Wenn man auf das Protokoll der Plenarsitzung vom 7. Mai 2008, in der der Gesetzentwurf eingebracht worden ist, achtet, dann hätten eigentlich spannende Beratungen in den Ausschüssen folgen müssen. Für den Rechtsausschuss kann ich feststellen, dass das leider nicht der Fall war. Der Gesetzentwurf ist ziemlich sang- und klanglos durch den Ausschuss gelaufen und nicht sehr intensiv, zumindest was die Qualifikationen betrifft, beraten worden.
Am Rande wurde u. a. - aber das hat nur eine Nebenrolle gespielt - über die Herabsetzung des Mindestalters diskutiert. Das wäre noch eine spannende Frage gewesen, die sicherlich auch in dem Änderungsantrag eine spannende Rolle hätte spielen können, aber leider nicht spielt.
Aktualität hat hingegen noch immer die Frage eines höheren Frauenanteils - dem eigentlich einzig richtig neuen Aspekte in dem Ursprungsgesetzentwurf. Ich meine, dass diese Frage insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Landesrechnungshof eher über seinen Präsidenten bzw. seine Präsidentin oder seinen Vizepräsidenten bzw. seine Vizepräsidentin wahrgenommen wird, eine wichtige Rolle spielt oder spielen sollte.
Hier gibt es ein ganz entscheidendes Problem für den Antrag, nämlich ein Besetzungsproblem, und zwar nicht bezogen auf § 3 Satz 6 des Ursprungsgesetzentwurfs, sondern auf Artikel 70 der Landesverfassung. Artikel 70 der Landesverfassung regelt, dass Präsidenten und Vizepräsidenten mit Zweidrittelmehrheit zu bestimmen sind. Egal, ob es sich um einen qualifizierten Kandidaten oder eine qualifizierte Kandidatin handelt - es muss immer eine große Lösung hier im Parlament geben.
Das entscheidende Problem ist 2008 deutlich geworden: Die SPD hatte eine qualifizierte Kandidatin für dieses Amt nominiert, konnte sie aber wegen der Regierungsmehrheit nicht durchsetzen und musste auf den ebenso qualifizierten jetzigen Präsidenten zurückgreifen.
Wenn wir also etwas ändern wollen, dann müssen wir die Landesverfassung ändern. Mit dem Gesetzentwurf werden wir an der Stelle nämlich nicht weiterkommen.
Wir sind gemeinsam mit den Grünen der Meinung, dass der Anteil von Frauen in Spitzenpositionen weiter erhöht werden muss. Ich glaube, mittlerweile haben das auch die CDU und die FDP begriffen; denn die Debatte in Berlin läuft in eine bessere
Es ist sehr schade, dass der Gesetzentwurf heute keine Mehrheit finden wird. Ich bedauere das. Aber ich denke, ab 2013 wird alles anders.
Wir werden das gemeinsam mit den Grünen ändern und uns die letzten anderthalb Jahre den weiteren wichtigen Themen in diesem Landtag zuwenden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der Grünen über die Zusammensetzung und Organisation des Landesrechnungshofes. Mit den darin vorgeschlagenen Änderungen - ich werde nicht auf alle Punkte eingehen - wollen die Grünen zum einen, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder im Landesrechnungshof zukünftig Frauen sind; darauf hat Frau Twesten abgehoben. Zum anderen sollen das Präsidentenamt und das Vizepräsidentenamt nicht mehr notwendigerweise mit Volljuristen besetzt sein.
Meine Damen und Herren, ich greife jetzt etwas auf, was Herr Politze gesagt hat, bewerte das aber möglicherweise etwas anders. Wie wichtig das Thema Frauenquote den Grünen eigentlich ist, wird sehr deutlich, wenn wir uns einmal die Beratungsabfolge im Rechtsausschuss vor Augen führen.
Der Gesetzentwurf der Grünen stammt vom April 2008; er ist dreieinhalb Jahre alt. Nach der ersten Beratung im Rechtsausschuss geschieht zwei Jahre lang überhaupt nichts. Erst im Mai 2010 hat der Rechtsausschuss in einer weiteren Sitzung erneut über den Gesetzentwurf beraten. Anstatt aber die Beratungen dann zügig zu beenden, lassen die Grünen ihren Gesetzentwurf wieder anderthalb Jahre im Schrank verstauben. Das ist die Wahrheit.
