Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Bad Grund (Harz), Landkreis Osterode am Harz - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4851 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/4951
Die mündliche Berichterstattung zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Kollege Adasch von der CDU-Fraktion übernommen. Herr Adasch, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und SPD bei Enthaltung der Fraktionen der Grünen und der Linken, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.
Die SPD-Fraktion begründete ihre Zustimmung zu dem Gesetz dahin gehend, dass damit dem Willen der Kommune vor Ort entsprochen werde. Sie brachte aber zum Ausdruck, dass sie das Verfahren der Landesregierung, auf der Grundlage des Zukunftsvertrags jeweils im Einzelfall kommunale Neugliederungen vorzunehmen, nicht für richtig hält, sondern ein schlüssiges Gesamtkonzept mit einer neuen kommunalen Leitbildentwicklung auf der Grundlage der Ergebnisse einer EnqueteKommission vorgezogen hätte. Demgegenüber verteidigte die CDU-Fraktion das vorliegende und auch bereits in anderen Fällen angewendete Verfahren als ein schlüssiges Konzept zur freiwilligen Entschuldung der beteiligten Kommunen.
Die vom Ausschuss zu § 5 empfohlenen Änderungen sollen der besseren Verständlichkeit der betroffenen Regelungen dienen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.
§ 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei einigen Enthaltungen ist so entschieden worden.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist so beschlossen worden.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Vereinigung der Gemeinde Kreiensen und der Stadt Einbeck, Landkreis Northeim - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4852 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/4952
Die mündliche Berichterstattung hat auch in diesem Fall der Abgeordnete Adasch von der CDUFraktion übernommen. Herr Adasch, Sie haben das Wort. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und SPD gegen die Stimme der Fraktion der Linken bei Enthaltung der Fraktion der Grünen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.
Die Vertreter der Fraktionen bezogen sich auf die zum Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Bad Grund geführte grundsätzliche Debatte.
Die vom Ausschuss zu § 5 empfohlenen Änderungen sollen der besseren Verständlichkeit der betroffenen Regelungen dienen.
Auch in diesem Fall waren sich die Fraktionen im Ältestenrat einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich sehe und höre auch keinen Widerspruch.
§ 4. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Wer dem Gesetzentwurf folgen möchte, den bitte sich, sich vom Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Dementsprechend ist so entschieden worden.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4451 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/4985 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5023 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Die Zukunft der freiwilligen Feuerwehr in Niedersachsen sichern! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4971 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5029 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5030
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sieht eine Änderung der Nr. II.4 des Antrags der Fraktion der SPD vor.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zielt darauf, den Antrag der Fraktion der SPD in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Nach § 36 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag über den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion nach § 23 GO LT und damit auch über die dazu vorgelegten Änderungsanträge nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.
Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Güntzler für die CDU-Fraktion. Ich erteile Ihnen jetzt das Wort, Herr Güntzler. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über 130 000 Feuerwehrleute - davon über 125 000 ehrenamtlich - leisten in insgesamt 3 335 selbstständigen Feuerwehreinheiten ihren Dienst in Niedersachsen und dies im Wesentlichen in Ortsfeuerwehren. 52 Wochen im Jahr, 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag stehen sie im Falle eines Alarmes zur Verfügung. Gemäß dem Motto „Retten - Bergen - Löschen - Schützen“ sind sie für uns alle da, wenn sie gebraucht werden. Wer in Niedersachsen 112 wählt, kann davon ausgehen, dass die Feuerwehr schnell da ist.
Allein in der Zeit der heutigen Beratung wird die Feuerwehr, statistisch gesehen, zu acht Einsätzen herausgerufen.
Die von Innenminister Schünemann diese Tage vorgestellte Feuerwehrstatistik bestätigt noch einmal deutlich die Leistungsstärke und Zuverlässigkeit der niedersächsischen Feuerwehren.
Meine Damen und Herren, für ihren Einsatz und ihre Bereitschaft, sich für das Allgemeinwohl einzusetzen, verdienen die Feuerwehrleute in Niedersachsen unseren Respekt, unsere Anerkennung und vor allen Dingen unser aller Dank.
Den Rahmen für die wichtige Tätigkeit der Feuerwehren bildet das Niedersächsische Brandschutzgesetz. Das jetzt noch geltende Brandschutzgesetz datiert aus dem Jahre 1978. Dieses Gesetz hat sich in der Praxis zwar bewährt, aber nach 34 Jahren gab es doch Änderungsbedarf und den Bedarf, Neuregelungen umzusetzen.