Protocol of the Session on October 7, 2008

Zur Entgegnung hat Herr Hiebing das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Wenzel, ich habe zu diesem Thema schon einmal gesagt, dass der Bundesgesetzgeber die Reihenfolge vorgibt, in der vorzugehen ist: erstens Sachleistungen, zweitens Wertgutscheine und drittens Geldleistungen. Ich habe nie behauptet, dass es ungesetzlich sei, wenn andere Bundesländer die Schwerpunkte anders setzen. Ich habe nur gesagt, dass man in Niedersachsen die Prioritäten in diesem Verfahren so sieht, wie sie uns der Bundesgesetzgeber vorgegeben hat.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Ja oder nein?)

- Das habe ich doch beantwortet.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegt eine weitere Wortmeldung von Herrn Bode von der FDPFraktion vor.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Polat, ich bin ganz erstaunt, dass die Überraschung so groß war, dass im Innenausschuss u. a. von mir vorgetragen und sogar vorgerechnet worden ist, dass unter betriebswirtschaftlicher Betrachtung des einzelnen Vorgangs der Ausgabe von Gutscheinen dieser selbstverständlich einen Mehraufwand im Vergleich zu einer Ausgabe von Bargeld darstellt, sofern in einer Gemeinde eine Bargeldkasse vorhanden ist. Dass Sie dies überrascht, ist deshalb so erstaunlich, weil der Innenminister in der letzten Plenarwoche doch vorgetragen hat, dass die betriebswirtschaftliche Betrachtung selbstverständlich eine andere ist als eine volkswirtschaftliche Betrachtung und wir dieses Bundesgesetz unter volkswirtschaftlicher Betrachtung anwenden.

Genauso interessant ist übrigens, Frau Polat, dass das Gesetz schon längere Zeit in Kraft ist. Wenn ich mich richtig erinnere, hat es in Deutschland einmal eine rot-grüne Bundesregierung gegeben. Da Sie dieses Thema ja dauerhaft auch hier im Niedersächsischen Landtag verfolgen, stellt sich die Frage, warum die rot-grüne Bundesregierung dieses Gesetz eigentlich nicht geändert hat.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Flauger?

Nein, von Frau Flauger nicht.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Trauen Sie sich doch, Herr Bode! Keine Angst!)

Wenn man dieses Gesetz seit Jahren auf Bundesebene hat und für richtig ansieht, verstehe ich nicht, dass wir hier immer wieder von vorne anfangen.

Ebenfalls stellt sich die Frage, was all die Redebeiträge im Vorfeld eigentlich mit dem Entschließungsantrag der Linken zu tun hatten. Denn die Linken haben gar nicht beantragt, die Praxis zu ändern. Sie haben lediglich ein falsches Formular genommen und eine Frage an die Landesregierung statt in einer Kleinen Anfrage oder in einer Großen Anfrage in einem Antrag gestellt.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: „Die Landesregierung wird aufgefordert“!)

Von daher stellt sich die Frage, was die Vorredner von dem Antrag überhaupt gelesen haben.

Ich will Sie aber nicht ermuntern, jetzt eine Frage dazu in Form einer Kleinen Anfrage zu stellen; denn es ist ganz klar: Wenn jemand Bargeld ausgibt und der Verwaltungsvorgang erledigt ist, ist das nicht so teuer, als wenn jemand einen Gutschein übergibt und ihn danach abrechnen muss.

(Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])

Dass man über einen Gutschein oder eine Sachleistung aber eine ganz andere Steuerungsfunktion erreicht, die sich volkswirtschaftlich auszahlt, darf man ebenfalls nicht unter den Tisch fallen lassen. Deshalb machen wir das so.

Nun zu der Frage, wie andere Länder - angeblich gesetzwidrig - handeln. Herr Wenzel, dabei haben

Sie immer eine Liste. Vielleicht ist der Innenminister so freundlich, seinen Vortrag aus dem letzten Plenum zu wiederholen, damit wir nicht immer wieder bei null anfangen müssen. Ihre Ausführungen zu den anderen Ländern stimmen schlicht und ergreifend nicht.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir machen es wie die anderen Länder, noch nicht einmal so streng wie das schwarz-grün regierte Hamburg.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Hans-Christian Biallas [CDU]: Sehr gut!)

Herr Kollege Bachmann hat zu einer Kurzintervention das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Bode, hier geht es nicht um verbale Kunststücke, die Sie vorzuführen haben. Hier geht es auch nicht um die Frage, ob wir ein Problem betriebswirtschaftlich oder volkswirtschaftlich betrachten. Hier geht es um die Frage von Humanität. Hier geht es um Menschen. Hier geht es um Diskriminierung.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Wir haben mehrfach versucht, einen Beschluss in der Sache zu fassen. Jetzt wird die Frage der Kostenvor- und -nachteile diskutiert. Fangen Sie nicht an, verbale Kraftmeierei zu betreiben, indem Sie immer wieder Kunststücke der Begründung nennen! Sagen Sie, dass Sie es nicht wollen! Das ist dann eine klare Ansage. Aber dann ist das eben auch ein weiteres Legitimieren von Diskriminierung und Inhumanität.

