festgestellt, dass die im Asbestzementschlamm enthaltenden gefährlichen Fasern nur bei einer nicht fachgerechten Handhabung des Materials in sehr geringen Mengen als Staub freigesetzt werden könnten. Dagegen wird mit Sicherungsmaßnahmen Vorsorge getroffen.
Meine Damen und Herren, auch in Bezug auf die Kosten sind Sie auf dem Holzweg, wenn Sie meinen, dass bei den Rechtsnachfolgern der ehemaligen Fulgurit-Firma noch etwas zu holen sei.
Die dort in der Vergangenheit vorhandenen Mittel sind längst für die bisherige Absicherung der Halde verwendet worden. Das wissen wir alle. Wo nichts
ist, da kann man nichts holen, und da werden Sie auch nichts einklagen können.
Die von dem belasteten Material ausgehende Gefährdung ist seit mehreren Jahren von den zuständigen Fachbehörden des Landes unter Hinterzuziehung externer Gutachter geprüft worden. Zusätzlich erfolgte eine messtechnische Überwachung der Faserfreisetzung während einer Reihe von Versuchstransporten durch den TÜV Nord. Herr Herzog hat das angesprochen. Das bewerten wir deutlich anders. Nach Bestätigung durch unabhängige Gutachter kann davon ausgegangen werden, dass die vom Land erteilte Sondervorschrift für eine Transportgenehmigung zu Recht in Anspruch genommen werden darf.
Meine Damen und Herren, es besteht keine Gefährdung durch Asbesttransporte. Niedersächsische Landesbehörden haben die Transportgenehmigung nach sorgfältiger Abwägung zu Recht erteilt. Auf der Transportgenehmigung des Landes Niedersachsen aufbauend, wurde ein Generalunternehmen beauftragt, geeignete Deponien für die Aufnahme der Asbestschlämme zu suchen. Sowohl die Deponie Ihlenberg in Mecklenburg-Vorpommern als auch die Deponie Rondeshagen in Schleswig-Holstein haben die Annahme angeboten.
Als es an beiden Standorten Widerstand aus der Bevölkerung gab, ist politisch unter Berufung auf ein Gutachten entschieden worden, die Annahme zu verweigern; Frau Stief-Kreihe hat das schon ausgeführt.
Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Herr Sellering, erklärt, dass der Asbestmüll nicht nach Mecklenburg-Vorpommern gebracht werden dürfe. Sein Gutachten hat den Transport entgegen der niedersächsischen Genehmigung für gefährlich erklärt. Deshalb verweigert Mecklenburg-Vorpommern die Annahme auf der Deponie Ihlenberg.
Meine Damen und Herren, das kann ich noch nachvollziehen. Was ich nicht verstehe, ist, warum der Wunstorfer Asbestmüll nun plötzlich grundsätzlich nicht mehr angenommen werden darf, auch nicht bei deutlich verbesserten Sicherheitsvorkehrungen, beispielsweise wenn er, wie schon ausgeführt, in Bigbags sicher angeliefert würde.
Was ist das denn für eine Ansage? Da gibt es in der Bundesrepublik genehmigte Entsorgungsstätten, die extra für Sonderabfälle ausgelegt sind, und dann eine solche Totalverweigerung! Herr Minister Birkner, das muss das Land Niedersachsen, das nicht nur bei der Entsorgung des Atommülls die Schlüsselrolle spielt, sondern auch beispielsweise in Hoheneggelsen Giftmüll aus anderen Ländern aufgenommen hat, auf Länderebene einmal thematisieren.
Ähnlich verhält sich unser nördlicher Nachbar Schleswig-Holstein. Zunächst wurde die Abnahme angeboten. Jetzt argumentiert man unter Berufung auf das Gutachten aus Mecklenburg-Vorpommern, dass nur ein Angebot, aber kein Vertragsverhältnis bestehe. Pikant dabei ist, dass die Halde Rondeshagen zur Hälfte den Hamburgern gehört und dass das MU Kiel und die Hamburger Umweltbehörde die rechtliche Qualität des Angebotes laut einer Meldung der Lübecker Nachrichten völlig unterschiedlich beurteilen. Während Kiel von einem Angebot spricht, sagt Hamburg: Es gibt einen Liefer- und Annahmevertrag. Die naheliegende Frage ist nun, ob die Zusagen aus MecklenburgVorpommern rechtlich verbindlich sind.
