Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hoppenbrock, Sie haben schon von Frau Geuter gehört, dass die Initiative, die hier von CDU und FDP begonnen worden ist, in Berlin letztlich keine Unterstützung findet. Selbst die Landesregierung meint, es bestehe kein Handlungsbedarf.
Man darf einem Antrag nicht nur deshalb zustimmen, weil einem die Überschrift gefällt. Die Überschrift dieses Antrags gefällt uns natürlich auch, und wir würden ihr und einzelnen Punkten des Antrags sofort unsere Unterstützung geben. Aber es müssen nun einmal alle Punkte überzeugend sein, um einem Antrag am Ende zustimmen zu können.
Mit Ihrem Vorschlag, die Regelungen zur Geldwäscheprävention aufzuweichen - die Ihnen als zu kompliziert und zu umfangreich erscheinen -, stoßen Sie bei uns auf Widerspruch. Das wäre aus unserer Sicht ein Rückschritt gegenüber den bestehenden Regelungen. Damit würde man wieder Schlupflöcher für Geldwäsche zulassen. Das aber wäre ein fatales Signal für den Finanzplatz Deutschland, den auch Sie stärken wollen, und ein Armutszeugnis für die EU insgesamt, das wir ihr eben nicht ausstellen wollen.
In diesem Bereich ist nicht die Aufweichung geltender Standards, sondern eine gemeinschaftliche Anstrengung aller EU-Länder das Gebot der Stunde. Die Schlupflöcher gerade bei Offshore-Banken müssen noch besser als bisher geschlossen werden. Wir haben da mit Luxemburg und der Schweiz noch einige schwarze Schafe. Zu diesen schwarzen Schafen wollen wir nicht gehören. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn wir uns tatsächlich so einig wären, wie Sie sagen, dann müssten Sie unserem Antrag doch zustimmen können, zumal darin, wie Sie selbst gesagt
haben, gar nicht solche schlimmen Sachen formuliert sind. Insofern verstehe ich Ihren Aufstand überhaupt nicht.
Wir reden doch deshalb so intensiv über dieses Thema, weil in einer Volkswirtschaft kein Bereich so elementar wichtig ist wie der Finanzsektor. Fast jedes Unternehmen, egal, ob groß oder ob klein, und egal aus welcher Branche, benötigt eine funktionierende Hausbank und eine entsprechende Kreditversorgung. Und weil das ein so wichtiger Bereich ist, muss man aufpassen, dass man die Kontrollinstrumente richtig ansetzt.
Probleme bei einer einzigen Bank können eine ganze Branche in Mitleidenschaft ziehen und das Vertrauen der Unternehmer und der Verbraucher nachhaltig erschüttern. Die Älteren in diesem Hause werden sich vielleicht noch an das Jahr 1974 erinnern. Damals wurden wir nicht nur Fußballweltmeister, sondern in jenem Jahr hat die Bankenaufsicht auch das Bankhaus Herstatt in Köln geschlossen. Trotz der Fußballweltmeisterschaft sind verunsicherte Verbraucher und Sparer zu ihren Bankfilialen gelaufen, um ihr Geld, ihren Notgroschen zu retten. Das kann natürlich zu Problemen führen.
Deshalb - Herr Möhrmann, da haben Sie völlig Recht - haben wir viele Instrumente der Aufsicht eingerichtet, verfeinert und bis heute verbessert. Wir können feststellen, dass in den 90er-Jahren fast alle Krisen an dem deutschen Finanzsektor spurlos vorbeigegangen sind.
Leider müssen wir aber feststellen, dass der Gesetzgeber immer wieder über das Ziel hinausschießt und die Banken mit unnötigen Kosten und bürokratischem Aufwand belästigt und belegt, und zwar ohne dass das System dadurch besser, transparenter oder gar stabiler würde.
Es wundert mich schon, dass SPD und Grüne damit anscheinend gut leben können, zumal damit nicht die Großbanken, sondern in der Regel die kleinen Sparkassen und die Volksbanken getroffen werden.
Aus den Vorgaben des Gesetzgebers erwachsen bürokratische Auflagen von fast 40 Millionen Euro jährlich allein in Niedersachsen. Man kann eine
kleine Sparkasse nun einmal nicht mit einer international agierenden Großbank vergleichen; da stimmen die Proportionen einfach nicht. Das gilt insbesondere für die Sonderprüfung nach § 44, die einer kleinen Bank kaum noch Zeit für die eigentliche Arbeit lässt. Die Kosten tragen am Ende wie immer die Verbraucher und der Mittelstand in Form von höheren Zinsen und höheren Gebühren.
Es wundert mich auch, dass Sie Folgendes so hinnehmen: Was ist eigentlich mit der Terrorbekämpfung? Wenn wir uns als Land bedroht fühlen, warum sollen dann die Banken die Kosten für die automatischen Kontoabfragen allein tragen? Das gilt umso mehr, als die Kontoabfragen schwerpunktmäßig nicht mehr der Terrorbekämpfung, sondern immer mehr der Überprüfung von Steuerzahlern dienen, was als solches schon ein Problem ist und geändert werden sollte.
