Protocol of the Session on September 15, 2011

- Herr Försterling, Sie können ja noch antworten. - Diese Willkür, die von den Eltern zu Recht kritisiert wird, ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Das ist eine rechtswidrige, willkürliche Ungleichbehandlung von Schulformen.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Während Sie hier fordern, dass auf zehn Jahre hinaus 120 Kinder nachgewiesen werden, können Sie im Lande locker winzige Oberschulen mit weniger als 48 Kindern genehmigen, sagen uns nicht, wie viele Kinder sich an den Minigymnasialzweigen dieser Oberschulen angemeldet haben - trotzdem haben die eine Genehmigung - und kann eine Privatschule in Bückeburg sogar mit 20 Kindern

eine Gesamtschule einrichten. Das ist eine Ungleichbehandlung. Deshalb muss diese Petition zur Berücksichtigung überwiesen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Jetzt habe auch ich den Hinweis verstanden. Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Kollegin Flauger gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die Linke hat diese Petition strittig gestellt und beantragt „Berücksichtigung“. Hinter dieser Petition steht eine sehr engagierte Elterninitiative für eine Integrierte Gesamtschule in Harpstedt. Deswegen ist diese Petition auch von mehr als 300 Menschen unterzeichnet worden.

Die Befragung der Eltern - das ist schon gesagt worden - hat eine deutliche Mehrheit für eine Integrierte Gesamtschule ergeben. Das Problem, weswegen Sie dem nicht zustimmen, ist, dass die prognostizierten Zahlen ganz knapp an dem vorbeischrammen, was Sie für eine Integrierte Gesamtschule an Fünfzügigkeit fordern.

Im April ist das vom Land abgelehnt worden, willkürlich, wie hier schon gesagt wurde. Das ist eine massive Ungleichbehandlung. Auch das hat Frau Korter schon detailliert ausgeführt. Wie ich finde, spielt die FDP vor Ort eine ganz besondere Rolle. Denn bis Anfang dieses Jahres hat die FDP der Elterninitiative für eine Integrierte Gesamtschule noch Unterstützung zugesagt. Jetzt, Anfang September, hat die FDP die Petition zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule abgelehnt. Die Leute vor Ort fühlen sich massiv enttäuscht und getäuscht von Ihnen, meine liebe FDP.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich kann Michaela Claußen aus Beckstedt von der Elterninitiative sehr gut verstehen, die gesagt hat: Das ist ein Schlag ins Gesicht der gut 300 Unterzeichner und deren Familien.

Meine Damen und Herren, die Niedersächsische Landesregierung hat mit dem Verweis darauf, dass es in Ausnahmefällen auch eine Vierzügigkeit geben kann, versucht, die Proteste gegen die Änderung des Schulgesetzes ruhigzustellen und Beruhigungspillen zu verabreichen. Damit haben Sie versucht, alle einzulullen. Jetzt, wo es einmal knapp vorbeischrammt und über eine Vierzügigkeit

die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule sehr wohl möglich wäre, stellen Sie sich hin und sagen: Na ja, Fünfzügigkeit geht ja nicht. Machen wir nicht.

Ich finde es unanständig, dass Sie versuchen, die Leute auf diese Art und Weise zu beruhigen und die Proteste zu ersticken, während Sie sich auf der anderen Seite, wenn eine Ausnahmeregelung möglich wäre und es in Ihrer Macht stünde, sie zu genehmigen, hinstellen und sagen: Machen wir nicht. Ätsch, war nichts an der Stelle.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Beweisen Sie, dass Ihnen der Elternwille wichtig ist, dass für Sie die Wahlmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern eine Rolle spielt, wie Sie es hier immer wieder gesagt haben, indem Sie diese Petition berücksichtigen und indem Ihre Fraktion an dieser Stelle auch für „Berücksichtigung“ stimmt. Ersparen Sie sich eine Fortsetzung des Gerichtsverfahrens! Ermöglichen Sie den Schülerinnen und Schülern vor Ort, eine Integrierte Gesamtschule zu besuchen, und schlagen Sie den Elterninitiativen an der Stelle nicht mehr ins Gesicht!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Flauger. - Zur selben Petition spricht Herr Kollege von Danwitz von der CDUFraktion. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landkreis Oldenburg hat die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer IGS in der Samtgemeinde Harpstedt beantragt. Dort hat eine Elternbefragung stattgefunden. Zahlen wurden vorgelegt.

Nach dem Ergebnis der Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde kann die für eine IGS notwendige Fünfzügigkeit nicht erreicht werden, obwohl wir schon dafür gesorgt hatten, dass die Mindestschülerzahlen von 130 auf 120 abgesenkt wurden. Eltern sind befragt worden, aber es haben sich nicht genügend Eltern für die Einrichtung einer IGS entschieden.

Es gibt eben Kappungsgrenzen. Hier liegt sie bei 120 Schülerinnen und Schüler für einen Zeitraum von zehn Jahren. Diese Zahlen wurden nicht er

reicht. Langfristig kann nur eine Vierzügigkeit gesichert werden.

(Ursula Körtner [CDU]: So ist es! Sie müssen aber Bestandssicherheit ha- ben!)

