Protocol of the Session on October 13, 2011

Es gibt keine Aufenthaltsgenehmigung; das ist klar. Es gibt aber auch keine Arbeitserlaubnis. Die Familie leidet unter finanziellen Problemen, und Herr Haliti selber leidet auch unter psychischen Problemen.

Ich will Ihnen auch nicht vorenthalten, dass es vonseiten Herrn Halitis Fehltritte gegeben hat, die man natürlich - das ist gar keine Frage - nicht gutheißen kann. Aber er konnte mangels Arbeitserlaubnis auch nicht an seiner wirtschaftlichen Integration mitwirken.

Mir geht es aber im Wesentlichen um den Schutz der Familie. Das Ehepaar lebt mit seinen sechs

Kindern schon sehr lange in Deutschland in Wolfsburg. Wir halten ja den Schutz der Familie sehr hoch. Es ist wichtig, dass diese Familie zusammenbleiben kann. Wenn wir sagen, dass wir nicht nur auf die wirtschaftliche Verwertung der Menschen schauen, sondern dass uns auch diese Dinge wichtig sind, dann ist „Erwägung“ richtig, damit sich die Landesregierung mit diesem Thema beschäftigen kann.

Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass es entsprechende Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegeben hat. Dabei ging es um die Verwurzelung von Menschen, die sehr lange hier leben. Die Kinder sind alle hier geboren. 18 Jahre sind auch kein Pappenstiel. Darum bitte ich Sie herzlich, dem Antrag „Erwägung“ zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Ebenfalls zu dieser Eingabe möchte Frau Schwarz von der CDU-Fraktion sprechen. Frau Schwarz, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der gleichen Petition wie meine Vorrednerin.

Meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen, dass es schon mehrfach ein Begehren auf Asyl gegeben hat. Zu Anfang ist seitens der Familie angeführt worden, sie sei albanischer Volkszugehörigkeit. Ab 2000 hieß es dann, sie seien Roma. Die Asylbegehren wurden jeweils abgelehnt. Klagen dazu wurden vom Verwaltungsgericht Braunschweig ebenfalls abgelehnt bzw. nicht im Sinne des Petenten entschieden.

Für ein asylverfahrensunabhängiges Aufenthaltsrecht fehlen die Voraussetzungen, und es liegen triftige Versagensgründe vor. Es hätte zwei Möglichkeiten gegeben, dies mit zu betrachten. Das eine ist die gesetzliche Altfallregelung. Diese kann aber nicht angewandt werden, da eine wirtschaftliche Integration fehlt. Seit 1992 bezieht die Familie durchgängig Sozialleistungen. Des Weiteren hätte die Möglichkeit bestanden, eine Bleiberechts- und Altfallregelung heranzuziehen. Auch das fasst hier nicht.

Mit der wechselnden Angabe der Herkunft - zunächst Albaner, anschließend Roma - liegt auch

eine jahrelange Täuschung der Ausländerbehörde vor. Eine Aufenthaltsbeendigung wurde dadurch verzögert. Diese Angaben fielen immer so aus, dass sie just immer die Volkszugehörigkeit betrafen, deren Angehörigen nicht abgeschoben wurden.

Frau Schwarz, Herr Adler möchte gerne eine Zwischenfrage stellen.

Danke, ich möchte gern weiter ausführen.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Vater der Familie erheblich straffällig geworden ist. Das sollte man nicht verniedlichen. Ich darf beispielgebend anführen: Erschleichung von Leistungen, Diebstahl, Urkundenfälschung, Beihilfe zu gewerbsmäßigem Betrugsversuch usw.

Bei den schulpflichtigen Kindern kann man verzeichnen, dass sie teilweise hohe unentschuldigte Fehlzeiten aufweisen. Damit ist eine Bleiberechtsregelung auch für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende ausgeschlossen. Der regelmäßige Schulbesuch ist wesentliche Voraussetzung für Integration. Ich glaube, darüber sind wir uns hier im Hause einig.

(Astrid Vockert [CDU]: Ja!)

Die Frage ist, ob es eventuell eine Anerkennung über die Härtefallkommission gibt. Der Härtefallkommission ist dies vorgetragen worden. Im Frühjahr 2010 hat die Härtefallkommission gesagt: „Kein Härtefallersuchen an das Innenministerium“.

Fazit ist also: Die Integration der Familie in die hiesigen Lebensverhältnisse ist fehlgeschlagen. Eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz scheidet aus. Wir plädieren für „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine Kurzintervention von Herrn Adler. Bitte schön!

(Astrid Vockert [CDU]: Bei Petitionen gibt es keine Kurzinterventionen! - Weitere Zurufe)

- Das ist korrekt. Wir sind jetzt bei den Petitionen. Da sind Kurzinterventionen ausgeschlossen.

(Patrick-Marc Humke [LINKE]: Wir haben noch Restredezeit!)

- Sie haben eine Restredezeit von 15 Sekunden. Wenn Ihnen das ausreicht, können Sie sie natürlich noch nutzen. Bitte schön!

(Jens Nacke [CDU]: Herr Sohn hat ei- ne Geschäftsordnung! Ich habe sie ihm extra einmal wiedergegeben!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn das alles, was Sie eben gesagt haben, richtig ist, stellt sich mir immer noch die Frage: Müssen denn die Kinder unter dem leiden, was der Vater an Straftaten möglicherweise begangen hat, wenn man sich vor Augen führt, dass die Kinder in Deutschland geboren sind?

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Gabriela König [FDP]: Die Kinder gehen nicht zur Schule!)

Herr Adler, Sie sind in der Tat mit der Zeit hingekommen.

Wir sind jetzt am Ende der Beratung. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung.

Wir stimmen über die Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und - falls diese abgelehnt werden - dann über die Ausschussempfehlung abstimmen. Wenn ich recht gezählt habe, haben wir über insgesamt 13 Eingaben abzustimmen.

Ich rufe zunächst die Eingabe 1935 auf, betreffend Änderung einer Wohnsitzauflage.

Dazu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der SPD vor. Sie lauten „Berücksichtigung“. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet „Sach- und Rechtslage“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist so beschlossen worden.

Ich rufe die Eingabe 2344 auf, betreffend Resolution des Rates des Fleckens Ottersberg zur Wiedereinführung der Stichwahl für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten in Niedersachsen.

Dazu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der SPD vor. Sie lauten „Berücksichtigung“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit sind die Änderungsanträge insgesamt abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet „Sach- und Rechtslage“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen worden.

Wir kommen zur Eingabe 2418, betreffend Klassenbildung an Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen.

Es geht um gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD. Sie lauten „Erwägung“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Die Anträge sind abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet „Sach- und Rechtslage“. Wer so entscheiden möchte, den bitte um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so entschieden worden.

Wir kommen zur Eingabe 2447, betreffend Schülerbeförderung.

Dazu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPDFraktion vor. Sie lauten „Erwägung“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Die Anträge sind abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet „Sach- und Rechtslage“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.

Wir kommen zur Eingabe 2278, betreffend Änderung des Landes-Raumordnungsprogrammes.

Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet „Berücksichtigung“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Es geht nun um den Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Er lautet „Material“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet „Sach- und Rechtslage“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Es geht jetzt um Eingabe 2297, betreffend Erhebung von Studiengebühren an der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel.

Dazu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der SPD vor. Sie lauten „Berücksichtigung“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.