Protocol of the Session on June 28, 2011

Danke schön. - Herr Kollege Riese, könnten Sie mir freundlicherweise sagen, in welchen Bundesländern die Beratungen des Heimgesetzes noch nicht abgeschlossen sind?

Herr Kollege Riese!

Danke schön. - In Hessen zum Beispiel.

Meine Damen und Herren, das, was wir uns in der Koalitionsvereinbarung vorgenommen haben, haben wir eingehalten. Wir haben gründlich beraten, wir haben geliefert. Der Bürokratieabbau findet statt, wie sich in der Gesetzesbegründung und auch im Schriftlichen Bericht der Kollegin Frau Groskurt zeigt. Genannt werden dort 15 % Bürokratieabbau, nach dem Standardkostenmodell gemessen. Das ist nicht überaus viel, müssen wir

ehrlich sagen, weil natürlich der überwiegende Teil der Bürokratie in der Pflege durch die Dokumentation - Medizinischer Dienst usw. - ausgelöst wird. 15 % sind nur ein wenig Abbau. Aber immerhin geht es in die richtige Richtung. Meine Damen und Herren, mit den Verordnungen, die im Lande Niedersachsen dem Heimgesetz noch folgen müssen, besteht natürlich die Möglichkeit, beim Bürokratieabbau weitere Schritte zu gehen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Einige Beispiele dafür sind genannt worden und auch in der Koalitionsvereinbarung enthalten. Ich will noch einen Schritt erwähnen, auf den wir uns in der Gesetzesberatung verständigt haben: Die Pflicht der ambulanten Dienste, betreute Wohngemeinschaften anzumelden, ist aus gutem Grund im Gesetz enthalten. - Aber wir waren uns auch darüber einig, dass damit nicht solche Wohngemeinschaften gemeint sein können, bei denen zwei oder drei Geschwister im betagten Alter zusammenziehen, von denen nur bei einem Pflegebedürftigkeit eintritt. Das darf die Heimaufsicht noch nicht interessieren. Deswegen ist in der vorliegenden Fassung der Passus enthalten, dass erst bei mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern die Meldepflicht eintritt.

Meine Damen und Herren, es geht bei den Menschen, die betreut bzw. im Heim wohnen, darum, dass sie - Frau Mundlos hat darauf hingewiesen - so selbstbestimmt wie möglich leben wollen. Sie wollen entscheiden, wann sie morgens aufstehen und wann sie abends ins Bett gehen, wann die Mahlzeiten und welche Mahlzeiten auf den Tisch kommen. Sie wollen das so frei wie möglich wählen können. Diese Wege bleiben in den selbstbestimmten Wohngemeinschaften natürlich auch weiterhin möglich.

Meine Damen und Herren, einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben in ihren Ausführungen etwas sozusagen verunklart: Es ist im Heimgesetz eindeutig abgebildet, dass selbstbestimmte Wohngemeinschaften kein Heim sind und auch kein Heim werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die anderen Aspekte, die in der Beratung eine besondere Rolle gespielt haben, sind hier im Wesentlichen schon angesprochen worden. Es geht dabei um die Fachkraftquote, die in der Verordnung bleibt, aber natürlich in der derzeit geltenden Höhe bestehen bleibt.

Meine Damen und Herren, für die Entwicklung in der Zukunft ist wichtig, dass wir betrachten, ob die zahlreichen Daten, die von den Behörden erhoben werden und den privaten Lebensbereich betreffen, wirklich notwendig sind oder ob wir in Zukunft zu weiterem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Erfassung ihrer Daten gelangen können.

(Glocke der Präsidentin)

Vielleicht lässt sich in dieser Hinsicht in den Verordnungen noch etwas machen.

Einen abschließenden Satz muss ich Ihnen noch vortragen.

Ja, einen abschließenden Satz!

Es ist möglich, dass in den Verordnungen sehr weise zwischen den Einrichtungen der vollstationären Pflege und der Tagespflege unterschieden wird, die insoweit weiter entlastet werden kann.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Für Die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Özkan zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind mit dem Ziel angetreten, durch ein Landesheimgesetz bürokratische Belastungen zu vermindern, Anzeigepflichten und Doppelzuständigkeiten abzubauen und nicht zuletzt die Entwicklung neuer Wohnformen zu erleichtern - und alles das, ohne den nötigen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner zu gefährden. Das ist uns nach intensiven Beratungen im Sozialausschuss gelungen. Übrigens, Frau Groskurt, „intensive Beratungen“ bedeutet - das darf ich noch einmal in Erinnerung rufen - in diesem Fall in der Tat, dass ein Jahr lang beraten wurde. Dieses eine Jahr war sicherlich gut investiert, auch wenn Sie immer von geruhsamer Arbeit sprechen. Ich meine, dass dieses eine Jahr wichtig war und wir in den Beratungen sehr gute und nützliche Hinweise bekommen haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ihnen liegt nun zur Beschlussfassung ein Regelwerk vor, das eine transparente und unbürokratische Pflege sicherstellt und menschliche Zuwendung in den Mittelpunkt stellt.

