Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund noch einmal, dass der Finanzminister das GBDGutachten nicht ganz richtig zitiert hat - denn der GBD hat eben nicht festgestellt, dass kein Verstoß vorliege, sondern er hat, im Gegenteil, darauf hingewiesen, dass man in Bezug auf das Amt sehr enge Maßstäbe anlegen müsse; dazu hat er Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zitiert und ausgeführt, dass jeder Anschein eines amtlichen Bezuges ausgeschlossen sein müsse, nicht nur maßgeblich, sondern ausgeschlossen sein müsse -, ob die drei Reisen von Wirtschaftsdelegationen, an denen Herr Geerkens teilgenommen hat, eine amtliche Tätigkeit des Ministerpräsidenten oder Hobby- und Freizeitreisen waren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist die Teilnahme an Delegationsreisen für Mitglieder der Landesregierung und die sie begleitenden Beamten Dienst. Das ist doch völlig klar.
- Natürlich hat das einen Bezug zum Amt. Aber welchen Vorteil hat der Ministerpräsident seitens Herrn Geerkens dadurch erhalten, dass Herr Geerkens mitgefahren ist?
(Miriam Staudte [GRÜNE]: Einen Kre- dit hat er erhalten! - Christian Meyer [GRÜNE]: Die Anscheinserweckung eines Dankeschöns!)
Es gibt auch noch private Freundschaften, die man vom Amt trennen kann. Das miteinander zu verquicken - ich verstehe es wirklich nicht mehr, Herr Meyer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir nach § 99 unserer Geschäftsordnung hier die Vorschriften aufgehoben haben, habe ich eine Frage zur politischen Bewertung mit mehreren Unterfragen.
Wir haben gestern von der CDU-Landtagsfraktion erfahren, dass das Verhalten von Herrn Ministerpräsidenten Wulff in allen Fragen in Ordnung sei und er sich große Verdienste um das Land erworben habe.
Dass er sich große Verdienste erworben hat oder dass Sie das Verhalten in allen Punkten teilen? Was war falsch?
Wir wollen hier aber keinen Dialog zwischen Redner und einem Abgeordneten führen. Zur Landesregierung, bitte!
Ich habe heute von Herrn Minister Möllring gehört, dass er das Einräumen von kritischen Handlungen des ehemaligen Ministerpräsidenten in der Öffentlichkeit an einigen Punkten für falsch hält. Des Weiteren habe ich heute Morgen erfahren, dass im Gegensatz zu den Nord-Süd-Veranstaltungen, die so erfolgreich waren, dass man sie jetzt aufgeben kann, die Veranstaltungen im Rahmen von 2013 weiterlaufen. Kann ich daraus entnehmen,
dass sie noch nicht erfolgreich waren? Oder hat es andere politische Beweggründe gegeben, sich in dem einen Punkt vom ehemaligen Ministerpräsidenten Wulff abzugrenzen und in dem anderen Punkt nicht?
Meine Damen und Herren, Herr Möllring, da Sie die Frage von Herrn Kollegen Jüttner nur mit einem knappen Nein beantwortet haben: Was glauben Sie, welche Wirkung dieses Nein bei Beamten auslöst, wenn Sie das Verhalten eines Ministerpräsidenten so bewerten und bei Beamten völlig andere Maßstäbe anlegen?
Die letzte Frage: Da der Bundespräsident ausdrücklich erklärt hat, er bediene sich in allen Fragen, die jetzt aufliefen, einer Anwaltskanzlei, können wir davon ausgehen, dass dabei erhebliche Kosten auflaufen. Da Sie bisher immer erklärt haben, der ehemalige Ministerpräsident habe in allen Fragen rechtmäßig gehandelt, habe ich die Frage, ob die Anwaltskosten vom Land Niedersachsen erstattet werden.
Zum Club 2013: Herr Schostok hat gestern zu Recht darauf hingewiesen, dass dieser Name mit Bedacht gewählt worden ist. Da ist der Erfolg noch nicht hundertprozentig eingetreten. Da müssen wir noch ein Jahr warten. Dann werden wir ihn wahrscheinlich „2023“ nennen.
Ich weiß auch gar nicht, warum die SPD und andere hier versuchen, den Club 2013 zu diskreditieren. Es ist doch ganz üblich, dass Parteien Parteispenden entgegennehmen. Das ist vom Bundesgesetz sogar gewollt. Deshalb wird es unterstützt und bekommt man für jeden Euro Parteispende etwas aus dem Bundeshaushalt dazu.
Wir wollen das jetzt nicht gegeneinander aufrechnen. Aber es hat auch Veranstaltungen der Selbstständigen in der SPD gegeben. Ich weiß nicht, wie diese Vereinigung heißt. Bei solchen Veranstaltungen wurde damit geworben, dass auch der Bundeskanzler Herr Schröder und andere anwesend seien und
- nein, lassen Sie mich nur dies sagen - erwartet werde, dass jeder, der kommt, 1 000 Euro spendet und, wenn er eine Begleitperson mitbringt, 215 Euro Aufwandsentschädigung zahlt. All das hat in der Zeitung gestanden. Das ist nicht zu kritisieren.
Das war auch hier einmal Thema, das brauchen wir aber nicht zu kritisieren. Deshalb wird der Club 2013 seine Erfolge weiterführen. Es gibt keine Bevorteilung der Mitglieder, aber auch keine Benachteiligung. Nicht alle, die dort anwesend sind, spenden regelmäßig.
Sie haben nach der Bezahlung der Anwälte gefragt. Die Antworten sind gestern Nachmittag um 18 Uhr ins Internet gestellt worden. Auf 240 Seiten sind die Antworten dargestellt. Ich kann Ihnen nicht heraussuchen, weiß aber, dass es darin mehrfach heißt, die Anwälte sagten, sie würden nicht vom Bundespräsidialamt bezahlt, sondern von Christian Wulff selbst. Darin finden sich auch mehrfach Anfragen nach der Höhe der Kosten. Dazu haben die Anwälte natürlich auf ihre anwaltliche Verschwiegenheit hingewiesen. Wir wissen ja auch nicht, wie hoch sie sein werden.
Herr Jüttner, lesen Sie die Fragen einmal durch! Demnächst wird wahrscheinlich noch gefragt, welche Farbe das Bobby-Car hatte, und dann muss das auch von den Anwälten beantwortet werden. Und alles verursacht Kosten.
Hier wurde gerade gesagt: Antworten kann er nicht. - Ich kann ja nur das sagen, was die Anwälte verkündet haben.