Herr Güntzler, weil Sie eben das Beispiel genannt hatten: Dann müssten nicht mehr die alten Böcke auf den Bock, sondern dann könnte man tatsächlich daraus schöpfen, dass die jüngeren Leute
(Ulf Thiele [CDU]: Können Sie bitte aufhören, hier im Landtag von Alters- diskriminierung zu sprechen?)
Insofern wünschen wir uns von der SPD, dass sie sich nach dem zögernden Ja, das sie in der Diskussion im Ausschuss zu unseren Vorschlägen gesagt hat, jetzt zu einem kräftigen Ja zu unserem Änderungsantrag in der Drs. 16/5029 durchringt. Sorgen Sie dafür, dass die Arbeit in der Jugendfeuerwehr und später in der freiwilligen Feuerwehr auf dem Lande möglichst attraktiv wird! Das löst viele demografische Probleme.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich steht auch am Anfang der Rede der SPD-Fraktion der Dank an alle im Lande tätigen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner im freiwilligen Bereich, aber auch im beruflichen Bereich.
Man weiß aber, wie positiv wir ihre Arbeit sehen. Das müssen wir nicht in einem selbstbejubelnden Entschließungsantrag hier noch einmal beschließen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist deutlich geworden, dass das Brandschutzgesetz, das 34 Jahre alt ist, dringend modernisiert werden musste, um den demografischen Veränderungen zu entsprechen, aber auch allgemeine Entwicklungen aufzunehmen. Die SPD-Landtagsfraktion hat das im Juni 2008 durch ihren Entschließungsantrag „Die Zukunft der freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen sichern!“ hier in erster Beratung thematisiert, also vor über vier Jahren.
Die SPD hat Forderungen auf den Tisch gelegt, was in der neuen Feuerwehrverordnung zu machen ist und was im Brandschutzgesetz aufgegriffen werden muss. Sie haben immerhin vier Jahre gebraucht, um das Werk zum Abschluss zu bringen.
- Ja, es gibt ja Zwischenschritte. Das will ich nicht bestreiten. Aber ich will hier nicht Urheberrechte geltend machen. Ich will nur sagen: Wir haben es 2008 thematisiert. Der Bericht, der Basis ist, kam dann 2010. Wir haben auch die Verordnung erst im vorigen Jahr vorgelegt bekommen. Das Gesetz ist schließlich erst vier Jahre nach Beginn der Debatte fertig. Das alles hätte etwas stringenter, etwas schneller passieren können. Das will ich deutlich machen.
Meine Damen und Herren, der Kollege Güntzler hat im Einzelnen aufgezählt - daher nenne ich nur noch die Stichworte -, wo absolute Einigkeit besteht.
Deswegen werden wir das Gesetz in den überwiegenden Punkten mittragen. Ich will aber die Differenzierungen deutlich machen und ankündigen, dass wir da für zukünftige Mehrheiten im Niedersächsischen Landtag Veränderungsbedarf sehen.
Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass Kinder- und Jugendfeuerwehren sehr wichtig zur Zukunftssicherung sind und dass die Nachwuchsfrage wichtiger ist als die Frage der Diskussion über die Altersgrenze; das ist geregelt.
Stichwort „Wegfall der Unvereinbarkeitsregelung“. Das heißt: Angehörige hauptamtlicher Feuerwehren dürfen in Zukunft auch - natürlich hat der Beruf Vorrang - Führungsaufgaben in der freiwilligen Feuerwehr übernehmen, wenn kein Nachwuchs zu finden ist, der sie übernimmt. Das ist allemal der bessere Weg als der ursprünglich von Ihnen vorgeschlagene Weg, hauptamtliche Wehrführer einzusetzen. Das haben Sie eingesehen. Das ist, und zwar mit unserer vollen Zustimmung, aus dem Gesetzentwurf herausgeflogen.
Meine Damen und Herren, trotzdem ist einiges bisher nicht geregelt. Ein Punkt ist die Frage des Aufgreifens einer Flexibilisierung bei der Altersgrenze.
Wir sind, wie das eben auch der Kollege Dr. Sohn gesagt hat, sehr wohl dafür, eine Höchstgrenze im Gesetz festzuschreiben - im Grunde sind wir mit der FDP einig; die konnte aber nicht weiter springen, weil Sie nicht bereit waren, weiter zu springen -, die man mit 65 Jahren beziffern kann. Diese Regelung hat auch nichts damit zu tun, dass die Angehörigen der Berufsfeuerwehren befürchten müssen, dass ihre besondere Altersgrenze von 60 Jahren fällt. Hinter dieser Altersgrenze stehen wir.
Es ist ein qualitativer Unterschied; denn ein Angehöriger der Berufsfeuerwehr muss bis zum letzten Arbeitstag vor seiner Pensionierung bei jedem Einsatz voll einsatztauglich sein und also auch in brennende Gebäude gehen. Bei der freiwilligen Feuerwehr ist das aber anders. Dort übernehmen die Jüngeren die körperlich anstrengenden Aufgaben, und die älteren Kameradinnen und Kameraden übernehmen Logistikfunktionen mehr im Hintergrund, wie schon Herr Dr. Sohn ausgeführt hat. Deshalb sind die unterschiedlichen Altersgrenzen gerechtfertigt.
Das sehen auch ganz, ganz viele Feuerwehren im Lande so. Sie berufen sich auf den Beschluss des Verbandsausschusses des Landesfeuerwehrverbandes. Ich könnte Ihnen jetzt z. B. das Schreiben des Kreisfeuerwehrverbandes Lüchow-Dannenberg oder die Berichterstattung aus dem Feuerwehrverband Stade vorhalten, von dem die drei Kollegen von der CDU, die dort dabei waren, einige Wünsche mit auf den Weg bekommen haben mit dem Ziel, hier flexibler zu handeln und weiter
zugehen. Mein eigener Feuerwehrverband in Braunschweig sagt: Flexibilität, Altersgrenze heraufsetzen, gebt jeder Kommune die Kompetenz, über diese Frage selbst zu entscheiden. Im Übrigen sehen das auch der Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund so.
