Danke schön. - Ebenfalls zur Geschäftsordnung hat Herr Kollege Bode von der FDP-Fraktion das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem der Landtag bereits an den zwei vorangegangenen Tagen umfassend über dieses Thema diskutiert hat, kann es meines Erachtens keinen Zweifel daran geben, dass die Fraktionen von CDU und FDP und auch die Landesregierung an einer umfassenden und vorbehaltlosen Aufklärung der Vorwürfe interessiert sind. Angesichts dessen - damit Sie es von vornherein wissen - begrüße ich die heutige Diskussion darüber ausdrücklich. Wir müssen sie sachlich und vernünftig führen. Damit wir alle genügend Zeit haben, uns darauf vorzubereiten, sollten wir das am Ende der Tagesordnung des heutigen Tages tun. Ich denke, das ist früh genug, weil das am frühen Nachmittag der Fall sein wird. Wir wollen uns alle vorbereiten und uns dann umfassend von der Landesregierung darüber informieren lassen, welche neuen Erkenntnisse da eventuell tatsächlich vorliegen und wie sie zu bewerten sind.
Dass es keinen Zweifel daran geben kann, dass wir an einer vernünftigen Ausgestaltung des Kontrollsystems interessiert sind und prüfen wollen, was man verbessern kann, haben alle Fraktionen, insbesondere die FDP, im Rahmen der Aktuellen Stunde gezeigt, in der der Kollege Oetjen für uns risikoorientierte Kontrollen gefordert hat. Ich sage ausdrücklich, dass wir hiermit insbesondere Großhändler und nicht Einzelhändler meinen, weil man da Vergehen zuerst merken kann. Wir haben die Landkreise und die wiedergewählten bzw. im Amt gebliebenen Landräte aufgefordert, diese Kontrollen unangemeldet durchzuführen, damit man die entsprechenden Erfolge erzielen kann, wobei ich hoffe, dass man gar nichts findet, weil sich alle gesetzestreu verhalten.
Wir wollen ebenfalls überprüfen, wie man das Meldesystem verbessern und erweitern kann. Wir sind durchaus der Meinung, dass wir auch über die Höhe der Strafen und der Strafandrohung erneut nachdenken sollten. Das haben wir bereits am Mittwoch erklärt. Ich meine, das ist der richtige Weg, um angemessen mit diesem Thema umzugehen. Wir freuen uns auf die Debatte heute Nachmittag. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Bode. - Nach den Ausführungen der vier Parlamentarischen Geschäftsführer möchte ich wie folgt abstimmen lassen: Nach § 66 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung wird unsere Tagesordnung erweitert, sodass wir unter dem Tagesordnungspunkt 34 den Ihnen jetzt vorliegenden Antrag diskutieren. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ferner sollten wir uns gleich darauf verständigen, wie wir beim Tagesordnungspunkt 34, den wir jetzt auf die Tagesordnung gesetzt haben, die Redezeiten verteilen. Ich schlage vor, dass wir analog den bisherigen Beratungen von Entschließungsanträgen 35 Minuten insgesamt zur Verfügung stellen und analog der bisherigen Aufteilung der Redezeiten der Fraktionen verfahren. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe ein Nicken, keine Gegenstimmen. Dann ist das so beschlossen. Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte Ihnen hierzu mitteilen, dass die Frage 26 von den Fragestellern zurückgezogen worden ist.
Frage 1: Justizkrimi um das Fachgerichtszentrum Hannover - Warum hat sich die Justizministerin auf ein derartiges Angebot eingelassen?
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Als „ersten Meilenstein für ein Fachgerichtszentrum Hannover“ hat die Justizministerin am 20. Juli 2006 den Abschluss eines Vorvertrages zwischen dem Justizministerium und einem als Vermieter auftretenden Projektentwickler/Investor aus Burgwedel über die Anmietung von Büroflächen im Bredero-Hochhaus in Hannover bezeichnet. Mit dieser Auffassung steht die Ministerin jedoch zunehmend isoliert da; denn die Personalräte und die Richterräte der betroffenen Fachgerichte haben sich zwar grundsätzlich für ein Fachgerichtszentrum, aber dennoch mit beeindruckenden Argumenten gegen den von der Ministerin ins Auge gefassten Standort ausgesprochen. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 29. August 2006 berichtet mittlerweile sogar von einem „Wirtschaftskrimi um das Justizzentrum Hannover“. Den hannoverschen Zeitungen war zu entnehmen, es sei die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden, weil ein „hoher sechsstelliger Betrag“ aus der Instandhaltungsrücklage des Gebäudes entnommen worden sein soll. Zusätzlich hat das Auftreten eines zweiten Interessenten für Verwirrung gesorgt. Es wird vermutet, dass die aufgetretenen Turbulenzen in einem Zusammenhang mit der von der Justizministerin am 20. Juli 2006 getroffenen Festlegung steht, die sie gegen den Widerstand
sowohl der betroffenen Fachgerichte als auch der zuständigen Mitarbeiter ihres Hauses getroffen hat.