Deshalb ist es wichtig, dass wir feststellen, dass auf der Bundesebene zwar bereits Bewegung aufgekommen ist, dass wir auf der Landesseite aber weiter Druck machen müssen. Denn sonst passiert in Berlin, wie wir genau wissen, gar nichts. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat ein hohes Interesse an der angemessenen, ausreichenden Versorgung der Wirtschaft, insbesondere der mittelständischen Unternehmen, mit Fremdkapital. Eine gut funktionierende Bankenaufsicht gehört zu den Eckpfeilern der Infrastruktur jedes Finanzsystems. Sie ist wichtig, um die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors zu erhalten und das Vertrauen der Marktteilnehmer zu sichern. Dabei muss sie aber streng am tatsächlichen Risiko ausgerichtet sein und darf bei den Kreditinstituten keine unangemessenen Kosten verursachen.
Bereits im April 2005 haben die Länder im Bundesrat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Deregulierung der Bankenaufsicht gefordert. Sowohl die
Wirtschaftsminister als auch die Finanzminister der Länder haben diese Forderung seitdem wiederholt unterstrichen. Zurzeit arbeitet eine von beiden eingesetzte Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge aus, um weiter voranzukommen. Ich möchte an dieser Stelle auch wegen der vorgerückten Zeit nur drei Punkte herausgreifen, mit denen sich diese Arbeitsgruppe befasst.
Erstens geht es um die Finanzierung der BaFin und in diesem Zusammenhang auch um die Frage der Umlagefähigkeit von Kosten, die der BaFin aufgrund von Haftungsregelungen entstehen können; Herr Kollege Bode hat soeben darauf hingewiesen. Die Kosten der Bankenaufsicht sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Das hängt u. a. damit zusammen, dass nicht nur die Banken selbst, sondern auch die Bankenaufsicht in zunehmendem Maße mit aufsichtsfremden Aufgaben belastet wird, die eigentlich aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren wären. Zu diesen aufsichtsfremden Aufgaben zählt z. B. der automatisierte Abruf von Kontoinformationen im Rahmen der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung.
Zweitens beschäftigt sich die Arbeitsgruppe mit der bevorstehenden Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht, die den Banken erhebliche Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäften mit politisch exponierten Personen - so genannten PEPs - auferlegt und bei der es darauf ankommen wird, die Definition PEPs, bei denen ein naturbedingt höheres Geldwäscherisiko angenommen werden kann, einzugrenzen.
Drittens geht es um die Durchführung von Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG, die insbesondere kleinere Banken stark belasten und die zudem sehr kostenintensiv sind. Kritisch zu werten sind dabei vor allem die so genannten Kampagneprüfungen, bei denen aufgrund eines Sammelauftrags der BaFin gleichartige Sachverhalte bei einer Vielzahl von Kreditinstituten durch ein und dieselbe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden, ohne sich am institutsindividuellen Risiko zu orientieren, wie dies eigentlich angemessen wäre. Dabei verfügen die Fachabteilungen der BaFin aus ihrer langjährigen Praxis durchaus über institutsbezogene Erfahrungen, um gezielt potenzielle Schwachstellen durch anlassbezogene Prüfungsaufträge näher untersuchen zu lassen.
Meine Damen und Herren, die hier genannten Aspekte stellen natürlich nur einen Teil der von den Banken und Verbänden beklagten Belastun
gen durch Überregulierung dar. Umso wichtiger ist, dass die sehr konkreten Vorschläge der Fachministerkonferenzen in Berlin auf fruchtbaren Boden fallen. Dafür setzt sich diese Landesregierung mit allem Nachdruck ein. Für eine möglichst breite Unterstützung durch die Fraktionen des Niedersächsischen Landtags wäre ich deshalb dankbar.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: Die aktive Väterrolle in der Familienarbeit und Kindererziehung stärken - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2581 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Drs. 15/3030
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist mit deutlicher Mehrheit gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 15: Einzige (abschließende) Beratung: Selbstbewirtschaftete Domäne Hollanderhof; Landkreis Cuxhaven - Verkauf Antrag der Landesregierung - Drs. 15/2371 neu - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/3031
Ich eröffne die Beratung. Herr Kollege Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir lehnen diese Vorlage aus zwei Gründen ab. Einmal wollen wir deutlich machen, dass wir am Verhalten der Landesregierung gegenüber dem in dieser Frage entscheidenden Parlament Kritik üben. Zum Zweiten glauben wir, dass nicht die bestmögliche Lösung gewählt worden ist.
Noch im April letzten Jahres habe ich von Minister Ehlen einen Brief bekommen, in dem er mir versicherte, eine Zerschlagung des Betriebes sei nicht vorrangiges Ziel. Sicherlich wäre es gut, einen Investor zu finden, der die ökologische Wirtschaftsweise weiter trüge, aber natürlich nur bei einem gleichrangigen Angebot.