Von 2009 bis Anfang 2010 hat es ein längeres Verfahren gegeben, in dem die rechtlichen Fragen überhaupt erst geklärt wurden, weil sich auch die Rentenversicherung nach wie vor unsicher ist, wann tatsächlich eine Sozialversicherungspflichtigkeit entsteht. Dies scheint offensichtlich innerhalb der nächsten 14 Tage geklärt zu werden.
Vor diesem Hintergrund hat es - dies gebe ich zu - für Sie auf den ersten Blick vielleicht etwas länger gedauert. Aber für den Verwaltungsablauf war das sorgfältig vorbereitet. Ich meine, die richtigen Entscheidungen sind umgehend nach Kenntnisnahme, auch durch mich persönlich, auf den Weg gebracht worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, auch ich muss noch ein bisschen nachfragen, weil bei einigen Schulen die Umsetzung noch unklar ist. Kann eine Schule, die vorher ein offenes Ganztagsangebot hatte und in eine Oberschule umgewandelt wird, dieses Angebot behalten, und, wenn ja, wie ist dann die Ausstattung?
Rahmen eines offenen Angebots bereits Ganztagsschulen sind und die über die Kapitalisierung zusätzliche Mittel bekommen, behalten dieses Angebot. Wenn eine Haupt- und eine Realschule zusammengefasst werden oder sich zusammenfassend in eine Oberschule wandeln, dann kann diese Schule in eine teilgebundene Oberschule umgewandelt werden und bekommt auf den bisherigen Zuschlag der offenen Ganztagsschule das teilgebundene Ganztagsschulangebot obendrauf.
Das heißt, es besteht Rechtssicherheit und Bestandsschutz für bereits bestehende Ganztagsschulangebote.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Althusmann, manche Ihrer Antworten haben sich mir noch nicht erschlossen.
Sie haben gesagt, seit 2007 - da half auch der Hinweis auf 2002 und Frau Jürgens-Pieper nicht - hätten wir die Eigenverantwortliche Schule in Niedersachsen. Ausweislich Ihrer Unterrichtung im Ausschuss am 11. Februar wissen Sie bereits seit 2007, dass Gespräche mit der Rentenversicherung stattfinden, weil es Probleme mit Arbeitsverträgen, Dienstleistungsverträgen, Kooperationsverträgen und was auch immer gibt.
Sie haben dem Parlament gerade dargestellt, wie kompliziert die Materie ist. Weshalb haben Sie die Arbeit Ihrer Vorgänger, nämlich von Herrn Busemann und Frau Heister-Neumann, fortgesetzt und die schwierige Gestaltung der Arbeitsverträge und den Abschluss von Arbeitsverträgen in die Hand der Schulleitungen gegeben, ohne sie in dieser Frage durch die Landesschulbehörde mit einer Serviceagentur, einer Dienstleistungsagentur unterstützen zu lassen? Die arbeitsrechtliche Problematik ist an den Schulleitungen hängen geblieben.
Auch erschließt sich mir nicht, weshalb, wenn seit 2007 mit den Rentenversicherungen gesprochen wird, die Staatsanwaltschaft 2010/2011 wegen Sozialversicherungsbetrugs aufgrund eines Anfangsverdachts ermittelt - denn sonst würde sie
2007 hat es im Bereich des ehemaligen Regierungsbezirks Weser-Ems Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung BraunschweigHannover nach § 28 p Abs. 1 SGB IV gegeben. Dort ist man auf die Problematik der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der freien Dienstleistungs- bzw. Honorarverträge bei Schulen gestoßen. Ich betone noch einmal: Die Gesamtproblematik existiert schon seit geraumer Zeit. Ich lese Ihnen, auch mit Blick auf 2004, die entsprechende Passage des Schulverwaltungsblattes vor.
Frau Korter, die Frage ist ja: War eigentlich schon zu dem damaligen Zeitpunkt bekannt, wie mit Dienstleistungsverträgen umzugehen ist?
„Zur Durchführung ganztagsspezifischer Angebote haben die Schulen die Möglichkeit, mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Mittelkontingent außerschulische Fachkräfte im Rahmen von … freien Dienstleistungsverträgen zu gewinnen und befristet zu beschäftigen.“
„Bei den sogenannten freien Dienstverträgen oder auch freien Mitarbeiterverhältnissen soll es sich nicht um ein abhängiges Arbeitsverhältnis handeln, bei dem maßgeblich auf die persönliche Abhängigkeit …“
Von 2007 bis 2008 hat es einen umfangreichen Schriftverkehr gegeben. Ich habe hier ein Schreiben vom November 2007 vorliegen. Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hat -
insbesondere deshalb, weil bei diesen Verträgen bestimmte Personalbögen und Sozialversicherungsangaben nicht vorhanden waren - darum gebeten, dass zu jedem dieser Verträge entsprechende Personalbögen vorgelegt werden. Dann gab es einen umfangreichen Schriftwechsel. Daraufhin hat das Kultusministerium der Deutschen Rentenversicherung ausführlich Auskunft erteilt und hat die Verfahrensweise im Ministerium nochmals erläutert.
