Insofern bedarf es nicht Ihres Antrages, um uns auf dem Weg der frühkindlichen Bildung weitergehen zu lassen. Diesen Weg haben wir eingeschlagen, und wir werden ihn entsprechend weitergehen.
Zum Schluss ein Zitat - sonst würde dem Anschein nach vielleicht Geschichtsklitterung betrieben werden - aus dem Programm „Zukunft der Bildung“. Herr Kollege Voigtländer meinte ja, ich hätte falsch gelesen. Ich habe aus dem Beschluss des SPDLandesvorstandes vom 3. Februar 2006, Seite 17, Zeile 684 zitiert, Herr Kollege Voigtländer:
„Die SPD wird deshalb von 2008 bis 2018 die frühkindliche Bildung und Betreuung in Niedersachsen in enger Abstimmung mit den Kommunen und den Trägern der Einrichtungen völlig neu gestalten.“
Nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung hat auch die SPD-Fraktion um zusätzliche Redezeit gebeten. Herr Voigtländer, ich erteile Ihnen eine Redezeit von drei Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Vockert, den Rest, den Sie eben gesagt haben, vergesse ich mal, weil das ja wieder nur eine Rechtfertigung war. Ich habe mich aber sehr darüber gefreut, dass Sie gesagt haben, der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei inhaltlich in Ordnung.
- Dies habe ich auch verstanden. Aber weil es gut und richtig war, habe ich es wiederholt. Dies ist ein normaler Verstärker. Sie sind doch Lehrerin. Sie wissen doch, dass man positive Aussagen verstärken soll. Dies ist in diesem Haus nicht neu.
Noch ein positiver Verstärker: Ich habe mich darüber gefreut - Frau Kollegin Vockert, freuen Sie sich jetzt noch einmal! -,
dass Sie haben gesagt, der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den wir als SPD-Fraktion gerne unterstützen, sei gut gewesen. Er war gut, und über gute inhaltliche Anträge sollte man richtig abstimmen. Die von mir aus gesehen rechte Fraktion
hat jetzt die Gelegenheit dazu, zu einem von ihr selbst als richtig erkannten Antrag richtig abzustimmen. Nutzen Sie die Gelegenheit!
Da die einbringende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf sofortige Abstimmung, wie sie es vorher angekündigt hatte, verzichtet, kommen wir nun zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Kultusausschuss sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der Ausschuss für
Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie der Ausschuss für Inneres und Sport. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Dies ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung: Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug auf Bundesebene belassen! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2611
Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung: Bundeseinheitliche Regelung des Strafvollzugs beibehalten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2616
Der Antrag der SPD-Fraktion wird von der Abgeordneten Müller eingebracht. Frau Müller, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion in diesem Hause begrüßt, dass sich die Bundesregierung in Berlin und die große Koalition des Themas Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern angenommen haben und die Föderalismusdiskussion voranbringen.
Dennoch stellen wir fest, dass es zur Wahrung der Rechtseinheit geboten ist, nicht nur das Jugendstrafrecht und das Untersuchungshaftrecht, sondern auch den Erwachsenenstrafvollzug beim Bund zu belassen.
Herr McAllister, bevor Sie jetzt wieder einen Anfall bekommen: Dies ist keine Nörgelei, sondern eine sinnvolle und notwendige Änderung.
(Beifall bei der SPD - Joachim Alb- recht [CDU]: Herr McAllister hat noch nie einen Anfall bekommen! Das wei- se ich zurück!)
Ich will daran erinnern, dass das bundeseinheitliche Strafvollzugsgesetz 1976 nach jahrzehntelanger Diskussion mit den Stimmen aller Parteien verabschiedet wurde. Es hat sich seitdem als sehr erfolgreich bewährt. Diesem Gesetz ist es zu verdanken, dass der deutsche Strafvollzug insgesamt international ein hohes Ansehen genießt und als rechtsstaatliches Vorbild gilt. Eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf 16 Bundesländer wäre eine nicht zeitgerechte Kleinstaaterei.
Das Bundesgesetz für den Strafvollzug gab und gibt den Ländern einen Rahmen, den sie durch die ihnen obliegende Umsetzung ausfüllen. Wenn dieser gemeinsame Rahmen zur Disposition gestellt würde, bestünde die Gefahr, dass die Länder zukünftig den hoch sensiblen Strafvollzug nach Kassenlage, nach populärer Stimmung oder nach wahltaktischen Überlegungen bestimmen würden. Dass dies keine reine Spekulation ist, beweisen die Versuche der letzten Jahre, das Bundesgesetz über den Bundesrat zu ändern. Ich erinnere nur an den Versuch, z. B. das Recht auf Einzelunterbringung abzuschaffen, oder den Versuch, den Resozialisierungsauftrag des Gesetzes zugunsten des Sicherheitsbegriffes zurückzudrängen. Da kommt schon der Verdacht auf, Sie auf der rechten Seite des Hauses wollen einen billigeren Verwahrvollzug und wir auf der linken Seite des Hauses wollen einen Qualitätsvollzug. Qualität hat allerdings ihren Preis.
Ich befürchte, dass den Befürwortern dieser Änderungsversuche bis heute nicht ganz klar ist, dass sich die rein technische Sicherheit eines Gefängnisses eigentlich von selbst versteht, dass die Resozialisierung aber die Sicherheit für die Zeit nach der Entlassung aus der Haft schafft - die Sicherheit, die wir als Bürger alle miteinander brauchen.
Meine Damen und Herren, zu den Befürwortern der Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder gehören in erster Linie die niedersächsische CDU in diesem Hause und die niedersächsische Justizministerin.
Wir haben noch sehr deutlich im Ohr, wie der Abgeordnete Nacke - nach meiner Erinnerung war das im Dezember letzten Jahres - hier stolz verkündet hat, man wolle ein eigenes niedersächsisches Vollzugsgesetz schreiben.
Die Justizministerin gehört zu denen, die dieses Vorhaben sehr aktiv und in vorderster Front unterstützen.
Wie man hört, Frau Ministerin, lassen Sie in Ihrem Hause schon an einem solchen neuen Landesgesetz arbeiten,
Natürlich, Frau Heister-Neumann, weiß ich, wissen wir, dass Sie nicht ganz allein stehen mit diesem Wunsch. Sie befinden sich allerdings nach unserer Meinung in einer Gesellschaft, die in Fach- und Justizkreisen, Herr Dr. Noack, einen zweifelhaften Ruf genießt.