Protocol of the Session on November 7, 2012

Ein ehemaliger niedersächsischer Ministerpräsident der SPD gründete in der Zeit danach als Fraktionsvorsitzender der SPD in diesem Landtag eine Firma - man wäre versucht, „Briefkastenfirma“ zu sagen -, die für sehr übersichtliche Beratungsleistungen 100 000 Euro von einem großen niedersächsischen Industrieunternehmen kassierte. Es handelt sich übrigens um den Parteivorsitzenden der SPD, Sigmar Gabriel.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Bevor wir zur Ausschussüberweisung kommen, wie sie der Ältestenrat vorgeschlagen hat, gebe ich zu bedenken, dass wir im Hinblick auf die mit dem Antrag angestrebten Geschäftsordnungsänderungen mitberatend zugleich den Ältestenrat in seiner Funktion als Geschäftsordnungsausschuss einbeziehen sollten. Nach der Empfehlung des Ältestenrates soll sich allein der Rechtsausschuss mit diesen Fragen befassen. Möchten Sie der Empfehlung folgen, dass sich auch der Ältestenrat damit befasst?

(Professor Dr. Dr. Roland Zielke [FDP]: Ja!)

- Das habe ich mir gedacht. - Gibt es jemanden, der widerspricht? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Abschließende Beratung: Die Forderung des Bundespräsidenten muss umgesetzt werden: Exzellente Unterrichtskonzepte müssen Schule machen - IGS GöttingenGeismar als Vorbild erhalten und verstetigen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3746 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/5238

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat haben wir vereinbart, dass dieser Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Dann komme ich zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/3746 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist mehrheitlich so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19:

Abschließende Beratung: Hilfen für psychisch kranke Menschen weiterentwickeln - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5040 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/5253

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Dazu liegt mir die Wortmeldung des Kollegen Riese von der FDPFraktion vor. Wenn sie nicht vorgelegen hätte, dann hätten wir gleich abgestimmt. - Frau Reichwaldt spricht auch noch.

Herr Riese, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute gegen Ende der Legislaturperiode immer ein bisschen seltsames Klima. Da kommen allerlei ganz merkwürdige Gesetzentwürfe und Anträge von der Opposition, bei denen man sich fragt, warum sie nicht alle schon vor Jahren eingebracht worden sind. Wir wollen ehrlich einräumen, dass wir als Koalition unseren Kurs halten und wissen, was wir von dem, was wir in fünf Jahren gemacht haben, nicht ganz so zu Ende gebracht haben, wie wir es wollten. Aber an dieser Stelle kommen wir dann nicht mit flüchtigen Gesetzesvorschlägen, sondern mit Entschließungsanträgen, die in die richtige Richtung weisen.

Der Inhalt dieses Entschließungsantrags, den wir im Fachausschuss beraten haben, zeigt die Richtung an, in der das PsychKG weiterentwickelt werden muss. Er legt den Daumen besonders auf die Situation der Besuchskommission, die ja, wie wir alle wissen, vor praktischen Problemen bei der rechtlichen Absicherung steht. Er weist darauf hin, dass Prävention verstärkt werden muss.

Das ist ein Auftrag, in dieser Richtung tätig zu werden, in der, wie wir alle wissen, die Materie schwierig ist, aber gestaltet werden muss. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der FDP)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Reichwaldt von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach einer etwas merkwürdigen ersten Beratung dieses Antrages im Plenum sind wir im Ausschuss dann doch dazu gekommen, uns noch konkret über dieses sehr wichtige Thema zu unterhalten.

Herr Riese hat völlig recht, ein Gesetzentwurf mit all den notwendigen Änderungen des PsychKG ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich. Ein Entschließungsantrag, der die Forderungen zusammenfasst, wie es bei diesem Antrag jetzt in der geänderten Fassung der Fall ist, ist aber ein deutliches Signal dafür, dass diese Änderung in der nächsten Legislaturperiode sehr schnell kommen kann.

Es bewegt sich ja auch noch etwas. In der Ausschussberatung ist aus einem Prüfauftrag, der in der ursprünglichen Fassung vorgesehen war, tat

sächlich eine Bitte an die Landesregierung geworden - eine Forderung wäre mir natürlich lieber gewesen; das ist ja die Aufgabe der Opposition -, dieses Gesetz zu überarbeiten, was dringend notwendig ist.

Es freut mich sehr, dass es zu dieser Änderung gekommen ist. Deshalb werden wir dem Entschließungsantrag in der vorliegenden Fassung zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt kommt schon die nächste Wortmeldung von Frau Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch Sie haben sich eine Minute vorgenommen.

Vielen Dank. - Ich will versuchen, in einer Minute die Kernaussagen dessen zusammenzufassen, was ich bei der Einbringung gesagt habe.

Aus unserer Sicht ist dieser Antrag nichts als heiße Luft. Sie spekulieren auf die Diskontinuität.

Wenn Sie der Landesregierung jetzt einen Prüfauftrag geben, zu gucken, ob es Handlungsbedarf gibt, das PsychKG zu ändern, nachdem schon im März 2011 das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Zwangsbehandlung gesprochen hat, dann ist das amüsant, aber mehr auch nicht.

Die Handlungsempfehlungen für die Zwangsbehandlung hätten schon längst vorliegen müssen. Es geht ja darum, dass die medikamentöse Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen ganz feste Regelungen braucht, die Ultima Ratio und nicht sozusagen das Mittel der ersten Wahl sein muss.

Wir glauben also, Sie täuschen mit diesem Antrag Tätigkeit vor. Das ist relativ billig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, jetzt kommt die Kollegin Frau Schwarz von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 28. September dieses Jahres ist sehr umfassend über diesen Antrag beraten worden. Die Vorteile und Erfolge sind schon aufgezeigt worden, die unsere Landesregierung dabei zu verzeichnen hat.

Es ist auch definitiv darauf hingewiesen worden, dass noch einige Aufgaben zu erledigen sind.

Wenn man jetzt hier den Eindruck erweckt, die Diskontinuität sei unsere Zielorientierung, dann kann ich nur sagen: Vielleicht sollten die Mehrheiten auch im nächsten Landtag so beibehalten werden, damit die Arbeit kontinuierlich fortgesetzt werden kann.

(Beifall bei der CDU - Jens Nacke [CDU]: Eine sehr gute Idee!)

Meine Damen und Herren, ich halte es für außerordentlich bedauerlich, dass sich, obwohl der Handlungsbedarf erkannt worden ist, in der Ausschussberatung Grüne und SPD letztendlich enthalten haben und im Grunde genommen untätig bleiben wollen. Das halten wir für inakzeptabel.

Wir werden diesem Antrag selbstverständlich zustimmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, jetzt hat noch der Kollege Brunotte von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der ersten Beratung hier im Parlament sehr deutlich gemacht, wie wir zu diesem Entschließungsantrag stehen.

Die Regierungsmehrheit hätte über anderthalb Jahre Zeit gehabt, dieses Problem mit ausreichend Zeit und Ernsthaftigkeit zu regeln. Das ist nicht gelungen.

Hier bleibt es jetzt bei einer Entschließung, die in keiner Form die Situation grundlegend verändert und verbessert. All die Probleme, die in der Psychiatrie in Niedersachsen bestehen, dokumentiert durch die Berichte des Psychiatrieausschusses, bleiben weiterhin bestehen und werden nicht gelöst.

Von daher sehen wir an dieser Stelle keine Verbesserung für die eigentlichen Probleme im Land. Das bleibt dann einer neuen Landesregierung ab dem 21. Januar vorbehalten. Von daher werden wir uns auch weiterhin enthalten.