Wenn dies der Fall wäre, hätte das Generalunternehmen einen zivilrechtlichen Entschädigungsanspruch gegen die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bei Verweigerung der Annahme. Die Region Hannover hatte darauf bisher keine Antwort, weil sie die Verträge nicht kennt.
Meine Damen und Herren, als dies im Verlauf der letzten Woche bekannt wurde, setzte in Niedersachsen die Zeit der Schnellschüsse und Absetzbewegungen ein. Die Linken waren von vornherein gegen die Transportvariante und haben ihren Antrag geschrieben. Der Vorsitzende der niedersächsischen Landtagsgrünen, Stefan Wenzel, spricht sich gegenüber der Presse dafür aus, die Entscheidungen für den Transport grundsätzlich zu überdenken und Alternativen zu prüfen. Eine sichere Lösung vor Ort sei die beste Lösung, wenn diese technisch machbar sei.
Rot-Grün bestimmt in der Region. Herr Wenzel, Sie müssen sich fragen lassen: Haben Sie Ihre Entscheidungen nicht vorher geprüft? Haben Sie in der Region verlässliche Mitarbeiter und verlässli
che Grundlagen für Ihre Entscheidungen oder nicht?
Jetzt Absetzmanöver zu vollziehen und umzudrehen, wenn die Bürgerinitiativen am mecklenburgischen und schleswig-holsteinischen Horizont erscheinen, entspricht nicht unseren Vorstellungen. Das ist Ihr Vorgehen: Wenn es ernst wird, lassen Sie die Menschen im Regen stehen.
- Ich habe Ihre Presseerklärung gelesen.
Wir stehen zu den getroffenen Entscheidungen. Wir warten in Ruhe die Auswertung der Verträge und Gutachten ab, und machen uns dann auf einer sicheren Basis weitere Gedanken. Diesen Weg schlagen wir ein und warten zunächst die Überprüfung der Rechtslage ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Einkauf von Lebensmitteln will der Verbraucher wissen: Ist am Ende das in der Packung drin, was draufsteht? - Laut einer aktuellen Studie zur Gentechnikkennzeichnung von Lebensmitteln, die an der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth entstanden ist, kann man sich bei der bestehenden GVO-Kennzeichnung da nicht sicher sein.
Repräsentative Verbraucherbefragungen wie auch eine Studie der Universität Gießen haben ergeben, dass Verbraucher von einem Lebensmittel ohne Gentechnik erwarten, es habe keinerlei Kontakte mit Gentechnik gehabt. Das entspricht leider nicht der Realität. Die Angabe „ohne Gentechnik“ bei tierischen Produkten ist nämlich auch dann möglich, wenn bestimmte Abstinenzfristen bei der Fütterung der Tiere eingehalten wurden. Das Tier muss also nicht sein gesamtes Leben lang GVOfrei ernährt worden sein, sondern nur für einen gewissen Zeitraum vor der Schlachtung. Unabhängig von den Fütterungsfristen darf das verwendete Futtermittel auch bis zuletzt einen GVOGehalt von bis zu 0,9 % aufweisen. Auch dies
steht einer Auslobung der aus dem Tier gewonnenen Produkte als „ohne Gentechnik hergestellt“ nicht entgegen. Zulässig ist darüber hinaus sogar die absichtliche Gabe von GVO-Arzneimitteln oder GVO-Fermentationsprodukten.
Mehrere namhafte Forschungsergebnisse weisen nach, dass der Gesetzgeber mit dem derzeitigen Label „ohne Gentechnik“ Verbrauchertäuschung zulässt.
Heute hören Sie die Plenarreden 13 ff. zum Themenkomplex „Verbraucherschutz in Sachen Gentechnik“.
- Ich merke, dass Sie das sehr anstrengt.
