Zweitens. Sie haben als Zeugen für zu lange Bearbeitung das Behindertengleichstellungsgesetz aufgerufen. Auch das trägt nicht. Denn das Behindertengleichstellungsgesetz ist ein gutes Gesetz geworden. Hier ging Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Das belegen - sogar in schriftlicher Form - die Äußerungen der LAGFW, der Sozialverbände und des Beauftragten des Landes Niedersachsen für Menschen mit Behinderungen.
Drittens. Einige Ihrer Forderungen sind bereits geregelt, und einiges wird in der Verordnung geregelt.
Es gibt gute Grunde dafür, dass es neben dem Gesetz auch eine Verordnung gibt. Sie vermixen alles. Da kann ich nur feststellen: Das ist alles andere als die von Ihnen geforderte Transparenz.
Jetzt sind auch für Sie die anderthalb Minuten vorbei. - Frau Kollegin Helmhold möchte antworten. Sie haben anderthalb Minuten. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Mundlos, die Opposition ist sich in vielen Punkten einig, in diesem Punkt nicht. Ich finde, dieses Gesetz ist nicht zustimmungsfähig. Deswegen haben wir ein eigenes vorgelegt, das wir besser finden.
Zu der Frage, ob man, wenn man das Schlusslicht ist, immer besonders gründlich war: Ich gebe gerne an die anderen CDU-regierten Länder weiter, dass Sie der Auffassung sind, dass man offensichtlich schludrig gearbeitet hat, wenn man bei der Gesetzgebung nicht der Letzte in der Reihe ist. Ich würde das nicht so sehen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linksfraktion hat sich im vergangenen Jahr voll in diese Debatte eingebracht und tut es auch jetzt. Wir haben als erste Fraktion im Diskussionsverlauf eine Vielzahl schriftlicher Änderungsvorschläge unterbreitet, und wir legen auch hier zur abschließenden Beratung einen kompakten Änderungsantrag vor, der die entscheidenden Defizite der zur Debatte stehenden Vorlagen benennt.
Einige unserer Vorschläge sind im Laufe der langen Beratungsfolge übernommen worden. Man kann also sagen: Links wirkt, auch aus der Opposition heraus. - Letztendlich hat es aber nicht ausgereicht.
Die Gespräche mit dem Landesseniorenrat, mit den Sozialverbänden, mit Heimbetreibern, aber auch mit Betroffenen selbst waren in der Debatte und auch bei der Erarbeitung unserer Anträge sehr hilfreich. Die Mehrheitsfraktionen, die heute diese Vorlage durchbringen werden, lassen aber viele Fragen weiterhin offen,
während wir, die Linke, zusammen mit außerparlamentarischen Gruppen und Verbänden klare, realistische und umsetzbare Forderungen unterbreitet haben.
Wir möchten - um es salopp zu sagen - mit dem Heimbegriff aufräumen. Der Titel des Gesetzes ist irreführend. Wir wollen eine Umkehrung erreichen und nicht die Entmündigung derjenigen betreiben, die in diesen Einrichtungen leben.
(Norbert Böhlke [CDU]: Das wollen auch wir nicht! Wir wollen keine Ent- mündigung, und dieses Gesetz gibt das auch nicht her!)
Deshalb ist es wichtig, den Heimbegriff zu ersetzen. Wir haben dazu einen Vorschlag unterbreitet. In der Debatte um die Begriffe „behinderte Menschen“ und „Menschen mit Behinderungen“ haben wir doch einen hervorragenden Konsens erzielt. Das steht hier gar nicht zur Debatte. Wir sind der Meinung, dass wir auch an dieser Stelle über den einen oder anderen Begriff nachdenken müssen.
Die Forderung nach einem Recht auf ein Einzelzimmer geht in dieselbe Richtung. Das Recht auf ein Einzelzimmer in solchen Einrichtungen ist das zentrale Anliegen der Fachwelt.
Die Mehrheit aus CDU, FDP und SPD lässt leider trotz des Kompromisses, den sie ausgehandelt haben und den die SPD an dieser Stelle erreicht
hat, keine vollständige Umkehrung des geltenden Rechts zu und bleibt letztendlich in der Formulierung vage. Wir hingegen wollen eine klare, eindeutige Regelung zugunsten von Bewohnerinnen und Bewohnern.