Wir halten es für einen Riesenvorteil, an dieser Stelle die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und dies in den Feuerwehrsatzungen vor Ort zu regeln. Damit haben alle, die hier unterschiedliche Auffassungen vertreten, die Möglichkeit, eine Anpassung im Hinblick auf die eigenen Nachwuchssorgen und auf den demografischen Wandel in der eigenen Gemeinde und in dem eigenen Landkreis vorzunehmen und auf diese Weise individuell zu reagieren.
Das ist sehr freundlich. - Herr Kollege Bachmann, ich habe Verständnis dafür, dass Sie hier über die Frage der Altersgrenze diskutieren. Warum Sie aber suggerieren, dass die Feuerwehren um mehr Flexibilität bei der Altersgrenze gebeten haben, verstehe ich nicht. Darum bitte ich Sie um eine Antwort auf meine Frage, woher Sie Ihre Erkenntnis haben, dass die mehr Flexibilität wollen. Bei uns hingegen ist immer sehr deutlich die Botschaft angekommen, dass man eine sehr klare Regelung will, und welche Zahl dann am Ende steht, ist politisch zu entscheiden.
Die Antwort will ich Ihnen gern geben: Im Ausschuss hat einer Ihrer Kollegen die Welt umgedreht und gesagt: Sie dürfen nicht nur mit den Funktionsträgern sprechen. - Das haben Sie getan; denn Sie nehmen einzig die Meinungsbildung des Verbandsausschusses zur Kenntnis. Wir haben zig Veranstaltungen im Land durchgeführt, bei denen das breit gefordert worden ist.
Das ist das Denken der Basis. Die Kameradinnen und Kameraden sind dazu bereit. - Das ist die Antwort auf Ihre Frage. Wir vergeben uns nichts, wenn wir hier flexibel vorgehen. Der Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag als Träger der Feuerwehren halten dies für machbar. Die tragen auch die örtliche Verantwortung. Das bedeutet eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Meine Damen und Herren, es ist eine sehr halbseidene Regelung, bei „63 plus“ die Rekrutierung Älterer in die Verantwortung des Einsatzleiters und des Ortsbrandmeisters zu geben. Wie will und soll er in einer Ad-hoc-Situation eines Einsatzes entscheiden? - Das wird sehr schwierig. Wie will er über Einzelfunktionen entscheiden, wenn er es dem einen zubilligt und dem anderen nicht? - Da haben wir Bedenken. Das wird sehr schwer zu handhaben sein. Seien Sie sicher, dass wir uns das angucken werden!
Wir werden uns auch angucken, wie sich die von Ihnen gegen unsere Stimmen in das Gesetz aufgenommene Regelung in der Praxis bewähren wird, dass die Brandverhütungsschau durch Dritte, nämlich durch Private, erledigt werden kann. Wenn das wieder so ein FDP-Bonbon ist mit dem Ziel, öffentliche Aufträge an Private zu vergeben, dann werden wir das nach der Beobachtung sicherlich korrigieren.
(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das ist die Flexibilität für die Kommunen, die Sie gerade eingefordert haben! - Christian Dürr [FDP]: Eben wollten Sie noch Flexibilität! Das passt doch gar nicht zusammen! Denn was Sie uns hier erzählen, das ist ein Wirrwarr!)
Meine Damen und Herren, der Kollege Güntzler ist auch nicht darauf eingegangen, dass wir die Eigenständigkeit der freiwilligen Feuerwehren an Berufsfeuerwehrstandorten haben ins Gesetz schreiben können. Auch das war unsere Interessenlage. Die Abschnittsbrandmeister und die Stadtbrandmeister haben in Zukunft bei der Wahl von Regierungsbrandmeistern die gleichen Rechte wie Kreisbrandmeister, die bisher benachteiligt waren.
Nun zu Ihren Anträgen: Sie haben vergessen, die Zukunft möglichst aller Ortsfeuerwehren zu sichern und diese vor dem Zusammenlegen gegen den Willen der Kameraden zu schützen; denn das wür
de dazu führen, dass wir Ehrenamt vernichten. Sie haben nicht unsere Überlegung aufgegriffen, Feuerwehren auch bei Zukunftsverträgen nicht zur Disposition zu stellen. Das sind öffentliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Sie haben aber das Stichwort „Freiwilliges Soziales Jahr“ aufgegriffen. Ferner haben Sie nicht das Thema Führerscheinausbildung aufgegriffen. Herr Dr. Sohn, wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil wir hier keine Verwaltungsverfahrensregelungen beschließen - so weit kann es nicht gehen -, sondern einen Prüfauftrag dahin gehend - - -
- ich bin gleich am Ende, Herr Präsident -, dass wir dann, wenn die bisherige Regelung nicht ausreicht, eine finanzielle Unterstützung in Aussicht stellen. Eines aber ist ganz wichtig: So erworbene Feuerwehrführerscheine sollen, um die Attraktivität des Ehrenamtes zu stärken, auch privat verwendet werden können. Das ist auf Bundesebene aber leider auch an Ihnen, Herr Oetjen, gescheitert.
Wir werden unseren Entschließungsantrag unterstützen und nicht den Lobhudelantrag der CDU oder den Änderungsantrag der Linken, weil er sachlich nicht fundiert ist. Den Änderungsantrag der Linken lehnen wir ab, weil wir keine Verwaltungsvorschriften beschließen.