Ich glaube, das Moratorium, das beschlossen worden ist, sich drei Monate Zeit zu nehmen und innezuhalten, findet seinen konkreten Ausfluss auch darin, dass die älteren Meiler für drei Monate vom Netz genommen werden, um sie einer zusätzlichen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Gleichwohl werden die anderen Kernkraftwerke, die nicht vom Netz genommen werden, im Betrieb ebenfalls einer zusätzlichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Ich denke, die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung handeln verantwortungsbewusst.
Ich wollte das Hohe Haus darüber unterrichten, bevor die Verfügung verschickt wird; denn Sie als Abgeordnete haben einen Anspruch darauf, über alle wesentlichen Entscheidungen der Landesregierung in Kenntnis gesetzt zu werden.
Herr Wenzel hat sich zu Wort gemeldet. Die Restredezeit beträgt 35 Sekunden. Da Sie zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 haben möchten, wären das zusätzlich anderthalb Minuten, also insgesamt zwei Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident! Herr Ministerpräsident, wir haben gestern hier in der Debatte ausgeführt, dass wir es für notwendig halten, die sieben ältesten Atomkraftwerke und das Atomkraftwerk Krümmel für immer - dauerhaft - vom Netz zu nehmen.
Sie haben in Ihren Ausführungen nichts dazu gesagt, was auf gesetzlicher Ebene geplant ist. Wir halten es für unverzichtbar, neben der einstweiligen Anordnung eine gesetzliche Maßnahme vorzunehmen.
Von daher würden wir Sie insofern auch beim Wort nehmen; denn ich habe die Äußerungen von vorgestern so verstanden, dass die Laufzeitverlängerungen, d. h. die Strommengen, keinesfalls übertragen werden dürfen. Das ist nur auf gesetzlichem Wege möglich. Insofern hätten wir gern eine weitergehende Information dazu, was auf gesetzlichem Wege aus Ihrer Sicht erforderlich ist.
Darüber hinaus will ich darauf hinweisen, dass der Herr Umweltminister gestern ausgeführt hat, dass er es nicht für möglich hält, in drei Monaten eine solche Überprüfung vorzunehmen. Wir erwarten daher eine unverzügliche Information über den Umfang der Maßnahmen, die Sie in den drei Monaten zur Überprüfung planen. Wir glauben nicht, dass man das in drei Monaten bewerkstelligen kann, und bekräftigen daher unsere Forderung nach der endgültigen Abschaltung dieses Reaktors.
- Herr Schostok, ich bitte um Nachsicht; ich habe das Handzeichen übersehen. Sie bekommen selbstverständlich das Wort. Sie haben aber auch noch viel Restredezeit. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, wir bestehen weiterhin auf einer gesetzlichen Grundlage für das Moratorium. Wir fragen uns vor allem, wie Sie mit den Haftungsfragen, die, sollte es keine gesetzliche Regelung im Hintergrund geben, aus dieser Anordnung erwachsen könnten, umgehen wollen.
Ist geklärt, ob die Haftungsfragen auf das Land oder auf den Bund zukommen? - Die Frage ist für mich immer noch nicht beantwortet. Das würde ich gerne von Ihnen wissen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen Wenzel und Schostok, zu den angesprochenen Fragen:
Erstens. Es geht jetzt um die Anordnung, den Betrieb in Esenshamm für drei Monate einzustellen, so wie das angekündigt worden ist und wie es in Bayern und Baden-Württemberg für die betroffenen Kernkraftwerke bereits verfügt worden ist; in Niedersachsen und Hessen steht die Entscheidung noch aus.
Zweitens ist gefragt worden, wer die Überprüfung durchführt, wenn ich das richtig verstanden habe. Das übernimmt der Bund mit der Reaktorschutzkommission, die dort eingesetzt ist.
Drittens möchte ich anmerken: Seit den apokalyptischen Ereignissen in Japan haben wir am Montag die Ankündigung der Bundeskanzlerin vernommen, dass die Laufzeitverlängerung für drei Monate ausgesetzt wird. Am Dienstag haben sich die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin darauf verständigt, dass die Meiler, die vor 1980 ans Netz gegangen sind, für drei Monate wegen einer zusätzlichen Sicherheitsüberprüfung vom Netz genommen werden. Heute ist Donnerstag, und wir stehen am Beginn einer intensiven Diskussionsphase. Diese drei Monate sind auch deshalb gewählt worden, wie es die Bundeskanzlerin heute auch in ihrer Regierungserklärung im Bundestag gesagt hat, damit innegehalten und nachgedacht werden kann, damit alles wieder auf den Prüfstand kommt.
