und das im Zeichen dieser Krise, im Zeichen steigender Arbeitslosigkeit. Darauf müssen wir uns wohl alle einstellen, meine Damen und Herren.
Wir haben den Fraktionen den Entwurf einer Entschließung für eine weitere Bundesratsinitiative vorgelegt. Ich würde mich freuen, wenn wir das gemeinsam auf den Weg bringen könnten. Nordrhein-Westfalen macht etwas. Hessen macht etwas. Die Bremer Bürgerschaft macht etwas. Auch Niedersachsen sollte etwas tun. Wir sollten jedenfalls alles versuchen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Plenum schon öfter mit diesem Thema beschäftigt. Von Niedersachsen ist damals eine gemeinsame Entschließung ausgegangen. Diese gemeinsame Entschließung war die Grundlage dafür, dass wir Erhebliches erreichen konnten. Ich will noch einmal deutlich hervorheben: Wir haben den Krieg, die Auseinandersetzungen in Bezug auf die Optionskommunen, die ARGEn und die anderen Modelle beendet; denn wir haben erkannt: Es gibt verschiedene Modelle, und das eine Modell funktioniert in dem einen Fall gut, in dem anderen Fall hingegen nicht. Es ist also sehr unterschiedlich. Wir haben gesagt: Jawohl, wir wollen dieses abgesichert bekommen.
Wir, die Sozialdemokraten Niedersachsens, sind hingegangen und haben uns - nicht nur zur Freude der Berliner - dafür eingesetzt, dass der erste Entwurf erheblich verändert worden ist. Dann haben wir uns im November noch einmal damit beschäftigt und haben die Forderung aufgenommen, dass auch die Optionskommunen verfassungsrechtlich
- Das ist abgesichert. - Bei dem Streit, der noch übrig geblieben ist, geht es darum, ob es mehr werden können als die, die schon da sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man einen gemeinsamen Weg mühsam geht und dann in der letzten Sekunde den Kompromiss vor dem Hintergrund scheitern lässt, dass dann die ARGEn wie auch die Optionskommunen Ende 2010 in Gefahr sind, dann muss das sehr verantwortungsvoll begründet werden. Ich sage ganz offen: Wenn man einen Kompromiss aushandelt - das wissen die Koalitionsfraktionen allemal -, bedeutet das immer, dass sich Leute von zwei Seiten aufeinander zu bewegen. Das ist geschehen. Deshalb ist es absolut unverständlich, warum es nicht möglich sein soll, diesen Kompromiss jetzt auf den Weg zu bringen; denn das wäre das Signal für die Beschäftigten und für die Kommunalpolitiker vor Ort, dass sie sich keine Sorgen machen müssen. Deshalb muss der Appell an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gerichtet werden und auch an Sie, Herr Ministerpräsident, da Sie sich hier in der Diskussion immer für einen gemeinsamen Appell eingesetzt haben. Da muss der Landesvorsitzende McAllister mit seinen Bundestagsabgeordneten reden und ihnen deutlich machen, dass dieser Weg in die Krise führt.
- Das ist schon passiert, es ist schon aufgestellt worden. - Aber ich denke, der lange Arm des Landesvorsitzenden wird so weit reichen, dass er den einen oder anderen überzeugen kann, vernünftige Politik zu machen.
Ich sage sehr deutlich: Wenn uns das jetzt nicht gelingt, nutzt es uns auch nichts, dass wir uns inhaltlich mit der Fraktion DIE LINKE auseinandersetzen, sondern wir lassen etwas an einer fadenscheinigen parteitaktischen Situation scheitern.
Meine Damen und Herren, wer diese Reform auf den Weg gebracht hat und sie inhaltlich als richtig empfindet, der muss auch dafür geradestehen, dass die Organisationsform steht. Ich stehe dafür ein, dass ich an den Inhalten der Reform nichts verändern will. Da hat der Kollege Humcke-Focks recht, das hat er oft genug von mir gehört. Aber auf der anderen Seite werde ich es nicht akzeptieren können, dass wir diese Reform durch eine Organisationsdebatte infrage stellen. Ich appelliere dafür, das Angebot von Frau Helmhold anzunehmen, sich hier zu positionieren und deutlich von Niedersachsen aus zu sagen: Wir wollen, dass das jetzt auf den Weg gebracht wird. - Sagen Sie auch ganz deutlich: Die Verfassungsänderung muss mit vielen durchgeführt werden; da nutzt auch eine Bundestagswahl nichts. - Denn niemand allein kann eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Ich denke, im Interesse der Betroffenen muss dieser Kompromiss beschlossen werden. Ich appelliere an die CDU, das umzusetzen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema liegt uns allen am Herzen. Es ist heute das vierte Mal, dass wir hier im Landtag darüber sprechen. Im Grunde besteht große Einigkeit. Das haben die Abstimmungen hier im Hause belegt. Wir wollen schnelle und unbürokratische Hilfe für Langzeitarbeitslose. Wir wollen eine zukunftsfähige Arbeitsverwaltung. Wir stehen zur Leistungsfähigkeit unserer Kommunen und zur Wahlfreiheit der Kommunen - für Option oder ARGE. Wir wollen eine verfassungskonforme Lösung. Wir wollen das Modell der Optionskommunen fortsetzen und auf weitere Kommunen ausweiten. Genauso haben wir die Planungssicherheit für die ARGEn einschließlich der Mitarbeiter im Blick.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Matthiesen hat im November hier im Landtag gesagt, die Vorschläge des zuständigen Bundesministeriums seien völlig unbefriedigend. Diese Auffassung hat dann Staatssekretär Scheele im Dezember in Hannover bei einer Veranstaltung in der Tat verstärkt. Er hat nämlich den Eindruck hinterlassen,
dass das Bundesministerium die Optionskommunen eher als Auslaufmodelle betrachtet und es sich allenfalls das Fortbestehen der existierenden vorstellen kann - aber keine neuen -, bei gleichzeitiger Voraussetzung sogenannter ZAGs, der Zentren für Arbeit und Grundsicherung.
