Protocol of the Session on July 13, 2006

Die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt ist auch in diesem Jahr außerordentlich angespannt. Nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit stehen nicht genügend Ausbildungsplätze für die Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung. Das Berufsbildungsgesetz bietet nach § 43 Absatz 2 die Entscheidungsmöglichkeit für das Land, schulischen Vollzeitausbildungsgängen eine Abschlussprüfung vor der Kammer zu ermöglichen.

An den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen hat sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler wie folgt entwickelt: Der Anteil der Auszubildenden, die die Berufsschule besuchen, verringerte sich von 78,6 % im Jahr 1974 auf 59,3 % im Jahr 2003. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler der übrigen Schulformen erhöhte sich im selben Zeitraum von 21,4 % auf 40,7 %. Abgesehen von dem erheblichen finanziellen Aufwand des Landes für die Einrichtung von Vollzeitschulformen erhalten immer weniger junge Menschen die Möglichkeit, eine Ausbildung im dualen System abzuschließen. Laut Aussage des MK befinden sich daher zurzeit ca. 42 000 junge Menschen in Warteschleifen

in vollzeitschulischen BGJ und BFS-Angeboten. Häufig werden diese Schulformen mangels anderer Ausbildungsperspektiven mehrfach in verschiedenen Berufsfeldern durchlaufen. Dies führt bei den jungen Menschen zu erheblicher Frustration und verursacht aus volkswirtschaftlicher Sicht enormen finanziellen Schaden. Für das Land Niedersachsen und den Schulträger entstehen somit unnötige Kosten.

Der Kreistag des Landkreises Goslar hat am 27. März 2006 beschlossen, dass für verschiedene Berufe ein Schulversuch gemäß § 22 NSchG in Verbindung mit § 43 BBiG eingerichtet wird unter der Voraussetzung, dass die Genehmigung vom Niedersächsischen Kultusministerium erteilt wird und die Schülerinnen und Schüler von der Kammer zur Prüfung zugelassen werden. Bisher hat das Kultusministerium keine Entscheidung getroffen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

Warum unterstützt das Niedersächsische Kultusministerium nicht die regional und zeitlich begrenzte Einrichtung von Bildungsgängen in Verbindung mit § 43 BBiG, um mehr jungen Menschen einen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen?

Die Landesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um die unzureichende Ausbildungsplatzsituation zu entschärfen und zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Wie bereits in der Antwort zur Großen Anfrage der SPDFraktion ausgeführt, gebietet es die soziale Verantwortung gegenüber der jungen Generation, staatliche Angebote zur Berufsausbildung als subsidiäre Maßnahmen vorzuhalten.

Zurzeit besuchen ca. 42 000 Jugendliche anrechnungsfähige Bildungsgänge im schulischen Berufsgrundbildungsjahr und in Berufsfachschulen. In diesen Schulformen wird eine berufliche Grundbildung vermittelt. Diese Grundbildung entspricht im vollen Umfang den im Rahmenlehrplan festgelegten Inhalten für das erste Ausbildungsjahr. Hier von Warteschleifen zu sprechen, ist nicht gerechtfertigt. Zu Warteschleifen werden diese Bildungsgänge erst dadurch, dass die Jugendlichen ihre begonnene Ausbildung aufgrund fehlender Ausbildungsplätze nicht zielgerichtet fortsetzen können oder die erfolgreich absolvierte berufliche Grundbildung nicht auf eine anschließende Ausbildung angerechnet wird.

Das am 1. April 2005 verabschiedete Berufsbildungsreformgesetz überträgt den Ländern im Rahmen der dualen Berufsausbildung einige Kompetenzen, die es aus den o. a. Gründen im Interesse

der Jugendlichen zu nutzen gilt. Die Niedersächsische Landesregierung macht von den dort eröffneten Möglichkeiten in unterschiedlicher Ausprägung Gebrauch:

Mit dem Gesetz wird u. a. die Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres auf eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf neu geregelt. Die bisher gültige Anrechnungsverordnung des Bundes tritt am 1. August 2006 außer Kraft. Dafür haben die Landesregierungen ab dem 1. April 2005 die Ermächtigung erhalten, die Anrechnungsverpflichtung landesrechtlich zu regeln. Diese Möglichkeit hat Niedersachsen bereits zum Schuljahresbeginn 2005 für den maximal möglichen Zeitraum bis zum 31. Juli 2009 genutzt. Hierdurch kann das Ausbildungsplatzangebot im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden.

