Protocol of the Session on June 22, 2006

Meine Damen und Herren, die Einsparung von Energie ist immer noch die beste und effektivste Möglichkeit, das Klima zu schützen und unsere Volkswirtschaft unabhängiger von Energieimporten zu machen. Wer dabei nicht konsequent an den Heizenergieverbrauch herangeht, der wird dieses Ziel verfehlen. Dass Sie in diesem Bereich keinen Schwerpunkt setzen wollen, meine Damen und Herren von der SPD und der CDU, hat bereits Ihr Energiegipfel vom Frühjahr dieses Jahres gezeigt. Auch die FDP ist hier nicht besser aufgestellt. Im Umweltausschuss hat sie bei der Beratung unse

res Antrags die Diskussion darüber glatt verweigert.

(Glocke der Präsidentin)

Letzter Satz: Meine Damen und Herren, Sonntagsreden helfen uns hier nicht weiter, Taten müssen folgen. Aber Sie sind ja noch nicht einmal bereit, auch nur die kleinsten Schritte mit uns zusammen nach vorne zu gehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt hat Herr Heineking von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl in Berlin als auch in Brüssel und Hannover sind sich Politik, Wirtschaft und Verbraucher einig, dass Energie effizienter erzeugt und genutzt werden muss. Schätzungsweise ein Fünftel der Energie kann durch Erneuerung der Technik eingespart werden. Wesentlich höher ist das Einsparpotenzial meiner Meinung nach bei den Hüllflächen der Gebäude im Bestand. Mit anderen Worten: Viele der bestehenden Häuser benötigen einen neuen Wintermantel; zumindest sollte er ausgepolstert oder geflickt werden. Da Gebäude nicht sprechen können und nur wenige Menschen die Folgen von Schwachstellen an Gebäuden deuten können, obwohl diese durchaus sichtbar sind, können verschiedene Instrumente Aufschluss über den Zustand der Gebäude geben.

Eines dieser Instrumente ist der Gebäudeenergiepass. Europa fordert die Mitgliedstaaten auf, den Gebäudeenergiepass in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung ist aufgefordert zu handeln, und sie handelt bereits. Zurzeit streiten sich die Beteiligten, welcher Energiepass vorgeschrieben werden soll; denn es gibt den Verbrauchspass und den Bedarfspass.

Der Verbrauchspass ist ein Energiepass auf Basis des gemessenen witterungsbereinigten Verbrauchs. Der Bedarfspass ist ein Energiepass, der den Energiebedarf rechnerisch unter Normbedingungen ermittelt. Der Energiepass ist das Resultat der europäischen Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden. Anfang 2006 sollte sie in allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt werden. Ziel der EU-Richtlinie ist auf lange Sicht die Ener

gieeinsparung; denn heute werden rund 40 % der EU-weit verbrauchten Energie für die Heizung von Gebäuden benötigt.

Hauseigentümer sollen deshalb in Zukunft für ihr Haus einen Energiepass beantragen, in dem der Jahresenergiebedarf des Hauses individuell berechnet und ausgewiesen wird. Mieter und Hauskäufer erhalten somit einen Richtwert über die zu erwartenden Energiekosten bei einem bestimmten Objekt. Hauseigentümern bietet der Energiepass Anreize für Sanierungsmaßnahmen.

In Deutschland sind die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Energiepasses mit der Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes gelegt. Nun fehlen nur noch die Ausführungsbestimmungen und Richtlinien für den Energiepass. Es ist zu klären, wann, wie, wo und warum ein Verbrauchspass oder ein Bedarfspass zu erstellen ist. Ob der Energieausweis bei Bestandsobjekten bedarfs- oder verbrauchsbasiert sein wird, ist zurzeit noch offen. Es zeichnet sich aber ab, dass auch der verbrauchsbasierte Energiepass im Gebäudebestand zugelassen wird. Es sind noch einige Fragen offen: Ab welcher Gebäudegröße wird welcher Energieausweis eingesetzt? Welche Vergleichskennwerte sind vorgesehen? Wie kann man mietrechtliche Konflikte vermeiden? Wie gestalten sich die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis?

Die meisten Wohnungswirtschaftler setzen auf den kostengünstigeren Verbrauchsenergieausweis. Der Ingenieurverein VDI mahnt allerdings an, dass die Kosten allein nicht den Ausschlag geben dürfen. Der Verbrauchsausweis hat einige Schwächen gegenüber dem Bedarfsausweis. Ein aussagekräftiger Energiepass im Wohngebäudebereich für Altbau und Neubau kann daher nur ein Energiebedarfspass sein. Deshalb wird sich dieser auch am Markt durchsetzen.

Diesen Energiepass aber zum jetzigen Zeitpunkt zwingend vorzuschreiben, halte ich für verfrüht; denn es sind noch die aufgeworfenen Fragen zu klären. Die Angelegenheit ist bei der Bundesregierung in guten Händen. Vielmehr sollten wir alle für eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung werben. Nur gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, den Hauseigentümern, den Planern, Beratern und den Fachhandwerkern erreichen wir Akzeptanz und kommen dann auch zum Erfolg.

Der Antrag ist abzulehnen.

(Beifall bei der CDU - Ursula Helm- hold [GRÜNE]: Das verstehe ich nicht nach Ihrer Rede!)

Nächste Rednerin ist Frau Peters von der FDPFraktion.

(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Der Markt wird es richten!)

