Protocol of the Session on September 18, 2008

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Dann brauchen wir auch nicht einen sol- chen Antrag!)

Vielmehr geht es um die konkreten Schritte. Ich will noch einmal sagen, dass uns 9,3 Millionen Euro aus dem EFRE-Schwerpunkt 3 im Zeitraum von 2007 bis 2013 zur Verfügung stehen. Der Richtlinienentwurf ist im Moment im Auskunftsverfahren im Rahmen der Notifizierung bei der EU-Kommission. Das ist vielleicht unser Pech, aber nicht unsere Schuld. Wir haben den Kreisen regionalisierte Teilbudgets zur Verfügung gestellt, die speziell für diesen Zweck eingesetzt werden können. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ stehen 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das ergibt die 17,8 Millionen Euro, die insgesamt zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, das ist in etwa so viel wie in Bayern, das eine sehr viel größere Fläche und eine 50 % größere Bevölkerung hat. Ich denke, Niedersachsen ist auf einem guten Weg.

Ich darf noch einmal sagen: Der Feldbetrieb von WiMAX im 700-MHz-Bereich ist weltweit einmalig. Wer sich mit den Dingen ein bisschen auskennt, der weiß, dass man da nicht eben mal Gelder verbuddeln darf. In diesem Zusammenhang wollen wir z. B. die digitale Dividende nutzen. Das heißt, die bei der Umstellung des Rundfunkbereichs von analogem auf digitalen Betrieb frei werdenden Frequenzen wollen wir für diesen Zweck nutzen. Deswegen setzen wir uns z. B. auch mit Herrn Beck auseinander, der meint, dass diese Frequenzen weiter alle für den Rundfunk reserviert bleiben sollten.

Wir meinen: Wenn Sie es mit dem Thema „Versorgung im ländlichen Raum“ ernst meinen, dann müssen Sie auch dafür sorgen, dass diese digitalen Frequenzen für Breitband- und WiMAX-Versuche und Ähnliches genutzt werden können und der Rundfunk sie nicht schlicht und einfach pauschal besetzt.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir sind also auf gutem Wege und technisch weiter als andere. Dass wir Schritt für Schritt vorgehen, zeigt, dass hier sturmfeste und erdverwachsene Leute am Werke sind.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich komme jetzt zur Abstimmung, will aber vorher zur Klarstellung noch einmal darauf hinweisen,

dass es hier um zwei Anträge geht: zum einen um den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 176 - hier lautet die Beschlussempfehlung auf unveränderte Annahme - und zum anderen um den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 182 mit dem Titel „Breitbandversorgung im ländlichen Raum sicherstellen“, zu dem Ablehnung empfohlen wird.

Ich stelle jetzt den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP zur Abstimmung. Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Ich bitte um ein Handzeichen derer, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben wollen. - Gegenstimmen? -

(David McAllister [CDU]: Wieso sind die gegen DSL?)

Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Ich komme jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 182. Hier wird Ablehnung empfohlen. Wer so verfahren will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier war das Erste die Mehrheit.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 22 auf, der vorhin zurückgestellt worden ist:

Erste Beratung: Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland mitgestalten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/424

Zur Einbringung dieses Antrages erteile ich dem Abgeordneten Schobert von der CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich im Namen der Kolleginnen und Kollegen, die in diesen Minuten vor der Tür standen, um mit dem Bürgermedium h1 ein Interview zu führen, herzlich dafür bedanken, dass der Landtag so flexibel gewesen ist, uns die Chance zu geben, sowohl den Bürgermedien Rede und Antwort zu stehen als auch Ihnen hier im Parlament.

Der vorliegende Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP behandelt zusammenfassend die anstehenden Rundfunkänderungsstaatsverträge der Nrn. 11 und 12. Ich denke, es

ist bekannt, dass wir in den nächsten Wochen insbesondere über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine weitergehende, spannende Diskussion führen werden.

