- auch hinsichtlich der Personalkonzeption, weil der Hauptpersonalrat beteiligt ist - sind dort einstimmig gefasst worden. Es gab bisher nicht ein einziges Verfahren, von dem es geheißen hat, dass an ihm etwas merkwürdig gewesen wäre. Der Hauptpersonalrat hat also zugestimmt.
Von Ihnen unterstellte Interessenkonflikte entspringen allein Ihrer Fantasie. Die PwC musste im Vertrag schriftlich bestätigen, dass sie tatsächlich keine Verschränkungen mit Mandanten hat. Sie musste es sogar offen legen. Was kann denn transparenter sein, als dass man so etwas unterschreibt. PwC teilte der Landesregierung vor Vertragsannahme Folgendes mit: Aus Gründen der Vollständigkeit weist PwC darauf hin, dass die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft derzeitige Jahresabschlussprüferin der Landeskrankenhäuser Hildesheim, Königslutter und Tiefenbrunn ist. Nach bestem Wissen des PwC bestehen über vorgenannte Mandatierungen hinaus keine weiteren derartigen Mandatierungen. - Sie wollen nur skandalisieren! PwC hat vorher sogar gesagt, dass es diese Prüfungen gab. Insofern gibt es überhaupt keinen Grund, hier davon auszugehen, dass es in irgendeiner Form Interessenkonflikte gegeben hat.
Wir haben das sogar durch eine sehr renommierte Rechtsanwaltskanzlei, nämlich die Kanzlei Baker & McKenzie, in einem Gutachten bestätigen lassen. Transparenter geht es nicht, offener geht es nicht, sauberer geht es nicht. Oder glauben Sie allen Ernstes, dass PwC, die weltweit aufgestellt ist, wegen der Landeskrankenhäuser in Niedersachsen ihren gesamten Ruf aufs Spiel setzen würde? Das, was man da hineininterpretiert, ist doch fast irrsinnig.
Zu Vorwurf Nr. 2: Die SPD behauptet, es gebe im Bieterverfahren mögliche persönliche Verflechtungen mit einem ehemaligen Mitarbeiter bzw. Berater im Sozialministerium. Es geht bekanntermaßen um Herrn Hemmersbach. Jetzt zu den Fakten: Auf Bitten und telefonische Anfrage von Staatssekretär Hofe hat sich Herr Hemmersbach freiwillig bereit erklärt, an Informationsveranstaltungen des Sozialministeriums teilzunehmen. Es gab gar keinen schriftlichen Vertrag. Lediglich die Erstattung der Reisekosten wurde zugesagt. Wo ist denn da der
Er kam in Wehnen gar nicht zu Wort. Er hat das Land überhaupt nicht beraten. Heiße Luft, nichts als heiße Luft bei diesem Vorwurf.
Nun zum letzten Vorwurf: Meine Damen und Herren, bis heute wurden alle im Rahmen des Bieterverfahrens getätigten Rügen zurückgewiesen. Bis auf eine einzige Klage in personalorganisatorischen Fragen gab es vor der Vergabekammer bisher keine einzige. Die Punkte, die dort beklagt wurden, wurden komplett, also bis auf den letzten Bereich, zurückgewiesen.
Meine Damen und Herren, jeder dieser Schritte ist den potenziellen Erwerbern bekannt. Es gab in diesem Verfahren keinerlei Klagen. Es gab von den Bietern, die dort mitgeboten haben, keine Widersprüche. Insofern kann ich dazu nur sagen: Meine Damen und Herren, das, was Sie hier versuchen, ist einfach nur ein billiger Akt der Skandalisierung in dieser Frage.
Meine Damen und Herren, allein die Tatsache, dass ungefähr die Hälfte der Bieter öffentlichrechtliche und freigemeinnützige Bieter sind - die andere Hälfte sind privatgewerbliche -, zeigt, dass es hier keinerlei Benachteiligung gegeben hat.
Meine Damen und Herren, ich komme zum letzten Satz. In einem hat diese Landesregierung insbesondere gegenüber den Mitarbeitern in den Landeskrankenhäusern Wort gehalten. Da gilt unser Dank dem Finanzminister. Der Überleitungsvertrag, der dort geschlossen wurde, sagt: ab dem 45. Lebensjahr keine Kündigung mehr, unter dem 45. Lebensjahr Kündigungsschutz für sechs Jahre, Übernahme des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst. - Bessere Bedingungen gibt es bei keinem Unternehmen in der Wirtschaft. Da können Sie nach entsprechenden Beispielen suchen.