Nach § 43 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmen, welche Bildungsgänge zu einer Kammerprüfung zugelassen werden müssen. Es wird zurzeit geprüft, wie die berufsqualifizierenden Berufsfachschulen neu ausgerichtet werden müssten, um eine Zulassung zur Kammerprüfung zu ermöglichen. Eine derartige Rechtsverordnung ist ein schwer wiegender Eingriff. Die Auswirkungen auf die verschiedenen Ausbildungsbereiche sind kaum kalkulierbar. Die Landesregierung beabsichtigt deshalb, eine derartige Ausbildung zunächst im Rahmen von Schulversuchen zu erproben. Die Zulassung zur Abschlussprüfung muss dabei durch eine Vereinbarung mit der jeweiligen zuständigen Kammer sichergestellt werden. Regionale Vereinbarungen haben gegenüber landesweit gültigen Rechtsverordnungen den Vorteil, dass man die regionalen Bedürfnisse, Bedingungen und Auswirkungen zielgenauer berücksichtigen kann.

Seit Oktober 2004 - also im Vorfeld der Verabschiedung des Berufsbildungsreformgesetzes - hat die Landesregierung den Schulversuch „Berufsfachschule zur Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen (BFS-Q)“ gestartet. In dieser Berufsfachschule können Schülerinnen und Schüler, die eine berufliche Grundbildung erfolgreich absolviert haben, ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf fortsetzen. Die BFS-Q schließt mit einer Prüfung vor der jeweils zuständigen Kammer ab. Alle Schulen im Land können, bei Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse, hier zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten schaffen. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist bei Erfüllung der Voraussetzungen sichergestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Frage wie folgt:

Mit Schreiben vom 12. Oktober 2005 hat der Landkreis Goslar unter Einbeziehung der drei berufsbildenden Schulen (Bad Harzburg/Clausthal-Zeller- feld, Goslar Bassgeige/Seesen und Goslar Am Stadtgarten) den in der Kleinen Anfrage angesprochenen Schulversuch beantragt. Der Antrag hat zum Ziel, im Anschluss an die schulische berufliche Grundbildung die Ausbildung gemeinsam mit den dualen Partnern gemäß § 43 BBiG fortzusetzen. Dabei soll die praktische Ausbildung in anerkannten Ausbildungsbetrieben der jeweiligen Innung bzw. IHK erfolgen, wobei aber die Gesamtverantwortung bei der Schule verbleibt. Die Abschlussprüfung legen die Schülerinnen und Schüler dann nach zwei Jahren als externe Prüflinge vor demselben Prüfungsausschuss ab wie die Auszubildenden mit einem Ausbildungsvertrag. Da bislang keine Rechtsverordnung nach § 43 BBiG erlassen wurde, ist zur Durchführung des Schulversuchs eine verbindliche Zusage der Kammern erforderlich, dass sie bereit sind, diese Jugendlichen zur Prüfung zuzulassen. Im Januar 2006 wurde der Landkreis als Antragsteller hierüber telefonisch informiert. Er hat daraufhin zugesagt, das Einverständnis der zuständigen Stellen einzuholen. Das gewünschte Ergebnis konnte allerdings nicht erzielt werden, da die Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen und die IHK Braunschweig durch dieses Vorhaben das duale System in Gefahr sehen und daher den Schulversuchsantrag nicht unterstützen. Aus welchen Gründen der Landkreis diesen nicht abgestimmten Antrag dem Kreistag auf seiner Sitzung am 27. März 2006 noch einmal vorgelegt hat, ist hier nicht bekannt.

Die Landesregierung ist grundsätzlich bereit, alle Projekte zu fördern, die dazu beitragen, junge Menschen in Ausbildung zu bekommen und vor Warteschleifen zu bewahren. Das Vorhaben des Landkreises Goslar wird daher auch positiv bewertet. Eine Genehmigung des Schulversuchs ist allerdings nur möglich, wenn gewährleistet ist, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Alles andere wäre nicht zu rechtfertigen.

Anlage 42

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 44 der Abg. Hans-Joachim Janßen und Ralf Briese (GRÜNE)

Gute Rechtsprechung braucht gute Räume Ist das Bredero-Hochhaus für ein Justizzentrum in Hannover geeignet?

Laut Berichterstattung vom 21. Juni in der Hannoverschen Neuen Presse plant die Landesregierung die Anmietung des Bredero-Hochhauses in der Landeshauptstadt, um ein Justizzentrum zu realisieren. Die Bredero-Liegenschaft ist indessen bei ehemaligen Nutzern und bei den potenziellen Neubewohnern sehr umstritten. Danach ist beispielsweise nicht geklärt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Gebäude noch mit Asbest, PCB und Krebs erregenden Mineralfasern belastet ist. Weiterhin wird die Klima- und Belüftungsanlage kritisch bewertet, da bei laufendem Betrieb keine Fenster geöffnet werden können und es dadurch erwiesenermaßen zu ungesunden Arbeitsbedingungen der Nutzer kommt. Zudem ist das bereits 30 Jahre alte Gebäude ungenügend isoliert, und somit ist neben der Grundmiete mit hohen Nebenkosten zu rechnen - u. a. auch vor dem Hintergrund beständig steigender Energiepreise und der starken Mehrwertsteuererhöhung durch die Bundesregierung. Weiterhin würde bei einer Anmietung der Liegenschaft viel „tote Fläche“ durch den Steuerzahler finanziert werden, da große Teile für die Justiz nicht nutzbar sind.

