letzten Endes weiterer Schaden zugefügt werden könnte. Herr Haase, das genaue Gegenteil ist der Fall. Wir haben in der Bewährungshilfe seinerzeit eine völlig ungeordnete Situation vorgefunden. Nun wird die Bewährungshilfe in dem Projekt JustuS zusammengefasst. Dieses Projekt ist im Ausschuss vorgestellt worden und von daher bekannt. Beim Oberlandesgericht Oldenburg ist eine Kopfstelle zur Steuerung der gesamten Situation eingerichtet worden.
Es ist also schlicht nicht richtig, dass wir in dem Bereich nichts tun. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Wir organisieren die Bewährungshilfe völlig neu.
Darüber hinaus machen wir auch noch etwas anderes sehr Bedeutsames - das ist in den Regelungen des Justizvollzugsgesetzes auch angelegt -: Wir verzahnen die Betreuung der Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt bis hin zur Entlassung und nach der Entlassung. Es wird dafür gesorgt, dass die betreuenden Personen nicht wechseln, sondern dass eine nahtlose Betreuung gewährleistet ist. Wir sind davon überzeugt, dass das die beste Form der Betreuung ist, die wir Straftätern zuteil werden lassen können.
Hinsichtlich der Anzahl der Haftplätze haben wir in der Tat kein Problem. Sie verkennen aber, dass mit dem Projekt JVA Bremervörde die große Chance verbunden ist, die Qualität des Strafvollzuges nachhaltig zu verbessern.
Selbstverständlich ist Grundvoraussetzung für die Durchführung der Planungen, dass das Gesamtprojekt wirtschaftlich ist. Die Wirtschaftlichkeit wird Ihnen durch entsprechende Vorlagen im Zusammenwirken und im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof in Kürze nachgewiesen.
Die Überlegung, in Bremervörde eine teilprivatisierte Justizvollzugsanstalt zu schaffen und dafür kleinere völlig unrentable Anstalten, die sich zudem in einem schlechten baulichen Zustand befinden, zu schließen, ist Teil eines in sich schlüssigen Gesamtkonzeptes, das dem Justizvollzug förderlich und dienlich sein wird.
Herr Haase, ich kann nicht akzeptieren, wie sie den Zustand unseres Rechtsstaats hier in Niedersachsen beschrieben haben. Das geht an der Wirklichkeit vorbei.
Wenn Sie sagen, dass Entscheidungen zu lange dauern, argumentieren Sie aus dem Bauch heraus. Sie haben im Ausschuss nach Zahlen gefragt. Das ist Ihr gutes Recht. Aber Sie müssen die Zahlen dann bitte auch zur Kenntnis nehmen.
Gucken wir uns einmal die statistischen Werte an. Die Belastung bewegt sich in der Tat auf hohem Niveau. In Teilen ist sie aber auffallend rückläufig. Beim Arbeitsgericht ist sie um 6,9 %, gesunken, beim Landesarbeitsgericht um 11,6 %.
Erinnern Sie sich noch an die Diskussion über das Verwaltungsgericht? - Wir sind damals von der Opposition getadelt worden, dass wir das Widerspruchsverfahren abgeschafft haben. Sie haben das Szenario eines Stillstandes bei den Verwaltungsgerichten an die Wand gemalt, weil diese nicht mehr gegen die Klageflut ankämen.
Aber wie ist nun die Wirklichkeit? - In Braunschweig sind ein Verwaltungsgericht und ein Sozialgericht in einem Gebäude untergebracht. Die Verwaltungsrichter verlassen das Gebäude gegen 15 Uhr, weil sie mit ihrer Arbeit fertig sind, die Sozialrichter bleiben bis 19 Uhr im Gebäude und sind mit ihrer Arbeit immer noch nicht fertig. - Bei den Verwaltungsgerichten haben wir kein Problem. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat uns sogar um die Übertragung neuer Rechtsgebiete gebeten, damit er seine Richter auslasten kann. Das ist die tatsächliche Situation.
Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, die objektiv richtig und gut war, hat in der Justiz nicht zu Problemen geführt. Sie hat allerdings dazu geführt, dass die Ausgangsbescheide, die die Verwaltungsbehörden erlassen, und das Beschwerdemanagement, das dort betrieben wird, deutlich besser geworden und deutlich kundenfreundlicher geworden sind und damit letzten Endes prozessvermeidend gewirkt haben.