Lassen Sie mich zusammenfassend drei Punkte nennen:

Erstens vermeiden wir durch verbesserte Zusammenarbeit und der Nutzung von Synergien Doppelzuständigkeiten.

Zweitens haben wir die Anzeigepflicht reduziert, ohne dadurch schutzwürdige Interessen von Bewohnerinnen und Bewohnern zu gefährden.

Drittens haben wir Unsicherheiten bei der Abgrenzung von Heimen zu ambulant betreuten Wohnformen ausgeräumt.

(Zustimmung von Heidemarie Mund- los [CDU])

Genau diese Dinge wurden in den Beratungen, bei den Anhörungen sowie im Rahmen der Onlinebefragung, die vorgeschaltet war, immer wieder deutlich. Dieser Prozess war ein langwieriger, aber richtiger Prozess, weil wir alle beteiligt haben.

Meine Damen und Herren, wir können also feststellen, dass uns heute ein Heimgesetz zur Beschlussfassung vorliegt, das sowohl in den Augen der Heimbewohnerinnen und -bewohner als auch aus Sicht der Träger und Dienstleister eine deutliche Verbesserung darstellt.

Angesichts des demografischen Wandels wird sich auch die Pflege wandeln. Das ist uns bewusst. Dies stellt uns vor große Herausforderungen, denen wir uns auch entsprechend stellen. Dazu gehört u. a. die Festsetzung der Fachkraftquote in der Personalverordnung auf Landesebene. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal klar betonen: Wir werden auch hier den Sozialausschuss parallel zur Verbandsanhörung beteiligen.

Mit diesem Heimgesetz haben wir nun ein passendes Rüstzeug, um den Ansprüchen an die Pflege gerecht zu werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Damit stellen wir heute auch die Weichen für die Pflege von morgen. Frau Groskurt, selbst wenn Sie es einfach so abtun, dass es mehrere Bestandteile braucht, um eine zukunftsträchtige und -fähige Pflege sicherzustellen - dazu gehören der Nachwuchs und die Nachwuchsgewinnung -, kann ich Ihnen sagen: Nach den Initiativen, die wir auf den Weg gebracht haben, haben uns alle Verbände

dafür gelobt, dass die Landesregierung hier den richtigen Weg geht. Nehmen Sie die Umschulungskosten; nehmen Sie das Schulgeld. Auch dort sind wir innovativ nach vorne gegangen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mein Dank geht an alle, die das Verfahren so konstruktiv begleitet haben. Vorschläge aus der Anhörung sind ebenso eingeflossen wie Wünsche der Fraktionen und Anregungen des GBD. Ich freue mich, dass es gelungen ist, dem Plenum jetzt einen Gesetzestext vorzulegen, der die Zustimmung von CDU, SPD und FDP findet. Vielen Dank dafür!

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit schließe ich die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.

Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses in Bezug auf den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 16/2493 wie folgt abstimmen. Zunächst lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 16/3759, der das Einführen einer Präambel vorsieht, wie eben schon angesprochen wurde, dann über die einzelnen Paragrafen des Gesetzentwurfes einschließlich der jeweils darauf bezogenen Nummern des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE - das sind die Nrn. 3 bis 13 -; dann über die Nr. 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE, die sprachliche und begriffliche Modifikationen vorsieht, die den gesamten Gesetzentwurf betreffen, und danach wie gewohnt über die Gesetzesüberschrift, zu der in der Nr. 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE ebenfalls eine Änderung beantragt wird.

Ich sehe, dass Sie damit einverstanden sind. Also kommen wir zu der Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung.

Ich rufe auf:

Präambel. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 16/3759 vor. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine.

§ 1. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/3761. Wer

stimmt zu? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

§ 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt.

§ 3. - Auch hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/3761. Wer stimmt dem zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Änderungsantrag nicht gefolgt worden.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.