Vier der fünf betroffenen Gerichte, die in das Bredero-Hochhaus umziehen sollen, haben sich ablehnend in Bezug auf den Umzug ausgesprochen, obwohl das prinzipielle Vorhaben zur Schaffung eines Justizzentrums unterstützt wird. Alles in allem scheinen dies keine guten Voraussetzungen für die Schaffung eines Justizzentrums im Bredero-Hochhaus zu sein.

Daher fragen wir die Landesregierung:

1. Ist das Gebäude nach neusten Standards und Messmethoden auf etwaige Umweltbelastungen und Gesundheitsrisiken für die Nutzer untersucht worden?

2. Warum haben die alten Mieter das Mietverhältnis gekündigt?

3. Sind Alternativen zur Schaffung eines Justizzentrums in Hannover geprüft worden und mit welchem Ergebnis?

Die Fragen beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Gebäude ist vom Staatlichen Baumanagement und dem MEDI-TÜV begutachtet worden. Dabei wurden auch umfangreiche Unterlagen der ehemaligen Mieterin herangezogen. Anhaltspunkte für Gesundheitsrisiken haben sich dabei nicht ergeben. Trotzdem hat das Staatliche Baumanagement zum größtmöglichen Schutz der Bediensteten angeregt, das Gebäude nach Abschluss der im Fall der Anmietung durch die Justiz noch erforder

lichen umfangreichen Herrichtungs- und Renovierungsarbeiten „freimessen“ zu lassen. Diese Messung würde natürlich nach den neuesten Standards und Messmethoden durchgeführt. Der Vermieterin ist bekannt, dass eine entsprechende Klausel in einen eventuellen Mietvertrag aufgenommen werden würde.

Zu 2: Das Mietverhältnis wurde von der Landestreuhandstelle gekündigt, weil sich deren Flächenbedarf erheblich reduziert hatte. Das von NORD/LB nicht mehr benötigte, aber immer noch angemietete Gebäude am Schiffgraben 30 konnte den Raumbedarf der Landestreuhandstelle voll abdecken, sodass das Bredero-Hochhaus für die Mieterin überflüssig geworden war.

Zu 3: Die Entscheidung über die zukünftige Entscheidung zur Unterbringung der fünf Fachgerichte in Hannover ist noch nicht gefallen. Infolge der Presseberichterstattung im Frühjahr über die Gespräche zwischen der Vermieterin des BrederoHochhauses und dem Land sind unterschiedliche Angebote zur Schaffung eines Fachgerichtszentrums unterbreitet worden. Die Wirtschaftlichkeit und die Realisierbarkeit dieser Alternativen werden in die abschließende Bewertung zur künftigen Unterbringung der Gerichte mit einfließen.

Anlage 43

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 45 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE)

Plant die Landesregierung die Einführung von Schülergerichten?

Laut Berichten der Nordwest-Zeitung prüft die Landesregierung derzeit die Einrichtung von so genannten Schülergerichten (Teen Courts) in Niedersachsen. Bei Schülergerichten sprechen Jugendliche Sanktionen gegenüber anderen Jugendlichen aus, die sich einer Verfehlung schuldig gemacht haben. Die Fälle werden den „Richtern in Turnschuhen“ von der Staatsanwaltschaft zugewiesen. Mit der Rechtsprechung durch Gleichaltrige ist die Hoffnung verbunden, dass eine ausgesprochene Sanktion eine stärkere Wirkung beim „verurteilten“ Jugendlichen erzielt, da Peer Groups nach allgemeiner pädagogischer Auffassung einen höheren Einfluss auf Pubertierende haben. Verschiedene Bundesländer haben bereits Schülergerichte eingeführt - die rechtstatsächliche Begleitforschung ist indessen noch nicht abgeschlossen, sodass noch keine Aussagen hinsichtlich einer anderen (nachhaltigeren) Wirkungsweise durch die Jugendgerichte getroffen werden können. Die nunmehr angekündigte Prüfung hinsichtlich

der Einführung von Schülergerichten durch die Justizministerin verwundert in zweierlei Hinsicht: Zum einen hat sich die Justizministerin in der Vergangenheit eher ablehnend zur Einführung von Schülergerichten geäußert, und zum anderen existiert in Niedersachsen bereits ein gutes Programm zur Eindämmung von Schülergewalt durch Konfliktlotsen und die Ausbildung von Lehrkräften zu Mediatoren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum sollen in Niedersachsen Schülergerichte eingeführt werden, wenn es bereits gute Programme zur Eindämmung von Schul- und Jugendgewalt gibt?

