Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf zwei Redebeiträge eingehen, zunächst auf Ihren Redebeitrag, Herr Krumfuß. In Ihrer ganzen Rede haben Sie wieder nur zielstaatenorientiert argumentiert. Herr Bode, ich möchte noch einmal betonen: Ich habe von „Härtefällen“ gesprochen. Härtefälle sind Fälle - das ist in dem neuen Aufenthaltsgesetz rechtlich fixiert worden -, die alle rechtlichen Verfahren durchlaufen haben und abgelehnt worden sind.
Es wurden zielstaatenbezogene Gründe geltend gemacht, die abgelehnt wurden. Die Betreffenden sind damit seit 1995, 1996 vollziehbar ausreisepflichtig. Aber das sind Härtefälle! Deswegen gibt es den § 23 a zur Einrichtung einer Härtefallkommission, die genau diesen Fällen gerecht wird. Man sagt: Diese Leute sind schon so lange in Deutschland. Die Kinder wurden hier geboren, leben hier und sind hier zur Schule gegangen. Davon haben Sie gar nichts gesagt. Davon haben Sie auch im Ausschuss nie etwas gesagt. Die Kinder sind engagiert; sie engagieren sich in den Gottesdiensten. Das ist für einen Härtefall entscheidend. Das war auch für die anderen Härtefälle entscheidend, die wir im Ausschuss anerkannt haben.
Deswegen bitte ich Sie, diesen Fall der unabhängigen Kommission zu übergeben. Ich hoffe, dass Sie dann dieser Familie, der Frau und den acht Kindern, gerecht werden. Ich möchte nicht wissen, was mit den Kindern sonst in Syrien passiert. Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich dankbar dafür, dass wir sehr sachlich über diese schwierige Lage reden.
Frau Polat, ich möchte auf eines eingehen, das Sie eingangs bemerkt haben und das auch Herr Bode schon aufgegriffen hat. Sie haben gesagt, die Familie sei in unserem Rechtssystem durch alle Raster gefallen. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf Ehre und Gewissen: Ich kenne keinen Fall, in welchem unsere Gerichte und das Bundesamt so oft geprüft haben wie in diesem. Man kann doch nicht sagen, die Familie sei durch ein Raster gefallen. Sie hat vor Gericht kein Recht bekommen, aber das geht Deutschen genauso wie Asylbewerbern.
Es liegen vier Asylanträge vor. Sie wurden übrigens in der Zeit gestellt, in der Sie hier und auch in Berlin Verantwortung getragen haben. Diese vier Asylanträge sind allesamt abgelehnt worden. Dann hat es fünf Verwaltungsgerichtsverfahren gegeben. Auf Ehre und Gewissen: Ich kenne keinen Menschen, der in seinem Leben jemals fünf Verwaltungsgerichtsverfahren durchgeführt hat. Alle Verwaltungsgerichte sind zu dem gleichen Urteil gekommen, nämlich: Es liegt kein Grund vor, hier ein Aufenthaltsrecht einzuräumen.
Meine Damen und Herren, ich muss noch eines sagen: Verehrte, liebe Frau Polat, welchen Eindruck haben Sie eigentlich von unserer Justiz? Sie macht doch nichts anderes, als die Gesetze, die wir beschlossen haben, z. B. auch das Ausländerrecht, umzusetzen. Sie ist auf die Einhaltung unserer Verfassung verpflichtet. Wenn wir meinen, dass die Gesetze nicht hinreichend sind, dann müssen wir sie ändern. Dann müssen Sie im Deutschen Bundestag Anträge stellen.
Verehrte Frau Merk, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Bei diesem Fall sollte man das auch tun. Ich akzeptiere ja, dass Sie anderer Meinung sind, aber wir müssen hier doch kultiviert diskutieren können, gerade wenn es um einen solchen Fall geht. Dürfen wir das, oder nicht? - Sonst setze ich mich wieder hin; das ist kein Problem.
Frau Merk, ich habe Ihrer Rede aufmerksam zugehört, was Sie in meinem Fall gerade nicht tun. Sie haben gesagt: Lesen Sie bitte die Stellungnahme des Bundesamtes. - Noch einmal: Zusätzlich zu den vier abgelehnten Asylanträgen und den fünf Verwaltungsgerichtsverfahren hat das Bundesamt im Januar noch einmal geprüft. Sie haben das richtig dargestellt. Diese Prüfung ist umfassend gewesen. Sogar das Auswärtige Amt wurde einbezogen, das in Syrien noch einmal geforscht hat. Das Auswärtige Amt hat einen Chef, der Sozialdemokrat ist und Niedersachsen kennt. Es konnte gar nicht intensiver geprüft werden. Im Übrigen wurde auch die Streitfrage, die jetzt aufgekommen ist, nämlich wie Frauen dort behandelt werden, geprüft.
Frau Merk hat gesagt, wir sollten uns die Unterlage des Bundesamtes angucken. Das habe ich getan, meine Damen und Herren. Darin steht: Die Anträge auf Abänderung der nach altem Recht ergangenen Bescheide vom Soundsovielten bezüglich der Feststellung zu § 53 Ausländergesetz werden abgelehnt. - Zu diesem Urteil kommt das Bundesamt.
Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen offen gestehen: Verehrte Frau Polat, es gibt kein Land auf der Welt - sonst nennen Sie es mir bitte! -, in dem Asylbewerber - ich sage: zu Recht - so viele Rechte haben wie in Deutschland. Es gibt kein anderes Land!
Jetzt einen abschließenden Satz zu der Frage der Kinder. Das ist eine Tragödie; darin bin ich mit Ihnen völlig einig.
fünf Gerichtsurteile vor. Wollen wir jetzt mit einem Landtagsbeschluss allen Richtern - ich vermute, darunter sind auch ein paar Sozialdemokraten bestätigen, dass sie eine falsche Meinung gehabt haben? - Das können Sie doch nicht ernsthaft wollen!
- Wollen wir jetzt Klamauk machen, oder wollen wir ernsthaft über den Fall reden? - Ich bemühe mich ja darum, komme aber kaum zu Wort.
Die Frage, die sich hier ernsthaft ergibt - im Übrigen auch für andere Fälle -, ist: Müssen wir die Tatsache, dass Menschen so lange hier leben, unseren Gerichten und unseren Gesetzen zuordnen? Oder aber sind die Familien - einmal ganz abgesehen von dem Fall Kasem -, die von vornherein wissen, dass sie ausreisen müssen - dass sie ausreisepflichtig sind, wissen sie seit 1992 -, aber ihre Kinder nicht darauf vorbereiten, nicht die eigentlich Schuldigen? - Darüber sollten Sie einmal nachdenken!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht hier doch nicht um Schuld und Sühne. Ich versuche es noch einmal: Ein Härtefall ist ein Härtefall, ist ein Härtefall.
Eine Härtefalllösung wird sozusagen nur dann angewendet, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Was Sie hier tun, meine Damen und Herren, erinnert mich außerordentlich stark an die Geschichte von Schuster Voigt aus dem „Hauptmann von Köpenick“. Vielleicht erinnern Sie sich: ohne Wohnung keine Arbeit, ohne Arbeit keine Wohnung.
Sie sagen: Es gibt Härtefälle. Wir machen sogar ein Härtefallberatungsgremium, und wir machen eine Härtefallkommission, wie auch immer sie aussieht. Aber du kannst kein Härtefall sein, wenn du in einem Gerichtsverfahren verloren hast. - Das ist das Gegenteil eines Härtefalles. Einen Härtefall gibt es aus humanitären Gründen.
Eines will ich Ihnen noch sagen: Sie argumentieren hier mit einer Doppelzüngigkeit. Ich möchte Sie nur einmal daran erinnern: Sie fassen Beschlüsse über Zwangsverheiratungen und sagen, der Landtag müsse tätig werden.
Aber wenn hier eine Frau ist, die erkennbar davon betroffen ist, dann sagen Sie: Das interessiert uns überhaupt nicht. - Und die Liberalen gerieren sich in der Zeitung - -
Zu einer Kurzintervention zu den Ausführungen von Herrn Kollegen Gansäuer hat Frau Kollegin Merk das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Gansäuer in einigen Punkten aufklären. Die Entscheidung des Bundesamtes ist keine Entscheidung in der Sache gewesen. Das Bundesamt sagt wörtlich: Die unten genannten Gründe rechtfertigen nicht ein Wiederaufgreifen des Verfahrens. Es hat also weder ein Urteil noch einen Beschluss gegeben. Es gab vielmehr schlicht eine Entscheidung, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden können.
Zweitens. Ich will Folgendes noch einmal deutlich betonen, weil dies einigen in Ihren Reihen nicht klar zu sein scheint. Der Gesetzgeber hat es als bitter empfunden, dass es Fälle gibt, bei denen man sagen muss: Sie sind Härtefälle, bei denen die Gerichte aber alle anders entschieden haben. Wenn der Gesetzgeber die angesprochene Regelung im neuen Recht festgelegt hat, können im Zusammenhang damit nicht Vorwürfe gegenüber Abgeordneten gemacht werden. Wenn man sich auf die Härtefallregelung bezieht, greift man damit weder ein Urteil noch einen gerichtlichen Beschluss an. Es geht hier um Fälle, in denen man zu der Auffassung gelangt, dass es sich um Härtefälle handelt. Darüber debattieren wir hier. Wir debattieren nicht über die Frage, dass fünf Verfahren gelaufen sind. Wenn der Gesetzgeber eine besondere Regelung für Härtefälle nicht gewollt hätte, hätte er eine Regelung betreffend eine Härtefallkommission überhaupt nicht in das Gesetz hineingepackt.
Über diese Regelung waren sich alle unisono einig. Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag haben diese Regelung im Recht verankert. Sie sollten uns in diesem Zusammenhang also keine Vorwürfe machen. Wir sind sehr wohl gesetzestreu. Wir können sehr wohl unterscheiden, was Recht und was Unrecht ist. Wir können ebenso unterscheiden - -