Von daher kann ich nicht verstehen, wie diese Landesregierung an dieser diskriminierenden Praxis festhalten kann.
Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Zu diesem Antrag verweise ich auf meine Ausführungen zu diesem Thema, die im Stenografischen Bericht über die 15. Sitzung am 17. September 2008, Seite 1699, abgedruckt sind.
Ich unterstelle insbesondere den Mehrheitsfraktionen dieses Hauses, dass sie die Stenografischen Berichte Wort für Wort nachlesen, um die Anregungen, die von den Oppositionsfraktionen kommen, zu speichern und nach angemessener Zeit als ihre Ideen zu verkaufen.
Sie, werte CDU-Innenpolitiker, haben vor einigen Tagen endlich zugegeben, dass die Bargeldauszahlung für die Kommunen preiswerter ist als die Ausgabe von Wertgutscheinen, Sie das aber nicht wollen.
Bei so viel Unverfrorenheit ist mir die Spucke weggeblieben: Am Sonntagmorgen singen Sie „Ihr Kinderlein kommet“, und am Montag verweigern Sie ihnen das Geld für Äpfel und Schokoriegel.
Dann kommt das Argument, es gebe in den Kommunen keine Barkasse mehr. Meine Damen und Herren, Bargeldauszahlungen für diesen Personenkreis wurden noch nie über die Barkasse geregelt, sondern es gab für sie einen Auszahlungsschein, den sie bei der Sparkasse vorlegen mussten. Dies wäre auch heute noch möglich.
Also stimmen Sie dem Antrag zu! Er trägt zur Sachaufklärung bei und ist erst in zweiter Linie eine politische Aussage.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns mit diesem Thema schon sehr häufig befasst.
Verehrte Frau Kollegin Polat, Sie haben hier Sachlichkeit angemahnt. Bleiben Sie selber sachlich; das wäre sicherlich für uns alle das Beste.
Dass die Kollegin von den Linken sagt, es sei ein ernstes Thema, und dann dem Innenminister eine Provinzposse unterstellt, ist auch nicht in Ordnung. Wir reden hier über ein Bundesgesetz; die Rahmengesetzgebung des Bundes ist hier maßgeblich. Ob es Ihnen passt oder nicht, der Schlüssel liegt in Berlin und nicht in Hannover.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das Lied ist vorbei! Sie vergeuden unsere Zeit, wenn Sie da weitermachen! - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Andere Länder haben das auch anders gemacht!)
- Meine Damen und Herren, dass andere Länder es anders machen, ist in Ordnung. Wir wollen uns an ein Bundesgesetz halten. Dieses Bundesgesetz
(Zurufe von der SPD und bei den GRÜNEN - Ursula Helmhold [GRÜ- NE]: Ist das hier eine Veranstaltung?)
Der Bundesgesetzgeber gibt in § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes eindeutig vor, dass in erster Linie Sachleistungen zu erbringen sind. In der letzten Debatte vor drei Wochen haben wir noch einmal gehört, dass gerade auch der Stadtstaat Hamburg Sachleistungen an die Spitze stellt.
Nun fragen Sie in Ihrem Antrag nach den Kosten. In der Debatte im Innenausschuss haben Sie allerdings deutlich gemacht, dass es Ihnen eher darum geht, das Wertgutscheinverfahren abzulösen. Die Frage nach den Kosten war nur vorgeschoben. - Ich kann Ihnen hier noch einmal deutlich machen, dass sich dieses Verfahren in Niedersachsen bewährt hat. Ich glaube auch, dass niemand von der CDU-Fraktion behauptet hat, dass das Wertgutscheinverfahren günstiger sei bzw. dass die geringeren Kosten für die Anwendung des Wertgutscheinverfahrens entscheidend gewesen seien.
Es ist durchaus des Öfteren gesagt worden, dass das Wertgutscheinverfahren teurer sein könne. Ich behaupte, dass es kaum teurer ist. Mir ist von Kommunen bestätigt worden, dass es zwischen den einzelnen Kommunen durchaus Unterschiede gibt. Vielleicht haben einzelne Kommunen auch gar keine Barkasse mehr, sodass wieder eine eingerichtet werden müsste.
Meine Damen und Herren, nach Aussage des Städte- und Gemeindebundes ist es eine Illusion, zu glauben, die Kommunen könnten mal eben eine Barkasse einrichten, wenn sie sie abgeschafft haben. Im Übrigen gilt, dass Barauszahlungen nicht automatisch billiger seien.
Ich habe mich sehr wohl mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kommunen darüber unterhalten, wie das Verfahren angewandt wird, und ich stelle eigentlich immer wieder fest, dass von der großen Mehrheit der niedersächsischen Kommunen gesagt wird, dass sie das jetzt angewandte Verfahren auch weiterhin anwenden möchten. Sie erwähnen hingegen immer nur die Ausnahmen.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Dann können Sie es doch den Kommunen überlas- sen, wie sie es handhaben wollen!)
Ich als Gesetzgeber würde dagegen nicht vorgehen. Die Praxis zeigt doch, dass ein großer Teil der Kommunen zumindest aus meiner Sicht bestätigt, dass sie damit nicht nur fertig werden, sondern damit auch keine Probleme haben. Dass der Gesetzesvollzug in jedem Falle Geld kostet, ist nicht wegzudiskutieren. Um dies zu erkennen, brauchen wir den Entschließungsantrag der Fraktion der Linken nicht.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Hiebing, ich finde es bedauerlich, dass wir bei diesem Thema mit der Diskussion immer wieder von vorne anfangen und Sie hier wieder behaupten, dass das Bundesgesetz nichts anderes zuließe. Deswegen will ich gar keine langen Ausführungen machen. Ich will Ihnen nur eine einzige Frage stellen: Sind Sie tatsächlich der Auffassung, dass all die anderen Bundesländer, die ein anderes Verfahren gewählt haben und für die ebenfalls Bundesrecht gilt, rechtswidrig handeln? Wenn Sie
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Enno Ha- genah [GRÜNE]: Die haben wahr- scheinlich ein anderes Bundesge- setz!)