Genau! Woher weißt du das? - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Zielsetzung sind wir uns wieder einmal einig: Senkung des Primärenergieverbrauchs, Minimierung von klimaschädigenden Emissionen, Hinweise für Immobilieneigentümer auf mögliche energiesparende Investitionen und deren Rentabilität, Förderung des Mittelstandes durch notwendige, rentable Sanierung, Information der Verbraucher. Nur wie so oft: Ihr Weg ist nicht der unsere. Sie setzen auf Zwang, wir setzen auf Verstand.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Sie wollen das kostenträchtige Bedarfsverfahren als Zwang. Sie sagen aber mit keinem Wort, dass letztendlich - bei Vermietung zwar nicht ganz so schnell wie bei sonstigen Bürokratiekosten - der Verbraucher - sprich: der Mieter - diese Kosten tragen wird. Sie sagen auch mit keinem Wort, dass Geld nur einmal ausgegeben werden kann: entweder für die Erstellung des Ausweises oder für die Durchführung der Investition. Bei Preisen ab 15 Euro für den Ausweis nach Verbrauch bis zu 1 000 Euro für den Bedarfsausweis ist das durchaus zu bedenken.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Die Bundesminister Tiefensee und Glos haben in einer Pressemitteilung erklärt, dass sie beide Verfahren nebeneinander zulassen wollen. Ich halte das aus drei Gründen für richtig und hoffe, dass sich diese Herren an ihre eigene Aussage halten werden:

Erstens. Meine Damen und Herren von den Grünen, Sie wissen es schon: Der Markt wird es richten. Das glaube ich z. B. bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Soweit diese selbst

bewohnt sind, hat bei den heutigen Energiepreisen jeder Eigentümer ein sehr hohes Interesse an der Minimierung der Heizkosten. Eines Gesetzes bedarf es da eigentlich überhaupt nicht.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU - Stefan Wenzel [GRÜ- NE]: Es geht doch auch um Transpa- renz am Markt bei Verkäufen! Das fördert den Wettbewerb, Frau Peters!)

Beim Verkauf wird der Käufer entscheiden, welche Nachweise er fordert, um die Immobilie zu beurteilen. Dann wird sich der Verkäufer dem fügen müssen, was der Käufer fordert, damit er verkaufen kann.

Zweitens. Sie sagen, der Bedarfsausweis sei objektiver. Das ist zumindest derzeit eine Scheinsicherheit für den Verbraucher. Bei einem Feldversuch der DEnA haben die Bewertungen ein und desselben Gebäudes durch verschiedene Gutachter auf der Basis des Bedarfsausweises um bis zu 60 % differiert.

(Aha! bei der FDP)

Je älter ein Gebäude ist, desto weniger Planungsunterlagen liegen noch vor und desto weniger genau wird der Bedarfsausweis. Ich fürchte, insofern wird die durch das persönliche Verhalten der Verbraucher bedingte Schwankungsbreite auch nicht viel größer sein.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Und: Je mehr Wohneinheiten in einem Gebäude liegen, desto genauer wird ein Verbrauchsausweis.

Drittens. Die EU fordert den Energieausweis. Deutschland ist verpflichtet, dem zu folgen. Ein solcher Ausweis wird sicherlich positiv sein. Für mich macht es aber einen wesentlichen Unterschied, ob ich selber entscheiden kann, was ich in Auftrag gebe und bezahle und welches Wissen ich erlangen will.

Frau Peters, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Sie müssen den letzten Satz sagen, bitte.

Die EU-Vorgaben 1 : 1 umzusetzen, finde ich in Ordnung. Mehr ist mir zu viel.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Zur Kurzintervention hat sich Herr Janßen gemeldet. Sie haben anderthalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann das auch anders formulieren: Wir setzen auf Transparenz und Vergleichbarkeit; Sie setzen auf Verschleierung. Dieses Nebeneinander von zwei verschiedenen Energiepässen führt zu Intransparenz. Der Verbraucher kann im ersten Schritt nicht feststellen - insbesondere nicht bei Mietobjekten -, ob es der eine oder der andere ist. Das wird sehr schwierig, insbesondere dann, wenn z. B. in Anzeigen damit geworben wird. Insofern ist der freie Markt eingeschränkt, weil er intransparent ist und der Verbraucher nicht hinreichend Aufklärung erfahren wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein weiterer Aspekt ist, dass der verbrauchsbasierte Energiepass bislang keine Hinweise darauf enthält, an welcher Stelle man den Energieverbrauch reduzierende Investitionen vornehmen sollte. Denn dabei wird das Gebäude gar nicht erst begutachtet.

(Ursula Körtner [CDU]: Ihr unter- schätzt schon wieder den Verbrau- cher! Er ist doch nicht blöd! Das, was Sie wissen, wissen doch auch sie!)

Zumindest das ist beim bedarfsorientierten Energiepass deutlich besser.

Im Übrigen sind die Unterschiede beim nutzerorientierten Energiepass auch nach dieser DEnAStudie größer als beim bedarfsorientierten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Peters, möchten Sie darauf antworten?

Zumindest zum Bereich der Transparenz muss ich unbedingt antworten. Ich weigere mich anzunehmen, dass der Bürger so dumm ist, wie Sie ihn immer wieder hinstellen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Selbstverständlich wird dieser Energieausweis in der Werbung eingesetzt werden. Selbstverständlich wird die Presse darüber berichten, dass es einen solchen Energieausweis gibt. Aber selbstverständlich wird die Presse so fair, wie sie hoffentlich immer wieder ist, aufzeigen, dass es den einen und den anderen Ausweis gibt. Wenn dann in einer Anzeige etwas von einem Energieausweis und einer bestimmten Klasse steht, dann wird der Mieter fragen, um welchen Ausweis es sich handelt, um den Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Dann wird er sehen, ob er sich danach richten will oder nicht.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Bei den Waschmaschinen funktioniert das alles hervorragend!)

Er wird lernen, das eine und das andere zu vergleichen.

(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Klar! Man wechselt auch seine Woh- nung dreimal im Jahr!)