2. Wodurch ist der Einstellungswandel der Landesregierung respektive der Justizministerin in dieser Frage zu erklären?

3. Warum wird nicht der qualitativ hochwertige und gut funktionierende Täter-Opfer-Ausgleich weiter ausgebaut?

Die Idee der Schülergerichte stammt aus den USA. Ihr Hintergrund ist, dass sich Kinder und Jugendliche zum Teil stärker an gleichaltrigen Vorbildern orientieren als an Erwachsenen. Als prägende Peer Group gelten Gruppen mit Mitgliedern ähnlichen Alters, meist auch ähnlicher sozialer Herkunft und gleichen Geschlechts. Peer Groups übernehmen bei Kindern und Jugendlichen wichtige Sozialisationsfunktionen. Besonders bei bestehenden Konflikten mit dem Elternhaus können die Gleichaltrigengruppen zu Bezugsgruppen für Jugendliche werden und einen dominierenden Einfluss ausüben. Durch die Einflussnahme Gleichaltriger (Peer-Group-Education) können anerkanntermaßen gute erzieherische Effekte erzielt werden.

Vor diesem Hintergrund werden in den USA Jugendliche auf unterschiedliche Weise auch an Jugendgerichtsverfahren beteiligt. In so genannten Teen Courts werden Jugendliche zum Teil als Staatsanwälte, als Verteidiger, als Richter oder als Geschworenengremium unter dem Vorsitz eines erwachsenen Richters eingesetzt.

In Anlehnung an diese Idee hat Bayern Modellprojekte in Aschaffenburg (seit 2000), Ingolstadt (seit 2003) und Ansbach (seit 2003) auf den Weg gebracht. Auch in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen werden mittlerweile entsprechende Modellprojekte durchgeführt.

Aufgabe der Schülergerichte ist es, in Jugendstrafsachen von geringerer Bedeutung eine angemessene erzieherische Sanktion für delinquentes Ver

halten Jugendlicher zu finden. Entsprechende Fälle werden sowohl von der Jugendgerichtshilfe als auch von der Staatsanwaltschaft zugewiesen. Wesentliche Voraussetzung ist dabei die freiwillige Mitwirkung der Beschuldigten. Die Schülergerichte sind mit geeigneten und von Pädagogen speziell ausgebildeten Schülerinnen und Schülern zwischen 14 und 19 Jahren besetzt. Sie werden auch während ihrer Sitzungen in der Regel von einer pädagogischen Fachkraft begleitet. Anders als in den USA haben die Schüler allerdings keine richterlichen Kompetenzen. Kommt das Schülergericht zu einer Entscheidung und befolgt der Jugendliche diese, kann im Rahmen des Diversionsverfahrens die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 45 Abs. 2 JGG erfolgen, wenn die Erhebung einer Anklage aufgrund der durchgeführten Maßnahme nicht mehr für erforderlich gehalten wird.

Die Niedersächsische Landesregierung hat diese Entwicklung von Beginn an mit Interesse beobachtet. Von einem breiteren Ansatz ausgehend, unterstützt sie derzeit Schulprojekte, die ebenfalls das pädagogische Konzept der Peer-Group-Education verfolgen, sich jedoch nicht allein auf die Reaktion auf Straftaten beschränken. Dazu gehören die Schülerkonfliktlotsen, das Projekt Lions Quest und das Buddy-Projekt.

Beispielhaft sei hier das Buddy-Konzept erwähnt, das auf verschiedenen Ebenen wirkt:

- Schüler helfen Schülern (Peer-Helping), - Schüler lernen miteinander (Peer-Learning), - Schüler helfen lernen (Peer-Teaching), - Schüler betreuen Schüler (Peer-Coaching), - Schüler beraten Schüler (Peer-Councelling), - Schüler vermitteln in Konflikten (Peer-Mediation).

Projekte wie diese helfen, Konflikte bereits im Ansatz gewaltfrei zu lösen, sie fördern soziales Handeln in Gruppen und fordern die Übernahme von Verantwortung durch Schüler. Sie wirken daher auch kriminalpräventiv.

Die Niedersächsische Landesregierung misst diesen und anderen Konfliktschlichtungsansätzen besondere Bedeutung zu. Sie ist neuen und innovativen Konzepten aufgeschlossen. Deshalb veranstaltet das Niedersächsische Justizministerium bereits seit 2004 in Kooperation mit dem Landespräventionsrat Niedersachsens einen jährlich stattfindenden Konfliktmanagementkongress, der bundesweit Beachtung findet. Er dient der Standortbe