Aber nachdem sowohl zu unserem Antrag als auch zum Antrag der Linken jeweils sechs Plenarreden gehalten worden waren,
erfolgte dann eine Unterrichtung durch Staatssekretär Ripke, bei der von der Opposition die Möglichkeit der Aussprache leider nicht genutzt wurde. Ich hatte daraufhin große Erwartungen in die weitere inhaltliche Beratung im Agrarausschuss gesetzt. Leider sind die Vorurteile aufseiten der Oppositionsfraktionen dermaßen zementiert, dass die Gemeinsamkeiten gar nicht mehr gesehen werden. Gemeinsam ist nämlich die Forderung nach verbesserter Verbraucheraufklärung und Transparenz. Sie alle wollen - zumindest sagen Sie das - wissen, was denn nun tatsächlich in unseren Lebensmitteln enthalten ist. Die Linken fordern eine verbesserte Kennzeichnung, sprechen von Kennzeichnungslücken und wollen eine Wahlfreiheit für den Verbraucher.
Die Grünen fordern mit ihrem Änderungsantrag wortgleich dasselbe.
Wir wurden dafür gegeißelt, dass wir uns an die EU-weit verwendeten Fachbegriffe halten und von Positivkennzeichnung reden. Weil die Damen und Herren der Opposition Gentechnik für negativ halten, dürfen positiv vorhandene GVOs nicht so genannt werden. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass sämtliche Fachleute diese Begriffe verwenden.
Die Linken fordern weiterhin eine umfassende und objektive Aufklärung in den Bereichen grüne, weiße und rote Gentechnik. Die Bewertung und Gewichtung, meine Damen und Herren, nehmen Sie allerdings im Voraus in Ihrer Begründung selbst vor. Sie sind dabei sehr ideologisch ausgerichtet und wollen überhaupt keine Sachaufklärung. Für Sie ist nämlich klar: Rote und weiße Gentechnik sind gut und segensreich, und die grüne ist gefährlich, ist Teufelswerk. - Erstens ist es zu einfach, denn es ist zu kurz gesprungen, und zweitens geht es uns gar nicht um die Durchsetzung grüner Gentechnik.
- Nein, das steht nicht im Antrag.
Wir wollen aufklären, kennzeichnen und Transparenz schaffen, und dann kann der Verbraucher entscheiden, was er denn verzehren möchte.
Ich sage Ihnen: Wenn der Verbraucher gentechnikfrei essen will, dann wird er das auch tun.
Bisher kann er das nicht, weil er nicht weiß, was er isst. Der Begriff „ohne Gentechnik“ entspricht eben nicht gentechnikfrei.
Wir haben uns in unserem Antrag im Wesentlichen auf den Bereich beschränkt, der den unmittelbaren Verbraucherschutz betrifft und unstreitig ist. Da könnten wir eigentlich Konsens erzielen. Aber das ist von Ihnen nicht gewollt. In der ersten Beratung hat Herr Meyer von der SPD unseren Antrag kritisiert und hat vom Trojanischen Pferd gesprochen.
Von der Ministerrede, lieber Rolf Meyer, waren Sie sehr begeistert und haben dann gesagt - Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich -:
„Ich möchte zunächst anregen, dass sich die antragstellenden Fraktionen die Aussagen des Ministers durchlesen und ihren Antrag dahin gehend verbessern, all das aufzunehmen, was der Minister eben richtigerweise gesagt hat.“
Herr Lindemann hat inhaltlich das Gleiche gesagt wie ich. Er hat den Antrag bestätigt - natürlich kann er präziser formulieren; er ist ja schließlich ein guter Fachmann und ein ausgezeichneter Minister -
und hat im Wesentlichen nichts anderes gesagt, als wir in unserem Antrag formuliert haben. Aber wir wissen: Was nicht sein darf, das kann auch nicht sein. - Das ist uns klar.
Sie können und wollen nicht eingestehen, dass wir mit unserer Forderung nach Verbraucherinformation richtig liegen und auch deutlich vor Ihnen da waren, Frau Schröder-Ehlers.
