Zunächst zu Nr. 1: Mit dem Gesetzentwurf soll u. a. eine Anpassung der im Ausführungsgesetz enthaltenen Verteilungsregelung an die aktuelle Gesetzgebung des Bundes erfolgen. Gemeint ist die Gesetzgebung zur Erstattungsleistung für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs. Die bisherige Erstattung eines Festbetrages nach dem Wohngeldgesetz ist zum 1. Januar 2009 durch die Einführung einer Erstattungsregelung abgelöst worden, die sich an den Nettoausgaben des vorvergangenen Kalenderjahres orientiert.
Diese Bundesbeteiligung fließt allein den örtlichen Trägern zu und wird entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nicht in das quotale System einbezogen. Die Verteilungsregelung findet sich in Buchstabe c. Konsequenterweise dürfen diese Einnahmen wie auch die Einnahmen aus den unter Nr. 3 neu eingeführten § 14 a nicht im quotalen System berücksichtigt werden. Das ist der Regelungsinhalt des Buchstaben a.
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung ist zudem eine redaktionelle Änderung und Ergänzung der Regelungen über die Erstattungsleistungen des Landes an die örtlichen Träger für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten notwendig. Diese Regelung finden Sie in der Nr. 1 unter Buchstabe b.
Auch die Änderung des § 13 Abs. 3 unter Nr. 2 dient der Klarstellung. Das dort nunmehr beschriebene Verfahren entspricht der ohnehin geübten Abrechnungspraxis.
Nun zu Nr. 3: Der § 14 a soll als Dauerregelung zwischenzeitlich getroffene Übergangsregelungen ersetzen. Es geht auch hier um Ausgleichszahlungen des Landes - nämlich an die örtlichen Träger aufgrund des Wegfalls der Förderung von bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüssen für Investitionsaufwendungen in vollstationären Einrichtungen der Dauerpflege.
Der Absatz 2 der Entwurfsfassung kann gestrichen werden. Der Regelungsinhalt ergibt sich bereits aus § 12 Abs. 2 Satz 2 neuer Fassung, weil danach die Einnahmen nach § 14 a Abs. 1 von den Aufwendungen im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 neuer Fassung abzuziehen sind. Sie fallen deshalb von vornherein nicht in das quotale System.
Die sonstigen in der Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Änderungen sind ausschließlich redaktioneller und klarstellender Natur.
Damit möchte ich meine Ausführungen beenden. Ich darf Sie abschließend namens des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit bitten, entsprechend der Empfehlung in der Drs. 16/1062 zu beschließen.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen worden.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Härtefallkommission (Härtefallkommissionsge- setz - HFKG) - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1050
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat in diesem Parlament für eine Härtefallkommission gestritten und gekämpft. Wir mussten lange um die Einrichtung einer Härtefallkommission bangen - nicht, weil die Mehrheit des Parlaments am Ende keine Kommission wollte, sondern weil der Innenminister eine Härtefallkommission ablehnt. Allerdings hat sich das Parlament in diesem Hause entschieden: Es will eine Härtefallkommission. Liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU, warum tun Sie sich so schwer?
Wollen Sie nicht eine Härtefallkommission, die handlungsfähig ist, eine Härtefallkommission, die den Vorgaben von Artikel 1 GG gerecht wird? Wollen Sie nicht eine Härtefallkommission, so wie es
der Bundesgesetzgeber beschlossen hat, eine Kommission, die den Handlungsspielraum von § 23 a des Aufenthaltsgesetzes ausschöpft?
Meine Damen und Herren, die Härtefallkommission des Landes Niedersachsen wird durch die derzeit geltende Fassung der Härtefallkommissionsverordnung so stark eingeschränkt, dass die humanitäre Intention von § 23 a konterkariert wird.
Die Mitglieder der Kommission müssen jederzeit sicherstellen können, dass Geist und Buchstaben von Artikel 1 des Grundgesetzes in den Entscheidungen der Kommission zur Geltung kommen. Wir haben eine Verordnung, die von Ausschlusskriterien geprägt ist. In Form von neun Nichtannahmegründen und fünf Regelausschlussgründen wird minutiös aufgelistet, wer keinen Anspruch darauf hat, in der Härtefallkommission beraten zu werden. Wieso ist das so?