Herr Dr. Biester, Sie wissen aber doch auch, was der Richterbund anhand der Pensenbelastungen der Richterschaft in Niedersachsen ermittelt hat. Das sind die Werte der eigenen Pebb§yBerechnungen, die auch den Überlegungen der Landesregierung zugrunde liegen. Darin wird von einem Bedarf in Höhe von 300 Stellen gesprochen. Insofern nützt es nichts, von einem Gerichtszweig auf den anderen auszuweichen. Wir brauchen, um eine ausgeglichene, eine Normalbelastung zu erreichen, in Niedersachsen objektiv 300 Richter bzw. Staatsanwälte. Ist das richtig oder falsch?
Herr Haase, CDU und FDP haben in den Koalitionsvertrag Folgendes hineingeschrieben: Erstens. Wir anerkennen, dass Pebb§y das richtige System ist, um den Personalbedarf zu ermitteln. Zweitens. Wir streben an, zu einer Belastungssituation von 1,0 zu kommen.
Wir haben in der politischen Auseinandersetzung aber von vornherein gesagt - eben weil für uns auch im Justizhaushalt fiskalische Gesichtspunkte eine Rolle spielen -, dass wir dieses Ziel nicht in einem Schritt und auch nicht in einem sehr kurzen Zeitraum erreichen können. Vielmehr werden wir versuchen, es nach und nach - so, wie es uns möglich ist - zu erreichen. Den ersten Schritt vollführen wir zurzeit.
Es ist ja auch nicht so, dass wir in der Justiz gar nichts machen. Ganz im Gegenteil! In diesem Jahr wird die Stellensituation der Justiz erheblich verbessert: 28 neue Stellen bei der Staatsanwaltschaft, davon 13 für Staatsanwälte und 15 für sonstige Mitarbeiter, 5 neue Stellen für Amtsanwälte, 19 neue Stellen für Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, 10 neue Stellen für Rechtspfleger, 4 neue Stellen für Richter beim Landessozialgericht und 5 neue Stellen für Richter beim Sozialgericht. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir die Personalsituation in der Justiz erheblich verbessert haben. Das ist ein Bekenntnis dafür, dass wir tatsächlich versuchen wollen, langfristig eine Arbeitsbelastung von 1,0 im Sinne der Pebb§y-Kriterien zu erreichen.
an zusätzlichen Fällen. Das ist aber ein bundesweites Phänomen. Auch dazu haben wir Zahlenmaterial bekommen, das Sie in der Ausschusssitzung erfragt haben.
Im Bundesvergleich ist die Situation der niedersächsischen Sozialgerichte aber nicht so dramatisch schlecht, um es einmal deutlich zu sagen.
- Herr Sohn, ich will damit Folgendes zum Ausdruck bringen: Die Situation ist schlimm, aber in anderen Bundesländern ist sie noch schlimmer. Und nur, weil sie in anderen Bundesländern schlimmer ist, kann ich doch nicht sagen, in Niedersachsen wäre sie gut.
Wir liegen bei den Eingängen auf Rang 6, bei den Erledigungen auf Rang 4 und beim Verhältnis zwischen Eingängen und Erledigungen auf Rang 7 unter allen 16 erfassten Bundesländern. Das sind eigentlich recht ordentliche Zahlen.
Wir haben im Ausschuss aber noch etwas anderes gehört, und das hat uns als CDU-Fraktion deutlich zu denken gegeben. In der Anhörung haben uns die Sozialrichter gesagt, dass - regional unterschiedlich - die Ausgangsbescheide, die angefochten werden, zum Teil von nicht überzeugender Qualität sind, wodurch die Erfolgsquote der Kläger in sozialgerichtlichen Verfahren sehr hoch ist. Es ist selbstverständlich, dass hohe Erfolgsquoten zu einer Vielzahl von Prozessen und damit zu einer entsprechenden Belastung der Gerichte führen. Man müsste jetzt also tatsächlich einmal darüber nachdenken, ob es eigentlich Sinn macht, der Sozialgerichtsbarkeit immer mehr und immer weiter Richter zuzuweisen, oder ob es möglicherweise nicht auch Sinn machen würde, durch eine Verbesserung der Ausgangsbescheide dafür Sorge zu tragen, dass wir gar nicht mehr zu einer solchen Fülle von Verfahren kommen.
Herr Adler, das ist im Grunde genommen die Situation, die wir bei den Verwaltungsgerichten und beim Widerspruchsverfahren gehabt haben. Eine Verbesserung der Ausbildung des Personals im Bereich der Jobcenter und der Argen würde nach meiner Überzeugung dazu führen, dass der eine oder andere Prozess beim Sozialgericht nicht würde geführt werden müssen.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir bei den Arbeitsgerichten einen Rückgang der Anzahl der Verfahren zu verzeichnen haben. Bei den Amtsgerichten ist in etwa ein gleicher Bestand zu registrieren. Bei den Verwaltungsgerichten werden die Bestände im Augenblick tüchtig abgebaut. Insgesamt haben wir aus rechtlichen Gründen wenig personelle Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Richterschaft. Wir können mit freiwilligen Abordnungen arbeiten, die zeitlich befristet sind. Wir können auch weiterhin mit der Einstellung von Proberichtern arbeiten, wobei wir relativ frei sind, wo wir diese in der Probezeit einsetzen. Aber weitere Personalsteuerungsinstrumente haben wir nicht, sodass wir auch nicht entsprechend flexibel zwischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten reagieren können.