Zu Ihren übrigen Forderungen nach Gentechnikfreiheit und Anbauverboten kann ich Ihnen nur sagen, dass Sie mal wieder eine Phantomdebatte führen. Der grüne Herr Meyer spielt „Täglich grüßt das Murmeltier“, immer wieder die ewig gleiche Leier mit identischen Textbausteinen und Worthülsen. Sie müssen bei Ihrem Kampf gegen die konventionelle Landwirtschaft doch irgendwann mal die Wirklichkeit wahrnehmen. Es gibt de facto keinen GVO-Anbau in Deutschland und in Niedersachsen.
Auf 1 150 m
2, meine liebe Frau Flauger - und nicht Hektar -, werden GVO-Zuckerrüben bei KWS angebaut.
Ja, wir als Koalition von CDU und FDP können uns Forschung im Bereich der Gentechnik vorstellen, Sie nicht. Da unterscheiden wir uns.
Darum geht es hier aber doch gar nicht. Wir reden über Verbraucherschutz und Transparenz durch Positivkennzeichnung.
Sie schüren Angst und verbreiten Panik mit Un- und Halbwahrheiten. Die Aussagen renommierter Institute blenden Sie völlig aus. Sie führen Ihren Kampf gegen die Realität fort. Wir kämpfen für den Verbraucher. Der Verbraucher soll nach unserer Meinung aufgeklärt Entscheidungen treffen.
Leider unterstützen weder die EU-Kommission noch einige Mitgliedstaaten diesen Weg, durch eine Positivkennzeichnung die Transparenz zu erhöhen und somit die Wahlfreiheit zu ermöglichen.
Ich nenne noch einmal unsere einzelnen Forderungen: Wir wollen EU-weit die Schaffung einer vollständigen Positivkennzeichnung für Produkte, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, mit der Betonung auf „vollständig“. Wir sprechen uns im Falle einer Verweigerung auf EUEbene für einen nationalen Alleingang aus. Wir engagieren uns für eine umfassende und transparente Verbraucheraufklärung in den Bereichen grüne Gentechnik und weiße Gentechnik. Und wir setzen uns für den Ersatz der Ohne-GentechnikKennzeichnung durch eine umfassende Prozesskennzeichnung ein. Wenn es ein Label gibt, dann muss klar sein: Wo „ohne Gentechnik“ draufsteht, ist auch keine Gentechnik drin.
Wir werden für unseren Antrag stimmen und Ihre Anträge ablehnen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meyer, Sie geben mit Ihrem Antrag im Wesentlichen die Positionen des VKU wieder
und damit auch unsere Position, weil auch die CDU gewissermaßen über den VKU organisiert ist.
Von daher enthält Ihr Antrag für uns auch interessante Ansätze.
Ich werde mich jetzt nicht in Allgemeinplätzen verlieren, sondern vielmehr versuchen, mich mit Ihrem Antrag auseinanderzusetzen.
Für uns ist es so, dass die bestehende kommunale Stadtwerkestruktur wie geschaffen ist für die Aufgabe der dezentralen Energieerzeugung und -verteilung. Selbstverständlich ist das so. Also kann es unserer Meinung nach nur richtig sein, wenn man
diese, glücklicherweise in Deutschland bereits vorhandene Struktur weiter stärkt.
Die Rekommunalisierung der Energienetze ist ein Thema, mit dem ich mich seit Längerem auch in meinem Wahlkreis beschäftige. Wir betreiben in Lehrte das Gas-, Wasser- und Abwassergeschäft zu 100 % in kommunaler Hand. Wasser, Abwasser und der Netzbetrieb Gas dienen der kommunalen Daseinsvorsorge. Mit dem Gasvertrieb verdienen die Stadtwerke im Wettbewerb mit allen anderen Anbietern am Markt das Geld.
Für die nächsten Jahre rechnen die Stadtwerke Lehrte angesichts des demografischen Wandels, des erklärten Wunschs nach Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und zunehmend höherer Energieeffizienz und damit geringerem Verbrauch mit sinkendem Gewinn.
Als Lösungsweg für unser Unternehmen sehen wir die Übernahme der Stromversorgung als weiteres Geschäftsfeld an. Wir setzen auf Synergien und verhalten uns eben wie andere Wettbewerber auch. Die Gründe, warum man so etwas macht, haben Sie und Herr Adler angeführt. Das will ich nicht wiederholen. Wir wollen vor Ort auch mitbestimmen. Wir können uns auch anders entscheiden.