Wir beschäftigen uns mit den Inhalten der Rundfunkänderungsstaatsverträge im Vorfeld. Wir begleiten damit die Beratungen der Rundfunkreferenten, der Rundfunkkommission und der Ministerpräsidentenkonferenz und bringen damit unsere Vorstellungen im Landtag hier in Niedersachsen in die Diskussion mit ein. Dies war der Wunsch aller Parteien und auch die erklärte Absicht unseres Ministerpräsidenten Christian Wulff ausweislich seiner Rede bei der Verabschiedung des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages im Juni dieses Jahres.

(David McAllister [CDU]: Hört, hört! - Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Gut, der Mann!)

Sage also niemand, unser Parlament würde bei den Rundfunkänderungsstaatsverträgen zu Jasagern degradiert und wir hätten keine Möglichkeit, Medienpolitik für unser Land Niedersachsen zielgerichtet zu diskutieren und zu beeinflussen. Ich sage das ganz ausdrücklich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kurz ein Wort zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit zu den GEZ-Gebühren. Mit dem 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollten wir letztmalig die Gebührenanpassung nach der derzeit geltenden Rechtslage beschließen. Das Rundfunkfinanzierungssystem muss aus einer Vielzahl von Gründen verändert werden, nicht nur weil stetig steigende Gebühren für die Gebührenzahler nachvollziehbarer und wenn möglich vermieden werden müssen. Auch der technische Fortschritt mit neuartigen Verbreitungswegen stellt das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes als Dreh- und Angelpunkt für die Erhebung von Rundfunkgebühren, wie es bisher der Fall war, grundsätzlich in Frage. Das gesamte bisherige Gebührensystem ist unübersichtlich, überholt und dadurch auch verbraucherunfreundlich.

(Zustimmung von Ursula Körtner [CDU])

Wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass das gebräuchliche Einzugssystem über die GEZ darüber hinaus auch dem Ansehen unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks hier in Niedersachsen und in Deutschland schadet. Wir müssen darüber

diskutieren, ob eine indexgestützte Gebührenobergrenze eingeführt werden kann. Diese könnte sich z. B. an der Entwicklung der Nettoeinkommen orientieren. Wir müssen darüber diskutieren, ob eine Haushaltsgebühr die derzeitige Praxis ablösen könnte. Damit würden z. B. die Problematik der Zweitgeräte und die unsympathischen Aktivitäten der GEZ entfallen.

(Ralf Briese [GRÜNE]: Ja, das wäre gut!)

Wir müssen auch darüber diskutieren, dass über Gebühren nur der Aufwand finanziert werden darf, der zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags notwendig ist. Das ist ein ganz zentraler Punkt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Damit sind wir schon mitten in der Diskussion zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wir stellen in dieser Diskussion die Gebührenfrage in Zusammenhang mit der Qualität des Angebotes in den Mittelpunkt.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es von entscheidender Bedeutung, dass in der jetzigen Situation sein öffentlich-rechtliches Profil geschärft und die Berechtigung seiner privilegierten Gebührenfinanzierung begründet wird. Dies betrifft vor allem die Profilierung und Qualifizierung des Programmangebotes, das dem besonderen Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerecht werden muss, die Konzentration auf die Gebührenfinanzierung durch den Verzicht auf Sponsoring und damit langfristig auch auf die gesamte kommerzielle Werbung und die Stärkung und größte Transparenz der Aufsichtsratsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deren Mitglieder sollten als Ergänzung zur geschäftlichen Leitung der Rundfunkanstalten mehr Entscheidungs- und Mitspracherechte erhalten, wahrnehmen und sie auch gegenüber der Öffentlichkeit vertreten können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der technische Fortschritt führt zu einer totalen Umwälzung der klassischen Geschäftsmodelle für alle Medienanbieter. Fernsehen findet künftig im Internet und auf dem Handy statt und immer weniger auf der uns bekannten „Mattscheibe“.