Der Gesetzgeber, meine Damen und Herren, gibt das nicht vor. Ich frage mich, ob Sie Angst davor haben, dass es zu viele werden könnten, oder ob Sie kein Vertrauen in die Mitglieder der Härtefallkommission haben.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion bei allen in dieser Kommission für ihre ehrenamtliche und schwierige Arbeit in diesem Gremium bedanken.
Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass es absolut nicht akzeptabel ist, diesen Mitgliedern zu unterstellen, sie würden ihre Position missbrauchen, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Herr Minister Schünemann, Sie sagten laut HAZ vom 24. Februar 2009 - mit Verlaub, ich möchte zitieren, Herr Präsident -: „Es geht um Einzelschicksale, damit darf keine Politik gemacht werden“.
Herr Minister Schünemann, das ist unredlich. Sie sollten sich bei den Mitgliedern der Kommission entschuldigen.
Es hörte sich zudem fast wie eine Drohung an, als Sie sagten, Sie würden mit den Kommissionsmitgliedern mal „ein ernstes Wort“ reden wollen. Uns zeigt das allerdings, dass Sie es sind, der diese wertvolle Arbeit nicht schätzt und diesen Menschen kein Vertrauen in das schenkt, was sie dort tun.
Meine Damen und Herren, wir bringen diese Wertschätzung und dieses Vertrauen auf und legen deshalb einen Gesetzentwurf vor, um die Kommission zu stützen.
Dieser Gesetzentwurf entspricht dem Ansinnen des Bundesgesetzgebers, eine Kommission zu berufen, die, wie ich betone, unabhängig arbeitet und die - Frau Lorberg, extra für Sie noch einmal langsam - abweichend von den im Aufenthaltsgesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorschlagen kann. Unser Gesetzentwurf soll den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, der LINKEN und meiner Fraktion ergänzen. Wir unterbreiten darin Vorschläge für eine veränderte Zusammensetzung und für eine Vorprüfungskommission und sorgen für einen freien Zugang zur Kommission und für die Möglichkeit, nach rein humanitären Gesichtspunkten zu entscheiden.
In eine Härtefallkommission gehören auch Menschen, die praktische Erfahrung in der Flüchtlingssozialarbeit haben, und man braucht dort Mediziner und Medizinerinnen, damit gesundheitliche Aspekte angemessen berücksichtigt werden können. Diese Bereiche wurden bisher leider vernachlässigt. Wir hatten dies bereits 2005 in unseren ersten Anträgen mit vorgeschlagen.
Der Verbesserung der Arbeitsfähigkeit dient auch die Neuregelung der für die Anerkennung eines Härtefalls erforderlichen Mehrheiten. Wir setzen hier ein deutliches Zeichen, indem wir die Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder genügen lassen. So machen wir Schluss mit den Rechenkunststücken der Landesregierung, die zunächst als großzügige Zugeständnisse verkauft wurden und letztendlich keine praktischen Auswirkungen hatten, meine Damen und Herren.
Weiteren Entscheidungsraum erhält die Kommission durch die konsequente Streichung der Nichtannahmegründe und Regelausschlussgründe. Die dringenden humanitären und persönlichen Gründe,
die laut § 23 a die weitere Anwesenheit eines Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen können, rücken somit wieder in den Vordergrund. Alle weiteren Regelungen kann sich die Kommission selbst in Form einer Geschäftsordnung geben, wenn sie dafür Bedarf sieht.
Meine Damen und Herren, wir wollen gemeinsam mit Ihnen und konstruktiv über unsere Vorschläge beraten. Das bedeutet aber auch keine einseitige Unterrichtung durch die Landesregierung, sondern endlich alle maßgeblichen Institutionen wie Kirchen und Verbände zu einer Anhörung im Ausschuss zu laden und sie im Ausschuss zu hören. Ich betone, dass wir hoffen, dass diese Beratung im Innenausschuss wirklich konstruktiv ist, Herr Coenen,
damit wir, wie es Herr Biallas in seiner Pressemitteilung gefordert hat, eine sachliche und vor allem fachlich fundierte Debatte führen können, meine Damen und Herren.