Wenn man dann an den Evaluationsbericht denkt, stellt man fest, dass die darin enthaltenen Darstellungen unbefriedigend, unvollständig und einseitig sind. Die ARGEn werden durchaus positiver dargestellt, als es die Realität rechtfertigt.
Nun zum Konzept der Arbeitsgruppe Scholz, so will ich es einmal nennen: Es bestätigt die Befürchtung, dass die Optionskommunen zwar entfristet werden, aber keine Neugründungen nach diesem Modell zugelassen werden sollen. Das mündete, wie wir alle wissen, in die Ablehnung durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ein Stück weit kann ich das sogar nachvollziehen. Da die CDU immer Anwalt der Kommunen war,
Das ist für die Situation insgesamt sicherlich bedauerlich. Aber auch hier gilt - gerade bei einer so komplizierten und weitreichenden Fragestellung -: Sorgfalt vor Eile. Verlieren wir die Menschen, die Hilfeempfänger und die Mitarbeiter, nicht aus dem Blick. Deshalb: Jetzt ist keine Zeit für Schuldzuweisungen! Wir waren uns hier in Niedersachsen grundlegend einig. Auch Wahlkampfgetöse hilft hier nicht weiter. Es muss um das Ringen um eine vernünftige, gute und tragfähige Lösung gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben gemeinsame, gute Vorgaben gemacht. Frau Helmhold, mir ist kein Widerruf bekannt.
Insofern muss ich sagen, dass die Beschlüsse eigentlich Bestand haben. Insofern sind neue Beschlüsse nicht erforderlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne weiß ich: Insgesamt ist auch dieses Thema bei unserer Landesregierung in besten Händen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aussagen des Kollegen Jüttner und auch die Wortbeiträge des Kollegen Watermann machen mich jetzt ein wenig hoffnungsfroh, dass es uns in dieser Plenarwoche vielleicht noch gelingen kann, eine von den demokratischen Fraktionen übergreifend getragene Entschließung in diesem Landtag auf den Weg zu bringen, um einen neuen Anlauf zu starten - unter den Prämissen, die Herr Watermann hier heute genannt hat.
Es gibt mehrere Modelle, die momentan angewandt werden: Einige haben sich bewährt, andere nicht. Genau da liegt das Problem des ScholzVorschlags: Wenn man ein Modell hat, dass als noch nicht optimal angesehen wird, dann müssen Kommune und Arbeitsverwaltung vor Ort die Möglichkeit haben, in ein anderes Modell zu wechseln. Deshalb darf man die Optionsmöglichkeit für Kommunen, die die Organisation in diesem Bereich verbessern wollen, nicht ausschließen. Die Festlegung einer Obergrenze ist mit dem Landtagsbeschluss nicht vereinbar.
Meine Damen und Herren, weil das die Gretchenfrage ist, die dieser Landtag formuliert hat, müssen wir in dieser Frage Bewegung in die Sache bringen, Herr Jüttner. Wir unterstützen Sie gerne - ich bin froh, dass Sie sich bei Herrn Scholz eingesetzt haben und auch weiterhin einsetzen wollen -, damit wir die Öffnung erreichen, damit der Wechsel möglich bleibt und damit wir jetzt noch einmal einen Anlauf nehmen, um noch in dieser Legislaturperiode einen Anstoß geben zu können. Wir brauchen vor Ort die Wahlfreiheit für die Menschen. Wir wünschen uns, dass wir in dieser Plenarwoche fraktionsübergreifend noch ein Zeichen setzen können.
Herr Präsident! Herr Bode, langsam verstehe ich es nicht mehr. Wenn dieser Landtag alleine in der Lage wäre, eine Rechtsgrundlage für die Organisation zu liefern, dann wären wir uns sehr schnell einig. Dazu haben wir einen gemeinsamen Beschluss, der vor allem das aufnimmt, was der Landkreistag in Niedersachsen wollte. Wir sind uns einig.
Im Bundesgebiet ist diese Einigkeit so nicht gegeben, und zwar nicht nur in Bezug auf den Bundesarbeitsminister. Es gibt christdemokratisch geführte Länder in Süddeutschland, die gar nichts von unseren Beschlüssen halten. Da aber alle wissen, dass es vor dem vorgegebenen Termin Ende Dezember 2010 einer neuen Rechtsgrundlage bedarf, weil sonst schon in den nächsten Wochen alles auseinanderfliegt - schon in den nächsten Wochen, weil Verträge gemacht werden müssen -, ist der Handlungsdruck zum Kompromiss groß, meine Damen und Herren. Dieser Kompromiss ist Ende letzten Jahres von den Beteiligten erzielt worden. Darüber müssen wir reden. Dieser Kompromiss hat im Dezember letzten Jahres die Zustimmung aller 16 Ministerpräsidenten gefunden. Einer von denen sitzt hier im Raum. Dieser Kompromiss hat die Zustimmung der SPD-Parteispitze bekommen, er hat die Zustimmung des CDU-Präsidiums bekommen, und Frau Merkel, die im Präsidium der CDU für diesen Kompromiss geworben hat, hat anschließend - ich muss sagen: ich verstehe es nicht, so kann Politik, so kann Führung nicht aussehen - in der CDU-Bundestagsfraktion gegen den Beschluss des Präsidiums und der Ministerpräsidentenkonferenz gestimmt. So etwas kann doch nicht wahr sein.