Die Fragen nach der gesetzlichen Grundlage, die Sie angesprochen haben, sind in der Tat Punkte, die in den nächsten Tagen intensiv zu debattieren sind. Ich bitte um Verständnis, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt - es sind in der Tat sehr hektische und sehr schnelllebige Zeiten, die außergewöhnlich sind, in der wir alle aufgefordert sind, mit der gebotenen Ernsthaftigkeit an die Sache heranzugehen und trotz der Eile natürlich sehr sorgfältig zu arbeiten - diese Zeit nutzen. Ich kann Ihnen noch nicht auf jede Frage im Detail eine Antwort geben, insbesondere was ein Gesetzgebungsverfahren angeht, für das der Bund zuständig ist und die Verantwortung trägt.
Wir sind im ständigen Kontakt. Heute Abend werden wir uns wiederum in Berlin treffen. Morgen tagt der Bundesrat. Sie können davon ausgehen, dass ich auch in den letzten Tagen mit den Ministerpräsidentenkollegen von Bayern und Hessen sowie mit Herrn Pofalla telefoniert habe. Darüber hinaus habe ich aus dieser Verfügung vorgelesen, dass sie ausdrücklich aufgrund von § 19 Abs. 3 des Atomgesetztes erfolgt. Insofern haben wir keine Bedenken, was die rechtliche Grundlage angeht.
Darüber hinaus wird diese Anordnung auch auf ausdrückliches Bitten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit getroffen. Deshalb werden wir auch dieser Anordnung das entsprechende Schreiben von Herrn Hennenhöfer beifügen, damit auch hier klar ist, dass die Bundesregierung und die fünf bzw. vier Ministerpräsidenten in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen abgestimmt handeln.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, Sie haben gesagt, die Maßnahme sei ein Ausdruck äußerster Vorsorge. Dazu möchte ich Sie fragen, ob diese jetzige Entscheidung, weil sie so spät gekommen ist, darauf rückschließen lässt, dass dieser Ausdruck äußerster Vorsorge vorher nicht gegolten hat. Das ist meine erste Frage.
(Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Wie kommen Sie dazu, „so spät“ zu sa- gen? Ganz ehrlich, das ist unerträg- lich! - Heinz Rolfes [CDU]: Was ist zu spät gekommen? - Weitere Zurufe von der CDU - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Sie haben gesagt, aufgrund der Ereignisse in Japan gelte diese Maßnahme zur Vermeidung eines Schadens besonders für die älteren Kraftwerke. Warum erteilt der Bundesumweltminister eine Weisung - ich habe das als Weisung verstanden; das könnten Sie präzisieren -, die nur auf die älteren Kraftwerke bezogen ist, und warum sind die gleichen Risikobetrachtungen für neuere Kraftwerke, die vielleicht nur einige Jahre weniger alt sind, anders als bei den von Ihnen bezeichneten Kraftwerken? Wo ist da der Unterschied?
Herr Präsident! Herr Tanke, zu Ihrer ersten Frage: Ich habe das vorgelesen. Es ist eine Anordnung gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren.
aktorsicherheit gegenüber der E.ON Kernkraft GmbH. Um das auch dem Betreiber deutlich zu machen, werden wir das Schreiben von Herrn Hennenhöfer in der Anlage beifügen.
Im Übrigen gestatten Sie mir eine Anmerkung: Die Lage ist außerordentlich ernst. Die deutsche Politik ist parteiübergreifend der Auffassung - das möchte ich feststellen -: Uns alle eint jetzt das Ziel, dass die Sicherheit der Menschen absolute Priorität hat.
Wenn ich die gestrige Aussprache hier im Landtag mit den Wortbeiträgen der fünf Fraktionen richtig zusammenfasse, dann hat nicht eine einzige Fraktion widersprochen, dass das Kernkraftwerk Unterweser jetzt unverzüglich zunächst für drei Monate vom Netz zu nehmen ist.
Insofern, Herr Tanke, bei allem Respekt vor Ihrer Wortmeldung, glaube ich, dass wir uns jetzt auf das Wesentliche konzentrieren müssen und endlich aufhören müssen, uns im parteipolitischen Klein-Klein zu ergehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die Behandlung der Erklärung des Herrn Ministerpräsidenten außerhalb der Tagesordnung beendet.
Erste Beratung: Pflegepakt Niedersachsen - Gute Pflege für alle - Wertvolle Pflege sichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3423
Den Antrag wird Herr Schwarz von der SPDFraktion einbringen. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Schwarz.