Gleiches gilt - das ist von meiner Vorrednerin angesprochen worden - bei der Bildung von Wohngemeinschaften und bei der freien Wahl der Pflegedienste. Das ist uns ein wichtiges Anliegen. Das ist derzeit nur ungenügend geregelt. Dabei wissen wir, dass die Bildung von Wohngemeinschaften weiter erleichtert werden muss, gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen und Bedürfnisse der künftigen Seniorinnen- und Seniorengenerationen. Denn die haben sicherlich andere Ansprüche an ihre Unterbringung und ihr Leben, als es vielleicht heute noch mancherorts der Fall ist.
Ein weiterer zentraler Punkt sind für uns die Durchsetzung unangemeldeter Kontrollen der Heimaufsicht und die vollständige Transparenz der die Bewohnerinnen und Bewohner betreffenden Unterlagen. Damit soll dem Missbrauch und der möglichen Vertuschung negativer Vorkommnisse vorgebeugt werden. Das hilft letztendlich allen Beteiligten weiter; das ist jedenfalls unsere feste Überzeugung.
In diesem Zusammenhang fordern wir Linke eine spürbare Ausweitung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern und auch eine Stärkung der Beiräte, damit nicht nur die wirtschaftlichen Interessen im Fokus stehen, sondern durch die zu Pflegenden und deren Angehörige ein echtes Gegengewicht dazu geschaffen werden kann.
Was die Fachkraftquote betrifft, möchte ich daran erinnern, dass die Fachkraftquote vor vielen Jahren deutlich über 60 % lag. Sie ist aufgrund der Privatisierungen deutlich zurückgegangen und muss wieder deutlich - auf über 60 % - angehoben werden, und zwar im Gesetz. Gerade an dieser Stelle müssen wir, was die Qualität angeht, ein wichtiges Zeichen setzen.
Die Linke im Niedersächsischen Landtag hat letztlich als einzige parlamentarische Kraft mit ihren Anträgen eine Voraussetzung für ein modernes und zeitgemäßes Gesetz geschaffen,
das zum einen die Qualität in den Einrichtungen für Menschen mit Assistenzbedarf erhöht und Selbstbestimmung und Teilhabe spürbar stärkt.
In diesem Sinne: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Wir werden in der Abstimmungsabfolge natürlich auch dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zustimmen können, weil er sich von der Vorlage deutlich abhebt, die hier vermutlich die Mehrheit finden wird.
Frau Präsidentin! Zuerst einmal möchte ich mich Frau Mundlos anschließen und mich bei der Verwaltung und den Vertretern des Ministeriums herzlich bedanken. Wir haben es ihnen wirklich nicht leicht gemacht. Das ist uns schon bewusst. Herzlichen Dank für Ihre Geduld!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP! Obwohl wir uns letztlich zusammengerauft haben, muss ich den beschwerlichen Weg kurz aufzeigen, wie es zu der Abstimmung gekommen ist. Denn dass wir heute das Heimgesetz beschließen können, beruht maßgeblich auf zahlreichen Aufforderungen der SPD-Fraktion, endlich tätig zu werden.
Auch hier hat sich die Landesregierung wieder einmal nicht mit Ruhm bekleckert, sondern fünf Jahre lang nichts getan und, im Gegenteil, die Beratung und Verabschiedung des Gesetzes verschleppt. Selbst wenn wir den Wechsel der Ministerinnen wohlwollend als Zeitverzögerung anrechnen wollen, hätte es schneller gehen können und müssen. Aber Frau Özkan hat die geruhsame Arbeitsweise von Frau Ross-Luttmann leider übernommen.
Es wäre für die SPD-Fraktion weniger nervenaufreibend gewesen, das Gesetz abzulehnen. Aber die SPD macht es sich nicht so einfach, wenn es um das Wohl der Menschen in Niedersachsen geht. Wir haben hart mit den Regierungsfraktionen gerungen und unbeirrt Überzeugungsarbeit geleistet. Das Ergebnis ist, dass wichtige Verbesserun