Die Klage ist uns natürlich bekannt. Die Voraussetzungen sind denen von Wittstock sehr ähnlich. Die Lage der Range ist eigentlich sogar noch schlechter als in Wittstock. Insofern muss man abwarten, wie die Gerichte entscheiden. Das liegt jetzt aber noch bei Gericht, und wir müssen abwarten, was passiert. In Anbetracht der Dauer von Gerichtsverfahren werden wir aber mindestens ein bis zwei Jahre warten müssen, bis das Urteil dazu gesprochen worden ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche Notfallpläne es für den Fall eines Bombenfehlabwurfes oder den Absturz eines Kampffliegers auf Wohngebiete oder die Chemiefabrik in Lingen gibt?
Dafür sind die Katastrophenschutzbehörden zuständig. Weil ich die kommunale Ebene insbesondere auch in diesem Bereich gut kenne, bin ich ganz sicher, dass dort entsprechende Vorkehrungen getroffen sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die Landesregierung gerade dargestellt hat, dass sie keine Gefahr - weder durch Übungsflüge noch durch Abwurf von Munition oder Bomben - in
der Nähe des Kernkraftwerks Emsland befürchtet, weil es sich um Übungsmunition handeln soll, frage ich Sie, aufgrund welcher technischen Erkenntnisse und Standards - z. B. Reaktorkuppeldichte des KKE - Sie diese Aussage treffen.
Die Flugrouten sind so abgestimmt, dass sie eben nicht über das Kernkraftwerk führen. Ich hatte in meiner Beantwortung auch schon dargestellt, dass, wenn tatsächlich so etwas passiert - das muss im Rahmen der Genehmigung ja auch geprüft werden -, dies insofern nicht gefährlich ist, als z. B. ein Flugzeugabsturz auf ein Kernkraftwerk natürlich eine ganz andere Belastung darstellen würde. Das ist im Genehmigungsverfahren geprüft worden. Insofern kann die Aussage, die ich gemacht habe, nur bestätigt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob es hinsichtlich des Lärmschutzes Möglichkeiten gibt, vor allem die Nachtflüge weiter einzuschränken, da es durch diese bei der Bevölkerung und insbesondere bei Kindern zu erheblichen Belastungen kommt.
Herr Präsident! Ich habe ja schon dargestellt, dass alle rechtlichen Möglichkeiten bisher ausgenutzt worden sind und dass der erwähnte Arbeitskreis eingerichtet worden ist, um diesbezüglich eine genaue Abstimmung vorzunehmen. Ich möchte hier einmal darstellen, wie die Betriebszeiten sind. Die Betriebszeiten für den Tagflug sind von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr. Die Betriebszeiten für den Nachtflug beginnen 30 Minuten nach Sonnenuntergang und enden spätestens um 23.30 Uhr. In den späten Herbst- und den Winter
monaten können auch Tagflugzeiten genutzt werden. Der Schießbetrieb endet spätestens um 22 Uhr. Es gibt in den Ferienzeiten keinen Übungsbetrieb. Es ist völlig klar, dass wir in den Gesprächen alles daransetzen, eine weitere Minimierung zu erreichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schünemann, gibt es irgendwelche Informationen der Landesregierung über die angekündigten Gespräche zwischen Herrn Dr. Althusmann und dem Bundesverteidigungsminister und möglicherweise sogar Informationen über die Ergebnisse solcher Gespräche?
Ich könnte jetzt vermitteln. Das wäre, glaube ich, ganz gut. Das ist aber nicht Aufgabe der Landesregierung. Das kann man sicherlich auch im Parlament selber organisieren. Ich kann Ihnen nur sagen, dass der Bundesverteidigungsminister auf seiner Sommertour erst vor wenigen Wochen auch mit meinem Staatssekretär gesprochen hat. Wir haben noch einmal darauf hingewiesen, dass wir die Lastenverteilung noch nicht als optimal ansehen. Der Bundesverteidigungsminister - das habe ich aber schon mehrfach gesagt - hat noch einmal darauf hingewiesen, dass man an Wittstock auch weiter festhalten will. Vom Gericht wurde Berufung gegen die Entscheidung zugelassen. Jetzt wird die rechtliche Umsetzung geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung müssen wir abwarten. Der politische Wille der Bundesregierung und insbesondere des Verteidigungsministeriums ist aber ungebrochen.