Um uns auf die Übernahme des Stromnetzes vorzubereiten, haben wir uns bei Stadtwerken informiert, die den Schritt gerade gegangen sind. Dort sind viele der kritischen Punkte, die Sie in Ihrem Antrag aufnehmen, genannt worden. Es wird beispielsweise moniert, dass die bisherigen Netzbetreiber Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation zurückhalten. Außerdem sollen die Übergeber sehr auf Zeit spielen. Es gibt keine unabhängige Stelle, die den Wert des Netzes feststellt. Alle Entscheidungen und Wertfestsetzungen müssen vor Gericht eingeklagt werden.
Ich stelle fest: Ein Großteil Ihrer Forderungen nach Vereinfachung geht in die richtige Richtung. Aber Vorsicht: Im neunten Spiegelstrich geht es um die Entlastung kleinerer kommunaler Stadtwerke von in der Tat überbordender Bürokratie. Sie wollen den Kleinen ermöglichen, Netzentgelte von vergleichbaren Regionalversorgern zu übernehmen. Das darf nur als Kannbestimmung gelten. Ansonsten ginge diese Forderung für kleine Stadtwerke dann nach hinten los, wenn die Netzentgelte eines solchen Regionalversorgers sehr niedrig wären.
Nochmals Vorsicht: Rekommunalisierung um jeden Preis wird es mit uns nicht geben. Wir stehen zum Wettbewerbsgedanken. Das Unternehmen muss sich am Markt behaupten können. Wir werden zu kleine und damit unrentable Einheiten vor einem wirtschaftlichen Abenteuer bewahren.
Herr Meyer, Ihr Beispiel enercity Hannover ist nun gerade nicht das Beispiel und die Norm, sondern die Ausnahme. Bei Fernwärme ist es okay. Aber so ein großes Unternehmen verhält sich völlig anders als alle anderen und hat auch einen anderen Umfang.
Meine Damen und Herren, über die Einführung einer Ländernetzagentur denken wir in der CDU angesichts der Erfahrungen anderer Bundesländer durchaus nach. Sie wäre bei uns für 58 Strom- bzw. 66 Gasnetzbetreiber zuständig. Aber bevor man die Landesregulierungsbehörde einrichtet, sollte man zunächst einmal überprüfen, ob der gesetzliche Regulierungsrahmen überhaupt zu dem passt, was alle deutschen Parteien jetzt wollen. Das hat Herr Adler auch schon angerissen.
Wir wollen nämlich den beschleunigten Ausstieg aus der Kernkraft und den Umbau des gesamten Energieversorgungsnetzes von bisher wenigen Großkraftwerken auf viele Hunderttausende kleine Wind-, Biomasse- und Photovoltaikkraftwerke, und das in verhältnismäßig kurzer Zeit. Wenn der Rahmen dann nicht stimmt, hilft auch eine niedrigere zusätzliche Verwaltungsebene nicht. Dazu brauchen wir dann Berlin.
Das bisherige Energiewirtschaftsgesetz und die daraus abgeleitete Vorgehensweise der Bundesnetzagentur sind auf stringente Kostenkontrolle für Netzinvestitionen ausgelegt. Das halten wir für richtig. Ziel dieser Politik ist es, Netzkosten zu begrenzen. Auch das ist vom Ansatz her richtig. Aber wie Sie wissen, erzeugen Neuinvestitionen in Netze über die Abschreibung erhebliche Kosten, die in die Entgelte sofort einfließen müssen, nicht erst bei der nächsten Regulierungsperiode in fünf Jahren. Ansonsten investiert eben niemand.
Bisher wird von der Bundesnetzagentur für jedes einzelne Unternehmen festgelegt, bis zu welcher Höhe Neuinvestitionskosten genehmigungsfähig sind und im Netzentgelt enthalten sein dürfen.
Meine Damen und Herren, es wird große Energieparks geben müssen, z. B. Offshore. Das ist das Aufgabenfeld für die großen Konzerne, ebenso wie der Betrieb der bundesweiten und europäischen