Es wäre schön - das will ich in diesem Zusammenhang durchaus einmal sagen -, wenn wir die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit fachlich zusammenfassen könnten und wenn wir die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Zivilgerichtsbarkeit fachlich ebenfalls zu einer einheitlichen Gerichtsbarkeit zusammenfassen könnten. Das aber können wir nicht, weil uns die Zuständigkeit dafür fehlt. Hier kann man frei nach einem Reklamemotto nur sagen, der Bund möge den Weg frei machen und entsprechende Öffnungsklauseln schaffen. Dann ergäbe sich, wie ich glaube, eine gute Situation, zumal das Anliegen fachlich begründet ist und entsprechende Personalsteuerungsmöglichkeiten eröffnet würden. Das könnte für uns ausgesprochen hilfreich sein.
Ich will mich hier nicht zu den weiteren Änderungsvorschlägen, die wir eingebracht haben, äußern, sondern möchte für die CDU-Fraktion abschließend Folgendes feststellen:
Die Justiz hat 2008 hervorragende Arbeit geleistet. Sie hat ihre Arbeit auf einem hohen Belastungsniveau verrichtet. Sie hat durchweg gute Entscheidungen getroffen. Das ist auf das besondere Verantwortungsbewusstsein zurückzuführen, das wir beim Berufsstand der Richterinnen und Richter, aber auch bei den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz vorfinden. Wir kennen dieses besondere Verantwortungsbewusstsein und bedanken uns bei den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seitens der CDU-Fraktion ganz ausdrücklich und herzlich dafür.
Situation der Justiz nachhaltig weiter zu verbessern. Wir werden den Haushalt deshalb auch in der vorliegenden Form verabschieden.
Danke schön, Herr Biester. - Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Konrath gemeldet. Bitte, Frau Konrath!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für den Bereich des Justizvollzuges und der Straffälligenhilfe gilt wie für den gesamten Haushalt 2009 des Landes Niedersachsen: Der Weg der verantwortungsvollen Haushaltsplanung wird fortgesetzt, um Gestaltungsspielräume für wichtige Vorhaben im Bereich von Justizvollzug und Straffälligenhilfe zu gewinnen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, sowohl die Qualität wie auch die Wirtschaftlichkeit der niedersächsischen Strafanstalten zu erhöhen. Das ist ein anspruchsvolles Programm. Weil es in Ihrer Regierungszeit viele Versäumnisse, insbesondere was den baulichen Zustand angeht, gab, sehen wir uns jetzt vor eine Riesenaufgabe gestellt, die natürlich nur in Schritten zu bewältigen ist. Ich denke aber, wir sind auf einem guten Weg.
Im Juni dieses Jahres wurde das Prognosezentrum im niedersächsischen Strafvollzug bei der Justizvollzugsanstalt in Hannover eröffnet. Erstmals können für die gefährlichsten Straftäter Niedersachsens jetzt zu Beginn ihrer Haft die Weichen für den weiteren Ablauf des Vollzuges gestellt werden. Speziell geschulte Fachleute analysieren und begutachten alle Sexualstraftäter und Gewalttäter, bevor Entscheidungen über eventuelle Vollzugslockerungen oder die Verlegung in den offenen Vollzug getroffen werden. Das ist bundesweit einmalig. Diese Einrichtung halten wir für wichtig und richtig. Wir wollen sie weiter unterstützen und die Bürgerinnen und Bürger optimal davor schützen, Opfer von Gewaltverbrechen zu werden. Wir wollen diese Einrichtung insofern mit einer zusätzlichen Gutachterstelle für die Sozialtherapie von Gewalttätern ausweiten.
Inhaftierten in der Phase vor der Haftentlassung ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Resozialisierung. In Niedersachsen kümmern sich 14 Anlaufstellen der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege um die Straffälligen. Sie bereiten Gefangene auf die Entlassung vor, helfen bei der Schuldenregulierung, vermitteln Behördenkontakte und unterstützen bei der Wohnungssuche.
Das Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“ ist ein Angebot für Schuldner, die von Ersatzfreiheitsstrafen bedroht sind. Betroffene werden von der Antragstellung auf Ratenzahlung beim Gericht bis zur Zahlung der letzten Rate begleitet, um die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe zu verhindern.