Ich komme zum Schluss. - Das Vergabeverfahren ist sauber, transparent und wird rechtlich einwandfrei durchgeführt. Es ist Ihr gutes Recht, uns kritisch zu begleiten. Es ist aber Unrecht, wenn Sie ständig mit falschen Behauptungen das gesamte Verfahren gefährden. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, mir liegen zwei Wortmeldungen für Kurzinterventionen vor. Die erste Kurzintervention macht der Abgeordnete Herr Schwarz und die zweite macht die Abgeordnete Frau Helmhold.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Allein die Art des Vortrags von Herrn Althusmann hat deutlich gemacht, dass er hier massiv ablenken musste und wo die Probleme eigentlich liegen.
Erstens. Sie haben von Fachleuten gesprochen. Sie können mir ruhig sagen, dass ich davon keine Ahnung habe. Ich habe damit kein Problem.
Aber im Psychiatrieausschuss hat Ihre Regierung dafür gesorgt, dass die hoch anerkannten Fachleute Professor Spengler und Professor Mauthe Redeverbot hatten, weil sie eine andere Position als die Landesregierung haben und weil sie davon fachlich etwas verstehen. Dort wird mit Maulkorb gearbeitet. Das sind schon tolle Methoden.
Zweitens. Meine Damen und Herren, Sie haben davon gesprochen, dass der Lenkungsausschuss festgelegt habe, dass mindestens zehn Beschäftigte vorzusehen seien. Ich darf Sie nur darauf hinweisen, dass das nicht der Lenkungsausschuss war, sondern Ihr Kabinett mit der Kabinettsvorlage vom 9. August. Insofern hat das schon eine hohe Qualität. Ich habe bisher das, was ein Kabinett beschlossen hat, immer ernst genommen. Vielleicht nehmen Sie das auch ernst.
Drittens. Meine Damen und Herren, Sie sagen, dass es die alte Landesregierung verursacht habe, dass im Maßregelvollzug Betten fehlen. Das ist falsch. Sie wissen, dass das etwas damit zu tun hat, dass auf Bundesebene die entsprechenden Gesetze wiederholt erheblich verschärft worden sind, und zwar auf intensiven Druck der damaligen CDU-Fraktion.
Insofern finde ich es unglaublich, dass man erst die Leute da drüben antreibt und sagt: Die müssen viel mehr im Knast lassen. Es darf überhaupt niemand mehr heraus. Nach Möglichkeit muss es Sicherheitsverwahrung auf Lebzeiten geben. Wenn das aber hier durchschlägt, dann sagen Sie, das waren die anderen. So einfach geht das nicht, Herr Althusmann; das wollen wir einmal feststellen.
Ich wollte nur klarstellen: Ich bin in der Arbeiterwohlfahrt und alle Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion auch, und wir sind stolz darauf.
Werter Kollege Schwarz, bleiben Sie bei der Wahrheit. Richtig ist, es hat auf Bundesebene Gesetzesverschärfungen gegeben. Richtig ist auch, dass die Union dies maßgeblich mitgetragen hat; denn wir wollten die Bevölkerung, aber auch die Mitarbeiter in den Landeskrankenhäusern vor erheblichen Gefährdungen schützen.
Wir mussten die Begutachtung dieser Menschen ausdrücklich verschärfen, weil es eine Steigerung bei den Fallzahlen gab. Das wissen Sie so gut wie ich.
Einen Vorwurf aber müssen Sie sich gefallen lassen: Wenn dem seit 1998 so war, was haben Sie in der Zeit von 1998 bis 2003 im Maßregelvollzug unternommen?
Sie haben die Zahl der Planbetten nicht gesteigert. Die Stationen waren zum Teil zu 130 % überbelegt, und das war zurzeit Ihrer Regierungsverantwortung.
- Werte Kollegin, kommen wir noch einmal zu der Wahrheit. - Herr Schwarz stellt sich hier hin und sagt, ich wüsste nicht, dass das nicht der Lenkungsausschuss beschlossen hat, sondern eine Kabinettsvorlage der Landesregierung war. Das hier ist die Kabinettsvorlage. Herr Schwarz, Sie müssen immer bis zum Ende lesen. Die Kabinettsvorlage hat eine Anlage, und da heißt es: Beschluss des Lenkungsausschusses zum Maßregelvollzug. Es werden soundso viele Beschäftigte eingesetzt, fünf und fünf und eins. - Das sind die zehn, die Sie angesprochen haben. Lesen Sie bitte immer bis zum Ende, und behaupten Sie hier nicht Unwahrheiten! - Vielen Dank.