- Ja, das ist wirklich ein Erfolgsmodell, und es ist notwendig. Man muss aber auch sagen, dass das eine zusätzliche Aufgabe ist; denn das wird wieder von Ehrenamtlichen gemacht. Da ist es notwendig, dass man diejenigen motivieren kann, die dann wiederum die Kinder motivieren können. Das ist ein entscheidender Faktor.
Ein weiterer Punkt ist, dass wir durchaus Flexibilität erreichen müssen - ich möchte das alles nicht wiederholen -, und zwar im Hinblick auf Doppelmitgliedschaften, Unvereinbarkeit etc. Das sind
Die Landesregierung hat im Vorfeld dieser Novellierung extra vier Regionalkonferenzen durchgeführt. Es war sehr wichtig, dass wir die Beiträge von denjenigen gehört haben, die vor Ort tätig sind. Das hat auf die jetzige Gesetzgebung bzw. auf den Entwurf Einfluss genommen, der von den Fraktionen dankenswerterweise eingebracht worden ist.
Für uns war genauso wichtig, dass wir im Vorfeld mit den Trägern, mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen haben. Es ist wichtig, dass die Feuerwehren den richtigen Rahmen haben. Aber dies muss natürlich auch von den Gemeinden und Landkreisen unterstützt werden. Es muss bezahlbar und auch handhabbar sein.
Ich bin froh darüber, dass wir den Feuerwehrbedarfsplan aufgenommen haben. Das ist ein ganz entscheidender Faktor, um zu sehen, ob wir in der Zukunft richtig aufgestellt sind oder nicht. Meiner Ansicht nach ist es nicht notwendig, dass wir dazu motivieren, dass so etwas gemacht wird, sondern gerade für den Träger ist es ein entscheidender Faktor, Klarheit darüber zu haben: Was ist notwendig? Was ist richtig? Wie können wir im Bereich der Feuerwehren in der Zukunft weiter vorankommen?
Wichtig ist auch, dass wir, wenn es möglich ist, für diejenigen, die eine besondere Gefährdung haben, im Rahmen der Wirtschaftlichkeit eine Kostenerstattung vorsehen. Deshalb soll dies neu im Gesetz aufgenommen werden. Natürlich ist es richtig, dass der normale Feuerwehreinsatz, beispielsweise wenn eine Katze von einem Baum heruntergeholt wird, unentgeltlich ist.
Trotzdem müssen den Kommunen aus meiner Sicht in Sonderbereichen durchaus Kostenerstattungen in einem vernünftigen Rahmen ermöglicht werden; denn es gehört immer mit dazu, dass das alles finanziert werden kann.
Zusammengefasst: Ich bin froh darüber, dass wir nach vielen Gesprächen einen solchen Gesetzentwurf haben. Dass er jetzt im Parlament und in den Ausschüssen weiter diskutiert wird, ist klar. Das betrifft auch die Altersgrenze von 62 Jahren. Ich kann Ihnen aus den Konferenzen sagen, dass sich eine sehr breite Mehrheit mit ganz unter
Bei der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände hat das allerdings völlig anders ausgesehen. Sie haben klar gesagt: Wir wollen diese Flexibilität haben. - Ich glaube, dass es einen Mittelweg gibt: Man kann zwar grundsätzlich an der Altersgrenze von 62 Jahren festhalten, aber im Einzelfall - gerade da, wo es besondere Bedürfnisse gibt - sollte das vielleicht flexibilisiert werden. Ich bin mir sicher, dass Sie als Abgeordnete den richtigen Weg finden.
Da wir gerade bei der Altersgrenze sind, darf ich noch sagen: Auch in der sogenannten Altersgruppe gibt es sehr viele Aufgaben, bei denen man noch für die Feuerwehren tätig sein kann.
Wir haben gerade über Kinder- und Jugendfeuerwehren gesprochen. Aber auch die Brandschutzerziehung ist etwas, bei der wir in der Zukunft auf diejenigen zurückgreifen können, die eine große Erfahrung haben. Ich glaube, wenn man sie motiviert, sich nicht nur zurückzulehnen, sondern auch in die Schulen zu gehen und gerade dort tätig zu sein, dann kann man da auch ehrenamtlich sehr viel erreichen.
In diesem Sinne: Herzlichen Dank für das, was in den Feuerwehren schon geleistet wird! Wir können dies mit einem Maßnahmenbündel für die Zukunft absichern. Das ist wichtig und notwendig.
Es sollen sich federführend der Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen damit beschäftigen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es andere Meinungen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf so überwiesen worden.
Meine Damen und Herren, wir sind übereingekommen, dass der Tagesordnungspunkt 7 im März behandelt wird.
Abschließende Beratung: Für gute Arbeitsbedingungen auf Europas Flughäfen - Lohndumping verhindern! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4358 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/4436
Erste (und abschließende) Beratung: EU-Richtlinie über Bodenabfertigungsdienste darf nicht zu Wettbewerbsverzerrungen und sozialen Verwerfungen führen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4452
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien empfiehlt Ihnen zu Tagesordnungspunkt 8, den Antrag abzulehnen.