Diese Entwicklungen machen viele Beteiligte nervös. Deshalb versuchen zurzeit alle Beteiligten, in der aktuellen Diskussion das Optimum herauszuschlagen. Ich meine, eine gewisse verbale Abrüstung auf allen Seiten wäre vielleicht zweckdienlicher, um endlich zu einem guten Ergebnis zu

kommen. Natürlich sollen ARD und ZDF auf ihren Onlineportalen auch Text anbieten. Aber in der Hauptsache muss es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch im Internet um bewegte Bilder und Audiosendungen gehen. Wir haben durch verschiedene Anbieter einen hervorragenden Textjournalismus im Internet. Also gibt es keine Notwendigkeit für ausufernde zusätzliche öffentlichrechtliche Inhalte.

Es muss ein faires Miteinander von öffentlichrechtlichem und privatem Rundfunk sowie freier, unabhängiger Presse geben. Dafür setzen wir uns als CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ein.

(Zustimmung bei der CDU)

Niedersachsen ist ein bedeutender Medienstandort in Deutschland. Ein wichtiger Bestandteil unseres Medienlandes sind unsere Zeitungs- und Zeitschriftenverleger als unverzichtbare Garanten für die Meinungsvielfalt in Niedersachsen und in Deutschland. Diese Meinungsvielfalt, die unsere Verlegerfamilien hier in Niedersachsen gewährleisten, darf nicht gefährdet werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir sind mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf einem guten Weg. Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird konkretisiert. Die verbreiteten Hörfunk- und Fernsehprogramme sowie Telemedien werden festgeschrieben. Vor allem geht es um ein Verfahren, mit dem festgestellt werden soll, inwieweit Programm- und Telemedienkonzepte sowie neue und veränderte Rundfunkprogramme und Telemedien diesem Funktionsauftrag entsprechen. Dies ist eine bedeutende Zukunftsaufgabe der Rundfunkgremien, die diese Entscheidungen mithilfe des sogenannten Dreistufentests zu treffen haben. Wir müssen zwar die Rahmenbedingungen für den Dreistufentest noch konkretisieren und gleiche Maßstäbe für das gesamte Bundesgebiet schaffen. Letztendlich ist dies aber das richtige Verfahren, um sowohl die Vorgaben der Europäischen Union zu erfüllen als auch dem berechtigten Wunsch der Verbraucher nachzukommen, dass mit den GEZGebühren sparsam und wirtschaftlich umgegangen werden muss.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die nächsten Wochen, in denen wir im Fachausschuss und darüber hin

aus im Landtag über das gesamte Thema hervorragende Diskussionen führen werden.

Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich erteile der Abgeordneten Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zurzeit tobt in der Medienpolitik ja der Kampf um die Präsenz von ARD und ZDF im Internet. In der Gefechtslinie zwischen den öffentlichrechtlichen Sendern auf der einen Seite und den Verlagen auf der anderen Seite positionieren sich die Fraktionen der CDU und FDP mit ihrem heutigen Antrag, der - das suggeriert der Titel - den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fortentwickeln will.

(Detlef Tanke [SPD]: Wohin denn?)

Ich will zunächst nur so viel sagen: Der Titel Ihres Antrages passt nicht so recht zum Inhalt. Als „Fortentwicklung“ kann ich das nicht bezeichnen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Dr. Manfred Sohn [LINKE])

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss zwei Funktionen erfüllen: Er muss den EUKompromiss im Beihilfeverfahren umsetzen und - das ist aus meiner Sicht wichtiger - eine Antwort auf die Herausforderungen durch die Digitalisierung der Medienlandschaft geben. Die Digitalisierung revolutioniert die Formen und Verfahren der Kommunikation. In diesem Umfeld, das sich beständig drastisch wandelt, müssen Bestand und Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet bleiben. Ich finde, Sie tun das Gegenteil: In Ihrem Antrag finden sich Beschränkungen und Bürokratisierungen, Sie bauen hohe Hürden auf, und Sie verbieten.