Da darf dann Prinzipientreue, falls es schiefgeht, auch gerne mal mit Studiengebühren oder öffentlichen Fördermitteln bezahlt werden. Redlichkeit, werte Kollegen, sieht anders aus!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Heinen-Kljajić, das, was Sie hier soeben ausgeführt haben, macht mich, ehrlich gesagt, richtig traurig,
(Oh! bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Dr. Gabriele Heinen-Kljajić [GRÜNE]: Das ist auch traurig!)
weil Sie a) nicht verstanden haben, worum es geht, und b) offenbart haben, welche ökonomischen Kenntnisse Sie haben. Das ist unter aller Würde. Das macht deutlich, dass Sie noch einen erheblichen Nachholbedarf haben.
Ich werde nachher noch kurz auf die einzelnen vorgebrachten Argumente eingehen. Meine Damen und Herren, eines aber kann ich hier für die
CDU-Fraktion vorab schon einmal darlegen: Wir müssen diesen Antrag auch in der veränderten Form ablehnen.
Meine Damen und Herren, wir haben im Fachausschuss das Ganze intensiv beraten. Ich will hier noch einmal kurz die Gründe zusammenfassen. Vorweg aber will ich betonen, dass es hier um besondere Vorgänge geht. Wir machen keine Gesetze, um einen Einzelfall zu regeln. Gesetze sind vielmehr für abstrakte Sachverhalte gedacht, für die man einen Regelungsbedarf hat. Das, was Sie hier angesprochen haben, berührt konkrete Einzelfallregelungen. Ich betone: Uns geht es darum, dass die Hochschulen das Vermögen erhalten sollen. Sie sollen aber auch ihre Autonomie erhalten. Und - das ist uns besonders wichtig - die Flexibilität der Geldanlage muss erhalten bleiben.
Meine Damen und Herren, da stellt sich die Frage, mit welchen Instrumenten man das erreichen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das mit dem Instrument der Linken erreichen kann. Dieses Instrument, Frau Flauger, möchte ich mit den folgenden Worten zusammenfassen: Das ist Gängelung hoch drei, meine Damen und Herren!
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist ja komisch, dass der Landesrech- nungshof Gängelung befürwortet!)
Es ist schon beschämend, wenn hier die bewährten Anlagevorschriften nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz als große Blase und Börsenspekulation bezeichnet werden, meine Damen und Herren. Das kann es ja nun wirklich nicht sein!
(Lachen bei der SPD - Johanne Mod- der [SPD]: Er darf! - Björn Thümler [CDU]: Er möge fragen! - Heiterkeit bei der CDU)
Herzlichen Dank. - Herr Dreyer, vor dem Hintergrund, dass Sie soeben den Gesetzesvorschlag der Linken als „Gängelung hoch drei“ - wohlgemerkt für die Hochschulen - bezeichnet haben, frage ich Sie, wie Sie sich erklären, dass diverse Hochschulen diesem „Gängelungsvorschlag hoch drei“ zugestimmt haben und ihn begrüßen und dass 18 von 19 Hochschulen bereits heute darauf verzichten, in Aktien und anderen spekulativen Anlageformen Geld anzulegen. Wie kommen Sie denn dazu, dass dieser Vorschlag, der auf breiteste Zustimmung in Theorie, also im Ausschuss, und in Praxis, also in den Hochschulen, getroffen ist und nur von der Uni Göttingen abgelehnt wird, Gängelung hoch drei für die Hochschulen sein soll?
Herr Perli, das ist nicht nur von der Uni Göttingen abgelehnt worden, sondern auch von der Uni Hildesheim und von einer anderen Hochschule. Damit haben wir schon drei Universitäten. Das, was Sie hier beschreiben, macht deutlich - ich bin Ihnen deshalb dankbar für Ihre Zwischenfrage -, dass wir hierfür kein Gesetz mehr benötigen, weil die Universitäten die Möglichkeit haben, im Rahmen ihrer eigenen Geldanlagevorschriften - wir als Land setzen nur den Rahmen - sich selbst entsprechende Regelungen aufzuerlegen, meine Damen und Herren.