In 2008 hat es wieder Gespräche mit der Deutschen Rentenversicherung über die Frage gegeben, wie man mit der ganztagsspezifischen Problematik umgeht. Letztendlich wurde darum gebeten, den Schulen entsprechende Hinweise zu geben. Diese sind dann erfolgt.
Ich kann lediglich darauf hinweisen, dass mir am 3. Dezember 2009 ein Vermerk vorgelegt wurde, in dem steht, dass Beschäftigte in der Regel ca. ein Drittel ihres Bruttoarbeitsentgelts an Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer usw. abführen müssen und dass es bei Dienstleistungsverträgen eventuell die Problematik gab, dass Arbeitsverträge hätten abgeschlossen werden müssen. Das sei jedoch nicht ermittelbar, hieß es. Ich habe daneben geschrieben: Ist sichergestellt, dass Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden? - Am 16. Dezember haben wir die entsprechenden Vorgaben auf den Weg gebracht, um den Abschluss von Dienstleistungsverträgen bzw. Arbeitsverträgen zu ermöglichen.
Letztendlich ist es müßig, darüber zu spekulieren, warum, wieso, weshalb. In den Jahren 2007 und 2008 gab es ein Hin und Her zwischen der Rentenversicherung, dem Kultusministerium und der Landesschulbehörde über die Rechtsproblematik, ob es sich überhaupt um solche Fälle handelte. Wir stellen heute fest, dass sich die Zahl der Fälle und die Möglichkeit, dass überhaupt nachgezahlt werden muss, unter Umständen in einem viel geringeren Rahmen bewegt, weil es sich bei der Vielzahl der Fälle doch um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse handelt.
Frau Korter, noch eine Ergänzung: Ich habe Ihnen im Ausschuss angekündigt, dass ich im März, gegebenenfalls Anfang April - ich nehme an, spätestens im Laufe des Aprils -, einen schriftlichen und auch mündlichen Bericht im Ausschuss geben
werde. Wir haben dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt; und ich habe bewusst sofort alles darangesetzt, deutlich zu machen, dass wir offen und transparent mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten. Wir haben uns aus meiner Sicht keine Vorwürfe zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Behandlung der Dringlichen Anfragen ist damit beendet.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 32 aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass Herr Ministerpräsident McAllister für eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung um das Wort gebeten hat. Ich erteile ihm jetzt das Wort.
Erklärung des Ministerpräsidenten zur Anordnung der Niedersächsischen Landesregierung gegenüber der E.ON Kernkraft GmbH, beim Kernkraftwerk Unterweser in Esenshamm unverzüglich und für die Dauer von drei Monaten den Leistungsbetrieb einzustellen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte das Hohe Haus über Folgendes informieren: Wie am Dienstag beim Treffen der Bundeskanzlerin mit dem Bundesumweltminister und dem Bundeswirtschaftsminister sowie den fünf Ministerpräsidenten, in deren Ländern es Kernkraftwerke gibt, besprochen und gestern von mir in der Regierungserklärung angekündigt, wird in den nächsten Minuten die E.ON Kernkraft GmbH die Anordnung der Niedersächsischen Landesregierung erhalten, beim Kernkraftwerk Unterweser in Esenshamm unverzüglich und für die Dauer von drei Monaten den Leistungsbetrieb einzustellen.
Ähnliche Entscheidungen sind in Bayern und Baden-Württemberg für die dortigen Kernkraftwerke bereits ergangen. Die Entscheidung in Hessen steht ebenfalls bevor. Damit werden wir nach den erschütternden Ereignissen in Japan unserer Verantwortung gerecht. Ich denke, das entspricht auch der Debatte vom gestrigen Tag, und ich gehe davon aus, dass das Hohe Haus mit dieser Ent
(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Gab es eine Weisung aus Berlin?)
Jetzt hat sich Frau Heinen-Kljajić von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, bei vielen hier im Hause - jedenfalls ist das bei uns so - ergeben sich zu den Ausführungen von Herrn McAllister doch Nachfragen. Ich würde deshalb darum bitten, eine kurze Aussprache dazu einzubauen.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsordnung. Dann möchte ich über diesen Vorschlag abstimmen lassen. Wenn er Zustimmung findet, dann bitte ich um das Handzeichen. - Wie ich sehe, ist das einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Herr Wenzel und Herr Schostok haben sich zu Wort gemeldet. Ich habe nicht ganz genau gesehen, wer sich zuerst gemeldet hat. Bitte einigen Sie sich. - Prima, Herr Wenzel, bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, Sie haben vor zwei Tagen mit der Bundeskanzlerin gemeinsam öffentlich erklärt, dass die sieben ältesten Atomkraftwerke in Deutschland sofort abgeschaltet werden sollen.
Wir haben in den letzten zwei Tagen den Medien entnommen, dass es bei Ihnen noch intensive Diskussionen über die Rechtsgrundlage für diese Entscheidung gab. Sie haben vorgestern angekündigt, dass die Rechtsgrundlage § 19 Abs. 3 Nr. 3 des Atomgesetzes sein wird.
Wir haben an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es notwendig sein wird, gleichzeitig und unverzüglich dem Bundestag, dem Parlament, ein Gesetz zuzuleiten, das sicherstellt, dass keine Strommengenübertragungen auf neuere Kraftwerke möglich sind und dass Schadenersatzklagen