Deswegen hat die Landesschulbehörde den Antrag des Landkreises Oldenburg abgelehnt. Wenn diese Grenzen festgelegt sind, ist diese Entscheidung zu akzeptieren.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Warum gilt das nicht genauso in Bückeburg?)

Ihre Vergleiche zwischen einer Oberschule und einer IGS möchte ich stark in Zweifel ziehen. Eine Oberschule ersetzt überwiegend Haupt- und Realschulen und hat in der Regel keinen Sek-II-Bereich. Von daher ist ein Vergleich bei der Mindestzügigkeit und der Genehmigungsfähigkeit nicht erlaubt.

Wir hatten uns im Ausschuss eigentlich vorgenommen, die Abstimmung zurückzustellen, bis ein abschließendes Verfahren beim Verwaltungsgericht Oldenburg auf den Weg gebracht wurde. Sie wollten aber sofort abstimmen, was wir dann getan haben. Wir waren im Ausschuss für „Sach- und Rechtslage“ und sind auch heute für „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der CDU)

Herr von Danwitz, gestatten Sie noch eine Frage der Kollegin Helmhold?

Vielen Dank, Herr Kollege. Sie haben eben etwas über den Unterschied von Oberschule und IGS gesagt. Können Sie mir bitte den Unterschied zwischen IGS und IGS erklären, nämlich warum die fünfzügig sein müssen, in Bückeburg aber eine einzügige Gesamtschule mit 20 Schülern genehmigt worden ist? Diesen Unterschied verstehe ich jedenfalls nicht.

Herr von Danwitz!

Es gibt Integrierte Gesamtschulen in privater Trägerschaft. Bei privater Trägerschaft haben wir als Gesetzgeber grundsätzlich keine Möglichkeit,

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Aber pä- dagogisch?)

eine Genehmigung zu verweigern. Dass an der einen oder anderen Stelle auch kleinere Gesamtschulen erfolgreich arbeiten, wissen wir. Aber wir haben uns insbesondere im Interesse des ländlichen Raumes dafür entschieden, es nicht zuzulassen, dass überall Gesamtschulen entstehen und damit sehr kleine Schulstandorte gefährdet sind. Das ist der Grund für diesen Weg. Wir können die Entscheidung für öffentliche Integrierte Gesamtschulen, aber nicht für private treffen. Daher gibt es diesen Unterschied.

(Beifall bei der CDU)

Nun hat zu dieser Petition Herr Kollege Försterling von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier im Landtag bereits sehr ausführlich darüber diskutiert, dass die Oppositionsfraktionen eine andere Auffassung als die Regierungsfraktionen haben, was die Notwendigkeit der Fünfzügigkeit angeht. Das haben wir hinreichend diskutiert, und da werden wir hier sicherlich auch keine Einigkeit erzielen.

Aus meiner Sicht aber geht eines nicht, nämlich dass Sie den handelnden Beamten Willkür vorwerfen, wenn Elternbefragungen und die daraus resultierende Antragstellung durch den Landkreis eindeutig ergeben, dass die notwendigen Schülerzahlen nicht erreicht werden, und die Landesschulbehörde Anträge dann entsprechend ablehnt. Das geht eindeutig zu weit, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Aber wir haben ja auch in den letzten Wochen hinreichend zur Kenntnis nehmen können, wie Sie mit dem Personal der Landesschulbehörde und des Kultusministeriums umgehen. Das werden wir morgen sicherlich auch noch einmal diskutieren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Es geht auch nicht, dass pauschal behauptet wird, jede Integrierte Gesamtschule in Niedersachsen

sei überlaufen. Schauen Sie sich einmal die Statistiken, die Frau Reichwaldt, glaube ich, in einer Kleinen Anfrage angefordert hat, ganz genau an. Dann werden Sie feststellen, dass es zahlreiche Integrierte Gesamtschulen gibt, bei denen nicht alle Plätze besetzt werden können, sondern Plätze unbesetzt bleiben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Dann werden Sie auch feststellen, dass es Integrierte Gesamtschulen gibt, die die Fünfzügigkeit in der Jahresprognose zwar mal nachgewiesen hatten, die diese Voraussetzung aber tatsächlich gar nicht erfüllen.

Wenn wir die Aufgabe haben, landesweit ein flächendeckendes Bildungssystem mit einem einheitlichen Qualitätsstandard vorzuhalten, dann muss es gewisse Normen geben, an die man sich halten muss. Diese Normen verabschiedet der Gesetzgeber. Das hat er mit der Fünfzügigkeit aus meiner Sicht zu Recht getan. Deswegen kann man hier keine andere Entscheidung treffen als „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Die Fraktion DIE LINKE hat noch eine Restredezeit von 55 Sekunden. Frau Kollegin Flauger möchte noch zu dieser Petition sprechen. Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr von Danwitz und Herr Försterling, Sie haben gerade ausgeführt, es gebe nun einmal eine Rechtslage, und es gebe Normen, an die man sich halten muss. Ich muss Sie doch nicht darüber aufklären, dass genau diese Gesetze und Normen die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung vorsehen. Von daher ist es einfach nicht zutreffend, wenn Sie sagen, Sie könnten der Einrichtung dieser Integrierten Gesamtschule nicht zustimmen. Die Wahrheit ist, Sie wollen der Einrichtung dieser Integrierten Gesamtschule nicht zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung von Ralf Briese [GRÜNE])