1. Wie ist die Landesregierung auf das BrederoHochhaus als möglichen Standort für ein Fachgerichtszentrum aufmerksam geworden, und welche Kontakte hat es zwischen dem Justizministerium oder anderen Landesbehörden und der Seite des Projektentwicklers/Investors gegeben?
2. Welche Qualität und welche Folgen hat die am 20. Juli 2006 vom Justizministerium gegenüber dem Projektentwickler/Investor abgegebene Absichtserklärung, und welche Alternativen hat die Landesregierung vor Abgabe dieser Erklärung geprüft?
3. Welche Erkenntnisse hatte die Landesregierung am Tag der Abgabe der Absichtserklärung über die Bonität des Projektentwicklers/Investors?
Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Heister-Neumann. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist beabsichtigt, die fünf Fachgerichte in Hannover räumlich und organisatorisch in einem Fachgerichtszentrum in zentraler Innenstadtlage von Hannover unterzubringen. Durch die unmittelbare Nähe zu den übrigen Justizbehörden würden damit in Hannover alle sieben Gerichte sowie die Staatsanwaltschaft zentral und damit bürgerfreundlich zusammengefasst.
Das ermöglicht eine optimale Erreichbarkeit aller Justizeinrichtungen, kurze Wege zwischen den Gerichten, eine deutliche Präsenz der gesamten Justiz in der Stadt Hannover und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden.
Mit dem Fachgerichtszentrum würde es in Hannover zu einem zentralen Angebot der Rechtsprechung kommen.
Voraussetzung für die Unterbringung der Behörden im Bredero-Hochhaus ist die justizspezifische und justizangemessene Gestaltung der Räumlichkeiten einschließlich des Eingangsbereichs als Justizzentrum. Dies hat unter Berücksichtigung der Landesrichtlinien und auf Kosten der Vermieterin zu erfolgen.
Im Hinblick auf die gegenwärtigen Streitigkeiten um die Immobilie, mit denen das Land Niedersachsen, meine Damen und Herren, gar nichts zu tun hat,
ruhen zurzeit die Verhandlungen. Sie sollen mit einem Investor, der seine Verfügungsberechtigung uns gegenüber nachweist, fortgesetzt werden.
Zu Frage 1: Die Deutsche Bank Real Estate Management GmbH hat dem Niedersächsischen Finanzministerium erstmals im April 2004 ein Exposé dieser Liegenschaft übersandt.
Zu konkreten Gesprächen bzw. Verhandlungen über eine Anmietung der Liegenschaft ist es erst im Januar 2006 gekommen. Zwischen dem 5. und 14. Januar 2006 wurde in verschiedenen Artikeln der hannoverschen Tagespresse der Verkauf der Liegenschaft an die Landlord GmbH & Co. KG - Geschäftsführer Herr Hippler - bekannt gemacht und über die Geschichte des Bredero-Hochhauses berichtet. In diesem Zusammenhang wurde auch der Finanzminister auf die Liegenschaft angesprochen. Zu diesem Zeitpunkt war Herr Hippler dem Landesliegenschaftsfonds durch ein anderes, bereits erfolgreich abgewickeltes Grundstücksgeschäft in Hannover bekannt.
