Den Rahmen für die wichtige Tätigkeit der Feuerwehren bildet das Niedersächsische Brandschutzgesetz. Das jetzt noch geltende Brandschutzgesetz datiert aus dem Jahre 1978. Dieses Gesetz hat sich in der Praxis zwar bewährt, aber nach 34 Jahren gab es doch Änderungsbedarf und den Bedarf, Neuregelungen umzusetzen.
Grundlage dieser Neuregelungen war der vom Innenministerium vorgelegte Bericht zur Sicherstellung des Brandschutzes in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels aus dem August 2010 - kurz „Demografiebericht“ genannt.
Das nun vorliegende Brandschutzgesetz enthält wichtige Antworten auf die Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel, insbeson
Meine Damen und Herren, wir haben im Innenausschuss seit der Einbringung des Gesetzentwurfs Anfang des Jahres sehr konstruktive Beratungen erleben dürfen. Ausdrücklich gilt ein herzlicher Dank der Fachabteilung des Innenministeriums, die uns hervorragend zugearbeitet hat.
Im Rahmen dieser Beratungen wurden auch aufgrund der durchgeführten Anhörung, insbesondere auf Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes, noch einige Änderungen und Verbesserungen im Gesetzentwurf vorgenommen. Ich begrüße ausdrücklich, dass sich die SPD entschieden hat, dem Gesetzentwurf heute zuzustimmen, obwohl sie nicht alle Punkte im vorliegenden Entwurf teilt.
Ich bedaure, dass Grüne und Linke dies nicht tun werden; denn die Gründe für ihre Ablehnung sind doch eher geringfügig. Es wäre ein gutes Signal für die Feuerwehren in Niedersachsen, wenn auch Sie zustimmen würden.
Nach einer Berechnung des Landesfeuerwehrpräsidenten Hans Graulich enthält der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form insgesamt 28 Verbesserungen für die Feuerwehren in Niedersachsen. Ich kann aufgrund der Kürze meiner Redezeit nicht alle 28 Verbesserungen vortragen, möchte aber zumindest einige nennen.
Erstmalig in das Brandschutzgesetz aufgenommen wurden die Themen Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung. Die Kommunen sind aufgefordert, diese beiden Bereiche zu fördern und zu unterstützen. Es ist auch aufgenommen worden, dass die Kameradinnen und Kameraden, die dies durchführen, von ihrer regulären Arbeit freigestellt werden und es eine Entgeltfortzahlung gibt. Diese Möglichkeit der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung kann auch eine gute Werbung für Nachwuchskräfte in der Feuerwehr sein.
Wir haben mit dem Gesetzentwurf die Doppelmitgliedschaften eingeführt. Feuerwehrkameradinnen und -kameraden können also sowohl am Wohnort als auch am Arbeitsort Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sein. Wir haben die Unvereinbarkeitsklausel aus dem alten § 7 vernünftigerweise auf
gehoben. Wir ermöglichen jetzt ein Ruhenlassen der Mitgliedschaft, damit gewisse Entwicklungsphasen im Leben berücksichtigt werden können. Man kann seine Tätigkeit bei der Feuerwehr also auch einmal kurzfristig einstellen.
Wir haben die Kinder- und Jugendfeuerwehren - insgesamt gibt es mittlerweile fast 3 000 Kinder in den Kinderfeuerwehren und über 30 000 Mitglieder in den Jugendfeuerwehren - im Gesetz als eigenständige Abteilungen der Feuerwehr verankert.
Auf Anregung der Jugendfeuerwehr gibt es jetzt keine Unterscheidung mehr zwischen aktiven und passiven Mitgliedern, sondern es gibt die Einsatzabteilung und die anderen Abteilungen; denn alle Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr sind aktiv.
Wir haben die Regelung zum Feuerwehrbedarfsplan als Kannregelung formuliert. Man kann nur alle Kommunen ermutigen, diesen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen, um die örtlichen Verhältnisse genau zu analysieren und dementsprechend einen leistungsfähigen Brandschutz zu gewährleisten. Das betrifft sowohl die Einsatzstärke als auch die Ausrüstung. Dann kann man entsprechend gegensteuern, falls es Probleme gibt. Wir richten also eine dringende Aufforderung an die Kommunen, die Feuerwehrbedarfsplanung durchzuführen.