Ich will in dem Zusammenhang zusammenfassen: Uns ist es wichtig, dass hierfür nach wie vor der bewährte Instrumentenkatalog des Versicherungsaufsichtsgesetzes erhalten bleibt. Wir können davon ausgehen, dass wir jederzeit Liquidität, größtmögliche Sicherheit und angemessene Rentabilität haben, meine Damen und Herren. Das, meine Damen und Herren, kann man nur mit einer maßvollen Beimischung von Aktien erreichen.
Wir haben bitte einen Grundsatz zu beachten: Wenn wir den Gesetzesvorschlag der Linken so in die Praxis umsetzen würden und die Inflationsrate die Zinserträge übersteigen würde, wäre das ein
Hier ist dargestellt worden, dass in Standardwerte angelegt worden ist. Die Kollegin der Grünen hat aufgezählt, man habe in Aktien der Münchener Rück, von E.ON und von BASF investiert. Das, meine Damen und Herren, sind ganz normale Standardwerte. Da kann ich nicht von Spekulationen sprechen. Das sind Anlageempfehlungen, die immer wieder ausgesprochen werden. Wenn man den Gedanken weiter verfolgt, dann dürfte noch nicht einmal das Land Niedersachsen seine Anteile an VW oder an der Salzgitter AG behalten, weil man dann gleichfalls von Spekulation sprechen kann. Aber da steht ja wieder ein anderer Zweck im Hintergrund, dann ist das für Sie zweierlei Maß. Nein! So etwas lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Wir sind der Ansicht, dass dieses Gesetz überflüssig ist, weil die Universitäten in dem entsprechenden Rahmen schon heute handeln können. Deswegen brauchen wir dieses Gesetz nicht. Das Papier, auf das es geschrieben würde, ist dafür einfach viel zu schade.
(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Die meisten Men- schen können auch auf Diebstahlver- sicherung verzichten!)
Zu einer Kurzintervention zu dem Beitrag von Herrn Dreyer hat sich Frau Dr. Andretta gemeldet. Bitte schön, Sie haben anderthalb Minuten, Frau Dr. Andretta.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt alle auf das Erhellende des ökonomischen Sachverstandes des Kollegen Dreyer gewartet. Ich muss Ihnen sagen: Ich finde, er ist es schuldig geblieben.
Worum geht es hier, Herr Dreyer? - Es geht nicht darum, die Hochschulen unter Leinenzwang zu setzen. Es geht um den verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern. Genau die werden den Hochschulen nämlich zur Verfügung gestellt. Diese Gelder sind nicht zu verspekulieren und zu verzocken.
Sie sagen, wir könnten hier kein Gesetz für eine Einzelfallregelung machen. Sie waren doch bei der Gesetzesberatung dabei. Das ist ein Gesetz, das für alle gilt. Wenn sich die große Mehrheit daran hält und ein oder zwei meinen, sie müssten sich nicht daran halten, dann bedarf es sehr wohl eines Gesetzes, das für alle die gleichen Voraussetzungen herstellt.
Frau Dr. Andretta, ich möchte nur eines hier noch einmal klarstellen: Bei dem Einzelfall der Universität Göttingen ist der Schaden noch gar nicht eingetreten. Hier wurde bewusst von Buchverlusten gesprochen und nicht von realen Verlusten.
Sie stellen es so dar, als sei hier Geld verloren gegangen. Das Geld ist immer noch vorhanden. Sie müssen nur die Zeit abwarten. Es ist ja auch deutlich geworden, dass im Laufe der entsprechenden Zeiträume die Buchverluste hier schon wieder normalisiert worden sind, sodass das Geld dann auch zur Verfügung steht.
Wir haben hier auch jederzeit Klarheit gehabt, dass die Universität Göttingen ihre konkrete Aufgabenstellung weiter durchführen konnte.
- Lieber Herr Schminke, das ist auf der Strecke zwischen Fulda und Hannover. - Ich habe nicht gehört, dass die Universität Göttingen irgendwo in ihrem Leistungsspektrum eingeschränkt wäre.
Ich wiederhole: Wir brauchen dieses Gesetz nicht. Wenn die Universitäten sich beschränken wollen, können sie das selber machen. Der Rahmen, den wir jetzt in den Gesetzen haben, ist völlig ausreichend, damit die Universitäten hier entsprechend handeln können.