Nach einem ersten Vorgespräch am 19. Januar 2006 zwischen dem Niedersächsischen Justizministerium und dem Landesliegenschaftsfonds wurde vereinbart, die Konditionen für eine zentrale Unterbringung der Fachgerichte im BrederoHochhaus zunächst unverbindlich zu prüfen - im Übrigen eine rein exekutive Angelegenheit. Dementsprechend wurden die Kontakte zwischen dem LFN, dem Niedersächsischen Justizministerium und dem Niedersächsischen Finanzministerium einerseits und Herrn Hippler andererseits intensiviert. Dabei wurde neben den Modalitäten eines eventuellen Vertragsschlusses auch intensiv die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Herrn Hippler
besprochen. Konkrete Festlegungen sollten erst getroffen werden, wenn insoweit ausreichend Klarheit erzielt worden wäre.
Diese Gespräche, meine Damen und Herren, kamen mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Hippler Ende August 2006 zum Stillstand.
Zu Frage 2 - das ist übrigens nach der neuen Rechtsdienstleistungsrichtlinie der EU jetzt rechtlich auch möglich; das ist gewissermaßen eine rechtliche Beratung -: Absichtserklärungen sind noch nicht rechtlich bindende Erklärungen, die nur die Bereitschaft bekunden, unter bestimmten Voraussetzungen einen Vertrag abschließen zu wollen. Sie dienen der Vertrauensbildung während der Vertragsverhandlungen.
In diesem Sinn ist auch die Absichtserklärung vom 20. Juli 2006 abgegeben worden. Danach ist die Anmietung von der funktionsgerechten Umsetzung der Raumbedarfsplanung nach den Vorgaben des Landes für das Fachgerichtszentrum sowie der Freimessung hinsichtlich etwaiger Schadstoffe abhängig. Darüber hinaus enthält die Erklärung die zur Absicherung des Landes erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Der Abschluss eines Mietvertrages steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Durchführung des personalvertretungsrechtlich vorgeschriebenen Mitbestimmungsverfahrens und der Beteiligung des Kabinetts.
Vor Abgabe dieser Absichtserklärung wurde ein Neubauvorhaben auf der Dreiecksfläche beim ehemaligen Zentralen Omnibusbahnhof gegenüber dem Bredero-Hochhaus in Form einer Investorenmietlösung näher geprüft. Diese Lösung ist aber in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Investorenbauten werden mit Eigenbauten des Landes gleichgesetzt und damit den gleichen Regularien unterworfen - d. h. Anmeldung zur Dringlichkeitsliste, Priorisierung, europaweite Ausschreibung usw.
Da es im Justizbereich im Hochbaubereich vordringliche Investitionsvorhaben gibt und aufgrund der knappen Haushaltsmittel derzeit eher Notmaßnahmen umsetzbar sind, ist mit einer Verwirklichung eines Investorenbaus für ein Fachgerichtszentrum auf absehbare Zeit definitiv nicht zu rechnen.
Weitere auf dem Markt verfügbare Bestandsobjekte erwiesen sich entweder als zu klein, unwirtschaftlich, oder sie waren für den jeweiligen Investor nicht verfügbar.
Zu Frage 3: Die uns zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen hinsichtlich eventueller Zwangsvollstreckungen, eidesstattlicher Versicherungen, anhängiger Klagen usw. sind selbstverständlich ausgeschöpft worden. Anhaltspunkte für irgendwelche Unregelmäßigkeiten haben sich dabei nicht ergeben.
Darüber hinaus wurde mit Herrn Hippler und seinem Finanzberater unter Beteiligung des Niedersächsischen Finanzministeriums ein ausführliches Gespräch über die beabsichtigte Finanzierung des Projekts geführt, wobei auch die Ablichtung einer Kreditzusage vorgelegt wurde. Die Finanzierung erschien danach durchaus solide.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorweg: Wir, die SPD-Fraktion, wollen ein Fachgerichtszentrum, wir wollen aber auch, dass es finanzierbar und funktional geeignet ist und dass es bei der Anmietung mit rechten Dingen zugeht.
Es geht hier immerhin um einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren, das heißt, es geht um 37,7 Millionen Euro Mietzinsen in den 20 Jahren. Im Vergaberecht liegen demgegenüber die Schwellenwerte bereits bei 250 000 Euro. Das hat den Sinn, dass ein fairer Wettbewerb gewährleistet und Korruption vorgebeugt werden soll.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, Frau Ministerin - Sie haben im Rechtsausschuss erklärt, dass kein Zeitdruck besteht -: Was spricht eigentlich gegen eine Ausschreibung, die ja günstigere Angebote mit einschließt? - Danke schön.
Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Heister-Neumann. Sie haben das Wort!