Wir haben den Bedürfnissen der Gemeinden Rechnung getragen, die Eigentümern von Grundstücken, von denen besondere Brandrisiken ausgehen, Auflagen machen können. Dabei geht es z. B. um besondere Löschmittel.
Das sind einige der wesentlichen Verbesserungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in der vorliegenden Form.
Ein weiterer Punkt hat uns in der Diskussion sehr bewegt, und zwar das Thema der Altersgrenze. Der jetzige Gesetzentwurf enthält, wie ich finde, einen vernünftigen Kompromiss, den man mit „63 plus“ umschreiben kann. Wir haben zu diesem Thema in den Fraktionen, im Ausschuss, aber auch außerhalb des Ausschusses umfassende Diskussionen geführt und unterschiedlichste Meinungen angehört und abgewogen. Für uns als CDU-Fraktion war die Auffassung des Niedersächsischen Landesfeuerwehrverbandes entscheidend, der in zwei Abstimmungen über dieses Thema jeweils entschieden hat, die Altersgrenze von 62 Jahren beizubehalten, und zwar auf der Verbandsversammlung in Celle im Jahre 2008 und später noch einmal im Verbandsausschuss in Salzgitter.
Der Landesfeuerwehrverband hat gute Argumente vorgetragen. Er hat deutlich gemacht, dass die reine Anhebung der Altersgrenze nicht das mit dem demografischen Wandel verbundene Problem lösen, sondern die Problematik nur kurzfristig hinausschieben wird. Von daher war es, glaube ich, klug, dem Ansinnen des Landesfeuerwehrverbandes zu folgen.
Im Rahmen der Verständigung mit dem Koalitionspartner - auch das ist nicht geheim geblieben - ist dann die Lösung einer Altersgrenze von 63 Jahren, die vom Landesfeuerwehrverband mitgetragen wird, herausgekommen.
Es ist darüber diskutiert worden, eine Altersgrenze von 67 Jahren einzuführen, weil es ähnliche Regelungen in anderen Gesetzen gibt. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass es gerade im Sicherheitsdienst nach wie vor vernünftigerweise andere Altersgrenzen geben muss - 62 Jahre bei der Polizei und 60 Jahre bei der Berufsfeuerwehr.
Wir haben das Ganze dann aufgrund vieler Fragen um die Regelung aus Baden-Württemberg ergänzt, dass Mitglieder der Altersabteilung vom Einsatzleiter im Einsatzfall bzw. vom Ortsbrandmeister bei Übungen hinzugezogen werden können, um z. B. ein Kfz zu fahren, weil bei ihnen der Führerschein vorliegt. Das sind Wünsche der Ortsfeuerwehren gewesen, die an uns herangetragen wurden. Ich glaube, es war richtig, dass wir das in den Gesetzentwurf geschrieben haben, obwohl man darauf hinweisen muss, dass diese Dinge teilweise jetzt schon möglich waren oder umgesetzt worden sind.
Im Ergebnis halte ich „63 plus“ für eine gute Lösung und einen guten Kompromiss, den wir in der Koalition erzielt haben.
Im Rahmen dieser Diskussion ist gerade von der SPD und auch von den Grünen immer die Flexibilisierung angesprochen worden. Ich weise nur darauf hin, dass der Landesfeuerwehrverband zu 100 % jegliche Flexibilisierungsüberlegung abgelehnt hat. Auch dafür sprechen gute Gründe. Insbesondere muss man sich Folgendes vor Augen führen: Durch die Doppelmitgliedschaften werden wir Feuerwehrkameradinnen und -kameraden haben, die am Wohnort und am Dienstort tätig sein werden. Wenn die Gemeinden selber entscheiden könnten, würden für sie unterschiedliche Altersgrenzen grenzen. Ich glaube, das kann nicht gewollt sein.
Meine Damen und Herren, wir verabschieden hier heute das modernste Brandschutzgesetz in Deutschland.
Es schafft den Rahmen für die Sicherheit der Bürger in Niedersachsen, für die Förderung des Ehrenamtes, für die Gewinnung von Nachwuchs bei den freiwilligen Feuerwehren und für die notwendige Unterstützung der Träger des Brandschutzes, also der Kommunen.