Nachdem der Rechtsausschuss nach dreieinhalb Jahren einen Beschluss gefasst hat, schneit uns vor zwei Tagen ein Änderungsantrag der Grünen ins Haus. Was ist das für ein Verständnis von Gesetzgebung? - Seriöse Politik und Gesetzgebung sehen anders aus.
Die Menschen in Niedersachsen, lieber Herr Limburg, sind froh darüber, dass wir die Gesetze beschließen und dies auch weiterhin tun werden.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist eine tatsächliche Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern. Diese Chancengerechtigkeit muss auf allen Ebenen in Behörden und Unternehmen bestehen, ob in Führungsetagen oder im Mittelbau. Unsere Aufgabe ist es daher, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf z. B. durch den Ausbau von Einrichtungen zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern weiter zu erhöhen.
Vernünftige Politik handelt und quotiert nicht einfach. Sicherlich ist dies der schwierigere Weg, aber es ist der richtige. Kommt jedoch die Opposition inhaltlich nicht weiter, fordert sie eine Quote. Beim Staatsgerichtshof oder beim Landesrechnungshof denkt die Opposition - und besonders die Grünen - wieder einmal zu kurz.
Meine Fraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzt auf Qualität, auf Chancengerechtigkeit und auf Leistung. Dass wir dies ernst nehmen, zeigt Folgendes: Wir haben eine Bundesparteivorsitzende. Das Bundesarbeitsministerium wird von einer niedersächsischen Frau geführt, und selbst dem Landesrechnungshof - auch das gehört zur Wahrheit - stand bis 2008 eine Präsidentin vor.
Wie die Grünen mit Frauen in Führungspositionen umgehen, zeigt ihr Umgang mit der ehemaligen Frauenministerin Waltraud Schoppe im Kabinett Schröder. In einem Spiegel-Artikel vom 14. Februar 1994
äußerte sich Schoppe zum Verhalten ihrer Parteimitglieder so - Herr Limburg, da gibt es nichts zu lachen -: Die wollen mich hier weghaben. - Schaut man sich heute den Umgang der Grünen in Berlin mit Renate Künast an, so weiß man: Die Grünen haben im Umgang mit Frauen nichts dazugelernt.
Ernsthafte und seriöse Politik für und mit Frauen sieht anders aus. Wir reden nicht über Frauen - wir reden mit ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Adasch, was Sie da eben vorgebracht haben, war etwas merkwürdig.
Sie haben den Grünen vorgehalten, sie seien für die Quote, und haben als Gegensatz dazu gesagt: Wir aber setzen auf Qualität. - Damit bauen Sie einen Gegensatz zwischen Quote und Qualität auf, so als ob Frauen für solche Funktionen weniger geeignet seien als Männer. Das ist doch die Logik, die darin steckt.
(Beifall bei der LINKEN - Jens Nacke [CDU]: Das ist die Logik Ihrer verque- ren Welt! Das ist hier doch keine An- waltskanzlei, wo man reden kann, wie man will!)
Frauen - aber nicht nur in unserer Fraktion, sondern auch in anderen Fraktionen, und zwar auch in Ihrer Partei, Herr Nacke - sind der Auffassung, dass die Qualität von Gremien steigt, wenn Frauen dort Einzug halten.
Die Schwäche an dem Gesetzentwurf der Grünen liegt in einem anderen Punkt. Die Schwäche liegt darin, dass es dort lediglich heißt:
Das ist ein Problem; denn was passiert, wenn diese Vorgabe nicht eingehalten wird? - Das ist sanktionslos, das ist im Grunde nur ein Appell. Ich hätte im Rechtsausschuss mit den Grünen und den anderen Fraktionen gerne noch einmal darüber gesprochen
- ich meine die letzte Sitzung -, wie man dieses Problem so lösen kann, dass eine zwingende Quote eingeführt wird. Dazu ist es aber nicht gekommen, weil die Regierungsmehrheit von CDU und FDP gesagt hat: Wir sind sowieso dagegen, dann können wir auch gleich darüber abstimmen. - So ist diese Sache beendet worden. Darum ist es eigentlich schade. An der Stelle hätten wir uns etwas intensiver damit auseinandersetzen müssen.
Dass dieser Gesetzentwurf so lange im Ausschuss geblieben ist, hing sicherlich nicht mit den Grünen zusammen, die ja nicht den Ausschussvorsitzenden stellen. Das müssen Sie bei der Gelegenheit berücksichtigen.