Herr Minister Schünemann, mich würde interessieren, wie groß im Normalbetrieb der Abstand der Kampfflieger zum AKW Emsland ist. Zweitens möchte ich gern wissen, welches die geringste Entfernung war, die diesbezüglich jemals gemessen wurde.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das war aber nur eine Antwort! - Kurt Herzog [LINKE]: Die zweite Frage ist noch nicht beantwortet!)
Herr Herzog, können wir das bitte noch klären. Bitte formulieren Sie laut noch einmal Ihre zweite Frage.
Die zweite Frage war, welches der geringste Abstand ist. Wir haben hier ja von Bombenfehlwürfen gehört. Manchmal geht es ja dichter an das AKW heran.
Mir ist es, wie gesagt, so dargestellt worden, dass der geringste Abstand 10 km betrug. Das würden wir aber noch einmal mit dem Bundesverteidigungsministerium abzustimmen haben. Inwieweit es sonst noch größere Abstände gibt, ist wahrscheinlich sehr beliebig. Der geringste Abstand ist, wie ich glaube, das Wichtigste.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem von der Landesregierung eben ausgeführt wurde, dass sie keine Erkenntnisse darüber hat, ob Übungsflüge mit nuklearen Waffen durchgeführt wurden, frage ich sie, ob es ihr egal ist, was dort
geschieht, oder ob sie Bemühungen unternehmen wird, sich Erkenntnisse über das, was dort geschieht, zu verschaffen.
Herr Minister, vor dem 11. September 2001 hat man immer von dem Restrisiko bei Atomkraftwerken gesprochen. Heute wissen wir, dass wir kein Restrisiko, sondern ein ganz konkretes Risiko haben, das in den Untersuchungen, die es dazu gibt, auch dokumentiert ist. Meine Frage: Hat es für Lingen und das dortige Atomkraftwerk im Zusammenhang mit dem Bombenabwurfplatz eine Neubewertung der Risiken gegeben?
Es hat eine Neubewertung im Jahre 2002 gegeben. Damals ging es um die Genehmigung des Zwischenlagers. Die Entscheidung wurde durch die rot-grüne Bundesregierung getroffen. In diesem Zusammenhang musste eine Neubewertung stattfinden. Das war nach dem Jahre 2001.
Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie häufig von den Flugrouten abgewichen wird oder die Höhenbegrenzungen nicht eingehalten worden sind? Sind über solche Verstöße Informationen vorhanden, die man heute geben kann? Ist Ihnen bekannt, dass sich der Kanzler
Uns ist insbesondere in dem Arbeitskreis, den ich schon vielfach angesprochen habe, überzeugend dargelegt worden, dass die Einhaltung der Flughöhen ganz streng kontrolliert wird. Über Abweichungen würde dort auch sofort informiert. Was Sie über Herrn Steinmeier gesagt haben, nehme ich zur Kenntnis.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schünemann, Sie haben eben ausgeführt, dass die Übungsflüge langfristig eingestellt werden sollen. Wie definieren Sie den Begriff „langfristig“?
Unsere Anstrengung ging gemeinsam mit dem Bundesverteidigungsministerium immer dahin, dass wir Wittstock in Betrieb nehmen können. Es ist im Moment nicht abzusehen, wann Wittstock bzw. ob Wittstock überhaupt in Betrieb gehen kann. Es gibt, wie Ihnen bekannt ist, Gerichtsurteile. Die Berufung ist zugelassen. Wir müssen sehen, ob die Gerichte einen Betrieb ermöglichen. Darauf kommt es an.
Wir haben im Moment zwei Plätze, wo Übungsflüge stattfinden können: einen Platz in Bayern und Nordhorn-Range. Ich bin sehr, sehr dankbar, dass der Bundesverteidigungsminister mit dafür Sorge getragen hat, dass die Flugbelastungen in den letzten Jahren doch erheblich zurückgegangen sind. Es wird nicht möglich sein, ganz darauf zu verzichten, hier in Deutschland solche Flüge zu absolvieren. Das ist aus militärischen Gründen auch nachvollziehbar. Wenn solche Flüge stattfinden, ist es aber sinnvoll, dass man Flugplätze und Übungsplätze einrichtet, auf denen die Flüge noch