Wir begleiten dies heute mit einem Änderungsantrag zum SPD-Entschließungsantrag, in dem wir noch einmal den Dank an die Feuerwehren für ihren Einsatz deutlich machen wollen. Wir unterstützen ausdrücklich das vom Innenministerium vorgelegte Handlungskonzept, für das 430 000 Euro im ersten Ansatz bereitgestellt worden sind. Wir begrüßen auch ausdrücklich die Anregung, die von der SPD vorgetragen worden ist, ein Freiwilliges Soziales Jahr im Zusammenhang mit der Feuerwehr zu prüfen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich schließen mit dem Jahresmotto des Landesfeuerwehrverbands Niedersachsen: „Feuerwehr - unverzichtbar!“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Güntzler, bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Februar dieses Jahres hatten wir als unser Hauptargument gegen den Gesetzentwurf vorgetragen, der § 23, der damals noch darin stand, sei nicht akzeptabel. Dieser Paragraf hätte die Möglichkeit eröffnet, dass Ortsbrandmeister nicht mehr von den Wehren gewählt, sondern von der Gemeinde ernannt werden.
Ich akzeptiere völlig, dass dieser § 23 weg ist. Es gibt auch tatsächlich einige andere Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf. Deshalb ist unser Nein ein bisschen sanfter als das ursprüngliche Nein. Es bleibt aber beim Nein, weil weiterhin - - -
Es bleibt beim Nein, weil beispielsweise die Privatisierungsmöglichkeit der Hafenfeuerwehren weiter im Gesetzentwurf steht und weil eine ganze Menge andere Dinge nicht aufgenommen worden sind. Zum Beispiel hatten wir die unentgeltliche Rettung von Wirbeltieren angeregt. Das alles haben Sie nicht berücksichtigt. Es bleibt also beim Nein.
Dazu kommt natürlich auch noch die Diskussion - Sie hatten das ja eben angeschnitten - um die Altersgrenze. Das ist eine halbherzige Lösung; das ist ein halbherziges Ende. Herr Güntzler, ich glaube übrigens, dass das alles nichts mit der Altersgrenze von 67 Jahren zu tun hat. Das eine ist nämlich eine Frage des Jobs, des Renteneintritts und der Rentenminderung. Die hier geführte Diskussion um die Altersgrenze ist hingegen eine Frage von Ehrenamt und von Freiwilligkeit. Das eine hat mit dem anderen nur den Begriff „Altersgrenze“ gemeinsam. Sonst hat es überhaupt nichts miteinander zu tun. Das ist ein bisschen durcheinandergegangen.
Deshalb sind wir auch der Meinung, dass man das natürlich bis 65 - und da stimme ich Ihnen zu - auch einheitlich machen kann; denn das regelt der Ortsbrandmeister im Einsatz vor Ort, indem er manche Leute für die Schlauchwache einteilt und andere vorn an die Spritze lässt. Das ist also keine Problematik, glaube ich. Wir hätten uns mit vielen anderen Wehren - ich weiß, dass die Diskussionen da unterschiedlich waren - gewünscht: Macht das bis 65, und entscheidet es vor Ort!
Nun hat die SPD völlig recht damit, dass es trotzdem einer Reihe von Maßnahmen bedarf, um der Gesamtproblematik der demografischen Schrumpfung - „Wandel“ ist so ein euphemistischer Begriff; es geht ja um Schrumpfung - der Wehren zu begegnen. Deshalb finden wir den Antrag der SPD in der Grundrichtung richtig.
Ihr Gegenantrag ist, offen gestanden, ein bisschen folgenlose Selbstbeweihräucherung. Er ersetzt das, was auf der anderen Seite steht, überhaupt nicht.
Allerdings hätten wir - wie meistens vergeblich - an die SPD dann den Wunsch, ein bisschen Butter bei die Fische zu tun. Wir schlagen nämlich vor - und da muss man tatsächlich Geld in die Hand nehmen -, gegenüber vor allen Dingen den Jugendlichen auf den Dörfern das klare Signal zu setzen: Pass mal auf! Hilfst du uns, dann helfen wir dir. - Auf den Dörfern ist es nämlich hochattraktiv, für den Führerschein Hilfe zu bekommen. Deshalb schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor: In der Perspektive gibt es eine Hilfe für den LkwFührerschein - das ist sozusagen der Deal - gegen aktive kontinuierliche Arbeit, aktiven kontinuierlichen Dienst bei Jugendfeuerwehren und freiwilligen Feuerwehren.
Herr Güntzler, weil Sie eben das Beispiel genannt hatten: Dann müssten nicht mehr die alten Böcke auf den Bock, sondern dann könnte man tatsächlich daraus schöpfen, dass die jüngeren Leute