Wir haben immer die Position vertreten, den Kommunen die Entscheidung freizustellen. Das ist auch eine Stärkung kommunaler Selbstverwaltung. Was Sie hier vorführen, ist Schauspielerei.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, eine Entgegnung ist nicht vorgesehen. Dann hat Herr Minister Schünemann das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Schauspiel findet eigentlich auf jener Seite des Hauses statt. Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass wir wieder genauso diskutieren wie vor einigen Wochen bei der ersten Beratung. Nachdem Herr Bode mich aufgefordert hat, noch einmal das zu sagen, was ich damals vorgetragen habe, tue ich das. Man könnte es auch nachlesen. Leider Gottes hat es bisher nichts gebracht.

Erstens. Es ist richtig, dass es im Bundesrecht eine ganz klare Reihenfolge gibt: Sachleistungen, Wertgutscheine, Geldleistungen. Dieses Bundesgesetz - dazu stehe ich - ist richtig, weil es durchaus keine Diskriminierung ist, wenn man mit Wertgutscheinen oder mit Sachleistungen den Lebensunterhalt tatsächlich gewährleisten kann. Den Vorwurf der Diskriminierung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das probieren wir einmal ein halbes Jahr mit Ihnen!)

Fast alle anderen Bundesländer sehen das auch so. 15 Bundesländer verfahren genau so wie Niedersachsen. Ich stelle Ihnen das noch einmal dar: In Niedersachsen bekommen 57,4 % Geldleistungen neben anderen Leistungen. Zum Beispiel in Bayern sind das nur 17,6 %, in Bremen 33 %, in Sachsen 24 %, in Thüringen nur 5,1 %. Ich könnte das noch fortführen.

Wie sieht es mit Wertgutscheinen aus? - BadenWürttemberg ist bei den Wertgutscheinen mit 20 % dabei, Brandenburg mit 36 %, Sachsen mit 44 %, Thüringen mit 89 %.

Jetzt kommen wir zu den Sachleistungen, dem zweiten Punkt in der Prioritätenliste. Dort sind wir nur an 13. Stelle. Herr Bode, möchten Sie, dass ich das einmal vorlese?

(Jörg Bode [FDP]: Ja!)

- Dann mache ich das: Baden-Württemberg 48,8 % Sachleistungen, Bayern 91 %, Brandenburg 51 %, Bremen 83 %, Hamburg 100 %, Hessen 34 %, Mecklenburg-Vorpommern 67 %, Niedersachsen 41 %, Nordrhein-Westfalen 35 %, Rheinland-Pfalz 41 %, Saarland 62 %, Sachsen 82 %, SachsenAnhalt 42 %, Schleswig-Holstein 56 %, Thüringen 99 %. Meine Damen und Herren, das einzige Bundesland, bei dem man vielleicht genauer hingucken sollte, ob das Bundesrecht noch umgesetzt

wird, ist Berlin. Denn in Berlin gibt es nur 2,1 % Sachleistungen, ansonsten Geldleistungen. Alle anderen Länder, ob SPD- oder CDU-regiert, haben das Bundesgesetz ganz klar eingehalten. Das sagen diese Zahlen aus. Wenn Sie jedes Mal mit dieser Mär ankommen und erzählen, wie grausam es hier in Niedersachsen ist, dann erzählen Sie das genau so in Hamburg, wo die Grünen jetzt dabei sind, in Brandenburg und in anderen Ländern.

Das Bundesrecht ist richtig. Hier gibt es keine Diskriminierung. Hören Sie auf, immer zu sagen, dass Niedersachsen dieses Recht missbraucht!

Ich sage Ihnen: Wenn sich Kommunen, auch der Landkreis Holzminden, nicht an das Bundesgesetz halten, dann können Sie sich ganz klar darauf verlassen, dass wir einschreiten. Wenn es überhaupt nicht mehr anders geht, ist die letzte Konsequenz, dass man das Geld nicht erstattet; denn das Bundesrecht können wir nicht über Landesrecht aushebeln.

Machen Sie auf Bundesebene eine Initiative! Diese kommt aber nicht, weil auch die Länder, in denen Sie an der Regierung beteiligt sind, nach dem Bundesrecht verfahren. Hören Sie auf, hier solche Schauspielereien zu machen! Das ist unglaublich!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Hans-Henning Adler [LINKE]: Neh- men Sie doch Berlin als Beispiel!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der Linken in der Drucksache 16/414 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Domäne Infeld, Landkreis Wesermarsch; Veräußerung des Gesamtbetriebes - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/478 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/514

Die Beschlussempfehlung lautet auf Zustimmung.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drucksache 16/514 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist bei einigen Enthaltungen und Gegenstimmen so beschlossen.