Zu dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 8 hat sich die Abgeordnete Emmerich-Kopatsch von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Bei unserem Antrag, der laut Beschlussempfehlung abgelehnt werden soll, handelt es sich konkret um die Aufforderung an das Parlament und die Regierung, weiterhin mit Nachdruck der Drucksache 824 der EU-Kommission, dem Verordnungsentwurf über Bodenabfertigungsdienste an europäischen Flughäfen, eine ganz klare Absage zu erteilen, wie es bisher in den einzelnen Ausschüssen des Bundesrats geschehen ist. Diese Aufforderung entspricht den Wünschen der Betreiber der Flughäfen, der Gewerkschaften und der Beschäftigten.
Worum genau geht es in dieser EU-Verordnung, die wir gemeinsam ablehnen wollten? - Es geht in erster Linie um eine weitere Liberalisierung und Deregulierung der Dienstleistungen an unseren Flughäfen. Flughäfen - wie der in Hannover - mit mehr als 5 Millionen Fluggästen bzw. mehr als 100 000 Tonnen Fracht im Jahr sollen mindestens ein weiteres Abfertigungsunternehmen als Dienstleister zulassen müssen. Bislang war diese Anzahl
auf zwei Dienstleister begrenzt, und nur einer von ihnen darf von den Flughafengesellschaften beherrscht werden. Aber bereits die bisherige Marktöffnung hat zu Verwerfungen geführt. So sind die realen Löhne in den Bodenabfertigungsdiensten bisher um 20 % gesunken. Es kam zu einer starken Ausweitung der Leiharbeit, und die Mitarbeiterqualifizierung hat gelitten. Von daher lehnen wir diesen Verordnungsentwurf mit Entschiedenheit ab.
Es kann und darf nicht sein, dass die Marktmacht der Fluggesellschaften immer weiter zur Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der hart arbeitenden Menschen führt. Viele Anbieter haben keine Tarifverträge abgeschlossen, sodass die Löhne bereits heute zwischen 7,60 Euro und 8,70 Euro schwanken. Wissen Sie, was es bedeutet, 7,60 Euro in der Stunde zu verdienen? - Das sind 304 Euro in der Woche und 1 216 Euro brutto im Monat. Meine Damen und Herren, diese Löhne sind heute schon Realität. Wie soll man davon eine Familie ernähren? Können Sie sich das etwa vorstellen? Ein Mindestlohn - eines der Lieblingsworte von Herrn Rickert - wurde für diese Branche nie vereinbart. Bei Kolleginnen und Kollegen, die nach TVöD bezahlt werden, beträgt die Spanne auch nur zwischen 9 und 14 Euro. Weitere Anbieter würden einen Wettbewerb nach unten weiter beschleunigen, und es können sich Unternehmen mit Dumpinglöhnen um die Aufträge bewerben. Dabei müssen manche der heute Beschäftigten schon ergänzende Leistungen beantragen. Wir wollen das nicht.
Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns alle über die Möglichkeit, in die Welt reisen zu können. Aber dies darf nicht auf Kosten der Sicherheit und auf Kosten der Beschäftigten an den Flughäfen geschehen.
Wer hier im Landtag von Terrorismusbekämpfung redet, muss wissen, dass genau auch dieser Bereich sicherheitsrelevant ist und nicht nur von harter Arbeit, sondern auch von hoher Verantwortung geprägt ist. Kolleginnen und Kollegen, was sind uns eigentlich Sicherheit und Qualität wert? - Unsere Flughäfen sind die sichersten der Welt. Wir wollen vor allem, dass es so bleibt. Auf unserem Flughafen in Hannover sind 1 000 Menschen im Bodendienst - vom Check-up bis zur Betankung
und Gepäckverladung - beschäftigt. Alles muss stimmen. Kleinste Fehler bei der Verladung könnten gravierende Folgen haben. Trotzdem erhalten nur noch drei Viertel von ihnen Tariflöhne. Das ist ganz schlimm.
Einer weiteren Verschlechterung dieser Quote zuzustimmen, macht überhaupt keinen Sinn. Wir wollen, dass die Menschen von ihrer Arbeit anständig leben können. Ebenso sind wir ausdrücklich gegen die Ausweitung der Leiharbeit.
Aus den genannten Gründen, Kolleginnen und Kollegen, können wir dem nachgeschobenen Antrag von CDU und FDP nicht zustimmen. Unter dem letzten Spiegelstrich fordern Sie die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen - ich zitiere wörtlich -, „den Bereich der Bodenverkehrsdienste nur in angemessenem Maße zu öffnen“. Was soll denn das heißen? Was ist denn „ein bisschen öffnen“ oder „ein bisschen nicht“?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich für unseren Komfort krummlegt und unser Gepäck tagtäglich unter hohem körperlichen Einsatz zigfach verladen muss, der darf am Ende nicht auf staatliche Zuschüsse angewiesen sein. Daher setzen wir uns dafür ein: Erstens. Der Wettbewerb der Airlines darf nicht weiter auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen werden. Zweitens wollen wir keine Verschlechterung der Sicherheit auf unseren Flughäfen. Drittens wollen wir - wie immer - gerechten Lohn für gute Arbeit.
Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie mit Ihrem Wirtschaftsministerium und mit der Mehrzahl der Bundesländer! Lehnen Sie von CDU und FDP Ihren eigenen Antrag ab und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Meine Damen und Herren, in der Reihenfolge der Wortmeldungen ist jetzt der Kollege Rickert von der FDP-Fraktion dran.